Volltext (unformatiert)
[Drucksache 12/3617
03.11.92
Deutscher Bundestag
12. Wahlperiode
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige, Christina Schenk,
Werner Schulz (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Drucksache 12/3260 -
Die Kosten der Einheit und die Verteilung der Finanzierungslasten
Die Finanzpolitik der Bundesregierung hat ihre Bewährungsprobe nicht
bestanden. Der wirtschafts- und finanzpolitische Kurs der konservativ
-
liberalen Regierung, der schon während der achtziger Jahre eine
deutliche soziale Schieflage aufwies, ist für die Bewältigung der
wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Vereinigung Deutschlands gänzlich
ungeeignet. Die marktwirtschaftlichen Illusionen sind inzwischen zwar
verflogen, es gibt aber immer noch keine realistische Einschätzung der
aktuellen und zukünftigen finanziellen Belastungen. Ein
entscheidender Mangel ist auch, daß sich diese Regierung noch nicht zu einem
Kurswechsel in der Finanzpolitik durchringen konnte. Die
Haushaltsvorstellungen des Bundesministers der Finanzen und die Annahmen für die
mittelfristige Finanzplanung bestätigen diese Einschätzung. Ein Beispiel
verdeutlicht dies: Die Neuverschuldung des Bundes soll im Jahr 1993
auf 38 Mrd. DM begrenzt werden, gleichzeitig wird der Kreditrahmen
der Treuhandanstalt auf 38 Mrd. DM ausgeweitet.
Die Bundesregierung setzt also auf die altbekannte Strategie: Die
wahren Belastungen werden mit der Eröffnung weiterer Nebenhaushalte
verschleiert oder sie werden — wie am Beispiel der Treuhandanstalt —
zunächst der öffentlichen finanzwirtschaftlichen Be trachtung entzogen.
Die Risiken werden weiterhin verniedlicht. Gleichzeitig ist die
Verschuldung der öffentlichen Haushalte in besorgniserregendem Umfang
gestiegen. Daneben wählte die Bundesregierung den Weg, der von seiten
der Interessengruppen den geringsten Widerstand erwarten ließ: Sie
erhöhte in beträchtlichem Umfang die Steuern und Abgaben. Dabei
wurden vor allem die Bezieher niedriger und mittlerer Einkommen
belastet. Dies auch deshalb, weil zusätzlich die Haushalte der
Bundesanstalt für Arbeit (1992: ca. 25 Mrd. DM) und die Rentenversicherung
(1992: ca. 14 Mrd. DM) zur Finanzierung der Sozialausgaben in
Ostdeutschland herangezogen worden sind. Zu Recht hat der
Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung im
Jahresgutachten 1991/92 auf die Mängel dieser Politik verwiesen. Die
„schwere Glaubwürdigkeitskrise" (Sachverständigenrat), in die die
Finanzpolitik der Bundesregierung nach den steuerpolitischen
Entscheidungen des Jahres 1991 und 1992 geraten ist, hat dem Ansehen der
Bundesregierung in der Öffentlichkeit großen Schaden zugefügt. Dies
gilt in besonderem Maße für die neuen Bundesländer: Die Menschen in
Ostdeutschland haben große Zweifel, daß die Verantwortlichen in Bonn
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministers der Finanzen vom
30. Oktober 1992 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich — in kleinerer Schrifttype — den Fragetext.
sich in genügendem Maß um die sozialen und wirtschaftlichen Belange
der neuen Bürgerinnen und Bürger kümmern.
Die Haushaltspolitik der Jahre 1991 und 1992 führte nicht nur zu einem
starken Ansteigen der Finanzierungsdefizite, die Bundesregierung
verfehlte auch eine gerechte Verteilung der Finanzierungslasten. Der
Sachverständigenrat stellt dazu fest, daß es der Finanzpolitik nicht gelungen
ist, für die Lösung der Verteilungsprobleme „überzeugende Instrumente
und Mechanismen" zu entwickeln. Die Bundesregierung hat bisher
keine klare Vorstellung darüber entwickelt, wie in der Verteilung der
finanziellen Belastungen die föderativen Prinzipien beachtet werden
können: Es ist nicht zu erkennen, daß die Bundesregierung einen fairen
Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern anstrebt, der die
Aufbausituation in den neuen Bundesländern in ausreichendem Maß
berücksichtigt. Gleichzeitig hat die Bundesregierung in der personellen
Verteilung der Lasten das Prinzip der Gerechtigkeit weitgehend außer
acht gelassen. Die Abgaben- und Steuererhöhungen der vergangenen
Jahre haben gegen das Gebot einer sozial gerechten Lastenverteilung
verstoßen. Die Lasten waren in einem unverhältnismäßig großen
Umfang von den Beziehern kleiner und mittlerer Einkommen zu tragen,
während die Bezieher hoher und höchster Einkommen nicht
entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit herangezogen worden sind.
Der wirtschaftliche Aufbau in den neuen Bundesländern wird auch in
den kommenden Jahren erhebliche finanzielle Mittel beanspruchen. Bis
jetzt ist es der Bundesregierung nicht gelungen, mit der Finanzpolitik
den wirtschaftlichen Strukturwandel in den neuen Bundesländern
nachhaltig zu fördern. Ziel der Finanzpolitik müßte es aber sein, erstens die
Verwendung der Mittel effizient zu gestalten und zweitens eine
ausgewogene und sozial verträgliche Verteilung der Finanzierungslasten zu
erreichen. Der bisherige Kurs der Finanzpolitik hat beide Aspekte
vernachlässigt. Die Gefahr ist groß, daß — vor dem Hintergrund der
weiteren Verzögerung des wirtschaftlichen Strukturwandels in den neuen
Bundesländern — die unsozialen Verteilungswirkungen der
Finanzpolitik der Bundesregierung den sozialen Frieden aushöhlen werden.
Auf der Tagesordnung steht deshalb auch ein neuer Lastenausgleich,
der die Menschen in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend
ihrer Leistungsfähigkeit am wirtschaftlichen und sozialen Aufbau in den
neuen Bundesländern beteiligt. Eine Korrektur der Finanzpolitik mit der
Zielsetzung entsprechender Prioritätenfestlegung ist demzufolge
überfällig.
Vorbemerkungen
Aufgrund der finanz- und haushaltspolitischen Erfolge der
achtziger Jahre war die Ausgangslage für die Finanzierung der
deutschen Einheit günstig. Auf der Grundlage der Sanierung der
Staatsfinanzen und der damit einhergehenden wirtschaftlichen
Gesundung seit 1982, die mehr Wohlstand und zusätzliche
Beschäftigungsmöglichkeiten für alle mit sich gebracht hat, können
die Investitionen in die deutsche Einheit bewältigt werden.
Man wird dem Charakter der Aufwendungen für die deutsche
Einheit nicht gerecht, wenn man sie als „Kosten" qualifiziert. Jede
Ausgabe, die den Einigungsprozeß voranbringt, muß als
Investition in ein geeintes Deutschland in Frieden und Freiheit
angesehen werden.
