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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Erfassung des Vermögens der DDR (G-SIG: 12011048)

Höhe des Verwaltungs- und des Finanzvermögens der ehemaligen DDR zum 3. Oktober 1990, Übernahme als Bundesvermögen, Übertragung auf Länder, Kreise, Gemeinden, sonstige Träger der öffentlichen Verwaltung und auf die Treuhandanstalt, Rückübertragung von unentgeltlich zur Verfügung gestelltem Vermögen auf Körperschaften des öffentlichen Rechts; Höhe des von der Treuhandanstalt verwalteten Vermögens sowie der Sondervermögen Deutsche Reichsbahn und Deutsche Post; Höhe, Struktur und Übertragung des DDR-Vermögens in einzelnen Bereichen

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

16.03.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/341809.10.92

Erfassung des Vermögens der DDR

des Abgeordneten Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Alle Fragen beziehen sich auf den Stichtag 3. Oktober 1990.

Sollten bestimmte Ermittlungen noch nicht vorliegen, wird gefragt, wann diese Ergebnisse vorliegen werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Verwaltungsvermögen

Fragen24

1

Wie hoch war das Vermögen der DDR, das unmittelbar Verwaltungsaufgaben diente?

2

In welcher Höhe wurde Vermögen der DDR, das unmittelbar Verwaltungsaufgaben diente (Verwaltungsvermögen), Bundesvermögen?

3

In welcher Höhe wurde Verwaltungsvermögen der DDR entsprechend dem Grundgesetz Eigentum von

a) Ländern,

b) Kreisen,

c) Gemeinden (Gemeindeverbänden) oder

d) sonstigen Trägern öffentlicher Verwaltung?

4

In welcher Höhe wurde Verwaltungsvermögen der DDR an die Treuhandanstalt übertragen?

5

In welcher Höhe wurden Vermögenswerte, die dem Zentralstaat oder den Ländern und Gemeinden (Gemeindeverbänden) von einer anderen Körperschaft des öffentlichen Rechts unentgeltlich zur Verfügung gestellt waren, zurückübertragen?

II. Finanzvermögen

6

Wie hoch war das öffentliche Vermögen von Rechtsträgern der DDR einschließlich des Grundvermögens und des Vermögens in der Land- und Forstwirtschaft, das nicht unmittelbar bestimmten Verwaltungsaufgaben diente (Finanzvermögen)?

7

In welcher Höhe wurde Finanzvermögen Bundesvermögen?

8

In welcher Höhe wurde Finanzvermögen der DDR Eigentum von

a) Ländern,

b) Kreisen,

c) Gemeinden (Gemeindeverbänden) oder

d) sonstigen Trägern öffentlicher Verwaltung?

9

In welcher Höhe wurde Verwaltungsvermögen der DDR an die Treuhandanstalt übertragen?

III. Vermögen, das von der Treuhandanstalt verwaltet wird

10

Wie hoch war das Vermögen der Treuhandanstalt?

11

Wie hoch war das Vermögen an

a) volkseigener landwirtschaftlicher Nutzfläche,

b) Forstungen und Holzungen,

c) Wildbestand?

12

Wie hoch ist das in Treuhandverwaltung befindliche Vermögen der Parteien und Massenorganisationen einschließlich der Grundstücke und Erholungseinrichtungen?

IV. Sondervermögen

13

Wie hoch war das Sondervermögen Deutsche Reichsbahn?

14

Wie hoch war das Sondervermögen Deutsche Post?

V. Einzelfragen

Dabei wird gefragt, jeweils auszuweisen, wie die Posten in die Komplexe Verwaltungs-, Finanz-, Sonder- und Vermögen der Treuhandanstalt eingingen und gegebenenfalls Bundesvermögen wurden.

15

Welche Höhe hatte das Vermögen an Grundstücken, Gebäuden und finanziellen Fonds:

a) Staatsbank der DDR,

b) Berliner Stadtkontor,

c) Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft,

d) Deutsche Außenhandelsbank,

e) Sparkassen,

f) staatliche Versicherungen der DDR,

g) Deutsche Auslands- und Rückversicherungs AG?

An wen wurde das Vermögen jeweils in welcher Höhe übertragen?

16

Welche Höhe hatte das volkseigene Vermögen der DDR an materiellen Werten in den einzelnen Bereichen?

An wen wurde es jeweils in welcher Höhe übertragen:

a) Bildungswesen (Schulen, Berufsschulen, Fachschulen, Hochschulen, Universitäten),

b) in wissenschaftlichen und Forschungseinrichtungen (Akademien und Institute),

c) im Gesundheitswesen (staatliche Arztpraxen, Polikliniken, Ambulatorien, Krankenhäuser und Kureinrichtungen),

d) Kinderbetreuungseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten),

e) Betreuungseinrichtungen (Feierabend- und Pflegeheime),

f) Kultureinrichtungen (Kulturhäuser, Klubhäuser, Jugendklubs, Theater, Orchester, Filmtheater, Kabaretts, Museen, Zoologische Gärten),

g) Sport- und Erholungseinrichtungen (Stadien, Sportplätze, Schwimmhallen, Jugenderholungseinrichtungen, zentrale Ferienlager, Campingplätze, Zeltplätze),

h) Verlage und Druckereien,

i) Rundfunkanstalten und Fernsehen,

j) DEFA,

k) die 2,8 Millionen volkseigenen Wohnungen,

l) die Staatsreserve der DDR,

m) Objekte und Einrichtungen der NVA (einschließlich Wohnungen, Ferienobjekte und Gästehäuser),

n) Objekte und Einrichtungen der Grenztruppen (einschließlich Wohnungen, Ferienobjekte und Gästehäuser),

o) Objekte und Einrichtungen des Ministeriums des Inneren (einschließlich Wohnungen, Ferienobjekte und Gästehäuser),

p) Objekte des Ministeriums für Staatssicherheit/Amt für nationale Sicherheit (einschließlich Wohnungen, Ferienobjekte und Gästehäuser),

q) das Vermögen der DDR im Ausland, jeweils getrennt an Botschaften, Kultur- und Handelszentren, Auslandsbeteiligungen (u. a. gemeinsame Industrieobjekte)?

17

Welche Vermögensteile des volkseigenen Vermögens sind nicht im Verwaltungs-, Finanz-, Treuhandvermögen und den Sondervermögen Deutsche Reichsbahn und Deutsche Post erfaßt?

VI. Materielle Struktur des öffentlichen Vermögens der DDR

18

Wie hoch war das öffentliche Vermögen der DDR, und wieviel wurde davon Bundesvermögen:

a) an unbeweglichen Sachen, welche Flächengröße, davon unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke, teilbebaute Grundstücke,

b) an Wirtschaftsbetrieben, welches Reinvermögen von Wirtschaftsbetrieben wurde Bundesvermögen,

c) an Geldwerten und Rechten,

d) Anteile an internationalen Einrichtungen?

Bonn, den 15. September 1992

Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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