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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Steinkohlekraftwerk Rostock (G-SIG: 12010829)

Beschwerde der EG-Kommission gegen den Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Genehmigungsverfahren für das Kraftwerk Rostock, Aussagen von BMin Dr. Töpfer, Pläne zur Errichtung eines Steinkohlekraftwerks in Wismar, Stromversorgung von Nord-Ost-Deutschland

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

23.06.1992

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/266419.05.92

Steinkohlekraftwerk Rostock

des Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Steinkohlekraftwerk Rostock

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie beurteilt die Bundesregierung eine bei der EG-Kommission eingegangene Beschwerde, wonach wegen des Verzichts auf die Durchführung einer förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Genehmigungsverfahren für das Steinkohlekraftwerk Rostock ein Verstoß gegen die Richtlinie 85/337/EWG (Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten) vorliegt?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung den Beschluß der EG Kommission, aufgrund dieser Beschwerde ein Verfahren nach Artikel 169 des EWG-Vertrages gegen die Bundesrepublik Deutschland einzuleiten, und wie und bis zu welchem Zeitpunkt gedenkt die Bundesregierung das „Fristsetzungsschreiben" der EG-Kommission zu beantworten?

3

Wurde die EG-Kommission vor Erteilung der Genehmigung für den Bau des Steinkohlekraftwerks Rostock gemäß Artikel 2 Abs. 3 der Richtlinie 85/337/EWG über die Gründe für die Nicht-Durchführung einer UVP bei diesem Vorhaben unterrichtet?

4

Ist angesichts der Äußerung des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 11. März 1992 anläßlich des Kabinettsbeschlusses über die Novelle zur Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV), wonach durch diese Novelle „gewährleistet wird, daß nur solche Anlagen errichtet und betrieben werden können, die sich einer umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen haben", davon auszugehen, daß eine Inbetriebnahme des Steinkohlekraftwerks Rostock erst nach einer solchen umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgen kann? Wenn nein, warum nicht?

5

Welche Genehmigungen für Anlagen, die unter die Ausnahmeregelung des Artikels 14 Abs. 3 des deutschen UVP-Gesetzes fallen, wurden seit dem 1. August 1990 erteilt, und in welcher Form wurde die EG-Kommission von solchen Vorhaben im einzelnen unterrichtet?

6

Wie vereinbart sich die Ausnahmeregelung des Artikels 14 Abs. 3 des deutschen UVP-Gesetzes mit der Ausführung des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit am 9. April 1991 vor dem Bundesverfassungsgericht, wonach die Richtlinie 85/337/EWG „bereits seit längerem unmittelbar anzuwenden ist", und warum hat der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit diese Rechtsauffassung gegenüber der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren für das Steinkohlekraftwerk Rostock nicht mit Nachdruck durchgesetzt?

7

Welche regionale wirtschaftliche Bedarfsprognose wurde im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren für das Steinkohlekraftwerk Rostock erstellt, und zu welchem Ergebnis kommt diese?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung Überlegungen, in der Stadt Wismar ein 700 MW-Steinkohlekraftwerk zu errichten und zu betreiben?

9

Inwieweit unterstützt die Bundesregierung Überlegungen bzw. Planungen, in Nord-Ostdeutschland ein Stromversorgungsverbundnetz zu installieren, das durch das Steinkohlekraftwerk Rostock sowie ein weiteres noch zu errichtendes Kraftwerk mit einer Kapazität von 500 bis 700 MW gespeist wird, und inwieweit könnte auf diesem Wege die Sicherheit der Elektrizitätsversorgung in Mecklenburg-Vorpommern auf mittlere Sicht gewährleistet werden?

10

Welche politischen und fachlichen Gründe sprechen gegen eine Kapazitätsausweitung am Standort des Steinkohlekraftwerks Rostock bzw. gegen den Bau eines oder mehrerer weiterer Blöcke?

Bonn, den 11. Mai 1992

Dr. Klaus-Dieter Feige Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

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