Haltung der Bundesregierung zum Transformationsprozeß in Südafrika
der Abgeordneten Gerd Poppe, Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Obwohl die weiße Minderheit in Südafrika sich im März 1992 mit Zweidrittelmehrheit für die Fortsetzung der Verhandlungen über eine neue politische Ordnung im Rahmen der Convention for a Democratic South Africa (CODESA) ausgesprochen hat, ist die zweite Vollversammlung dieses Gremiums im Mai 1992 gescheitert. Im Juni 1992 hat der ANC die Gespräche ausgesetzt, nachdem ein Massaker an über 40 Einwohnern von Boipatong gezeigt hatte, daß auch der Friedenspakt vom September 1990 wenig genutzt hatte.
Der Übergang zu einer demokratischen Ordnung, die von rassischer und anderer Diskriminierung frei ist und ein Maß an sozialer Gerechtigkeit garantiert, welches die Voraussetzung einer stabilen Demokratie ist, erscheint in Südafrika gegenwärtig gefährdet.
Internationale Unterstützung für diesen Prozeß ist weiterhin nötig und wird von vielen südafrikanischen politischen Gruppierungen — insbesondere dem ANC und dem Gewerkschaftsverband Congress South African Trade Unions (COSATU) — sowie von kirchlichen Gruppen ausdrücklich gewünscht. Ein Bericht von Amnesty International, der kurz vor dem Massaker veröffentlicht worden ist, machte auch für die Gewalt die Regierung entscheidend mitverantwortlich, weil sie nicht genug unternehme, um die Sicherheitskräfte zu einem unparteiischen Vorgehen zu bringen.
Dabei sind grob zwei Gebiete für internationale Einflußnahme zu unterscheiden:
- Maßnahmen, die den Prozeß des Übergangs selbst beeinflussen und seinen Gefahren entgegenwirken.
- Maßnahmen, die einer zukünftigen demokratischen Regierung helfen, die wirtschaftliche und soziale Krise in Südafrika zu lösen; solche Programme sollten bereits jetzt beginnen bzw. vorbereitet werden.
Wir fragen die Bundesregierung, wie sie diese Einflußmöglichkeiten nutzt bzw. in der Zukunft nutzen will, im einzelnen:
Zu A. Förderung des Übergangsprozesses
Um den Übergangsprozeß zu fördern, kann die Bundesregierung
- erstens und vor allem Maßnahmen ergreifen, die der politischen Gewalt entgegenwirken;
- zweitens Druck auf die Regierung de Klerk ausüben, endlich eine demokratische Übergangsregierung zuzulassen (dies würde auch die Voraussetzungen zur Einschränkung politischer Gewalt verbessern);
- drittens ihren Einfluß auf andere an den Verhandlungen beteiligten Parteien geltend machen. Hier ergeben sich insbesondere Fragen nach dem Verhältnis der Bundesregierung zur Inkatha Freedom Party (IFP) und zur Regierung des Homelands Boputhatswana.
a) Maßnahmen zur Beendigung der Gewalt
Politische Gewalt hat in Südafrika ihre Ursachen sowohl in den wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen, unter denen die Mehrheit der schwarzen Bevölkerung leben muß, als auch im Verhalten der Sicherheitskräfte und einzelner politischer Gruppen. Das Wachsen von Slums im Umkreis der Großstädte, eine hohe und weiter zunehmende Arbeitslosigkeit unter Schwarzen, Wohnraummangel sowie die Zerrüttung des Erziehungswesens und des Familienlebens bilden den Nährboden für die Gewaltbereitschaft und für die wachsende Kriminalität. Hinzu kommt die Tradition politischer Intoleranz. Der Ausbruch dieses Gewaltpotentials in Natal seit Mitte der 80er Jahre und im Großraum Johannesburgs seit Juli 1990 ist jedoch wesentlich verursacht worden von Konflikten zwischen verschiedenen schwarzen politischen Gruppen — vor allem zwischen Inkatha und dem ANC bzw. den dem ANC nahestehenden Gruppen —, vom parteiischen Verhalten der Armee und der Polizei sowie von dem schmutzigen Krieg rechtsradikaler Weißer und eines Teils der Sicherheitskräfte gegen die Opposition. Zahlreiche Untersuchungen universitärer und unabhängiger Organisationen [z. B. des Centre for Adult Education der Universität Natal, der Community Agency for Social Enquiry (CASE) und des Independent Board of Inquiry into Informal Repression (IBIIR) in Johannesburg], Recherchen der Presse sowie der umfangreiche Bericht von Amnesty International vom Juni 1992 haben das belegt. Alle beteiligten Parteien sind demnach für die Gewaltwelle mitverantwortlich, Inkatha (bzw. nach der Namensänderung Mitte 1990 die IFP), die Polizei sowie Sondereinheiten der Armee jedoch in weit größerem Maße als etwa Anhänger des ANC.
Um die Gewalt zu beenden, ist nach Ansicht aller wichtigen politischen Gruppen in Südafrika (mit Ausnahme der rechtsradikalen) kurzfristig vor allem zweierlei nötig: Erstens müssen sich die Parteien — insbesondere die IFP und der ANC — auf gegenseitige Duldung und friedliche Mittel der Konkurrenz verpflichten, und zwar sowohl national als auch auf lokaler Ebene. Zweitens müssen die Sicherheitskräfte unter Kontrolle gebracht und auf ein unparteiliches Verhalten festgelegt werden.
Erste Schritte hierzu sind gemacht worden. Auf lokaler Ebene sind seit 1989 in einigen Gemeinden vor allem Natals Friedensvereinbarungen zwischen Inkatha bzw. der IFP und dem ANC geschlossen worden, die teilweise zu einem Abflauen der Kämpfe führten. Landesweit war der nationale Friedenspakt (National Peace Accord), der am 14. September 1991 in Johannesburg unterzeichnet und von der Bundesregierung seinerzeit begrüßt wurde, ein wichtiger Schritt: Alle beteiligten Parteien verpflichteten sich zu gewaltlosem Verhalten, und es wurden erstmals Kontrollmechanismen für die Sicherheitskräfte vereinbart, an denen andere Parteien als die Regierung beteiligt sind.
