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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Weitere Nutzung des Truppenübungsplatzes Vogelsang/Eifel (G-SIG: 12010900)

Ablehnung einer weiteren militärischen Nutzung des Truppenübungsplatzes durch die betroffenen Gebietskörperschaften, Verlegung des militärischen Übungsbedarfs der belgischen Truppen, Räumung bzw. Teilfreigabe bis Ende der 90er Jahre, Eigentumsverhältnisse, Nutzung in den Jahren 1990 und 1991, Umfang der künftigen Nutzung, Einführung von Nutzungsentgelten für alliierte Streitkräfte auf bundeseigenen Liegenschaften, Einhaltung von Normen und Vorschriften der deutschen Umweltgesetzgebung, Entsorgung von Abwässern und Abfall, Wasserqualität des Urftsees, erwartete Altlasten nach einem Abzug der belgischen Streitkräfte

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

28.09.1992

Aktualisiert

13.06.2023

Deutscher BundestagDrucksache 12/295825.06.92

Weitere Nutzung des Truppenübungsplatzes Vogelsang/Eifel

der Abgeordneten Achim Großmann, Josef Vosen, Ursula Schmidt (Aachen), Klaus Lennartz, Friedhelm Julius Beucher, Rudolf Bindig, Dr. Horst Ehmke (Bonn), Norbert Formanski, Anke Fuchs (Köln), Katrin Fuchs (Verl), Konrad Gilges, Iris Gleicke, Karl Hermann Haack (Extertal), Dieter Heistermann, Gabriele Iwersen, Susanne Kastner, Walter Kolbow, Rolf Koltzsch, Dr. Elke Leonhard-Schmid, Klaus Lohmann (Witten), Dr. Christine Lucyga, Dieter Maaß (Herne), Ingrid Matthäus-Maier, Franz Müntefering, Doris Odendahl, Günter Oesinghaus, Adolf Ostertag, Otto Reschke, Siegfried Scheffler, Dieter Schloten, Günter Schluckebier, Dr. Jürgen Schmude, Johannes Singer, Helmut Wieczorek (Duisburg), Dr. Christoph Zöpel

Vorbemerkung

Der Abbau der Spannungen in Europa und die damit in Zusammenhang stehende Reduzierung der Truppen der ausländischen Streitkräfte führt in der Bundesrepublik Deutschland zur Aufgabe von militärischen Standorten und auch Truppenübungsplätzen.

Die Diskussion über diese Entwicklung hat zwei Richtungen. Während man in vielen Regionen den Wegfall militärischer Präsenz begrüßt, weil Liegenschaften und Gebäude dringend für eine andere Nutzung vorgesehen sind, gibt es in anderen Regionen Bedenken gegen einen zu schnellen Abbau, meist wegen damit verbundener strukturpolitischer Fragen, z. B. dem Verlust von Arbeitsplätzen.

In dieser Situation sollte die Bundesregierung nach Möglichkeiten suchen, die sich abzeichnenden Entwicklungen so zu steuern, daß man den Wünschen der betroffenen Regionen sowie der Städte und Gemeinden weitgehend Rechnung tragen kann.

Dies sollte auch für den Truppenübungsplatz Vogelsang in der Eifel gelten, der von den belgischen Streitkräften, aber auch anderen alliierten Streitkräften genutzt wird. Trotz eines drastischen Abbaus belgischer Truppen in der Bundesrepublik Deutschland und der Tatsache, daß nur wenige Kilometer von Vogelsang entfernt der belgische Truppenübungsplatz Elsenborn zur Verfügung steht, beabsichtigen die belgischen Streitkräfte, den Truppenübungsplatz Vogelsang auch in Zukunft zu nutzen.

Andererseits gibt es klare Beschlüssse der betroffenen Gebietskörperschaften, insbesondere der Kreise Euskirchen, Aachen und Düren, der Städte Schleiden und Monschau sowie der Gemeinden Heimbach und Simmerath, die eindeutig darauf abzielen, die militärische Nutzung des Truppenübungsplatzes Vogelsang zu beenden und dieses Gelände einer anderen, zivilen Nutzung zuzuführen. Die Bundesregierung hat bisher diesen eindeutigen Wünschen und Beschlüssen keinerlei Rechnung getragen, sie unterstützt vielmehr die weitere militärische Nutzung des Truppenübungsplatzes Vogelsang.