Die einigungsbedingten Belastungen wurden und werden nicht
verschleiert. So erfolgt ein exakter Ausweis der Leistungen des
Bundes für die neuen Länder. Die Zahlungen des Fonds
„Deutsche Einheit" liegen ebenfalls offen. Auch die Verpflichtungen
der Treuhandanstalt und des Kreditabwicklungsfonds wurden
jeweils nach dem Stand der Kenntnis veröffentlicht. Allerdings
wurde die rechnerische Ermittlung der Erblast des real
existierenden Sozialismus durch die Desinformationspolitik der DDR-
Verantwortlichen wesentlich erschwert.
Auf der Grundlage der bisherigen Maßnahmen sind die verschie
-
denen Bevölkerungsgruppen — Arbeitnehmer, Selbständige und
Nichterwerbstätige — gemessen am verfügbaren Einkommen
insgesamt ausgewogen an den Finanzierungslasten der deutschen
Einheit beteiligt. Von den bisher beschlossenen Steuer- und
Abgabenerhöhungen entfallen rd. Dreiviertel auf die obere Hälfte
der Einkommensbezieher.
Mittlerweile verstärken sich die Anzeichen, daß der
Umstrukturierungsprozeß in den neuen Bundesländern voranschreitet und
damit das Wirtschaftswachstum und insbesondere die
Investitionstätigkeit in Gang kommt. Hierdurch wird die wirtschaftliche
und soziale Situation der Bürger in den jungen Ländern
sukzessive verbessert.
I. Zur Festlegung der wirtschaftspolitischen Prioritäten
1. In welchen Programmen und Maßnahmen hat sich die im
Jahreswirtschaftsbericht 1992 der Bundesregierung angekündigte „neue
Prioritätensetzung auf allen Gebieten" niedergeschlagen?
Worin bestehen die Änderungen gegenüber den bisherigen
Strategien und Maßnahmen zum wirtschaftlichen Strukturwandel in den
neuen Bundesländern?
Die Strategie der Bundesregierung zur Herstellung der
wirtschaftlichen und sozialen Einheit Deutschlands hat sich grundsätzlich
als richtig erwiesen und zeigt erste Erfolge. Die massive
Förderung privater Investitionen, der Auf- und Ausbau einer modernen
Infrastruktur, der Abbau von Investitionshemmnissen, die
Privatisierung und Sanierung der im Besitz der Treuhandanstalt
befindlichen Betriebe sowie die regional-, beschäftigungs- und
sozialpolitische Flankierung der wirtschaftlichen Umstrukturierung
sind wichtige und dauerhafte Bestandteile der Grundkonzeption
der Bundesregierung. Allerdings stellt die Anpassung und
Akzentuierung dieser Strategie im Lichte des sich vollziehenden
Umstrukturierungsprozesses eine politische Aufgabe für einen
längeren Zeitraum dar. Die Bundesregierung hat deshalb am
1. Juli 1992 Beschlüsse zur Fortentwicklung des
Gemeinschaftswerkes Aufschwung Ost über 1992 hinaus gefaßt und damit der
Wirtschaftspolitik für die neuen Bundesländereine neue
mittelfristige Ausrichtung gegeben. Diese mittelfristige Ausrichtung wird
auch von den folgenden Maßnahmen getragen:
— Die mittelfristige Fortführung der Investitionsförderung auf
hohem Niveau,
— die Novelle zum Vermögensgesetz zur Verringerung der
Investitionshemmnisse aufgrund ungelöster Eigentumsfragen,
— die weitere Vereinfachung von Rechtsvorschriften, vor allem
bei Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie im
Umweltrecht,
— die Fortführung der erfolgreichen Privatisierungspolitik der
Treuhandanstalt und — in geeigneten Fällen — der aktiven
Sanierung von Unternehmen,
— die beschleunigte Reprivatisierung von Unternehmen,
— die Durchführung von Regionalkonferenzen in besonders vom
Strukturwandel belasteten Gebieten der neuen Länder durch
die Bundes- und die jeweiligen Landesregierungen,
— die Fortführung der arbeitsmarktpolitischen Flankierung unter
veränderten finanzpolitischen Rahmenbedingungen.
2. Stimmt die Bundesregierung der Darstellung des
Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen
Entwicklung (Jahresgutachten 1991/1992, Nummer 184) zu, derzufolge die
Finanzpolitik der Bundesregierung in den Jahren 1990 und 1991
durch unrealistische Annahmen gekennzeichnet war, die in der
Folgezeit immer wieder kurzfristige Kurskorrekturen (Steuer- und
Abgabenerhöhungen, Nachtragshaushalte) erzwang und damit
schließlich in eine „schwere Glaubwürdigkeitskrise" führte?
3. Waren der Bundesregierung die Beurteilungen und
entsprechenden Schlußfolgerungen des Sachverständigenrates (vor allem im
Jahresgutachten 1990/1991 und im B rief des Ratsvorsitzenden
Hans-Karl Schneider vom 9. Februar 1990) bekannt, wonach die
monetäre Integration in Deutschland im Jahre 1990 zu „riesigen
Belastungen der öffentlichen Haushalte" führen würde,
„erhebliche Steuererhöhungen unvermeidlich" seien und „öffentliche
Mittel in Transfers für konsumtive Verwendungen gebunden" würden,
die bei der „Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der
Infrastruktur fehlen müßten" (Brief vom 9. Februar 1990)?
Wie ist es vor diesem Hintergrund zu erklären, daß die Vertreter der
Bundesregierung heute behaupten, daß sie die finanzpolitischen
Folgen der deutschen Einheit erst jetzt in ihrem vollen Umfang
erkennen könnten und daß die „damaligen Erwartungen und
Einschätzungen — auch namhafter Fachleute — (...) bei weitem zu
optimistisch (waren) " (Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl am 1. Juli 1992)?
4. Bedeutet die Feststellung des Bundeskanzlers, daß „noch bei
Abschluß des Vertrages über die Währungs-, Wirtschafts- und
Sozialunion alle Fachleute davon aus(gingen), daß das Vermögen
der früheren DDR ausreichen würde, den Staatshaushalt der DDR
zu sanieren, die wirtschaftliche Umstrukturierung zu finanzieren
sowie den Sparern zu einem späteren Zeitpunkt sogar noch einen
Anteil am volkseigenen Vermögen zu gewähren" (Rede vor dem
Deutschen Bundestag am 17. Juni 1992), daß die Bundesregierung
die Warnungen des Sachverständigenrates vor den wirtschaftlichen
und finanzwirtschaftlichen Folgen der Währungsunion nicht zur
Kenntnis genommen hat?
Kann die Bundesregierung jene „namhaften Fachleute" bzw.
Experteninstitutionen benennen, die die in Frage 3 zitierte Position
vertreten haben?
Die Bundesregierung hat ihre wirtschafts- und finanzpolitischen
Entscheidungen nach dem jeweils verfügbaren Stand der
Kenntnisse über die Situation im Beitrittsgebiet getroffen. Angesichts
der Einmaligkeit der Wiedervereinigungsaufgabe bestand und
besteht für die Bundesregierung die Notwendigkeit, ihre
Entscheidungen schrittweise an die Erkenntnisse anzupassen. Mit
Realitätsferne der ursprünglichen Annahmen und
Kurskorrekturen hat dieser fortlaufende Entwicklungsprozeß allerdings
nichts zu tun.
Der Bundeskanzler und andere Mitglieder der Regierung haben
im Vorfeld der deutschen Einigung darauf hingewiesen, daß die
deutsche Einheit nur unter erheblichen finanziellen
Anstrengungen zu verwirklichen sei. So hat zum Beispiel der Bundesminister
der Finanzen, Dr. Theodor Waigel, schon in einer Rede am 14.