Trotzdem sind von September 1991 bis Mitte 1992 erneut mindestens 1500 Menschen bei politisch motivierten Gewalttaten getötet worden. Dies liegt teilweise an technischen Problemen bei der Umsetzung der komplizierten Vereinbarungen — wie dem Mangel an Stellen für geschulte Vermittler —, teilweise daran, daß manche Polizeistellen sich wenig kooperationsbereit zeigen, und teilweise an einem grundsätzlichen Mangel: Terrorkommandos, die außerhalb des Gesetzes operieren, sind nicht Unterzeichner des Paktes und können von ihm nicht kontrolliert werden. An solchen Todesschwadronen (hit squads) wirken rechtsextreme Weiße maßgeblich mit. Sie werden von Teilen der Sicherheitskräfte (namentlich Sondereinheiten) zumindest unterstützt, wenn nicht gar geleitet, und bedrohen am meisten die bestehenden Friedensvereinbarungen. Hauptziel der Todesschwadronen sind nach dem Friedenspakt lokale Führer politischer Organisationen geworden, die sich für Frieden und Versöhnung einsetzen. Daß in letzter Zeit auch mehrere versöhnungsbereite IFP-Mitglieder ermordet worden sind (teilweise von anderen Mitgliedern der IFP), weist darauf hin, daß auch sie nun Ziel von Killerkommandos sind.
Schließlich drohen Friedensvereinbarungen auch daran zu scheitern, daß sie unmittelbar wenig an den Lebensbedingungen der Menschen ändern. Dies ist grundsätzlich zwar eine mittel- und langfristige Aufgabe (siehe unten unter B. zur Entwicklungshilfe). Die Versöhnung verfeindeter Parteien würde jedoch auch kurzfristig erheblich erleichtert, wenn Gruppen wie das Imbali Rehabilitation Project in Imbali (einer der am schwersten von den Kämpfen betroffenen Schwarzensiedlungen Natals) oder Entwicklungskomitees, die sich im Zuge der Umsetzung des Friedenspakts bilden, die Mittel erhielten, um parteiübergreifend z. B. zerstörte Häuser zu reparieren.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
1. Sind der Bundesregierung die geschilderten Zusammenhänge bekannt?
2. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß Sofortmaßnahmen gegen die politische Gewalt für die Demokratisierung Südafrikas von entscheidender Bedeutung sind?
3. Ist die Bundesregierung dementsprechend bereit, im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Friedensprozeß in Südafrika zu fördern und insbesondere folgende Maßnahmen zu ergreifen:
- bestehende lokale Friedenskomitees finanziell zu unterstützen, unter Umständen vermittelt über bundesdeutsche Partnerorganisationen — und damit zur Stabilisierung von Friedensvereinbarungen beizutragen;
- Geld für einen Fonds bereitzustellen, aus dem örtliche Entwicklungskomitees, die unter dem Nationalen Friedenspakt gebildet werden, unterstützt werden können;
- im Rahmen ihrer Möglichkeiten Druck auf alle Parteien auszuüben, die Bestimmungen des Paktes einzuhalten;
- hierzu z. B. (u. U. vermittelt über die Regierung) vom Nationalen Friedenssekretariat (National Peace Secretariat), das nach den Bestimmungen des Friedenspaktes eingerichtet worden ist, einen Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung des Paktes anzufordern und diesbezügliche Versäumnisse einzelner Parteien öffentlich zu verurteilen?
b) Druck auf die Regierung de Klerk
Die Regierung de Merk hat seit ihrem Amtsantritt die meisten gesetzlichen Grundlagen der Rassendiskriminierung beseitigt und ist an Verhandlungen mit allen Bevölkerungsgruppen über eine neue Verfassung interessiert. Trotzdem gibt es gute Gründe, sie weiterhin international unter Druck zu setzen.
Zum einen hat die Regierung de Klerk bis heute ihre Sicherheitskräfte nicht wirklich zur Ordnung gerufen. Todesschwadronen treiben ihr Unwesen unter Beteiligung von Mitgliedern aus Sondereinheiten der Armee. Die Adult Education Consultants, eine Tarnfirma des militärischen Geheimdienstes, arbeitete im Januar 1992 noch (wenn auch offiziell selbständig); über diese Firma hat der militärische Geheimdienst unter anderem seit 1986 gegen den ANC gerichtete schwarze Gruppierungen unterstützt, Mitglieder Inkathas militärisch ausgebildet und ausgerüstet sowie ein Ausbildungslager in Natal unterhalten, in dem z. B. Ende 1990 22 Mitglieder einer kriminellen Bande aus einer Siedlung im Transvaal für Anschläge gegen ANC-Mitglieder trainiert und bewaffnet wurden (dies haben zwei der Ausgebildeten Anfang 1992 selbst erklärt). Sondereinheiten der Polizei haben nachweislich noch Anfang 1992 Gewaltakte geplant, obwohl diese Einheiten inzwischen in die normale Polizei eingegliedert worden waren. Sie lockten z. B. ebenfalls im Januar 1992 ein ANC-Mitglied in ein geheimes Quartier, versuchten ihn für Bombenanschläge auf ANC-Mitglieder zu gewinnen und versprachen ihm eine Ausbildung an Feuerwaffen. Sie befragten ihn detalliert über führende ANC-Mitglieder, von denen eines im März 1992 ermordet wurde. Mehrere andere Männer sollten in dem Quartier für ähnliche Zwecke angeworben werden.
Ob die Regierung de Klerk ernsthaft gegen solche Geheimoperationen der Sicherheitskräfte und gegen andere Menschenrechtsverletzungen — wie Folter von Inhaftierten und Gewaltanwendung gegen friedliche Demonstranten — vorgeht, ist zweifelhaft. Menschenrechtsorganisationen wie die Human Rights Commission haben ihr Mitte 1991 vorgeworfen, sie billige das Vorgehen der Todesschwadronen und führe einen unerklärten Krieg gegen den ANC. Andere Beobachter glauben, daß die Regierung seit dem Abschluß des Friedenspakts bemüht ist, die Sicherheitskräfte und die militanten Organisationen rechtsgerichteter Weißer unter Kontrolle zu bringen, dies jedoch nicht gelingt. Sicher ist, daß die Regierung Untersuchungen über illegale Handlungen ihrer Organe nur widerwillig zuläßt und aus vorliegenden offiziellen Berichten kaum Folgen zieht. So sind hohe Offiziere von Armee und Polizei, die als verantwortlich für Morde bezeichnet wurden, weiter im „Dienst". Der Justizminister hat mehrere Mitglieder der IFP amnestiert, die erst kurz vorher wegen mehrfachen Mordes zu langen Haftstrafen verurteilt worden waren. Und das Civil Cooperation Bureau, eine Geheimabteilung der Armee, die seit den 80er Jahren zahlreiche Oppositionelle ermorden ließ, wurde zwar Ende 1990 aufgelöst, viele ihrer Mitarbeiter wurden aber in die regulären Armee- oder Polizeikräfte übernommen. Aus Mitgliedern der berüchtigten Armee-Einheit „Koevoet", die in Namibia schwere Menschenrechtsverletzungen begangen hatte, ist eine Sonderabteilung der Polizei gebildet worden, die in einem Minengelände ihr Quartier hat und erst kürzlich entdeckt wurde: Sie war laut Augenzeugen an dem Massaker an über 40 Einwohnern Boipatongs Mitte Juni 1992 beteiligt.
