Aufbewahrung von Mitgliedsunterlagen bei den gesetzlichen Krankenkassen
der Abgeordneten Dr. Ursula Fischer und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Die Vernichtung, der Renten- und Krankenversicherungsdaten bereits nach zehn Jahren Aufbewahrungszeit führt dazu, daß unwiederbringliche Informationen der Versicherten über ihre Rentenzeiten verloren gehen und dies einen erheblichen Nachteil bei der Berechnung der Rentenzeiten mit sich bringt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Ist dieses Problem behebbar durch eine Verlängerung der Aufbewahrungszeit zum Beispiel auf zwanzig oder mehr Jahre?
Wenn nein, warum nicht?
Sieht die Bundesregierung überhaupt Probleme mit der zehnjährigen Aufbewahrungszeit und hat sie Informationen, daß es dadurch erhebliche Nachteile bei der Berechnung der Rentenzeiten schon gegeben hat?
Hat die Bundesregierung vor, entsprechende Vorschläge zur Lösung dieser Problematik zu unterbreiten?