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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Die Kosten der Einheit und die Verteilung der Finanzierungslasten (G-SIG: 12010997)

Festlegung der wirtschaftspolitischen Prioritäten; finanzpolitischer Kurs der Bundesregierung: Gesamtumfang der öffentlichen Mittel zur Förderung privater und öffentlicher Investitionen in den neuen Ländern, Neu- und Gesamtverschuldung von Bund, Ländern, Gemeinden sowie der einzelnen Körperschaften, Steuermehr- bzw. -mindereinnahmen aufgrund der Steuerrechtsänderungen 1991 und 1992 sowie der Aufhebung des Strukturhilfegesetzes, jeweils für die Jahre 1990 bis 1994; ökologische Kosten in den neuen Ländern bis zum Jahr 2000 (Luftreinhaltung, Abwasserbeseitigung, Trinkwasserversorgung, Abfallentsorgung, Altlastensanierung, durch im militärischen Bereich, Naturschutz); Verteilung der Lasten auf Bund und alte Bundesländer, Fonds "Deutsche Einheit", EG, ERP sowie Bundesanstalt für Arbeit bis 1995, Verteilung auf die neuen Länder, Einnahmen der neuen Länder, einigungsbedingte Einnahmen auf dem Gebiet der alten Bundesrepublik

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

03.11.1992

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/326016.09.92

Die Kosten der Einheit und die Verteilung der Finanzierungslasten

der Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige, Christina Schenk, Werner Schulz (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Finanzpolitik der Bundesregierung hat ihre Bewährungsprobe nicht bestanden. Der wirtschafts- und finanzpolitische Kurs der konservativ-liberalen Regierung, der schon während der Achtziger Jahre eine deutliche soziale Schieflage aufwies, ist für die Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Vereinigung Deutschlands gänzlich ungeeignet. Die marktwirtschaftlichen Illusionen sind inzwischen zwar verflogen, es gibt aber immer noch keine realistische Einschätzung der aktuellen und zukünftigen finanziellen Belastungen. Ein entscheidender Mangel ist auch, daß sich diese Regierung noch nicht zu einem Kurswechsel in der Finanzpolitik durchringen konnte. Die Haushaltsvorstellungen des Bundesministers der Finanzen und die Annahmen für die mittelfristige Finanzplanung bestätigen diese Einschätzung.

Ein Beispiel verdeutlicht dies: Die Neuverschuldung des Bundes soll im Jahr 1993 auf 38 Mrd. DM begrenzt werden, gleichzeitig wird der Kreditrahmen der Treuhandanstalt auf 38 Mrd. DM ausgeweitet.

Die Bundesregierung setzt also auf die altbekannte Strategie: Die wahren Belastungen werden mit der Eröffnung weiterer Nebenhaushalte verschleiert oder sie werden — wie am Beispiel der Treuhandanstalt — zunächst der öffentlichen finanzwirtschaftlichen Betrachtung entzogen. Die Risiken werden weiterhin verniedlicht. Gleichzeitig ist die Verschuldung der öffentlichen Haushalte in besorgniserregendem Umfang gestiegen. Daneben wählte die Bundesregierung den Weg, der von seiten der Interessengruppen den geringsten Widerstand erwarten ließ: Sie erhöhte in beträchtlichem Umfang die Steuern und Abgaben. Dabei wurden vor allem die Bezieher niedriger und mittlerer Einkommen belastet. Dies auch deshalb, weil zusätzlich die Haushalte der Bundesanstalt für Arbeit (1992: ca. 25 Mrd. DM) und die Rentenversicherung (1992: ca. 14 Mrd. DM) zur Finanzierung der Sozialausgaben in Ostdeutschland herangezogen worden sind. Zu Recht hat der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung im Jahresgutachten 1991/92 auf die Mängel dieser Politik verwiesen. Die „schwere Glaubwürdigkeitskrise" (Sachverständigenrat), in die die Finanzpolitik der Bundesregierung nach den steuerpolitischen Entscheidungen des Jahres 1991 und 1992 geraten ist, hat dem Ansehen der Bundesregierung in der Öffentlichkeit großen Schaden zugefügt. Dies gilt in besonderem Maße für die neuen Bundesländer: Die Menschen in Ostdeutschland haben große Zweifel, daß die Verantwortlichen in Bonn sich in genügendem Maß um die sozialen und wirtschaftlichen Belange der neuen Bürgerinnen und Bürger kümmern.