Die Forderungen des ANC und anderer Widerstandsgruppen, die Sicherheitskräfte so schnell wie möglich einer Übergangsregierung zu unterstellen, sind daher berechtigt. Nur so kann eine überparteiliche Kontrolle angestrebt werden, und nur so kann der Verdacht ausgeräumt werden, daß die Regierung oder Teile von ihr Anschläge von Sondereinheiten der Sicherheitskräfte gegen Oppositionelle decken oder befehlen. Zumindest bekäme die Opposition so die Möglichkeit, nötigenfalls unabhängige Untersuchungskommissionen zu einzelnen Vorfällen durchzusetzen.
Es ist auch deshalb nötig, schnell eine Übergangsregierung zu bilden, weil die Regierung de Klerk sonst insbesondere im Bereich der Wirtschaftspolitik vollendete Tatsachen schaffen kann, an denen eine spätere demokratisch gewählte Regierung wenig ändern könnte. Der Gewerkschaftsverband COSATU hat mit seinen Protesten gegen die Einführung der Mehrwertsteuer im Herbst 1991 auf diese Gefahr hingewiesen.
Die Regierung de Klerk verzögert jedoch den Übergangsprozeß. Sie hat zwar einer gewählten verfassunggebenden Versammlung zugestimmt, die auch die Rolle eines Übergangsparlaments haben soll. Doch sie hat auf der zweiten Vollversammlung der CODESA Mitte Mai 1992 darauf bestanden, daß die neue Verfassung mit Dreiviertelmehrheit beschlossen werden müsse (der ANC hat ursprünglich eine Zweidrittelmehrheit verlangt und später eine Mehrheit von 70 % zugestanden). Der Vorschlag der Regierung läuft auf den Versuch hinaus, ein Veto für die Regierung festzulegen, die mit 25 % bis 30 % der Wählerstimmen rechnet. Sie will zudem eine zehn- bis fünfzehnjährige Übergangsperiode, während der ein Exekutivrat, in den die drei stärksten Parteien je einen Vertreter entsenden, die Exekutive und das Übergangsparlament die Legislative sein soll. Dies würde der National Party bzw. ihrem Mitglied des Exekutivrats praktisch ein Vetorecht gegenüber der Mehrheit geben, wenn — wie allgemein erwartet wird — der ANC zwar die Wahlen mit absoluter Mehrheit gewinnt, die National Party aber als zweit- oder drittstärkste Partei daraus hervorgeht. Darüber hinaus weist vieles darauf hin, daß die Regierung CODESA absichtlich hat scheitern lassen, weil sie Zeit gewinnen will. Denn erstens würden die jüngsten Skandale um die Todesschwadronen und um Korruption in mehreren Ministerien die Chancen der Regierung bei Wahlen jetzt schmälern, zweitens braucht die Nationale Partei Zeit, um in den schwarzen Gemeinden Anhänger zu werben, und drittens unterstützt sie in Angola die UNITA bei den bevorstehenden Wahlen und will dies nicht durch Mitspracherechte des ANC in der Außenpolitik in Frage stellen lassen. Eine im Juni 1992 bekanntgewordenes Strategiepapier der Partei empfiehlt daher Wahlen in Südafrika erst für Ende 1993 oder Anfang 1994.
Durch diese Verzögerungstaktik nimmt die Regierung einen Fortgang des Mordens zumindest in Kauf. Der ANC und andere Oppositionsgruppen versuchen daher seit Juni 1992, mit Massenaktionen die Regierung zu Zugeständnissen am Verhandlungstisch zu zwingen; nach dem Massaker in Boipatong hat der ANC unter dem Druck seiner Anhänger die Verhandlungen ausgesetzt, bis wirksame Maßnahmen gegen die politische Gewalt ergriffen werden, darunter eine Untersuchung des Massakers und die Beobachtung der weiteren Entwicklung unter internationaler Beteiligung. Der ANC tritt inzwischen auch für eine internationale Überwachung von Wahlen in Südafrika ein.
Die Erfahrung zeigt, daß die Regierung Südafrikas Zugeständnisse nicht zuletzt aufgrund von internationalem Druck macht; anläßlich der Kampagne für das Referendum hat sie das selbst zugegeben, als sie vor der Gefahr neuer Sanktionen im Falle der Ablehnung von Reformen warnte. Aus diesen Gründen hat der ANC in seiner Presseerklärung nach dem Referendum im März 1992 die internationale Gemeinschaft aufgerufen, an den noch bestehenden Sanktionen festzuhalten. Das Europäische Parlament hat in einer Resolution, die von der Sozialistischen Fraktion, der Europäischen Volkspartei, der Fraktion der Europäischen Demokraten, der Regenbogenfraktion, der Fraktion DIE GRÜNEN im EP eingebracht wurde, am 12. Februar 1992 Europarat und Europäische Kommission ebenfalls aufgerufen, keine weiteren Sanktionen aufzuheben, bis in Südafrika eine Interimsregierung im Amt ist. Es hat zugleich bedauert, daß es vor der Aufhebung der 1986 im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft beschlossenen Sanktionen nicht konsultiert worden ist. Die Außenminister der EG haben dennoch Anfang April 1992 beschlossen, das Ölembargo aufzuheben. Dieser Beschluß steht im Widerspruch zur Haltung der Vollversammlung der Vereinten Nationen und ist von den europäischen Anti-Apartheid-Bewegungen als voreilig kritisiert worden.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
4. Sind der Bundesregierung die geschilderten Zusammenhänge bekannt, oder verfügt sie über andere Erkenntnisse?
5. Wie beurteilt die Bundesregierung die Politik der Regierung de Klerk angesichts der Verwicklung von Teilen der südafrikanischen Sicherheitskräfte in politische Gewalttaten?