Februar 1990 ausgeführt: „Die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit
der DDR und dann die Wiedervereinigung haben ihren Preis. Wir
dürfen den Menschen keinen Sand in die Augen streuen. Ebenso
wie die Solidargemeinschaft der Bürger in der Bundesrepublik
Deutschland den Beitrag jedes einzelnen fordert, ist die Solidarität
auch im wiedervereinigten Deutschland unverzichtbar."
Allerdings konnte niemand, auch nicht die
Wirtschaftssachverständigen, das Ausmaß der Schäden von über 40 Jahren
Sozialismus voraussehen. Schon die aktuelle Wirtschaftskraft der
früheren DDR im Jahr der Wiedervereinigung wurde von den fünf
führenden Wirtschaftsforschungsinstituten zunächst deutlich
überschätzt. Auch über das tatsächliche Volksvermögen herrschte
zunächst erhebliche Unsicherheit.
Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages über die
Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion lagen der Bundesregierung
nur Angaben der damaligen DDR-Regierung zum Umfang des
Vermögens der früheren DDR vor. Die mit der Materie befaßten
Fachleute konnten sich zunächst nur auf Aussagen von DDR-Seite
stützen. So hat beispielsweise der ehemalige Ministerpräsident
der DDR, Dr. Hans Modrow, bei Gesprächen in Bonn am 13.
Februar 1990 erklärt, daß das „Nettonationalvermögen" der DDR
1,4 Billionen Mark betrage. Selbst noch im Mai 1991 schätzte die
Stellvertretende Vorsitzende des Ministerrates der DDR, Frau
Professor Luft, den Wert der volkseigenen Kombinate, Betriebe,
Güter, Wohnungen und sonstigen Einrichtungen auf über 900
Mrd. DM. Eine Überprüfung der Berechnungen durch westliche
Fachleute war zum damaligen Zeitpunkt nicht möglich. Sie
mußten aber nicht unterstellen, daß die von DDR-Seite vorgelegten
Berechnungen gänzlich falsch wären. Auch Dr. Detlef Rohwedder
dürfte derartige Berechnungen vor Augen gehabt haben, als er
noch von einem Wert der Treuhandbeteiligungen von rd. 600
Mrd. DM ausging. Alles in allem bildeten diese und ähnliche
Schätzungen die Grundlage für die getroffenen Vereinbarungen.
Für das der Treuhandanstalt übertragene Vermögen liegt jetzt die
testierte DM-Eröffnungsbilanz zum 1. Juli 1990 vor und damit
erstmals eine realistische Gegenüberstellung des der
Treuhandanstalt durch Treuhand-Gesetz und Einigungsvertrag
übertragenen Vermögens und der ihr auferlegten Belastungen. Die
Bewertung des Vermögens und der Verpflichtungen nach objektiven
Bilanzierungsgrundsätzen ergibt bezogen auf den 1. Juli 1990
statt des von DDR-Seite genannten Überschusses einen
Fehlbetrag in Höhe von 209 Mrd. DM. Anstatt eines zusätzlichen
Finanzierungsspielraums erwächst damit eine weitere
Finanzierungsaufgabe im Zuge der deutschen Einheit, die in einem solchen
Ausmaß nicht vorherzusehen war.
II. Zum finanzpolitischen Kurs der Bundesregierung
5. Wie hoch war und ist der Gesamtumfang der öffentlichen Mittel
(aufgegliedert nach Leistungen von Bund und Ländern) zur
Förderung der p rivaten Investitionen in den neuen Bundesländern in den
Jahren 1990, 1991 und 1992?
Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung nach ihrem
derzeitigen Kenntnisstand die entsprechenden Mittel für die Jahre 1993
und 1994?
In welchen Haushalten werden sich diese Ausgaben
niederschlagen?
Die durch das „Gesetz zur Förderung von Investitionen und
Schaffung von Arbeitsplätzen im Beitrittsgebiet sowie zur
Änderung steuerrechtlicher und anderer Vorschriften"
(Steueränderungsgesetz 1991) beschlossenen steuerrechtlichen Maßnahmen
zur Förderung der privaten Investitionen in den neuen
Bundesländern (unter anderem: Investitionszulage, Sonderabschreibungen,
Nichterhebung der Gewerbekapitalsteuer, der Gewerbesteuer-
Umlage und der Vermögensteuer) haben in den Rechnungsjahren
1991 bis 1994 folgende finanzielle Auswirkungen:
1991 = insgesamt —3 655 Mio. DM; davon entfallen auf:
Bund — 1 420 Mio. DM
Länder — 1 678 Mio. DM
Gemeinden — 557 Mio. DM
1992 = insgesamt —7 728 Mio. DM; davon entfallen auf:
Bund — 3 267 Mio. DM
Länder — 3 644 Mio. DM
Gemeinden — 817 Mio. DM
1993 = insgesamt —10135 Mio. DM; davon entfallen auf:
Bund — 4 435 Mio. DM
Länder — 4 574 Mio. DM
Gemeinden — 1 126 Mio. DM
1994 = insgesamt —4 605 Mio. DM; davon entfallen auf:
Bund — 1 867 Mio. DM
Länder — 1 995 Mio. DM
Gemeinden — 743 Mio. DM
Die Bundesregierung hat am 1. Juli 1992 eine Verlängerung der
Investitionszulage beschlossen.
Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur" werden von Bund und neuen Ländern
je zur Hälfte die folgenden Barmittel zur Förderung p rivater
Investitionen in den neuen Ländern zur Verfügung gestellt:
1991 1992 1993 1994
— in Mrd. DM —
3,9 4,95 5,325 4,8*)
*) Nur zur Bedienung alter Verpflichtungsermächtigungen, endgültige Dotierung
erfolgt im Haushaltsverfahren.
Weitere Investitionsförderprogramme, wie etwa das
Eigenkapitalhilfeprogramm, das ERP-Kreditprogramm, das
Kommunalkreditprogramm und das KfW-Wohnraummodernisierungsprogramm
regen insbesondere p rivate Investitionen in den jungen Ländern
an. Die Beteiligung ostdeutscher Kommunen ist von
Förderprogramm zu Förderprogramm unterschiedlich, wobei eine genaue
Quantifizierung nicht möglich ist.
Die alten Bundesländer weisen ihre Leistungen zur Förderung der
privaten Investitionen in den neuen Ländern nicht gesondert aus.
Die entsprechenden Ausgaben der neuen Länder (ohne Berlin)
betragen im Jahr 1991 8,9 Mrd. DM und im Soll für 1992 12,8 Mrd.
DM. Berlin wendet 1991 5,3 Mrd. DM und 1992 4,8 Mrd. DM
hierfür auf.
6. Wie hoch war und ist der Gesamtumfang der öffentlichen Mittel
(aufgegliedert nach Bund und Ländern) zur Finanzierung
öffentlicher Investitionen in den neuen Bundesländern in den Jahren
1990, 1991 und 1992?
In welcher Höhe schätzt die Bundesregierung nach ihrem
derzeitigen Kenntnisstand die entsprechenden Mittel für die Jahre 1993
und 1994?