Die Haushaltspolitik der Jahre 1991 und 1992 führte nicht nur zu einem starken Ansteigen der Finanzierungsdefizite, die Bundesregierung verfehlte auch eine gerechte Verteilung der Finanzierungslasten. Der Sachverständigenrat stellt dazu fest, daß es der Finanzpolitik nicht gelungen ist, für die Lösung der Verteilungsprobleme „überzeugende Instrumente und Mechanismen" zu entwickeln. Die Bundesregierung hat bisher keine klare Vorstellung darüber entwickelt, wie in der Verteilung der finanziellen Belastungen die föderativen Prinzipien beachtet werden können: Es ist nicht zu erkennen, daß die Bundesregierung einen fairen Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern anstrebt, der die Aufbausituation in den neuen Bundesländern in ausreichendem Maß berücksichtigt. Gleichzeitig hat die Bundesregierung in der personellen Verteilung der Lasten das Prinzip der Gerechtigkeit weitgehend außer acht gelassen. Die Abgaben- und Steuererhöhungen der vergangenen Jahre haben gegen das Gebot einer sozial gerechten Lastenverteilung verstoßen. Die Lasten waren in einem unverhältnismäßig großen Umfang von den Beziehern kleiner und mittlerer Einkommen zu tragen, während die Bezieher hoher und höchster Einkommen nicht entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit herangezogen worden sind.

Der wirtschaftliche Aufbau in den neuen Bundesländern wird auch in den kommenden Jahren erhebliche finanzielle Mittel beanspruchen. Bis jetzt ist es der Bundesregierung nicht gelungen, mit der Finanzpolitik den wirtschaftlichen Strukturwandel in den neuen Bundesländern nachhaltig zu fördern. Ziel der Finanzpolitik müßte es aber sein, erstens die Verwendung der Mittel effizient zu gestalten und zweitens eine ausgewogene und sozial verträgliche Verteilung der Finanzierungslasten zu erreichen. Der bisherige Kurs der Finanzpolitik hat beide Aspekte vernachlässigt. Die Gefahr ist groß, daß — vor dem Hintergrund der weiteren Verzögerung des wirtschaftlichen Strukturwandels in den neuen Bundesländern — die unsozialen Verteilungswirkungen der Finanzpolitik der Bundesregierung den sozialen Frieden aushöhlen werden. Auf der Tagesordnung steht deshalb auch ein neuer Lastenausgleich, der die Menschen in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit am wirtschaftlichen und sozialen Aufbau in den neuen Bundesländern beteiligt. Eine Korrektur der Finanzpolitik mit der Zielsetzung entsprechender Prioritätenfestlegung ist demzufolge überfällig.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen24

1

In welchen Programmen und Maßnahmen hat sich die im Jahreswirtschaftsbericht 1992 der Bundesregierung angekündigte „neue Prioritätensetzung auf allen Gebieten" niedergeschlagen? Worin bestehen die Änderungen gegenüber den bisherigen Strategien und Maßnahmen zum wirtschaftlichen Strukturwandel in den neuen Bundesländern?

2

Stimmt die Bundesregierung der Darstellung des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Jahresgutachten 1991/1992, Nummer 184) zu, der zufolge die Finanzpolitik der Bundesregierung in den Jahren 1990 und 1991 durch unrealistische Annahmen gekennzeichnet war, die in der Folgezeit immer wieder kurzfristige Kurskorrekturen (Steuer- und Abgabenerhöhungen, Nachtragshaushalte) erzwang und damit schließlich in eine „schwere Glaubwürdigkeitskrise" führte?

3

Waren der Bundesregierung die Beurteilungen und entsprechenden Schlußfolgerungen des Sachverständigenrates (vor allem im Jahresgutachten 1990/1991 und im Brief des Ratsvorsitzenden Hans-Karl Schneider vom 9. Februar 1990) bekannt, wonach die monetäre Integration in Deutschland im Jahre 1990 zu „riesigen Belastungen der öffentlichen Haushalte" führen würde, „erhebliche Steuererhöhungen unvermeidlich" seien und „öffentliche Mittel in Transfers für konsumtive Verwendungen gebunden" würden, die bei der „Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur fehlen müßten" (Brief vom 9. Februar 1990)?

Wie ist es vor diesem Hintergrund zu erklären, daß die Vertreter der Bundesregierung heute behaupten, daß sie die finanzpolitischen Folgen der deutschen Einheit erst jetzt in ihrem vollen Umfang erkennen könnten und daß die „damaligen Erwartungen und Einschätzungen — auch namhafter Fachleute — (...) bei weitem zu optimistisch (waren) " (Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl am 1. Juli 1992)?

4

Bedeutet die Feststellung des Bundeskanzlers, daß „noch bei Abschluß des Vertrages über die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion alle Fachleute davon aus(gingen), daß das Vermögen der früheren DDR ausreichen würde, den Staatshaushalt der DDR zu sanieren, die wirtschaftliche Umstrukturierung zu finanzieren sowie den Sparern zu einem späteren Zeitpunkt sogar noch einen Anteil am volkseigenen Vermögen zu gewähren" (Rede vor dem Deutschen Bundestag am 17. Juni 1992), daß die Bundesregierung die Warnungen des Sachverständigenrates vor den wirtschaftlichen und finanzwirtschaftlichen Folgen der Währungsunion nicht zur Kenntnis genommen hat?