6. Die Bundesregierung hat im Juni 1991 (vgl. Drucksache 12/862) erklärt, „daß sie der Meinung (ist), daß sie und ihre europäischen Partner so lange Druck auf Südafrika ausüben müssen, bis die Apartheid rechtlich und de facto abgeschafft ist".
Welche Schritte hat die Bundesregierung seitdem unternommen, um dieses Ziel zu erreichen?
7. Welche Schritte hat sie insbesondere unternommen, seit die National Party in der Vollversammlung der CODESA durch die Forderung von fortzuschreibenden Vetorechten den Demokratisierungsprozeß verzögert?
8. Welche weiteren Schritte mit den in Frage 6 genannten Zielen hat die Bundesregierung seit der Programmkonferenz des ANC Ende Mai dieses Jahres unternommen?
9. Hat die Bundesregierung ferner in diesem Jahr ihre politischen Vorstellungen zur Unterstützung des Demokratisierungsprozesses mit der Regierung, dem ANC, der IFP erörtert?
10. Welche Vorstellungen entwickelt die Bundesregierung insbesondere seit dem Juni 1992? Mit wem beabsichtigt sie, diese zu erörtern?
11. Will die Bundesregierung gegenüber der Regierung Südafrikas ihre Erwartung deutlich machen, daß Pretoria unverzüglich einer Übergangsregierung und einer verfassunggebenden Versammlung zustimmt, welche international anerkannten demokratischen Grundsätzen entsprechen und für die Vertreter der Mehrheit der südafrikanischen Bevölkerung akzeptabel sind?
12. Die Bundesregierung hat in Drucksache 12/862 weiter betont, daß sie die Aufhebung internationaler Sanktionen gegenüber Südafrika auch mit den oppositionellen Kräften erörtert. Mit wem hat sie ihre Position vor Ap ril dieses Jahres erörtert? Stimmten die Gesprächspartner mit den Vorstellungen der Bundesregierung überein?
13. Ist die Bundesregierung bereit, in Übereinstimmung mit den Forderungen des Europaparlaments so lange an den noch verbliebenen Sanktionen festzuhalten — vor allem am Verbot der Zusammenarbeit auf den Gebieten der Nukleartechnik und des Militärs sowie der inneren Sicherheit —, bis eine solche Interimsregierung im Amt ist?
14. Erwägt die Bundesregierung, bereits aufgehobene Sanktionen gegen Südafrika wieder in Kraft zu setzen, um die südafrikanische Regierung zu drängen, den Verhandlungsprozeß nicht weiter zu blockieren?
15. Wird die Bundesregierung sich gegenüber der südafrikanischen Regierung sowie in den VN und in der EG für eine Untersuchung der Gewalttaten in Südafrika unter internationaler Beteiligung und für eine internationale Überwachung freier Wahlen dort einsetzen? Erwägt die Bundesregierung, sich an solchen Beobachtermissionen finanziell und/oder personell zu beteiligen? Wenn nein, wie begründet sie ihre ablehnende oder zögernde Haltung?
16. Unterhält die Bundesregierung Beziehungen zur südafrikanischen Polizei oder dem Militär, oder erwägt sie, solche Beziehungen aufzunehmen? Wenn ja, seit wann, und welcher Art?
c) Beziehungen der Bundesregierung zur Inkatha Freedom Party (IFP) und zur Regierung Boputhatswanas
Nachdem die IFP lange Zeit wesentlich zur Verbreitung der politischen Gewalt in Südafrika beigetragen hat, scheint sie sich im Herbst 1991 entschlossen zu haben, die Bemühungen um Frieden zu unterstützen; sie hat den Friedenspakt nach anfänglichem Zögern unterzeichnet, und mehrere ihrer lokalen Führer haben Vereinbarungen insbesondere mit Ortsgruppen des ANC zur Beendigung der Kämpfe getroffen.
Dennoch gibt die Politik der Partei weiter Anlaß zu schwerer Besorgnis. Es kann als sicher gelten, daß aus von der Armee ausgebildeten Inkatha-Mitgliedern Todesschwadronen gebildet worden sind. Beobachter in Südafrika befürchten zunehmend, daß die IFP oder Teile von ihr ein Bündnis mit konservativen und rechtsradikalen weißen Gruppen eingehen könnten; darauf weisen die Gesprächskontakte der IFP zur Konservativen Partei ebenso hin wie die Nichtangriffsvereinbarung, die einer der Führer der IFP im Vaal-Gebiet kurz vor dem Referendum im März 1992 mit der militanten rechtsradikalen Afrikaner Weerstandsbeweging (AWB) geschlossen hat. Mitglieder der IFP begehen weiterhin Gewalttaten, teilweise mit Hilfe der Sicherheitskräfte, ohne daß erkennbar ist, daß die Führung der Partei entschlossen dagegen vorgeht. Das bisher letzte Beispiel ist das erwähnte Massaker in Boipatong, das von Bewohnern des Wanderarbeiterheimes KwaMadala begangen worden ist; dieses (damals nicht mehr benutzte) Heim hatten IFP-Mitglieder zur Basis für Angriffe auf umliegende Townships gemacht, nachdem es ihnen im September 1990 trotz der Hilfe der Polizei nicht gelungen war, zwei Wanderarbeiterheime im nahegelegenen Sebokeng zu erobern.
Zudem weigert sich die IFP noch immer, die Absichtserklärung der CODESA vom Dezember letzten Jahres zu unterzeichnen, obwohl diese inzwischen dahin gehend ergänzt worden ist, daß sie eine von der IFP geforderte Föderationslösung ausdrücklich nicht ausschließt. Die IFP lehnt es auch ab, eine Interimsregierung zu bilden, bevor die Grundsätze der neuen Verfassung beschlossen worden sind — zweifellos aus Angst, bei Wahlen zum Übergangsparlament so schlecht abzuschneiden, daß sie ihren Einfluß auf die Verfassungsgebung verlöre. Der Führer der IFP, Mangosuthu Buthelezi, nimmt weiterhin nicht an CODESA teil, weil er verlangt, daß zusätzlich zur IFP als Partei der Zulukönig Goodwill als Vollmitglied an CODESA teilnehmen kann, das heißt mit Vetorecht. Es besteht die Gefahr, daß die IFP Fortschritte des Verhandlungsprozesses ernsthaft behindert.
