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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Material des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit bei der Treuhandanstalt (G-SIG: 12010986)

Übermittlung von Material zum Vorgang "Herbert" aus dem Besitz der Treuhandanstalt an den 1. Untersuchungsausschuß des Deutschen Bundestages, Lagerung weiterer Unterlagen des MfS bei der Treuhandanstalt, Übergabe an den Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

30.09.1992

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/323910. 09. 92

Material des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit bei der Treuhandanstalt

der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 14. August 1992 übermittelte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) dem 1. Untersuchungsausschuß des Deutschen Bundestages einen Vorgang „Herbert" aus einer Akte des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit (MfS). Im Anschreiben an den Untersuchungsausschuß teilte das BMF mit, dieses Material von der Treuhandanstalt erhalten zu haben. Das als VS-NfD eingestufte Material wurde von der Hauptverwaltung Aufklärung und der Hauptabteilung II (Spionageabwehr) des MfS erarbeitet und betrifft den Verdacht einer Doppelagententätigkeit. Es hat die Ausschußsignatur B 104. Bisher wurde das Material jedoch nicht, wie dies üblich wäre, vom Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR an den 1. Untersuchungsausschuß übermittelt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Befindet sich das genannte Material zum Vorgang „Herbert" und die entsprechende Akte inzwischen im Bestand der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR?

2

Wie und wann gelangte die Treuhandanstalt in den Besitz dieser Stasi-Unterlagen?

3

Befinden sich in der Treuhandanstalt weitere personenbezogene oder nicht-personenbezogene Unterlagen des MfS? Falls ja, wie viele jeweils (Anzahl der Akten oder laufende Meter)?

4

Falls Frage 3 bejaht wird: Zu welchen Vorgängen oder thematischen Bereichen waren oder sind bei der Treuhandanstalt Unterlagen des MfS gelagert?

5

Von wem und zu welchen Zwecken wurde oder wird oben genanntes und gegebenenfalls weiteres Stasi-Material in der Treuhandanstalt genutzt?

6

Hat die Treuhandanstalt das in ihrem Besitz befindliche Stasi-Material entsprechend den Vorschriften des Stasi-Unterlagengesetzes (StUG) dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR angezeigt und wann?

Hat der Bundesbeauftragte dieses Material inzwischen gesichtet, klassifiziert und übernommen?

7

Sind personenbezogene Unterlagen des MfS, die bei der Treuhandanstalt vorhanden waren, inzwischen entsprechend den Vorschriften des StUG an den Bundesminister des Innern als nationale Sicherheitsbehörde weitergeleitet oder gar ersatzlos ausgehändigt worden?

Bonn, den 7. September 1992

Ingrid Köppe Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

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