Zuordnung des ehemaligen Reichsvermögens
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Dietmar Keller und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Nach Artikel 21 Abs. 1 des „Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands" wird das „Vermögen der Deutschen Demokratischen Republik, das unmittelbar bestimmten Verwaltungsaufgaben dient (Verwaltungsvermögen), (...) Bundesvermögen, sofern es nicht nach seiner Zweckbestimmung am 1. Oktober 1989 überwiegend für Verwaltungsaufgaben bestimmt war, die nach dem Grundgesetz von Ländern, Gemeinden (Gemeindeverbänden) oder sonstigen Trägern öffentlicher Verwaltung wahrzunehmen sind" .
Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik Deutschland trat auch das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft, das in Artikel 134 bestimmt, daß früheres Reichsvermögen nur dann Bundesvermögen wird, wenn es nicht für Aufgaben bestimmt ist, die nach dem Grundgesetz nicht Aufgaben des Bundes sind. Vermögen, das den Verwaltungsaufgaben der Länder dient, ist „unentgeltlich" auf diese zu übertragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
In welchem wert- und mengenmäßigen Umfang ist auf dem Gebiet der neuen Bundesländer ehemaliges Reichsvermögen dem Bund zugefallen?
In welchem Umfang wird dieses ehemalige Reichsvermögen von den neuen Bundesländern genutzt?
Trifft es zu, daß die Landesregierung von Thüringen im Namen der neuen Länder vom Bund fordert, ehemaliges Reichsvermögen, das gegenwärtig von den neuen Bundesländern genutzt wird, dem Eigentum des jeweiligen Landes zuzuordnen?
Wenn ja, welcher Auffassung ist die Bundesregierung?
Trifft es zu, daß ein im Frühherbst 1991 an das Bundesministerium der Finanzen gerichtetes entsprechendes Schreiben des Finanzministers des Landes Thüringen trotz einer Erinnerung im August dieses Jahres noch nicht beantwortet worden ist, obwohl der Bundesminister der Finanzen im November 1991 eine Prüfung zugesagt haben soll?
Wenn ja, wann ist mit einer Antwort zu rechnen?