Dies ist im Hinblick auf die Politik der Bundesregierung deshalb bedeutsam, weil das der IFP angegliederte Inkatha-Institut in Durban seit 1984 von der Konrad-Adenauer-Stiftung aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit unterstützt wird. Die Konrad-Adenauer-Stiftung hat laut Presseberichten für diesen Zweck für die Haushaltsjahre 1990, 1991 und 1992 jeweils 650 000 DM beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) beantragt und bewilligt bekommen. Laut BMZ-aktuell vom März 1989 bedürfen solche Anträge einer Stellungnahme des Ausw��rtigen Amtes unter außenpolitischen Gesichtspunkten.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
17. Hat das Auswärtige Amt seinerzeit die Bewilligung des Antrags der Konrad-Adenauer-Stiftung befürwortet? Wenn ja, mit welchen Begründungen?
18. Hält die Bundesregierung im Lichte der seitdem bekanntgewordenen Tatsachen (insbesondere der Beweise für die Zusammenarbeit von maßgeblichen Teilen Inkathas mit der südafrikanischen Polizei und Armee beim Krieg gegen die demokratische Opposition schon in den 80er Jahren) und angesichts der seither eingetretenen Entwicklungen (insbesondere der Rolle Inkathas bei der Entfachung der Gewalt im Gebiet Johannesburgs 1990 sowie ihrer Weigerung, die Absichtserklärung der CODESA zu unterzeichnen) die Förderung des Inkatha-Instituts weiterhin für außenpolitisch unbedenklich?
19. Liegt dem BMZ ein Anschlußantrag der Konrad-Adenauer-Stiftung zur Weiterförderung des Inkatha-Instituts über das Haushaltsjahr 1992 hinaus vor? Falls ja, hat die Bundesregierung diesem Antrag zugestimmt, oder will sie ihm zustimmen? Aus welchen Gründen?
Ähnlich wie die IFP hat die Regierung des Homelands Boputhatswana eine Einigung im Rahmen der CODESA behindert, weil dies die Wiedereingliederung des Homelands nach Südafrika bedeuten würde. Die Regierung Boputhatswanas hat für ihr Gebiet jene Bedingungen, die für das übrige Südafrika als Voraussetzung für die Aufhebung der internationalen Sanktionen bezeichnet worden waren, erst spät und teilweise bis heute nicht erfüllt: Der Ausnahmezustand wurde in Boputhatswana erst im März 1991 aufgehoben und politische Organisationen wie der ANC zugelassen, zugleich aber ein Gesetz verabschiedet, das es südafrikanischen Gewerkschaften verbietet, in Boputhatswana tätig zu werden. Mindestens bis Ende 1991 waren in dem Homeland noch politische Gefangene inhaftiert. Folter scheint laut Amnesty International zur regelmäßigen Praxis in den Gefängnissen des Homelands zu gehören. Nach Einschätzung der Menschenrechtsorganisation Black Sash, die seit Juli 1989 in Boputhatswana nicht mehr offen arbeiten darf, ist die Freiheit politischer Betätigung weiterhin nicht gewährleistet, beispielsweise weil jede politische Versammlung der Genehmigung von Präsident Mangope in seiner Eigenschaft als Minister of Law and Order bedarf und die Genehmigung regelmäßig versagt wird. Die Regierung Boputhatswanas hat die Absichtserklärung der CODESA nicht unterzeichnet und lehnt als einziges der vier „unabhängigen" Homelands die Wiedereingliederung nach Südafrika ab; für den Fall, daß sie ihr schließlich zustimmen muß, strebt sie die Umwandlung Boputhatswanas (erweitert um einige Gebiete des „weißen" Südafrika) in eine weitgehend selbständige Provinz an.
Dies ist im Rahmen des Verhältnisses der Bundesregierung zu Südafrika von Belang, weil die Hanns-Seidel-Stiftung seit langem offenbar enge Beziehungen zur Regierung Boputhatswanas unterhält. Es ist bekannt, daß Lucas Mangope regelmäßig an den Jahreshauptversammlungen der Stiftung teilnimmt; so auch 1991. Auch im März 1992 hat er sich auf Einladung der Hanns-Seidel-Stiftung in München aufgehalten.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
20. Unterhält die Bundesregierung selbst Kontakte zur Regierung Boputhatswanas?
21. Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, auf Boputhatswana Druck auszuüben, damit es die in seiner Verfassung garantierten Grundrechte tatsächlich gewährt und sich einer Wiedereingliederung des Homelands nicht weiter widersetzt?
22. Werden Projekte der Hanns-Seidel-Stiftung in Boputhatswana in ähnlicher Weise aus dem Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit bezuschußt wie die der Konrad-Adenauer-Stiftung in Natal/KwaZulu? Wenn ja, seit wann, und in welcher Höhe, und liegen Folgeanträge vor?
23. Wie beurteilt die Bundesregierung die Kontakte der Hanns-Seidel-Stiftung zur Regierung Boputhatswanas angesichts der Tatsache, daß diese Regierung sich einer Einigung im Rahmen der CODESA widersetzt, weil dies das Ende der international nicht anerkannten „Unabhängigkeit" des Homelands bedeuten würde?
24. Die Hanns-Seidel-Stiftung hat nach der Eröffnung ihres Büros in Johannesburg im März letzten Jahres gegenüber der „tageszeitung" erklärt, ihre Beziehungen zu Boputhatswana hätten nichts mit denen zu Südafrika zu tun. Hält die Bundesregierung diese Haltung, die einer Anerkennung der Unabhängigkeit des Homelands nahekommt, für vereinbar mit ihren eigenen Beziehungen zu Südafrika?
Zu B. Maßnahmen zur Linderung der sozialen und wirtschaftlichen Krise
Mit der Wahl einer demokratischen Regierung werden die Bemühungen um die Umgestaltung Südafrikas in eine demokratische Gesellschaft und insbesondere um die Überwindung der Rassendiskriminierung nicht enden, sondern nur in eine neue Phase eintreten. Nach Ansicht der wichtigsten schwarzen Parteien, aber auch etwa des liberalen Institute for a Democratic Alternative in South Africa (IDASA) sind beispielsweise Maßnahmen zur besonderen Förderung der Bevölkerungsgruppen notwendig, die unter der Apartheid gelitten haben und benachteiligt worden sind (affirmative action). Gleichzeitig steht Südafrika vor der Aufgabe, eine Erholung der Wirtschaft einzuleiten und die soziale Infrastruktur erheblich zu verbessern. Besonders dringlich sind die Verbesserung des zerrütteten Bildungssystems für Schwarze, die Schaffung zusätzlichen Wohnraums und die Sanierung der Slums, die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze sowie eine Landreform.
