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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Privatisierung der Robotron Anlagenbau GmbH Leipzig (G-SIG: 12010702)

Marktsituation und Chancen für eine Weiterexistenz der Robotron Anlagenbau GmbH Leipzig als eigenständiges Unternehmen, bestmögliche Form der Privatisierung zur Sicherung einer größtmöglichen Zahl von Arbeitsplätzen, Erhalt des Kernunternehmens, z.B. durch eine Kaufoption des indischen Staatsunternehmens Computer Maintenance Corporation (CMC) oder vergleichbare Angebote, oder Teilprivatisierung (Ausgliederung von Unternehmensteilen, Verwendung von Immobilien) durch die Firmen Computer-Vertrieb-Union Berlin (CVU) und Metecta Dentaltechnik Weidenberg, bevorzugte Behandlung des Treuhandunternehmens CVU durch die Treuhandanstalt

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

07.04.1992

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/226712.03.92

Privatisierung der Robotron Anlagenbau GmbH Leipzig

des Abgeordneten Werner Schulz (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Robotron Anlagenbau GmbH Leipzig ist ein Unternehmen, das Dienstleistungen im Bereich der EDV erbringt, Erzeugnisse der EDV- und Bürotechnik vertreibt, komplette Leistungen im Rechnerumfeld (ABTL) realisiert und auch im Export tätig ist. So wurde z. B. in der Zentrale der Treuhandanstalt Berlin das gesamte Rechenzentrum zur Aufnahme eines IBM-Großrechners rekonstruiert. Ein neuaufgebauter Unternehmensbereich beschäftigt sich mit Umwelt- und Medizintechnik.

Zählte das Unternehmen im Jahre 1990 noch 2 700 Beschäftigte, so sind derzeit noch ca. 800 Mitarbeiter angestellt.

Eine Perspektive für die Robotron Anlagenbau GmbH als marktfähiges Unternehmen und der Erhalt einer möglichst großen Zahl von Arbeitsplätzen wird wesentlich davon abhängen, welche Form der Privatisierung — Erhalt des Kernunternehmens oder Verwertung von Unternehmensteilen und Immobilien — letztendlich realisiert wird.

Zum gegenwärtigen Stand der Verhandlungen zur Privatisierung der Robotron Anlagenbau GmbH fragen wir die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die gegenwärtige Marktsituation und die Chancen für eine Weiterexistenz der Robotron Anlagenbau GmbH Leipzig als eigenständiges marktfähiges Unternehmen?

2

Welche Form der Privatisierung des Unternehmens hält die Bundesregierung am ehesten für geeignet, eine größtmögliche Anzahl von Arbeitsplätzen in der Robotron Anlagenbau GmbH zu sichern?

3

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung derzeit für eine Privatisierung der Robotron Anlagenbau GmbH, durch die das Kernunternehmen erhalten werden kann?

4

Die indische Staatsfirma Computer Maintenance Corporation (CMC) zählt zu den Hauptinteressenten für eine Übernahme der Robotron Anlagenbau GmbH. Ein gemeinsam mit Mitarbeitern des Leipziger Unternehmens erarbeitetes Konzept sieht u. a. die Übernahme des Kerngeschäftes mit ca. 550 Mitarbeitern vor. Ist der Bundesregierung die Kaufoption der indischen Staatsfirma Computer Maintenance Corporation (CMC) für die Robotron Anlagenbau GmbH bekannt, und wie bewertet sie das Engagement dieses Unternehmens aus dem Entwicklungsland Indien und die Ernsthaftigkeit der Kaufoption?

5

Liegen derzeit vergleichbare Kaufangebote oder Optionen anderer Firmen vor, die eine Übernahme des Kernunternehmens beinhalten?

6

Parallel zu CMC bemühen sich die Firmen Computer-Vertrieb-Union Berlin (CVU) — ein weiteres Treuhand-Unternehmen — und Metecta Dentaltechnik Weidenberg um eine Teilprivatisierung. Die Firma CVU möchte aus dem Bereich Service und Handel bestimmte Teile mit insgesamt ca. 50 Mitarbeitern und die Firma Metecta den Bereich Medizintechnik mit ca. 20 Mitarbeitern übernehmen. Hält die Bundesregierung die Realisierung dieser Teilprivatisierungen zum jetzigen Zeitpunkt für verantwortbar, obwohl die Ausgliederung dieser Teilbereiche die Überlebensfähigkeit und Attraktivität des Gesamtunternehmens nach Einschätzung des Betriebsrates nachhaltig verschlechtern würde?

7

Hält die Bundesregierung es für verantwortbar, bereits vor der Vorlage des verbindlich angekündigten schriftlichen Kaufangebotes von CMC zu Abschlüssen für eine Ausgliederung von Unternehmensteilen mit anderen Firmen zu gelangen, zumal CMC bereits mehrfach gegenüber der Geschäftsführung der Robotron Anlagenbau GmbH und der Treuhandanstalt ein ausdrückliches Interesse an einer Übernahme des gesamten Unternehmens bekundet hat?

8

Wie ist es zu erklären, daß trotz der rechtzeitigen Ankündigung von CMC, bis spätestens 17. März 1992 ein schriftliches Kaufangebot vorzulegen, durch die Geschäftsführung der Robotron Anlagenbau GmbH am 27. Februar 1992 ein Mietvertrag mit der Firma Metecta über eine Etage in der Immobilie Eutritzscher Straße unterzeichnet wurde, der nicht einmal Bestimmungen für die Übernahme der derzeit dort Beschäftigten enthält?

9

Teilt die Bundesregierung Befürchtungen des Betriebsrates der Robotron Anlagenbau GmbH, wonach durch eine Verwertung von Unternehmensteilen und Immobilien und den Abbau der überwiegenden Anzahl von Arbeitsplätzen der Erhalt des Kernunternehmens gefährdet werden kann bzw. soll? Sieht die Bundesregierung bei Entscheidungen und in der derzeitigen Verhandlungsführung von Treuhandanstalt und Geschäftsführung des Unternehmens Anzeichen, die dies bestätigen könnten?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die geplante Entlassung weiterer 300 bis 350 Arbeitskräfte aus dem Unternehmen?

11

Auf der Basis welchen Konzeptes wurden solche Entscheidungen getroffen? Liegt derzeit überhaupt ein Sanierungskonzept vor?

12

Kann die Bundesregierung Äußerungen von Herrn Schäfer — Referent im Unternehmensbereich Elektrotechnik/ Elektronik der Treuhandanstalt —, die dieser während eines Gespräches mit dem Betriebsrat machte, bestätigen, wonach der Vorstand der Treuhandanstalt bereits Entscheidungen zugunsten der CVU getroffen hat? Wenn ja, welcher Natur sind diese Entscheidungen?

13

Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß in den Aufsichtsräten der Firmen Robotron Anlagenbau GmbH Leipzig und Computer-Vertriebs-Union Berlin, zweier Treuhandfirmen mit annähernd gleicher Ausgangslage und ähnlichem Produktionsprofil, eine personelle Identität der Arbeitgeber besteht? Kann die Bundesregierung ausschließen, daß das Angebot der CVU infolge dieser personellen Identität von der Treuhandanstalt bevorzugt behandelt wird?

14

Ließe sich vor diesem Hintergrund die Tatsache erklären, daß, während bei CVU ein branchenerfahrener Geschäftsführer eingesetzt wurde, die Robotron Anlagenbau GmbH einen Geschäftsführer erhielt, dessen Fachkompetenz und Branchenerfahrung nach Einschätzung des Betriebsrates vergleichsweise geringer ausfällt?

Bonn, den 11. März 1992

Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

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