Reise des Bundeskanzlers nach Chile und Brasilien (II)
der Abgeordneten Ingrid Köppe, Werner Schulz (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Nachdem die Bundesregierung auf unsere gleichermaßen überschriebene Anfrage vom 16. Dezember 1991 u. a. wegen des noch ausstehenden Haushaltsbeschlusses am 14. Januar 1992 noch keine vollständige Antwort erteilen konnte (Drucksache 12/1947), fragen wir nun erneut:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche Kosten hat die Reise des Bundeskanzlers samt Delegation und weiterem Gefolge nach Chile und Brasilien vom 18. bis 29. Oktober 1991 insgesamt und jeweils zu Lasten der bereits genannten Haushaltstitel verursacht?
Welchen Anteil an diesen Kosten machten die den mitreisenden Journalisten einerseits und den begleitenden 14 Vertretern aus Wirtschaft und Gesellschaft andererseits gewährten Leistungen (außer Flugkosten) aus?
Wann genau nach der mit deutscher Überschreitung der vorgesehenen Frist erfolgten Beantwortung der vorangegangenen Kleinen Anfrage zu diesem Thema am 14. Januar 1992 wurde die Abrechnung der fraglichen Haushaltstitel vorgenommen, bevor der gesamte Haushaltsabschluß 1991 am 20. Januar 1992 der Presse vorgestellt wurde?
Räumt die Bundesregierung gegenüber ihrer bisherigen Antwort, wonach wegen der besonders vielen mitreisenden Journalisten ein gesondertes Flugzeug eingesetzt worden sei, ein, daß
a) in der Einladung des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 8. Oktober 1991 von einer „Journalistenmaschine" die Rede ist,
b) es nicht der üblichen Praxis der jeweiligen Bundesregierung entspricht, solche Reisen mit derartig vielen Journalisten unentgeltlich für diese und von vornherein mit zwei Bundeswehrflugzeugen des Typs Boeing 707 durchzuführen?
a) Wie viele Sitzplätze standen in den zwei Boeings 707 jeweils zur Verfügung?
b) Wie viele Personen reisten insgesamt in den Flugzeugen mit?
c) Wie viele Flugstunden absolvierte die zweite Boeing auf dieser Reise, und welche Kosten einschließlich der Folgekosten verursacht eine Flugstunde?
Zu der Antwort der Bundesregierung, Unterkunft- und Verpflegungskosten für die 64 mitreisenden Journalisten seien von ihr „grundsätzlich nicht übernommen" worden (Drucksache 12/1947, Frage 4):
a) In welcher Höhe hat die Bundesregierung ausnahmsweise jeweils welche Unterkunfts- und Verpflegungskosten für wie viele Journalisten übernommen?
b) Welche Medien vertraten diese Journalisten?
c) Nach welchen Gesichtspunkten hat die Bundesregierung jeweils entschieden, ob diese Kosten von ihr (nicht) getragen wurden?
d) Welche anderen Träger sind nach Kenntnis der Bundesregierung im übrigen in welchem Umfang für die Kosten von Unterkunft und Verpflegung der mitreisenden Journalisten aufgekommen?
e) Wie viele Journalisten haben der Bundesregierung oder anderen Kostenträgern in welcher Gesamthöhe sowie zu welchem Anteil an den tatsächlich entstandenen Auslagen die Kosten für die Inanspruchnahme der gebotenen Unterkünfte oder Mahlzeiten erstattet?
f) Nach welchen Kriterien hat die Bundesregierung das Niveau der von ihr für die inoffizielle Delegation gebuchten Hotels und Mahlzeiten ausgewählt?
a) Auf wie vielen Pressekonferenzen o. ä. stand der Bundeskanzler während der gesamten Reise allen begleitenden Journalisten für eine direkte Befragung zur Verfügung?
b) Trifft es zu, daß dies erst fünf Tage nach dem Abflug am 23. Oktober 1991 in Blumenau zum ersten Mal der Fall war?
c) Zu wie vielen der Termine im Rahmen des Reiseprogramms wurde allen Journalisten angeboten, die offizielle Delegation zu begleiten, und zu wie vielen Terminen erfolgte ein solches Angebot aus welchen Gründen nicht?