Um diese Aufgaben anzugehen, sind Investitionen in großem Maßstab nötig, und zwar sowohl öffentliche wie private. Diese kann Südafrika kaum alleine aufbringen. Ein Zufluß von Kapital aus dem Ausland, sowohl in Form von öffentlichen Krediten und Entwicklungshilfe als auch in Form von p rivaten Investitionen, ist notwendig und wird von den meisten südafrikanischen Parteien im Grundsatz ausdrücklich gewünscht. Daraus ergeben sich in zwei Bereichen Fragen an die Bundesregierung: Erstens in bezug auf die künftige wirtschaftliche Zusammenarbeit der Bundesregierung selbst mit Südafrika; und zweitens in bezug auf die Haltung der Bundesregierung gegenüber den Forderungen kirchlicher und gewerkschaftlicher Gruppen in Südafrika, ausländische Privatunternehmen, die sich in Südafrika ansiedeln, auch weiterhin einem (modifizierten) Verhaltenskodex zu unterwerfen und so „verantwortliche Investitionen" zu fördern.
a) Zukünftige wirtschaftliche Zusammenarbeit der Bundesregierung mit Südafrika
Die Ausweitung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit Südafrika steht auf der Tagesordnung — zusammen mit grundsätzlichen Entscheidungen darüber, welche Gruppen bzw. Projekte in Südafrika in erster Linie aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit unterstützt werden sollen, ob daran Konditionen geknüpft werden sollen, und wenn ja, welche. Dabei kann die Entwicklungszusammenarbeit so ausgerichtet werden, daß sie im Rahmen ihrer begrenzten Möglichkeiten nicht nur die wirtschaftliche Erholung, sondern auch die Demokratisierung unterstützt und zur besonderen Förderung benachteiligter Bevölkerungsgruppen beiträgt. Da staatliche Eingriffe zur Beseitigung der enormen sozialen Ungleichheit unerläßlich sind, sollten Hilfszusagen nicht an Konditionen geknüpft werden, die auf die Verhinderung staatlicher Eingriffe in die bestehende Wirtschaftsordnung hinauslaufen oder die Wirtschaftspolitik einer zukünftigen Regierung ähnlichen Zwängen unterwerfen wie etwa Auflagen des Internationalen Währungsfonds im Rahmen von Strukturanpassungsprogrammen.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
25. Welche Projekte und Organisationen in Südafrika unterstützt die Bundesregierung bereits finanziell, und wie hoch sind die ausgezahlten und zugesagten Beträge?
26. Plant die Bundesregierung, ihre Hilfen für Südafrika auszuweiten und auf eine Fortführung und Ausweitung der entsprechenden Hilfen der Europäischen Gemeinschaft hinzuwirken?
27. Ist sie dabei bereit,
- vorwiegend Projekte des Wiederaufbaus und zur Beseitigung der unter der Apartheid ange richteten Schäden zu fördern — vor allem auf den Gebieten des Hausbaus, des Erziehungswesens, des Gesundheitswesens und bei einkommenschaffenden Maßnahmen;
- Nichtregierungsorganisationen aus einzelnen Gemeinden — etwa Bürgerkomitees und kleine Entwicklungsprojekte — zu einem Schwerpunkt der Förderung zu machen und so den Einfluß dieser Gruppen auf die Demokratisierung und den wirtschaftlichen Aufbau Südafrikas zu stärken;
- hauptsächlich solche Projekte zu unterstützen, die den Opfern der Apartheid unmittelbar zugute kommen und bisher diskriminierte Bevölkerungsgruppen besonders fördern?
28. Liegen der Bundesregierung bereits diesbezügliche Anfragen aus Südafrika vor?
29. Haben die Bundesregierung oder die Europäische Gemeinschaft schon Kontakte zu südafrikanischen Regierungsstellen aufgenommen, um eine zukünftige wirtschaftliche Zusammenarbeit vorzubereiten, oder wollen sie solche Kontakte demnächst aufnehmen? Falls ja: Soll die Umsetzung entsprechender Hilfszusagen ebenso wie die Aufhebung der verbliebenen Sanktionen (vgl. oben A. b) bis zur Einsetzung einer Übergangsregierung aufgeschoben werden?
30. Plant die Bundesregierung, Entwicklungshilfe an die südafrikanische Regierung entsprechend den neuen Grundsätzen des BMZ nur unter bestimmten Bedingungen zu vergeben (z. B. Kürzung des Rüstungshaushalts)? Wenn ja, unter welchen Bedingungen?
31. Gibt es auf Seiten der Bundesregierung bzw. der Europäischen Gemeinschaft Überlegungen, Südafrika in die Gruppe der AKP-Staaten aufzunehmen?
32. Wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, daß bei der Neugestaltung der Zusammenarbeit mit Südafrika die Belange der Staaten der Southern African Development Coordination Conference (SADCC) berücksichtigt werden?
33. Wird sie insbesondere dafür sorgen, daß eine mögliche Ausweitung der Hilfen für Südafrika nicht zur Kürzung der Unterstützung für die SADCC-Staaten und andere afrikanische Länder führt?
b) Förderung „verantwortlicher Investitionen" in Südafrika
Obwohl die meisten schwarzen südafrikanischen Organisationen für eine Wiedereingliederung Südafrikas in die internationale Wirtschaftsordnung eintreten und Auslandsinvestitionen begrüßen, wächst die Befürchtung, daß diese kein ungetrübter Segen sein werden. Die Diskussion über Richtlinien, durch die Investitionen (heimische und ausländische) in Südafrika sozialverträglich gestaltet werden, befindet sich in Südafrika zwar noch am Anfang. Doch eine Konferenz im Februar 1992 in Broederstroom (Südafrika), einberufen vom Südafrikanischen Kirchenrat, der Katholischen Bischofskonferenz, dem Institut für Kontextuelle Theologie (Johannesburg) und dem Kagiso Trust (Johannesburg), hat bereits gefordert, nach dem Ende der Sanktionen Handels- und Finanzbeziehungen zu Südafrika aufzunehmen, die von einem neuen Investitionskodex geleitet werden sollten. Investitionen in Südafrika sollen danach zur Förderung benachteiligter Gruppen (affirmative action) und insbesondere auch von Frauen beitragen, außerdem zum Ausgleich des Stadt-Land-Gefälles, zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Wohnungen und zum Schutz der Umwelt; die Rechte der Arbeitnehmer, vor allem das der Gewerkschaftsarbeit, sollen garantiert werden, und die Unternehmer sollen auch die Gemeinde konsultieren, in der sie sich ansiedeln wollen. Der größte südafrikanische Gewerkschaftsverband, COSATU, hat einen ähnlichen Kodex gefordert und will Ende dieses Jahres zu einem gemeinsamen Beschluß mit dem kleineren Gewerkschaftsverband NACTU darüber kommen. Auch eine Konferenz im Januar 1992 in Brüssel, die vom Ständigen Komitee von 30 europäischen Nichtregierungsorganisationen einberufen wurde und an der auch Vertreter der niederländischen Regierung, des ANC und der Southern African Development Coordinating Conference teilnahmen, hat sich für einen Investitionskodex ausgesprochen.