In welchen Haushalten werden sich diese Ausgaben
niederschlagen?
Im Jahr 1991 und in den folgenden Jahren werden aus dem
Bundeshaushalt öffentliche Investitionen in den jungen
Bundesländern von jeweils rd. 15 Mrd. DM finanziert (für 1990 liegen keine
Auswertungen vor). Teilweise handelt es sich dabei um Mittel, die
erst in die Haushalte der neuen Länder und Gemeinden. fließen
(z. B. Mittel zum Aus- und Neubau von Hochschulen); zum
größeren Teil gehen die Mittel direkt in investive Verwendungen (z. B.
Investitionen zur Verminderung von Umweltbelastungen).
Weitere bedeutende öffentliche Investitionsausgaben oder -hilfen
leistet der Bund über seine Sondervermögen (1992: 6 Mrd. DM
über die Deutsche Bundesbahn, 6 Mrd. DM über die Deutsche
Reichsbahn, 33 Mrd. DM über die Deutsche Bundespost).
Die Höhe der öffentlichen Investitionen der alten Länder und ihrer
Gemeinden für die neuen Länder ist der Bundesregierung nicht
bekannt. Die entsprechenden Ausgaben der neuen Länder (ohne
Berlin) belaufen sich im Jahr 1991 auf 16,4 Mrd. DM und im Soll
des Jahres 1992 auf 14,7 Mrd. DM. Berlin wendet 1991 1,6 Mrd.
DM und 1992 1,9 Mrd. DM hierfür auf.
7. Mit welcher Neuverschuldung rechnet die Bundesregierung jeweils
für die Jahre 1991 und 1992 bei Bund, Ländern, Gemeinden,
Deutscher Bundesbahn, Reichsbahn, Ostpost, Deutscher Bundespost,
ERP, Treuhandanstalt, Kreditabwicklungsfonds, dem Fonds
„Deutsche Einheit" und der staatlichen Wohnungswirtschaft (Ost)?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung nach derzeitigem
Kenntisstand die entsprechenden Zahlen für die Jahre 1993 und 1994?
8. Welche Erkenntnis besitzt die Bundesregierung über die
Entwicklung der Gesamtverschuldung bei den einzelnen in Frage 7
genannten Institutionen für die Jahre 1991 und 1992?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung nach derzeitigem
Kenntnisstand die entsprechenden Zahlen für die Jahre 1993 und 1994?
Die nach dem derzeitigen Kenntnisstand zu erwartende
Neuverschuldung und die resultierenden Schuldenstände des
Öffentlichen Gesamthaushalts und seiner Ebenen sind der folgenden
Übersicht zu entnehmen:
Nettoneuverschuldung und Schuldenstände
der öffentlichen Haushalte t )
1991 1992 1993 1994
Mrd. DM
Bund
Nettoneuverschuldung 30,0 23,6 38,0 29,3
Schuldenstand 586,5 610 648 747 1/2
Länder (West) 2 )
Nettoneuverschuldung 18,1 17 1/2 12 14 1/2
Schuldenstand 344,6 362 1/2 374 445 1/2
Gemeinden (West)
Nettoneuverschuldung 5,6 5 2 1/2 — 1/2
Schuldenstand 118,7 123 1/2 126 125 1/2
Länder (Ost)
Nettoneuverschuldung 3,6 203 ) 15 1/2 18 1/2
Schuldenstand 3,6 23 1 1/2 39 70 1h
Gemeinden (Ost)
Nettoneuverschuldung 6,2 5 5 5
Schuldenstand4 ) 6,2 11 16 21
ERP
Nettoneuverschuldung 7,0 10 9 1/2 7
Schuldenstand 16,3 26 1/2 36 43
Fonds „Deutsche Einheit"
Nettoneuverschuldung 31,0 24 1/2 14 1/2 4
Schuldenstand 50,5 75 89 1/2 93
Kreditabwicklungsfonds
Nettoneuverschuldung — 0,6 1/2 1/2
Schuldenstand5 ) 27,5 100 140
Öffentlicher Gesamthaushalt
Nettoneuverschuldung 100,5 106 1/2 96 1/2 76 1/2
Schuldenstand6) 1162,4 1 341 1477 1/2 1554 1/2
1) Inlands- und Auslandsverschuldung; ohne Schulden der Gebietskörperschaften
untereinander; ab 1992 Schätzung.
2) Einschließlich Berlin.
3) Einschließlich noch für das Rechnungsjahr 1991 aufgenommener Kredite.
4) Ohne Verschuldung der kommunalen Wohnungswirtschaft.
5) Ab 1994: Aufteilung auf Bund und alle Länder.
6) Einschließlich Zweckverbände; ohne Verschuldung der kommunalen
Wohnungswirtschaft in den neuen Ländern.
Für die Schulden der kommunalen Wohnungswirtschaft und der
Wohnungsgenossenschaften der früheren DDR werden bis
31. Dezember 1993 die fälligen Zinsen und Tilgungszahlungen
gestundet. Am 31. Dezember 1991 betrugen die aufgelaufenen
Kreditverpflichtungen 42,3 Mrd. DM. Nach derzeitigem Stand
werden sie sich bis zum 31. Dezember 1993 auf etwa 51,5 Mrd.
DM erhöhen (davon 31,2 Mrd. DM Verschuldung des
kommunalen Wohnungsbaus).
Die Deutsche Bundesbahn, die Deutsche Reichsbahn und die
Deutsche Bundespost sind nicht dem staatlichen, sondern dem
Unternehmenssektor zuzurechnen. Gegenwärtig wird folgende
Verschuldungsentwicklung erwartet:
1991 1992 1993 1994
— Mrd. DM —
Deutsche Bundesbahn
Nettoneuverschuldung 4,7 8,7 7 8
Schuldenstand 39,1 47,8 54 1/2 62 1/2
Deutsche Reichsbahn
Nettoneuverschuldung 2,2 1,9 7 8 1/2
Schuldenstand 5,4 7,3 14 1/2 22 1/2
Deutsche Bundespost
Nettoneuverschuldung 10,6 19,6 16 1/2 10 1/2
Schuldenstand 81,5 101,1 117 1/2 128 1/2
Die Angaben für die Deutsche Bundesbahn und die Deutsche
Reichsbahn 1992 beziehen sich auf den Wirtschaftsplan; die
Neuverschuldung der Deutschen Bundesbahn beinhaltet 2,0 Mrd. DM
Neuverschuldung der Deutschen Reichsbahn, da die Deutsche
Bundesbahn in dieser Höhe Kreditverbindlichkeiten für die
Deutsche Reichsbahn eingegangen ist. Die Verrechnung erfolgt intern.
Eine „Ostpost" existiert nicht. Mit dem Beitritt der ehemaligen
DDR zur Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 sind
Vermögen und Schulden der ehemaligen Deutschen Post der DDR
auf die Deutsche Bundespost übergegangen (Artikel 27 des
Einigungsvertrages vom 6. September 1990).
Nach dem abgerechneten Jahresplan 1991 betrug die
Neuverschuldung der Treuhandanstalt im Jahr 1991 19,9 Mrd. DM.
Durch das Treuhandkreditaufnahmegesetz vom 3. Juli 1992
wurde die Treuhandanstalt ermächtigt, in den Wirtschaftsjahren
1992 bis 1994 jährlich Kredite bis zur Höhe von 30 Mrd. DM
aufzunehmen. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist von der
Einhaltung dieses Kreditrahmens auszugehen.