d) In welchem Ausmaß war der Bundesregierung außer an einer atmosphärischen Zufriedenstellung der begleitenden Journalisten auch daran gelegen, diesen eine sachgerechte und aktuelle Berichterstattung über die politischen Anliegen der Reise sowie über die Verhältnisse in den bereisten Ländern zu ermöglichen?
a) Trifft es zu, daß der Bundeskanzler von zweien seiner Kraftfahrer begleitet wurde, obwohl diese in den Zielländern nicht in dieser Funktion benötigt wurden?
b) Falls ja, welches sonstige dienstliche Interesse bestand an deren Reiseteilnahme?
a) In welcher Funktion oder Eigenschaft nahmen Bischof Binder, Prälat Bocklet, Rechtsanwalt Dr. Gerhard Sch. sowie die Schriftstellerin Ulla Hahn an der Reise teil?
b) An welchen vorangegangenen Reisen von Mitgliedern der Bundesregierung haben diese Personen jeweils bereits teilgenommen?
c) Inwieweit lag deren Teilnahme — ebenso wie die von Wirtschaftsvertretern (vgl. Antwort der Bundesregierung, Drucksache 12/1947, zu Frage 9) — im „außenpolitischen Interesse der Bundesrepublik Deutschland" ?
d) Dienten die beiden von Frau Ulla Hahn — der Autorin des laut Verlagsankündigung „Erotikromans" „Ein Mann im Haus" — während der Reise durchgeführten Lesungen aus ihrem neuesten Buch als Teil des offiziellen Programms der exemplarischen Darstellung deutscher Literaturqualität im Ausland oder eher dem werblichen Interesse der Schriftstellerin selbst?
a) In welcher Eigenschaft bzw. Funktion und auf wessen Kosten hat über die im offiziellen Reiseprogramm ausgewiesenen und in der Antwort der Bundesregierung bisher genannten vier Mitgliedern des Deutschen Bundestages hinaus auch der Vorsitzende der Gemeinsamen Verfassungskommission, MdB Professor Dr. R. S., an einem Teil der Reise teilgenommen?
b) Welche Programmpunkte der Reise dienten gegebenenfalls einer rechtsvergleichenden Erörterung der chilenischen und brasilianischen Verfassung?
a) An wie vielen offiziellen Reisen des Bundeskanzlers bzw. seiner Gattin oder von anderen Mitgliedern der Bundesregierung hat Frau Christine E., die in dem Reiseprogramm der Bundesregierung als „Geschäftsführende Gesellschafterin der Firma W. F. GmbH & Co. KG" vorgestellt wird und in der Antwort der Bundesregierung (Drucksache 12/1947) offenbar als eine von insgesamt vier Firmen- bzw. Verbands-Vertreterinnen gezählt wird, bisher teilnehmen dürfen?
b) Aus welchen Gründen oder in welcher Funktion bzw. Eigenschaft wurde Frau E. zur Teilnahme an der Reise eingeladen?
c) Unterhält die unter Buchstabe a genannte Firma geschäftliche Kontakte in das Reisegebiet, oder beabsichtigt sie konkret die Aufnahme solcher Kontakte?
d) Welche diplomatischen Geschäfte hatte Frau E. gegebenenfalls in ihrer Eigenschaft als Honorarkonsulin von Monaco in Chile und Brasilien zu erledigen?
e) An welchen Programmpunkten, die speziell für die Teilnahme von „Sondergästen aus dem Bereich Wirtschaft" vorgesehen waren — wie etwa die Begegnung mit dem chilenischen Wirtschaftsminister am 21. Oktober 1991 vormittags —, hat Frau E. tatsächlich teilgenommen?
f) Inwieweit trifft es zu, daß Frau E. zum persönlichen Freundeskreis der Gattin des Bundeskanzlers zählt?
g) Trifft es ferner zu, daß Frau E. wegen dieser persönlichen Beziehung zur Teilnahme an der Reise eingeladen wurde, an welcher ursprünglich auch die Gattin des Bundeskanzlers teilnehmen sollte?