Für einen solchen Kodex gibt es mit den Verhaltenskodizes für Unternehmen in Südafrika, die von den USA, Kanada, Australien und der Europäischen Gemeinschaft beschlossen worden sind, einen Ansatzpunkt. Mehrere transnationale Konzerne, darunter Unilever, haben im Mai dieses Jahres die EG aufgefordert, ihren Kodex aufzuheben. Dies widerspricht den erwähnten Forderungen südafrikanischer Gruppen. Viele Bestimmungen dieser Kodizes werden auch unter einer neuen Regierung sinnvoll bleiben — z. B. die Selbstverpflichtung von in Südafrika tätigen internationalen Unternehmen, innerbetriebliche Ausbildung durchzuführen und benachteiligte Bevölkerungsgruppen besonders zu fördern. Ein solcher Kodex könnte zudem über Südafrika hinausweisenden Modellcharakter erhalten — beispielsweise wenn er Richtlinien für die Umweltverträglichkeit von Auslandsinvestitionen in armen Ländern festlegte.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
34. Will die Bundesregierung private bundesdeutsche Investitionen in Südafrika nach dem Ende der Sanktionen fördern? Wenn ja, wie?
35. Ist die Bundesregierung bereit, südafrikanische und internationale Nichtregierungsorganisationen bei der Entwicklung eines Investitionskodexes zu unterstützen?
36. Ist die Bundesregierung bereit, die Förderung von deutschen Investitionen in Südafrika z. B. durch Kreditbürgschaften davon abhängig zu machen, daß die betroffenen Unternehmen sich zur Einhaltung eines solchen Kodexes für verantwortliches Investieren verpflichten?
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen36
Sind der Bundesregierung die geschilderten Zusammenhänge bekannt?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß Sofortmaßnahmen gegen die politische Gewalt für die Demokratisierung Südafrikas von entscheidender Bedeutung sind?
Ist die Bundesregierung dementsprechend bereit, im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Friedensprozeß in Südafrika zu fördern und insbesondere folgende Maßnahmen zu ergreifen:
bestehende lokale Friedenskomitees finanziell zu unterstützen, unter Umständen vermittelt über bundesdeutsche Partnerorganisationen — und damit zur Stabilisierung von Friedensvereinbarungen beizutragen;
Geld für einen Fonds bereitzustellen, aus dem örtliche Entwicklungskomitees, die unter dem Nationalen Friedenspakt gebildet werden, unterstützt werden können;
im Rahmen ihrer Möglichkeiten Druck auf alle Parteien auszuüben, die Bestimmungen des Paktes einzuhalten;
hierzu z. B. (u. U. vermittelt über die Regierung) vom Nationalen Friedenssekretariat (National Peace Secretariat), das nach den Bestimmungen des Friedenspaktes eingerichtet worden ist, einen Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung des Paktes anzufordern und diesbezügliche Versäumnisse einzelner Parteien öffentlich zu verurteilen?
Sind der Bundesregierung die geschilderten Zusammenhänge bekannt, oder verfügt sie über andere Erkenntnisse?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Politik der Regierung de Klerk angesichts der Verwicklung von Teilen der südafrikanischen Sicherheitskräfte in politische Gewalttaten?
Die Bundesregierung hat im Juni 1991 (vgl. Drucksache 12/862) erklärt, „daß sie der Meinung (ist), daß sie und ihre europäischen Partner so lange Druck auf Südafrika ausüben müssen, bis die Apartheid rechtlich und de facto abgeschafft ist". Welche Schritte hat die Bundesregierung seitdem unternommen, um dieses Ziel zu erreichen?
Welche Schritte hat sie insbesondere unternommen, seit die National Party in der Vollversammlung der CODESA durch die Forderung von fortzuschreibenden Vetorechten den Demokratisierungsprozeß verzögert?
Welche weiteren Schritte mit den in Frage 6 genannten Zielen hat die Bundesregierung seit der Programmkonferenz des ANC Ende Mai dieses Jahres unternommen?
Hat die Bundesregierung ferner in diesem Jahr ihre politischen Vorstellungen zur Unterstützung des Demokratisierungsprozesses mit der Regierung, dem ANC, der IFP erörtert?
Welche Vorstellungen entwickelt die Bundesregierung insbesondere seit dem Juni 1992? Mit wem beabsichtigt sie, diese zu erörtern?
Will die Bundesregierung gegenüber der Regierung Südafrikas ihre Erwartung deutlich machen, daß Pretoria unverzüglich einer Übergangsregierung und einer verfassunggebenden Versammlung zustimmt, welche international anerkannten demokratischen Grundsätzen entsprechen und für die Vertreter der Mehrheit der südafrikanischen Bevölkerung akzeptabel sind?
Die Bundesregierung hat in Drucksache 12/862 weiter betont, daß sie die Aufhebung internationaler Sanktionen gegenüber Südafrika auch mit den oppositionellen Kräften erörtert. Mit wem hat sie ihre Position vor Ap ril dieses Jahres erörtert? Stimmten die Gesprächspartner mit den Vorstellungen der Bundesregierung überein?
Ist die Bundesregierung bereit, in Übereinstimmung mit den Forderungen des Europaparlaments so lange an den noch verbliebenen Sanktionen festzuhalten — vor allem am Verbot der Zusammenarbeit auf den Gebieten der Nukleartechnik und des Militärs sowie der inneren Sicherheit —, bis eine solche Interimsregierung im Amt ist?
Erwägt die Bundesregierung, bereits aufgehobene Sanktionen gegen Südafrika wieder in Kraft zu setzen, um die südafrikanische Regierung zu drängen, den Verhandlungsprozeß nicht weiter zu blockieren?