Die Gesamtverschuldung der Treuhandanstalt setzt sich
zusammen aus
— übernommenen Altkrediten und eingeräumten
Ausgleichsforderungen der Unternehmen,
— aufgenommenen Krediten auf der Grundlage des
Treuhandkreditaufnahmegesetzes sowie
— sonstigen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der
Privatisierung/Reprivatisierung von Unternehmen (z. B. Zuschüsse,
Beseitigung ökolog. Altlasten) sowie Leistungen aufgrund
gesetzlicher Regelungen.
Nach derzeitigem Kenntnisstand wird sich die
Gesamtverschuldung bis Ende 1994 wie folgt zusammensetzen:
Altkreditübernahme/
Ausgleichsforderungen 90 Mrd. DM
Neuverschuldung 115 Mrd. DM
sonstige Verpflichtungen
und Leistungen 45 Mrd. DM
Gesamtverschuldung 250 Mrd. DM
Eine periodengerechte Zuordnung auf die Jahre 1991 bis 1994 ist
gegenwärtig nur für die aufgelaufene Neuverschuldung möglich.
9. Wie hoch ist der Anteil der Schulden von Reichsbahn, Ostpost,
Treuhandanstalt, Kreditabwicklungsfonds, Fonds „Deutsche
Einheit" und der staatlichen Wohnungswirtschaft (Ost) an der
öffentlichen Gesamtverschuldung für die Jahre 1991 und 1992?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung nach derzeitigem
Kenntnisstand den entsprechenden Anteil für die Jahre 1993 und 1994?
Die Anteile des zum öffentlichen Gesamthaushalt gehörenden
Fonds „Deutsche Einheit" und des Kreditabwicklungsfonds an
der öffentlichen Gesamtverschuldung belaufen sich nach
gegenwärtiger Schätzung auf
1991 1992 1993 1994
— inv.H. —
Fonds „Deutsche Einheit" 4,3 5 1/2 6 6
Kreditabwicklungsfonds 2,4 7 1/2 9 1/2 —
Anteile für die Deutsche Reichsbahn, die Deutsche Post, die
Treuhandanstalt und die Wohnungswirtschaft (Ost) können nicht
ausgewiesen werden, da diese Bereiche nicht zum öffentlichen
Gesamthaushalt gehören (vergleiche hierzu Fragen 7 und 8).
10, Welche Steuermehr- bzw. Mindereinnahmen ergeben sich nach
dem derzeitigen Kenntnisstand der Bundesregierung aus den
Steuerrechtsänderungen des Jahres 1991 (Steueränderungsgesetz
1991, Solidaritätsgesetz) für Bund, Länder und Gemeinden in den
Jahren 1991 bis 1994?
Wie verteilen sich diese Steuermehr- bzw. Mindereinnahmen
entsprechend auf die einzelnen Bundesländer (einschließlich
Gemeinden)?
Folgende Steuermehr- bzw. Steuermindereinnahmen ergeben
sich aus dem Steueränderungsgesetz 1991 für die Rechnungsjahre
1991 und 1994:
1991 = insgesamt -1945 Mio. DM; davon entfallen auf:
Bund - 624 Mio. DM
Länder - 810 Mio. DM
Gemeinden - 511 Mio. DM
1994 = insgesamt 3 810 Mio. DM; davon entfallen auf:
Bund 2 339 Mio. DM
Länder 1 811 Mio. DM
Gemeinden - 340 Mio. DM
Die nachstehenden Steuermehreinnahmen resultieren aus dem
„Gesetz zur Einführung eines befristeten Solidaritätszuschlags
und zur Änderung von Verbrauchsteuer- und anderen Gesetzen"
- Solidaritätsgesetz - (Rechnungsjahre 1991 und 1994):
1991 = insgesamt 17 400 Mio. DM, die voll auf den Bund entfallen;
1994 = insgesamt 19 900 Mio. DM, die voll auf den Bund entfallen.
In beiden Fällen ist eine regionale Zuordnung der
Steuermehrbzw. Steuermindereinnahmen nicht möglich.
11. Welche Steuermehr- bzw. Mindereinnahmen ergeben sich nach
dem derzeitigen Kenntnisstand der Bundesregierung aus den
Steuerrechtsänderungen des Jahres 1992 (Steueränderungsgesetz
1992) für Bund, Länder und Gemeinden in den Jahren 1991 bis
1994?
Wie verteilen sich diese Steuermehr- bzw. Mindereinnahmen
entsprechend auf die einzelnen Bundesländer (einschließlich
Gemeinden)?
Aus den steuerlichen Maßnahmen des Steueränderungsgesetzes
1992 ergeben sich für 1991 keine Auswirkungen. Die
Steuermehrbzw. Steuermindereinnahmen für die Rechnungsjahre 1992 bis
1994 sind in der folgenden Übersicht zusammengestellt:
1992 = insgesamt - 2 877 Mio. DM; davon entfallen auf (in Mio. DM)
Bund - 1 256 Länder - 1 301 Gemeinden - 320
dar. Gebiet A - 1 051 dar. Gebiet A - 245
Gebiet B - 250 Gebiet B - 75
1993 = insgesamt 2 988 Mio. DM; davon entfallen auf:
Bund 4 166 Länder - 556 Gemeinden - 622
dar. Gebiet A - 995 dar. Gebiet A - 443
Gebiet B 439 Gebiet B - 179
1994 = insgesamt 6 480 Mio. DM; davon entfallen auf:
Bund 6 303 Länder 784 Gemeinden - 607
dar. Gebiet A 152 dar. Gebiet A - 428
Gebiet B 632 Gebiet B - 179
Eine noch differenziertere Zuordnung dieser Mehr- und
Mindereinnahmen als auf die alten Bundesländer (= Gebiet A) und die
jungen Länder (= Gebiet B) ist nicht möglich.
12. Welche Mehr- bzw. Mindereinnahmen ergeben sich nach dem
derzeitigen Kenntnisstand der Bundesregierung durch das Gesetz
zur Aufhebung der Strukturhilfe für Bund, Länder und Gemeinden
in den Jahren 1992, 1993 und 1994?
Wie verteilen sich die Minder- bzw. Mehreinnahmen auf die
einzelnen Bundesländer (einschließlich Gemeinden)?
Nach dem Strukturhilfegesetz erhielten die alten Bundesländer
außer Baden-Württemberg und Hessen vom Bund in den Jahren
1989 bis 1991 Finanzhilfen für besonders bedeutsame
Investitionen der Länder und Gemeinden von jährlich 2,45 Mrd. DM. Nach
Herstellung der deutschen Einheit wäre eine Weiterführung der
Strukturhilfe zugunsten der alten Länder angesichts des
Strukturgefälles zu den jungen Ländern verfassungsrechtlich nicht mehr
vertretbar gewesen. Deshalb wurde mit Gesetz vom 16. März 1992
das Strukturhilfegesetz mit Ablauf des 31. Dezember 1991
aufgehoben.
Als Überbrückungshilfe erhalten die bisherigen Empfängerländer
zur Erleichterung der Ausfinanzierung begonnener Projekte aus
dem Bundeshaushalt 1992 eine einmalige pauschale Zahlung von
1,5 Mrd. DM.