Kann die Bundesregierung jene „namhaften Fachleute" bzw. Experteninstitutionen benennen, die die in Frage 3 zitierte Position vertreten haben?

5

Wie hoch war und ist der Gesamtumfang der öffentlichen Mittel (aufgegliedert nach Leistungen von Bund und Ländern) zur Förderung der privaten Investitionen in den neuen Bundesländern in den Jahren 1990, 1991 und 1992? Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung nach ihrem derzeitigen Kenntnisstand die entsprechenden Mittel für die Jahre 1993 und 1994? In welchen Haushalten werden sich diese Ausgaben niederschlagen?

6

Wie hoch war und ist der Gesamtumfang der öffentlichen Mittel (aufgegliedert nach Bund und Ländern) zur Finanzierung öffentlicher Investitionen in den neuen Bundesländern in den Jahren 1990, 1991 und 1992? In welcher Höhe schätzt die Bundesregierung nach ihrem derzeitigen Kenntnisstand die entsprechenden Mittel für die Jahre 1993 und 1994? In welchen Haushalten werden sich diese Ausgaben niederschlagen?

7

Mit welcher Neuverschuldung rechnet die Bundesregierung jeweils für die Jahre 1991 und 1992 bei Bund, Ländern, Gemeinden, Deutscher Bundesbahn, Reichsbahn, Ostpost, Deutscher Bundespost, ERP, Treuhandanstalt, Kreditabwicklungsfonds, dem Fonds „Deutsche Einheit" und der staatlichen Wohnungswirtschaft (Ost)?

Wie hoch schätzt die Bundesregierung nach derzeitigem Kenntnisstand die entsprechenden Zahlen für die Jahre 1993 und 1994?

8

Welche Erkenntnis besitzt die Bundesregierung über die Entwicklung der Gesamtverschuldung bei den einzelnen in Frage 7 genannten Institutionen für die Jahre 1991 und 1992?

Wie hoch schätzt die Bundesregierung nach derzeitigem Kenntnisstand die entsprechenden Zahlen für die Jahre 1993 und 1994?

9

Wie hoch ist der Anteil der Schulden von Reichsbahn, Ostpost, Treuhandanstalt, Kreditabwicklungsfonds, Fonds „Deutsche Einheit" und der staatlichen Wohnungswirtschaft (Ost) an der öffentlichen Gesamtverschuldung für die Jahre 1991 und 1992?

Wie hoch schätzt die Bundesregierung nach derzeitigem Kenntnisstand den entsprechenden Anteil für die Jahre 1993 und 1994?

10

Welche Steuermehr- bzw. Mindereinnahmen ergeben sich nach dem derzeitigen Kenntnisstand der Bundesregierung aus den Steuerrechtsänderungen des Jahres 1991 (Steueränderungsgesetz 1991, Solidaritätsgesetz) für Bund, Länder und Gemeinden in den Jahren 1991 bis 1994?

Wie verteilen sich diese Steuermehr- bzw. Mindereinnahmen entsprechend auf die einzelnen Bundesländer (einschließlich Gemeinden)?

11

Welche Steuermehr- bzw. Mindereinnahmen ergeben sich nach dem derzeitigen Kenntnisstand der Bundesregierung aus den Steuerrechtsänderungen des Jahres 1992 (Steueränderungsgesetz 1992) für Bund, Länder und Gemeinden in den Jahren 1991 bis 1994?

Wie verteilen sich diese Steuermehr- bzw. Mindereinnahmen entsprechend auf die einzelnen Bundesländer (einschließlich Gemeinden)?

12

Welche Mehr- bzw. Mindereinnahmen ergeben sich nach dem derzeitigen Kenntnisstand der Bundesregierung durch das Gesetz zur Aufhebung der Strukturhilfe für Bund, Länder und Gemeinden in den Jahren 1992, 1993 und 1994?

Wie verteilen sich die Minder- bzw. Mehreinnahmen auf die einzelnen Bundesländer (einschließlich Gemeinden)?

13

Wie hoch waren 1990 die Schätzungen der Bundesregierung bezüglich der Investitionskosten im Bereich der Luftreinhaltung für die neuen Bundesländer bis zum Jahre 2000, welche Mittel wurden inzwischen für was verausgabt, und von welchen Schätzungen im genannten Bereich und Zeitraum geht die Bundesregierung heute aus?

