Rüstungslieferungen an die Türkei
der Abgeordneten Gerd Poppe, Vera Wollenberger und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Januar dieses Jahres hat die Bundesregierung für ihr Verhältnis zur Türkei folgende Prinzipien aufgestellt (Drucksache 12/1918):
- „Sämtlichen Maßnahmen in der deutsch-türkischen Zusammenarbeit ist gemeinsam, daß sie auf die feste Verankerung dieses Landes im westlichen Staatensystem, die Stärkung seiner Demokratie und die Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Menschen abzielen. Die Bundesregierung ist der festen Überzeugung, daß nur dieser Weg geeignet ist, diejenigen Kräfte in der Türkei zu unterstützen, die sich in ihrem eigenen Land den gleichen Zielen und damit auch einer vollen Verwirklichung der Menschenrechte verpflichtet fühlen."
- Weiter: „Die Bundesregierung macht der Türkei immer wieder klar, daß das Menschenrechtsthema ein wichtiges Element auch der bilateralen Beziehungen bildet, und erinnert sie an ihre internationalen Verpflichtungen. Vorwürfen in konkreten Einzelfällen geht sie, auch im Kreis der Zwölf, nach."
Am 26. März dieses Jahres hatte die Bundesregierung die Lieferung sämtlicher Rüstungsmaterialien an die Türkei gestoppt, weil sie aufgrund dieser Prinzipien zur Überzeugung gekommen war, daß die Türkei gegen die in den Lieferungsabkommen enthaltene Bestimmung verstoßen hatte, dieses Material nur zur Abwehr eines bewaffneten Angriffs auf das NATO-Vertragsgebiet zu verwenden.
Ohne genaue Prüfung einer Reihe von Vorkommnissen, die über die Jahre immer wieder Anlaß gegeben haben sollten, an der vertragsgemäßen Verwendung von Waffenlieferungen an die Türkei zu zweifeln, hat die Mehrheit des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages am 3. Juni 1992 der Wiederaufnahme der Waffenlieferungen zugestimmt. Eine Abwägung von Argumenten für oder gegen eine solche Entscheidung hat im Ausschuß nicht stattgefunden. Darüber hinaus hat es der Ausschuß in dieser Entscheidungssituation versäumt, über nicht-militärische Alternativen zur Unterstützung des Demokratisierungsprozesses und der Verbesserung der Menschenrechtssituation in der Türkei nachzudenken.
Wir fragen die Bundesregierung:
I.
Fragen30
Welches ist der Wortlaut des Briefwechsels zwischen dem Auswärtigen Amt und der türkischen Regierung von Ende Mai/Anfang Juni 1992, in welchem der Einsatz von deutschen Rüstungsgütern noch einmal ausdrücklich auf Fälle des Nordatlantikvertrages beschränkt wird?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Türkei die Interpretation des NATO-Vertrages teilt, nach der der Einsatz deutscher Waffen in Türkisch-Kurdistan einen Verstoß gegen diesen Vertrag bedeutet und in Zukunft bedeuten wird?
Nach Auskunft des Bundesministeriums der Verteidigung vom 26. März 1992 waren die ersten zehn Positionen einer insgesamt ca. 20 Positionen umfassenden Waffenliste über Material aus NVA-Beständen, das der Türkei überlassen werden soll, zu diesem Zeitpunkt bereits vollständig geliefert worden.
Wie viele der 300 Schützenpanzer MIW BTR 60, die in dieser Liste über die ersten zehn Positionen hinaus erwähnt werden, waren zu diesem Zeitpunkt bereits geliefert?
Wie viele der ebenfalls erwähnten 100 000 Panzerfäuste RPG 18 waren schon geliefert?
Wie viele der Luft-Luft- und Luft-Boden-Raketen waren schon geliefert?
Ist über die in der Waffenliste erwähnten Lieferungen hinaus geplant, der Türkei noch weitere Materialhilfe aus NVA-Beständen zu gewähren?
Wenn ja, welche Art von Militärmaterial?
Wie hoch waren die Transportkosten für die bisherigen Lieferungen?
Aus welchen Haushaltsmitteln wurden die Kosten bestritten?