Die länderweise Aufteilung der jährlichen Strukturhilfe in den
Jahren 1989 bis 1991 sowie die der Überbrückungshilfe im Jahr
1992 ist in nachstehender Tabelle aufgezeigt:
Jährliche Struktur
-
hilfe in den Jahren
1989 bis 1991
Überbrückungshilfe
1992
— Mio. DM —
Bayern 158 96,7
Berlin 72 44,1
Bremen 63 38,6
Hamburg 113 69,2
Niedersachsen 652 399,2
Nordrhein-Westfalen 756 462,8
Rheinland-Pfalz 272 166,5
Saarland 112 68,6
Schleswig-Holstein 252 154,3
Zusammen 2 450 1 500,0
III. Die ökologischen Kosten
13. Wie hoch waren 1990 die Schätzungen der Bundesregierung
bezüglich der Investitionskosten im Bereich der Luftreinhaltung für
die neuen Bundesländer bis zum Jahre 2000, welche Mittel wurden
inzwischen für was verausgabt, und von welchen Schätzungen im
genannten Bereich und Zeitraum geht die Bundesregierung heute
aus?
14. Wie hoch waren 1990 die Schätzungen der Bundesregierung
bezüglich der Investitionskosten im Bereich der Abwasserfassung
und -beseitigung für die neuen Bundesländer bis zum Jahre 2000,
welche Mittel wurden inzwischen für was verausgabt, und von
welchen Schätzungen im genannten Bereich und Zeitraum geht die
Bundesregierung heute aus?
15. Wie hoch waren 1990 die Schätzungen der Bundesregierung
bezüglich der Investitionskosten im Bereich der
Trinkwasserversorgung für die neuen Bundesländer bis zum Jahre 2000, welche
Mittel wurden inzwischen für was verausgabt, und von welchen
Schätzungen im genannten Bereich und Zeitraum geht die
Bundesregierung heute aus?
16. Wie hoch waren 1990 die Schätzungen der Bundesregierung
bezüglich der Investitionskosten im Bereich der Abfallentsorgung
für die neuen Bundesländer bis zum Jahre 2000, welche Mittel
wurden inzwischen für was verausgabt, und von welchen Schätzungen
im genannten Bereich und Zeitraum geht die Bundesregierung
heute aus?
17. Wie hoch waren 1990 die Schätzungen der Bundesregierung
bezüglich der Investitionskosten im Bereich der kommunalen bzw.
industriellen Altlastensanierung für die neuen Bundesländer bis
zum Jahre 2000, welche Mittel wurden inzwischen für was
verausgabt, und von welchen Schätzungen im genannten Bereich und
Zeitraum geht die Bundesregierung heute aus?
18. Wie hoch waren 1990 die Schätzungen der Bundesregierung
bezüglich der Investitionskosten im Bereich der militärischen
Altlastensanierung (NVA, ehemalige sowjetische Streitkräfte) für die
neuen Bundesländer bis zum Jahre 2000, welche Mittel wurden
inzwischen für was verausgabt, und von welchen Schätzungen im
genannten Bereich und Zeitraum geht die Bundesregierung heute
aus?
19. Wie hoch waren 1990 die Schätzungen der Bundesregierung
bezüglich der Investitionskosten im Bereich des Naturschutzes für
die neuen Bundesländer bis zum Jahre 2000, welche Mittel wurden
inzwischen für was verausgabt, und von welchen Schätzungen im
genannten Bereich und Zeitraum geht die Bundesregierung heute
aus?
Der krisenhafte Zustand der Umwelt in der ehemaligen DDR ist in
weiten Bereichen das Ergebnis der sozialistischen Planwirtschaft,
die durch rücksichtslosen Umgang mit den natürlichen
Ressourcen gekennzeichnet war und gleichzeitig notwendige strukturelle
Anpassungen verhindert hat. Diese Ursachen haben zu einer
Belastungssituation geführt, die nur Schritt für Schritt aufgearbeitet
werden kann.
Im November 1990, zu Beginn des Aufbaus der neuen Länder und
der kommunalen Gebietskörperschaften, hat der Bundesminister
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mit den
„Eckwerten der ökologischen Sanierung und Entwicklung" einen
konzeptionellen Gesamtrahmen für eine Sanierungs- und
Entwicklungsstrategie vorgelegt. Die vielfältigen Probleme, deren wahres
Ausmaß sich erst nach und nach erschließt, erfordert ein besonders
enges Zusammenwirken von Bund, Ländern und kommunalen
Gebietskörperschaften.
Die Wiederherstellung der Umweltqualität zum Schutz der
natürlichen Lebensgrundlagen und als wichtiger Faktor für die
wirtschaftliche Entwicklung bildet eine Aufgabe von bisher nicht
gekannter Dimension. Sie erfordert differenzierte Betrachtungen
der einzelnen Aufgabenfelder und ihrer Lösungsansätze.
Vor diesem Hintergrund hat der Bundesminister für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit bisher darauf verzichtet,
Angaben bzw. Schätzungen zu den möglichen Investitionskosten
in den einzelnen Umweltbereichen zu machen. Sie hängen in
starkem Maße von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung ab.
Das gilt in besonderem Maße für den Bereich der Luftreinhaltung,
wo erst über die künftige Struktur der Energieerzeugung
entschieden sein muß, bis verläßliche Zahlen über den
Investitionsbedarf angegeben werden können. Ähnliches gilt für den
Abwasserbereich und die Abfallentsorgung. Bei der
Deponiesanierung kommt hinzu, daß ebenso wie in der Altlastensanierung
ein nachvollziehbarer Sanierungsaufwand erst nach der
Durchführung umfassender Gefährdungsabschätzungen möglich ist.
Schließlich ist im Zusammenhang mit der Altlastensanierung
darauf hinzuweisen, daß Kostenschätzungen über den
Sanierungsaufwand nicht isoliert von der späteren Nutzung der jeweiligen
Grundstücke erfolgen können. Solange nicht klar war, welche
Betriebe und Betriebsteile in den neuen Ländern überlebensfähig
sind, war es nicht möglich, Grobschätzungen der
Sanierungskosten vorzunehmen. Der Bundesminister für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit hat deshalb in den Eckwerten zur
ökologischen Sanierung und Entwicklung 1990 zwar umfassend
zu den anstehenden Aufgaben Stellung genommen, gleichzeitig
aber bewußt von einer Schätzung der möglichen
Investitionskosten im Umweltbereich Abstand genommen. Derartige
Kostenschätzungen waren und sind bis heute seriöserweise nicht zu
leisten.
Für die ökologische Erneuerung wurden 1990 im Rahmen des
Umweltschutzsofortprogramms 596 Projekte mit insgesamt 494
Mio. DM gefördert, die sich nach Einsatzbereichen wie folgt
aufteilen:
Einsatzbereich Anzahl der Projekte Fördersumme
(Mio. DM)
Wasserversorgung 187 102
Abwasserableitung
und -behandlung 187 180
Abfallwirtschaft 118 98
Luftreinhaltung
und weitere Bereiche
des Umweltschutzes 104 114
Im Rahmen des Gemeinschaftswerkes Aufschwung Ost wurden
den neuen Ländern einschließlich Berlin für 1991 und 1992 als
Umweltschutzsofortprogramm Finanzierungshilfen von insgesamt
800 Mio. DM zur Verfügung gestellt. Von diesen Mitteln wurden
1 079 Projekte mit 635 Mio. DM gefördert, die sich nach
Einsatzbereichen wie folgt aufteilen:
Einsatzbereich Anzahl der Projekte Fördersumme
(Mio. DM)
Wasserversorgung 127 120
Abwasserableitung
und -behandlung 95 229
Abfallwirtschaft 314 144
Luftreinhaltung 259 64
Naturschutz 269 49
Gewässersanierung 12 21
Sonstige Projekte 3 8
Das Investitionsvolumen der geförderten Projekte beläuft sich auf
insgesamt 1,5 Mrd. DM.