14

Wie hoch waren 1990 die Schätzungen der Bundesregierung bezüglich der Investitionskosten im Bereich der Abwasserfassung und -beseitigung für die neuen Bundesländer bis zum Jahre 2000, welche Mittel wurden inzwischen für was verausgabt, und von welchen Schätzungen im genannten Bereich und Zeitraum geht die Bundesregierung heute aus?

15

Wie hoch waren 1990 die Schätzungen der Bundesregierung bezüglich der Investitionskosten im Bereich der Trinkwasserversorgung für die neuen Bundesländer bis zum Jahre 2000, welche Mittel wurden inzwischen für was verausgabt, und von welchen Schätzungen im genannten Bereich und Zeitraum geht die Bundesregierung heute aus?

16

Wie hoch waren 1990 die Schätzungen der Bundesregierung bezüglich der Investitionskosten im Bereich der Abfallentsorgung für die neuen Bundesländer bis zum Jahre 2000, welche Mittel wurden inzwischen für was verausgabt, und von welchen Schätzungen im genannten Bereich und Zeitraum geht die Bundesregierung heute aus?

17

Wie hoch waren 1990 die Schätzungen der Bundesregierung bezüglich der Investitionskosten im Bereich der kommunalen bzw. industriellen Altlastensanierung für die neuen Bundesländer bis zum Jahre 2000, welche Mittel wurden inzwischen für was verausgabt, und von welchen Schätzungen im genannten Bereich, und Zeitraum geht die Bundesregierung heute aus?

18

Wie hoch waren 1990 die Schätzungen der Bundesregierung bezüglich der Investitionskosten im Bereich der militärischen Altlastensanierung (NVA, ehemalige sowjetische Streitkräfte) für die neuen Bundesländer bis zum Jahre 2000, welche Mittel wurden inzwischen für was verausgabt, und von welchen Schätzungen im genannten Bereich und Zeitraum geht die Bundesregierung heute aus?

19

Wie hoch waren 1990 die Schätzungen der Bundesregierung bezüglich der Investitionskosten im Bereich des Naturschutzes für die neuen Bundesländer bis zum Jahre 2000, welche Mittel wurden inzwischen für was verausgabt, und von welchen Schätzungen im genannten Bereich und Zeitraum geht die Bundesregierung heute aus?

20

Wie hoch schätzt die Bundesregierung nach dem derzeitigen Kenntnisstand die öffentlichen Leistungen (ohne einigungsbedingte Einnahmen) für die neuen Bundesländer für die Jahre 1991 und 1992, unterteilt in Leistungen von Bund und Ländern (einschließlich Gemeinden) in Westdeutschland, Fonds „Deutsche Einheit", Europäische Gemeinschaft, ERP, Bundesanstalt für Arbeit?

Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung nach ihrem derzeitigen Kenntnisstand die entsprechenden öffentlichen Leistungen an die neuen Bundesländer (ohne einigungsbedingte Einnahmen) für die Jahre 1993, 1994 und 1995?

21

Wie hoch ist der jeweilige Anteil der in Frage 20 angesprochenen öffentlichen Leistungen für Zahlungen a) direkt an die Bevölkerung, b) an die Haushalte der neuen Bundesländer (einschließlich Gemeinden)?

Worauf beziehen sich die restlichen Leistungen?

22

Wie verteilen sich die in Frage 20 angesprochenen Leistungen - an die Länderhaushalte auf die einzelnen Bundesländer (neue Länder)?

23

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die öffentlichen Einnahmen auf dem Gebiet der neuen Bundesländer (aufgeteilt nach eigenem Steuer- und Beitragsaufkommen und den jeweiligen Anteilen an den Gemeinschaftssteuern) für die Jahre 1991 und 1992 (insgesamt und aufgegliedert nach einzelnen Ländern)?

Wie hoch schätzt die Bundesregierung nach ihrem derzeitigen Kenntnisstand die entsprechenden Einnahmen für die Jahre 1993, 1994 und .1995?

24

Wie hoch belaufen sich nach Ansicht der Bundesregierung die einigungsbedingten Einnahmen auf dem Gebiet der alten Bundesrepublik Deutschland (unterteilt nach Steuermehreinnahmen aufgrund der einheitsbedingten Wachstumsimpulse, Abbau der teilungsbedingten Ausgaben, Abbau teilungsbedingter Steuervergünstigungen) in den Jahren 1991 und 1992 (aufgegliedert in Einnahmen des Bundes und der westlichen Bundesländer)?

Wie hoch schätzt die Bundesregierung nach ihrem derzeitigen Kenntnisstand die entsprechenden Zahlen für die Jahre 1993, 1994 und 1995?

Bonn, den 10. September 1992

Dr. Klaus-Dieter Feige Christina Schenk Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

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