Seit dem 26. März 1992 ist die Lieferung von 45 Phantom Aufklärungsflugzeugen an die Türkei gestoppt worden.
Wie viele Phantom-Aufklärungsflugzeuge waren bis dahin schon geliefert worden?
Wie viele Phantommaschinen sind seitdem an die Türkei abgegeben worden?
Befinden sich darunter zu Jagdbombern umgerüstete Maschinen?
Sind ferner solche darunter, bei denen eine Umrüstung wieder entfernt worden ist?
Welche weiteren Lieferungen von Militärmaterial sahen und sehen die Vereinbarungen über erneute NATO-Verteidigungshilfe an die Türkei ab dem Jahr 1992 vor?
Wann und mit welchem Wortlaut hat die Bundesregierung zum ersten Mal die Bedingung an die Türkei formuliert, daß deutsches Militärmaterial nicht bei „internen Operationen im Südosten der Türkei" eingesetzt werden darf?
Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, die Einhaltung dieser Bedingung zu überprüfen?
Reichen diese nach Auffassung der Bundesregierung aus?
Trifft es zu, daß das deutsche Außenministerium auf Proteste der türkischen Regierung gegen diese Bedingung im vergangenen Jahr erklärt hat, daß der Einsatz des aus der Bundesrepublik Deutschland gelieferten Militärmaterials an keine solche Bedingung geknüpft sei?
Gilt diese Bedingung, deutsches Militärmaterial bei „internen Operationen im Südosten der Türkei" nicht einzusetzen, für sämtliche Lieferungen und Leistungen im Rahmen der Rüstungskooperation?
Gilt sie insbesondere für:
a) Rüstungssonderhilfe,
b) Ausstattungshilfe,
c) Materialhilfe I, II und III,
d) Deutsche NATO-Verteidigungshilfe,
e) Amtshilfe?
Gibt es darüber hinaus für die unter Frage 9 a) bis e) fallenden militärischen Lieferungen eine Endverbleibsklausel?
Aufgrund welcher Vereinbarungen mit der Bundesrepublik Deutschland ist es der Türkei möglich, in der Bundesrepublik Deutschland bzw. in Lizenz der deutschen Firma Heckler & Koch hergestellte Waffen auf Zypern zu verwenden (vgl. Frankfurter Rundschau vom 3. Juni 1992), Waffen aus Beständen der NVA an Aserbaidschan weiterzuleiten (vgl. Frankfurter Rundschau vom 16. Juni 1992)?
Welche Waffen aus NVA-Beständen, einschließlich solcher, die zur Führung von Bürgerkriegen geeignet sind, hat die Bundesregierung aufgrund des Verstoßes der Türkei gegen die vertragliche Vereinbarung, diese Waffen nur im NATO-Verteidigungsfall einzusetzen, zurückgefordert?
Welche Rüstungslieferungen und Rüstungsleistungen im Rahmen der Rüstungs- und Amtshilfe [vgl. Frage 9 a) bis e) ] waren vor dem 26. März 1992 mit der deutschen Industrie vereinbart worden?
Wie hoch ist der Vertragswert der am 26. März 1992 gestoppten Lieferungen und Leistungen?
Auf welche Waffensysteme und Dienstleistungen beziehen sich die Vereinbarungen?
Wie viele Personen welcher Nationalität und welcher militärischen Zugehörigkeit sind und waren im Auftrag der Bundesregierung mit der Wartung von Rüstungsmaterial bundesdeutscher Herkunft in der Türkei beschäftigt?
Wo sind sie beschäftigt?
Seit wann?
War der Lieferungsstopp vom 26. März 1992 befristet?
Wenn ja, bis wann?
Welche anderen NATO-Länder liefern vergleichbare Rüstungsmaterialien und -leistungen an die Türkei?
Regierungssprecher Vogel erklärte im November 1990, daß Leopard-I-Panzer an die Türkei geliefert werden.
Wann erfolgte die erste Lieferung von Leopard-I-Panzern an die Türkei?