Deshalb fragen wir die Bundesregierung:

Fragen29

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die eindeutigen Resolutionen bzw. Beschlüsse der Kreise Euskirchen, Aachen und Düren, der Städte Schleiden und Monschau sowie der Gemeinden Heimbach und Simmerath, die eine weitere militärische Nutzung des Truppenübungsgeländes Vogelsang ablehnen und entschieden für eine zivile Nutzung plädieren?

2

Wie will die Bundesregierung dem drohenden Verlust von Glaubwürdigkeit begegnen, der notgedrungen dadurch entsteht, daß die Bundesregierung auf der einen Seite immer wieder betont, „bei den anstehenden Verhandlungen über Art und Umfang der künftigen Nutzung des Übungsplatzes die zivilen Interessen vor Ort nachdrücklich einzubringen" (diese zivilen Interessen vor Ort sind in der ersten Frage dargelegt), auf der anderen Seite aber das Verbleiben belgischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland und damit de facto auch die militärische Nutzung von Vogelsang begrüßt?

3

Hat die Bundesregierung hinreichend geklärt, ob andere Truppenübungsplätze auf bundesdeutschem Gebiet den militärischen Übungsbedarf belgischer Truppen abdecken können?

4

Ist die Bundesregierung bei den Verhandlungen mit der belgischen Seite der Frage nachgegangen, ob die wenigen in der Bundesrepublik Deutschland verbleibenden belgischen Soldaten ihren militärischen Übungsbedarf nicht auch auf dem wenige Kilometer von Vogelsang entfernt liegenden belgischen Truppenübungsplatz Elsenborn decken können?

5

Hat die Bundesregierung bei den Verhandlungen mit der belgischen Seite über die weitere Nutzung des Truppenübungsplatzes Vogelsang die Frage aufgeworfen, ob die belgische Regierung die weitere Stationierung von belgischen Streitkräften und die weitere Nutzung dieses Truppenübungsplatzes nur deshalb favorisieren, weil geeignete Truppenübungsplätze in Belgien nicht bereitstehen und die belgische Regierung die Einrichtung von Truppenübungsplätzen im eigenen Land nicht durchsetzen kann?

6

Nutzen auch belgische Einheiten den Truppenübungsplatz Vogelsang, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland stationiert sind?

7

Ist die Bundesregierung bereit, mit den belgischen Streitkräften darüber zu verhandeln, den Truppenübungsplatz Vogelsang bis zum Ende der 90er Jahre schrittweise zu räumen angesichts der eindeutigen Haltung der Umlieger-Gemeinden sowie des Landes Nordrhein-Westfalen?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung Einschätzungen des Landes Nordrhein-Westfalen, daß unterhalb der vollständigen Freigabe Kompromisse bis hin zur Freigabe großer Teile des Truppenübungsplatzes vorstellbar seien?

9

Aufgrund welcher konkreter Bestimmungen der Haager Landkriegsordnung ist eindeutig herzuleiten, daß die nachträgliche Requirierung des Geländes am 8. November 1947 und am 13. Januar 1949 rechtmäßig erfolgte?

10

Trifft es zu, daß nach der Haager Landkriegsordnung nur eine Nutzung, aber keine Enteignung möglich war?

11

Aufgrund welcher konkreter Bestimmungen der Haager Landkriegsordnung war es zulässig, einen Truppenübungsplatz und Schießplatz auf einem Gelände einzurichten, das vorher nicht zu diesen Zwecken genutzt wurde?

12

Aufgrund welcher Absprachen, Bestimmungen oder Verträge wurde zum 1. April 1950 die Übernahme des Truppenübungsplatzes Vogelsang durch die belgischen Streitkräfte möglich?

13

Wie sahen die Eigentumsverhältnisse de jure am Tag der Übernahme aus?