Die übrigen Mittel wurden von den Ländern insbesondere zur
Abdeckung der aus dem Umweltschutzsofortprogramm 1990
erwachsenen Verpflichtungen im Jahr 1991 eingesetzt.
Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit hat darüber hinaus für Demonstrationsvorhaben
(Pilotprojekte) in den neuen Ländern seit 1990 rund 160 Mio. DM
eingesetzt. Weitere Projekte sind in Vorbereitung.
IV. Zur Verteilung der Lasten
20. Wie hoch schätzt die Bundesregierung nach dem derzeitigen
Kenntnisstand die öffentlichen Leistungen (ohne
einigungsbedingte Einnahmen) für die neuen Bundesländer für die Jahre 1991
und 1992, unterteilt in Leistungen von Bund und Ländern
(einschließlich Gemeinden) in Westdeutschland, Fonds „Deutsche
Einheit", Europäische Gemeinschaft, ERP, Bundesanstalt für Arbeit?
Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung nach ihrem
derzeitigen Kenntnisstand die entsprechenden öffentlichen Leistungen an
die neuen Bundesländer (ohne einigungsbedingte Einnahmen) für
die Jahre 1993, 1994 und 1995?
Die öffentlichen Leistungen für die neuen Bundesländer
(einschließlich der Sozialversicherungen) ergeben sich für die Jahre
1991 bis 1993 aus der folgenden Tabelle:
Bundeshaushalt
Länder/Gemeinden West
Fonds Deutsche Einheit
EG
Rentenversicherung
Rentenanstalt für Arbeit
1991 1992
— Mrd. DM —
1993
75 86 92
5 5 8
31 24 15
4 5 5
— 14 13
25 33 25
140 167 158
(Um Doppelzählungen zu vermeiden, sind die Beträge des Fonds
„Deutsche Einheit" ohne die Zuschüsse von Bund und Ländern
angegeben.)
An ERP-Darlehen fließen jährlich rund 10 Mrd. DM in die neuen
Bundesländer.
1994 wird aller Voraussicht nach das Transfervolumen von 1993
erreicht. Aussagen für die Zeit ab 1995 können erst dann gemacht
werden, wenn die Grundzüge der Neuregelung des
bundesstaatlichen Finanzausgleichs festliegen.
21. Wie hoch ist der jeweilige Anteil der in Frage 20 angesprochenen
öffentlichen Leistungen für Zahlungen
a) direkt an die Bevölkerung,
b) an die .Haushalte der neuen Bundesländer (einschließlich
Gemeinden)?
Worauf beziehen sich die restlichen Leistungen?
Für den Bund bietet die folgende Tabelle die erfragte
Aufgliederung:
Ausgaben des Bundes für die jungen Länder
1. Zahlungen an die Länder-/Gemeindehaushalte * * )
2. Leistungen an die Bevölkerung * *)
3. Sonstige Aufgaben des Bundes * * )
Summe* * * )
Ist
1991 1992*) 1993 1994
— Mrd. DM —
21,4 25,8 25,6 26,6
24,5 27,8 27,4 30,4
29,1 32,4 39,0 41,8
75,0 86,0 92,0 98,8
*) Einschließlich Nachtrag.
* *) Einschließlich Gemeinschaftswerk Aufschwung Ost 11,8 11,6.
* * *) Teilweise Rundungsdifferenzen.
Die sonstigen Aufgaben des Bundes beziehen sich auf die
Bereiche Verkehr (Bundeswasserstraßen, Straßenbau, Deutsche
Reichsbahn), Umwelt, Verteidigung sowie Forschung und
Technologie. Daneben sind hierunter auch Ausgaben für
Bundesvermögens-/Bauangelegenheiten, für das
Eigenkapitalhilfeprogramm, für die Gasölverbilligung, für Gewährleistungen und für
Personal subsumiert. Schließlich umfaßt diese Position auch
Werfthilfen und Aufwendungen für Berlin.
Demnach fließen jährlich jeweils etwa 30 % der Gesamtleistungen
des Bundes an die Haushalte der neuen Länder (einschließlich
Gemeinden) bzw. direkt an die Bevölkerung.
Die jährlichen Volumina des Fonds „Deutsche Einheit" dienen
den neuen Ländern und Gemeinden zur Haushaltsfinanzierung.
Über die Empfängerstruktur für die Leistungen der EG liegen
keine Auswertungen vor. Ebenso werden die Leistungen der alten
Länder und ihrer Gemeinden für die neuen Länder und ihre
Gemeinden statistisch nicht differenziert erfaßt. Die Höhe der
Personal-, Sach- und Investitionshilfen ist der Bundesregierung daher
nicht bekannt.
Eine Aussage kann lediglich zu der Beteiligung der alten Länder
und ihrer Kommunen an der Finanzierung der
Schuldendienstverpflichtungen des Fonds „Deutsche Einheit" getroffen werden. Der
Länderanteil, an dem die Kommunen zu 40 % beteiligt sind,
entwickelt sich wie folgt:
- Mrd. DM -
1991 1992 1993 1994 1995 Folgejahre
1,00 2,55 3,75 4,50 4,75 4,75
22. Wie verteilen sich die in Frage 20 angesprochenen Leistungen an
die Länderhaushalte auf die einzelnen Bundesländer (neue
Länder)?
Diese Frage läßt sich abschließend lediglich für die Mittel aus dem
Fonds „Deutsche Einheit" an die jungen Länder beantworten:
1991 1992 1993 1994
- Mrd. DM -
Gesamtmittel 35 33,9 31,5 23,9
davon an:
Sachsen 10,4 10,1 9,3 7,1
Sachsen-Anhalt 6,3 6,1 5,6 4,3
Thüringen 5,7 5,5 5,1 3,9
Brandenburg 5,6 5,5 5,1 3,9
Mecklenburg-
Vorpommern 4,2 4,1 3;8 2,9
Berlin (Ost) 2,7 2,7 2,5 1,9
23. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die öffentlichen Einnahmen
auf dem Gebiet der neuen Bundesländer (aufgeteilt nach eigenem
Steuer- und Beitragsaufkommen und den jeweiligen Anteilen an
den Gemeinschaftssteuern) für die Jahre 1991 und 1992 (insgesamt
und aufgegliedert nach einzelnen Ländern)?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung nach ihrem derzeitigen
Kenntnisstand die entsprechenden Einnahmen für die Jahre 1993,
1994 und 1995?
Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen" ist im Mai 1992 zu den in
der nachfolgenden Tabelle zusammengestellten Ergebnissen für
die Steuereinnahmen auf dem Gebiet der jungen Bundesländer
gekommen.
