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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Reform der Kraftfahrzeugsteuer (G-SIG: 12010826)

Kategorien in der geplanten emissionsbezogenen Kfz-Steuer, Selbstklassifizierung durch die Automobilhersteller, Höhe der Kohlendioxidabgabe

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

10.06.1992

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/262620.05.92

Reform der Kraftfahrzeugsteuer

der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Im Zusammenhang mit der geplanten Reform der Kraftfahrzeugsteuer ab 1993 fragen wir die Bundesregierung:

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Welche Kategorien sind für die Bemessung der neuen emissionsbezogenen Kraftfahrzeugsteuer vorgesehen, wie definieren sich diese, und welche Grenzwerte umfassen die einzelnen Klassen?

2

Kann die Bundesregierung Meldungen bestätigen, wonach die geplante Einteilung der Kraftfahrzeuge in die verschiedenen Kategorien von den Autoherstellern selbst vorgenommen werden soll?

3

Mit welcher Begründung hält die Bundesregierung eine von den Autoherstellern selbst vorgenommene Klassifizierung für ausreichend, nachdem im Fall des Katalysators nachgewiesen wurde, daß bei der Hälfte aller Fahrzeuge die von der Autoindustrie angegebenen Grenzwerte nicht eingehalten werden konnten?

4

Ist eine Kontrolle der Angaben der Autoindustrie vorgesehen? Wenn ja, welche Institution soll die Kontrollen durchführen und in welchem Umfang?

5

Wie bewertet die Bundesregierung die Meinung zur geplanten Höhe der CO2-Abgabe: „In der oberen Preisklasse mit den hohen Verbräuchen spielt dieser Zuschlag keine Rolle." ?

Bonn, den 20. Mai 1992

Dr. Dagmar Enkelmann Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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