14

Wie teilt sich die Nutzung des Truppenübungsplatzes Vogelsang am Beispiel der Jahre 1990 und 1991 auf, an wie vielen Tagen ist dieser Platz durch belgische Truppen, an wie vielen Tagen durch welche anderen alliierten Truppen genutzt worden?

15

Wie beurteilt und begründet die Bundesregierung den Sachverhalt, daß die Bundeswehr bei Nutzung militärischer Liegenschaften im Ausland Nutzungsentgelte zahlt, während bundesdeutsche Liegenschaften ausländischen Truppen kostenlos überlassen werden?

16

Plant die Bundesregierung die Einführung von Nutzungsentgelten für alliierte Streitkräfte auf bundeseigene Liegenschaften, wenn ja, wann, und in welcher Höhe, wenn nein, warum nicht?

17

Welche jährlichen Einnahmen verbuchen die belgischen Streitkräfte durch die Erhebung von Unterhaltskosten bei anderen alliierten Nutzern des Truppenübungsplatzes Vogelsang, und wie hoch liegen die Entgelte pro Soldat und pro Tag?

18

Welche jährlichen Kosten entstehen der Bundesrepublik Deutschland aus dem Truppenübungsplatz Vogelsang?

19

Wie stellt sich nach der geplanten drastischen Truppenreduzierung nicht nur der belgischen, sondern auch der anderen alliierten Streitkräfte die geplante Nutzung des Truppenübungsplatzes Vogelsang in den kommenden Jahren dar?

20

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine Beendigung der militärischen Nutzung auch aus Gründen des Gewässer- und Naturschutzes sowie der Landschaftspflege erforderlich ist, und auch deshalb sinnvoll ist, weil die Geländebeschaffenheit und der Zuschnitt des Platzes selbst nach Auffassung des Militärs nur eine eingeschränkte militärische Nutzung zulassen?

21

Wer kontrolliert, daß die belgischen und anderen Nutzer des Truppenübungsplatzes Vogelsang die Normen und Vorschriften der deutschen Umweltgesetzgebung einhalten, und durch welche Maßnahmen in welchen zeitlichen Abständen wird dies gewährleistet?

22

Welche jährliche Menge an Abwässern wird durch den Betrieb des Truppenübungsplatzes Vogelsang erzeugt, wie werden diese Abwässer entsorgt, welchem Standard muß die Abwässerklärung Genüge leisten, wer kontrolliert diese Standards, und wohin fließen die behandelten Wässer?

23

Welche Mengen an Abfall entstehen jährlich durch den Betrieb des Truppenübungsplatzes Vogelsang, und wie wird dieser Abfall entsorgt?

24

Ist die Bundesregierung bzw. die zuständigen Behörden Hinweisen nachgegangen, daß auf dem Gelände des Truppenübungsplatzes Vogelsang Abfall- bzw. Abraumverkippungen vorgenommen wurden und werden?

25

Wie hat sich die Wasserqualität des Urftsees, der von den belgischen Streitkräften bei militärischen Übungen genutzt wird, in den letzten 20 Jahren entwickelt, in welchen Abständen wird die Wasserqualität überprüft, und auf welche Belastungen/Schadstoffe hin werden die Proben untersucht?

26

In welcher Form hat die Bundesregierung bzw. die zuständigen Behörden die Frage untersucht, ob die Verschlechterung der Wasserqualität des Urftsees ursächlich mit dem Betrieb des Truppenübungsplatzes Vogelsang zusammenhängt, bzw. ist die Bundesregierung bereit, eine derartige Untersuchung anzuordnen?

27

An wie vielen Stellen sind an besonders gefährdeten Bächen und Siefen Überfahrten geschaffen worden zur Vermeidung von Erosionen und Gewässerverschmutzung?

28

Welche Schritte hat die Bundesregierung bisher unternommen, um die starke Lärm- und Abgasbelästigung der Bewohner im südlichen Kreis Aachens, besonders an der B 258, zu senken?

29

Welche Belastung durch Altlasten erwartet die Bundesregierung bei einem etwaigen Abzug der belgischen Streitkräfte?

Bonn, den 25. Juni ,1992

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