Die Steuereinnahmen des Bundes auf dem Gebiet der jungen
Bundesländer werden nicht gesondert geschätzt, da durch die
erhebungstechnische Ausgestaltung der reinen Bundessteuern
eine regionale Zuordnung nicht sinnvoll möglich ist.
Die Regionalisierung der Steuerschätzung wird von den Ländern
in eigener Verantwortung durchgeführt. Sie dient nach
Übereinkunft der Länder nur internen Zwecken der Haushalts- und
Finanzplanung der Länder. Die Bundesregierung ist deshalb nicht
in der Lage, über Ergebnisse der Regionalisierung Auskunft zu
geben.
Ergebnis des Arbeitskreises „Steuerschätzungen" Mai 1992
Steuereinnahmen der Länder
Gebiet B*) — in Mio. DM — 1991 1992 1993 1994
Ländersteuern 1 997,0 2 438 2 757 3 033
Länderanteile an
Lohn-/v. Einkommensteuer1) 4 219,2 7 631 9 916 12 466
n. v. St. v. Ertr./KSt 194,8 375 500 1 325
,Steuern vom Umsatz2) 3 ) 4) 12 716,4 13 847 15 675 16 608
Gewerbesteuerumlage 12,7 9 52 68
Summe der Anteile an den
gemeinschaftlichen Steuern 17 143,2 21 862 26 143 30 467
Steuereinnahmen der Länder
insgesamt 19 140,2 24 300 • 28 900 33 500
Steuereinnahmen der Gemeinden
Gebiet B *) — in Mio. DM — 1991 1992 1993 1994
Gemeindesteuern 804,1 1 025 1 204 1 336
Gemeindeanteil LSt/ESt1) 1 489,1 2 693 3 500 4 400
Gewerbesteuer abzüglich Umlage 523,5 982 1 196 1 564
Steuereinnahmen der Gemeinden
insgesamt 2 816,7 4 700 5 900 7 300
) Unter „Gebiet B" sind die Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und
Thüringen sowie das frühere Berlin (Ost) zu verstehen.
1) Nach Zerlegung der Lohnsteuer.
2) Beteiligungsverhältnis Bund: Länder 1991/1992: 65/35 v. H.; ab 1993: 63/37 v. H.
3) Beteiligung an der Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit" 1993: 777 Mio. DM; 1994: 955 Mio. DM bei den Ländern ab-,
beim Bund zugesetzt.
4) Nach Aufteilung in einen West- und einen Ostanteil nach der Bevölkerung; Stand: 31. März 1991.
Als Gesamteinnahmen der neuen Länder [einschließlich Berlin
(Ost)1 und ihrer Gemeinden ergeben sich aus derzeitiger Sicht:
1991 1992 1993 1994
— Mrd. DM —
Länder1) 2 ) 77 80 80 83 1/2
Gemeinden 49,8 57 57 1/2 60 1/2
Länder und
Gemeinden konsolidiert 93 104 106 112
1) Einschließlich Gemeindesteuern Berlin (Ost).
2) Aufteilung nach einzelnen Ländern nicht möglich, siehe oben.
Aussagen für 1995 können erst dann gemacht werden, wenn die
Grundzüge der Neuregelung des bundesstaatlichen
Finanzausgleichs festliegen.
Die Beiträge der Sozialversicherung in den neuen Ländern haben
1991 65,2 Mrd. DM betragen. Nach Schätzungen auf der
Grundlage unsicherer Daten sind für 1992 78 Mrd. DM und für 1993
87 Mrd. DM zu erwarten. Über den weiteren Verlauf der
Beitragsentwicklung lassen sich derzeit keine genaueren Angaben
machen.
24. Wie hoch belaufen sich nach Ansicht der Bundesregierung die
einigungsbedingten Einnahmen auf dem Gebiet der alten
Bundesrepublik Deutschland (unterteilt nach Steuermehreinnahmen
aufgrund der einheitsbedingten Wachstumsimpulse, Abbau der
teilungsbedingten Ausgaben, Abbau teilungsbedingter
Steuervergünstigungen) in den Jahren 1991 und 1992 (aufgegliedert in
Einnahmen des Bundes und der westlichen Bundesländer)?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung nach ihrem derzeitigen
Kenntnisstand die entsprechenden Zahlen für die Jahre 1993, 1994
und 1995?
Die Bundesregierung hat die direkten Effekte der Vereinigung
Deutschlands auf das Wachstum in den alten Bundesländern für
1991 gegenüber 1990 im Jahreswirtschaftsbericht 1991 auf 1 %
des realen Bruttosozialprodukts geschätzt. Aus heutiger Sicht
können dafür ein bis eineinhalb Prozentpunkte veranschlagt
werden. Dies entspricht gut einem Drittel des für 1991 mit 3,6 %
erzielten Wachstums.
Steuereinnahmen sind nominale Größen und werden
grundsätzlich von nominalen Größen bestimmt. Unterstellt man analog zum
oben dargestellten Wachstumsimpuls einen ähnlichen
einigungsbedingten Anteil an dem Anstieg des nominalen
Bruttosozialprodukts für 1991 von 7,9 %, dann entspräche dies etwa 3 1/2 %.
Wendet man darauf die durchschnittliche volkswirtschaftliche
Steuerquote an, ergeben sich Steuereinnahmen von rund 22 Mrd.
DM für alle Ebenen.
Für den Bund einerseits und Länder und Gemeinden andererseits
können davon entsprechend deren Anteilen am
Steueraufkommen jeweils etwa die Hälfte veranschlagt werden.
Für 1992 wird gegenüber dem 1991 erreichten hohen Niveau
nicht mit einem zusätzlichen einigungsbedingten
Wachstumseffekt in den alten Bundesländern gerechnet.
Drucksache 12 /3617 Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode
Als Folge der deutschen Vereinigung gingen die
teilungsbedingten Ausgaben im Bundeshaushalt im Jahr 1991 gegenüber dem
Vorjahr um rund 4,5 Mrd. DM zurück (Wegfall Reise-
Devisenfonds, Transitpauschale, Häftlingsfreikauf, etc.). In dieser Höhe
wird der Bundeshaushalt jährlich gegenüber der Zeit vor der
Vereinigung entlastet.
Über den Abbau teilungsbedingter Ausgaben bei den alten
Bundesländern sind keine Aussagen möglich.
Die durch den Abbau teilungsbedingter Steuervergünstigungen
aufgrund des Steueränderungsgesetzes 1991 aufkommenden
Steuermehreinnahmen betragen für die Rechnungsjahre 1991 bis
1994:
1991 = insgesamt 1 273 Mio. DM; davon entfallen auf:
Bund 712 Mio. DM
Länder 516 Mio. DM
Gemeinden 45 Mio. DM
1992 = insgesamt 4 770 Mio. DM; davon entfallen auf:
Bund 2 554 Mio. DM
Länder 1 942 Mio. DM
Gemeinden 274 Mio. DM
1993 = insgesamt 6 889 Mio. DM; davon entfallen auf:
Bund 3 717 Mio. DM
Länder 2 756 Mio. DM
Gemeinden 416 Mio. DM
1994 = insgesamt 9 524 Mio. DM; davon entfallen auf:
Bund 5 031 Mio. DM
Länder 3 869 Mio. DM
Gemeinden 624 Mio. DM]