Trifft es zu, daß die Stationierung von Leopard-I-Panzern in Türkisch-Kurdistan erst dadurch ermöglicht wurde, daß der KSE-Vertrag vom November 1990 den Abzug von 800 Leopard-I-Panzern vom Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vorsieht?
In welchen anderen Fällen hat die Bundesregierung welche Waffen, die laut Abrüstungsverträgen abgebaut werden müßten — insbesondere solche, die in Bürgerkriegen eingesetzt werden könnten —, wohin exportiert, statt diese zu verschrotten?
Ende vergangenen Jahres soll die deutsche Firma SEL einen vom türkischen Verteidigungsministerium ausgeschriebenen Auftrag erhalten haben, 20 Boden-Radaranlagen zu liefern, die in der Nähe der türkisch-irakischen Grenze installiert werden sollen.
Treffen diese Meldungen zu, und hat die Bundesregierung den Export genehmigt?
Wenn diese Meldungen zutreffen, für welchen Zweck sind die Boden-Radar-Anlagen bestimmt?
Die FAZ hat im Juli 1989 über den Einsatz von chemischen Waffen durch das türkische Militär in der Nähe des Ortes Serdi in der Provinz Diyarbakir berichtet.
Hat die Bundesregierung diese Information überprüft/überprüfen lassen?
Wenn ja, zu welchen Ergebnissen hat die Überprüfung geführt?
Wenn nein, aus welchen Gründen hat keine Überprüfung stattgefunden?
Hat die Bundesregierung die Meldung der FAZ vom gleichen Tag (26. Juli 1989) überprüft/überprüfen lassen, nach der ein zum dienstlichen Gebrauch bestimmtes türkisches Militärhandbuch die Anwendung chemischer Waffen zur Zerstörung von Tunnelsystemen in Südostanatolien vorsieht?
Hat die Bundesregierung sich um Informationen über den Gebrauch dieser Dienstanweisung bemüht?
Wenn ja, welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor?
Wenn nein, ist sie bereit, Informationen dazu einzuholen?
Auf Anfrage hat die Bundesregierung erklärt, ihr seien Presseberichte über den Einsatz von Napalm durch die türkische Luftwaffe gegen Kurden im Nordirak bekanntgeworden, was jedoch von der Türkei bestritten werde (Drucksache 12/1918); es bestünden keine Anhaltspunkte, diese Aussage in Zweifel zu ziehen.
Hält die Bundesregierung an dieser Einschätzung fest, nachdem die türkische Regierung entgegen den vertraglichen Vereinbarungen mit der Bundesrepublik Deutschland Waffen aus NVA-Beständen in Türkisch-Kurdistan eingesetzt hat?
Hält die Bundesregierung an dieser Einschätzung fest, nachdem durch Spiegel-TV vom 20. Oktober 1991, ferner durch das Protokoll einer Hamburger Delegation bekanntgeworden ist, daß die türkische Luftwaffe am 12./13. Oktober 1991 Dörfer im Nordirak (z. B. Banik, nahe der Stadt Zakho) mit Napalm und Phosphor bombardierte?
Diese Angaben bestätigte auch ein Arzt des Zakho-General-Hospitals, der über neun Tote und 55 zum Teil Schwerverletzte berichtete.
Sind diese Berichte nach Auffassung der Bundesregierung hinreichender Anlaß, die gegenteiligen Aussagen der türkischen Regierung in Zweifel zu ziehen?
Hat sich die Bundesregierung um Kenntnisse über die Herkunft der eingesetzten chemischen Kampfstoffe Napalm und Phosphor bemüht?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, ist sie bereit, dies zu tun?
Türkischen Zeitungen aus dem Jahr 1988 zufolge waren in der Südosttürkei ausländische Helikopter mit ausländischen Besatzungen im Einsatz.
Kann die Bundesregierung ausschließen, daß damals Hubschrauber bundesdeutscher Herkunft mit bundesdeutschen Piloten eingesetzt worden sind?
Trifft es zu, daß in den Jahren 1986 und 1987 bei Militäroperationen gegen Kurden und Bombardierungen im Nordirak bundesdeutsche Piloten im Einsatz waren bzw. aus der Bundesrepublik Deutschland gelieferte Hubschrauber eingesetzt wurden?