Wird die Bundesregierung sich gegenüber der südafrikanischen Regierung sowie in den VN und in der EG für eine Untersuchung der Gewalttaten in Südafrika unter internationaler Beteiligung und für eine internationale Überwachung freier Wahlen dort einsetzen? Erwägt die Bundesregierung, sich an solchen Beobachtermissionen finanziell und/oder personell zu beteiligen? Wenn nein, wie begründet sie ihre ablehnende oder zögernde Haltung?
Unterhält die Bundesregierung Beziehungen zur südafrikanischen Polizei oder dem Militär, oder erwägt sie, solche Beziehungen aufzunehmen? Wenn ja, seit wann, und welcher Art?
Hat das Auswärtige Amt seinerzeit die Bewilligung des Antrags der Konrad-Adenauer-Stiftung befürwortet? Wenn ja, mit welchen Begründungen?
Hält die Bundesregierung im Lichte der seitdem bekanntgewordenen Tatsachen (insbesondere der Beweise für die Zusammenarbeit von maßgeblichen Teilen Inkathas mit der südafrikanischen Polizei und Armee beim Krieg gegen die demokratische Opposition schon in den 80er Jahren) und angesichts der seither eingetretenen Entwicklungen (insbesondere der Rolle Inkathas bei der Entfachung der Gewalt im Gebiet Johannesburgs 1990 sowie ihrer Weigerung, die Absichtserklärung der CODESA zu unterzeichnen) die Förderung des Inkatha-Instituts weiterhin für außenpolitisch unbedenklich?
Liegt dem BMZ ein Anschlußantrag der Konrad-Adenauer-Stiftung zur Weiterförderung des Inkatha-Instituts über das Haushaltsjahr 1992 hinaus vor? Falls ja, hat die Bundesregierung diesem Antrag zugestimmt, oder will sie ihm zustimmen? Aus welchen Gründen?
Unterhält die Bundesregierung selbst Kontakte zur Regierung Boputhatswanas?
Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, auf Boputhatswana Druck auszuüben, damit es die in seiner Verfassung garantierten Grundrechte tatsächlich gewährt und sich einer Wiedereingliederung des Homelands nicht weiter widersetzt?
Werden Projekte der Hanns-Seidel-Stiftung in Boputhatswana in ähnlicher Weise aus dem Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit bezuschußt wie die der Konrad-Adenauer-Stiftung in Natal/KwaZulu? Wenn ja, seit wann, und in welcher Höhe, und liegen Folgeanträge vor?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Kontakte der Hanns-Seidel-Stiftung zur Regierung Boputhatswanas angesichts der Tatsache, daß diese Regierung sich einer Einigung im Rahmen der CODESA widersetzt, weil dies das Ende der international nicht anerkannten „Unabhängigkeit" des Homelands bedeuten würde?
Die Hanns-Seidel-Stiftung hat nach der Eröffnung ihres Büros in Johannesburg im März letzten Jahres gegenüber der „tageszeitung" erklärt, ihre Beziehungen zu Boputhatswana hätten nichts mit denen zu Südafrika zu tun. Hält die Bundesregierung diese Haltung, die einer Anerkennung der Unabhängigkeit des Homelands nahekommt, für vereinbar mit ihren eigenen Beziehungen zu Südafrika?
Welche Projekte und Organisationen in Südafrika unterstützt die Bundesregierung bereits finanziell, und wie hoch sind die ausgezahlten und zugesagten Beträge?
Plant die Bundesregierung, ihre Hilfen für Südafrika auszuweiten und auf eine Fortführung und Ausweitung der entsprechenden Hilfen der Europäischen Gemeinschaft hinzuwirken?
Ist sie dabei bereit,
vorwiegend Projekte des Wiederaufbaus und zur Beseitigung der unter der Apartheid ange richteten Schäden zu fördern — vor allem auf den Gebieten des Hausbaus, des Erziehungswesens, des Gesundheitswesens und bei einkommenschaffenden Maßnahmen;
Nichtregierungsorganisationen aus einzelnen Gemeinden — etwa Bürgerkomitees und kleine Entwicklungsprojekte — zu einem Schwerpunkt der Förderung zu machen und so den Einfluß dieser Gruppen auf die Demokratisierung und den wirtschaftlichen Aufbau Südafrikas zu stärken;
hauptsächlich solche Projekte zu unterstützen, die den Opfern der Apartheid unmittelbar zugute kommen und bisher diskriminierte Bevölkerungsgruppen besonders fördern?
Liegen der Bundesregierung bereits diesbezügliche Anfragen aus Südafrika vor?
Haben die Bundesregierung oder die Europäische Gemeinschaft schon Kontakte zu südafrikanischen Regierungsstellen aufgenommen, um eine zukünftige wirtschaftliche Zusammenarbeit vorzubereiten, oder wollen sie solche Kontakte demnächst aufnehmen? Falls ja: Soll die Umsetzung entsprechender Hilfszusagen ebenso wie die Aufhebung der verbliebenen Sanktionen (vgl. oben A. b) bis zur Einsetzung einer Übergangsregierung aufgeschoben werden?
Plant die Bundesregierung, Entwicklungshilfe an die südafrikanische Regierung entsprechend den neuen Grundsätzen des BMZ nur unter bestimmten Bedingungen zu vergeben (z. B. Kürzung des Rüstungshaushalts)? Wenn ja, unter welchen Bedingungen?
Gibt es auf Seiten der Bundesregierung bzw. der Europäischen Gemeinschaft Überlegungen, Südafrika in die Gruppe der AKP-Staaten aufzunehmen?
Wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, daß bei der Neugestaltung der Zusammenarbeit mit Südafrika die Belange der Staaten der Southern African Development Coordination Conference (SADCC) berücksichtigt werden?
Wird sie insbesondere dafür sorgen, daß eine mögliche Ausweitung der Hilfen für Südafrika nicht zur Kürzung der Unterstützung für die SADCC-Staaten und andere afrikanische Länder führt?
Will die Bundesregierung private bundesdeutsche Investitionen in Südafrika nach dem Ende der Sanktionen fördern? Wenn ja, wie?
Ist die Bundesregierung bereit, südafrikanische und internationale Nichtregierungsorganisationen bei der Entwicklung eines Investitionskodexes zu unterstützen?
Ist die Bundesregierung bereit, die Förderung von deutschen Investitionen in Südafrika z. B. durch Kreditbürgschaften davon abhängig zu machen, daß die betroffenen Unternehmen sich zur Einhaltung eines solchen Kodexes für verantwortliches Investieren verpflichten?