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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Lageberichte des Auswärtigen Amtes in Asylsachen (G-SIG: 12011049)

Angabe der Länder, über die sog. "Lageberichte zur asyl- und abschiebungsrelevanten Situation" angefertigt werden, Absprachen zwischen Bund und Ländern über die Berichterstattung, Art der erhobenen Daten und Fakten, Mitwirkung der jeweiligen Botschaften sowie von nationalen oder internationalen Menschenrechtsorganisationen, Einfluß der Lageberichte auf Asylentscheidungen, Weitergabe an Rechtsanwälte, an den Bundestag und einzelne Abgeordnete

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

03.11.1992

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/342212.10.92

Lageberichte des Auswärtigen Amtes in Asylsachen

des Abgeordneten Gerd Poppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das Auswärtige Amt fertigt sogenannte „Lageberichte zur asyl- und abschiebungsrelevanten Situation" an. Eine Veröffentlichung dieser Berichte findet nicht statt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen12

1

Für welche Staaten werden die sogenannten „Lageberichte zur asyl- und abschiebungsrelevanten Situation" angefertigt?

2

Welche Absprachen bestehen zwischen dem Bund und den Ländern hinsichtlich der Anfertigung der genannten Berichte, insbesondere über Zweckbestimmung und zu erhebende Fakten und Daten?

3

Welche Daten, Sachverhalte und Fakten werden für diese Berichte erhoben, beziehungsweise in diesen Berichten dargestellt?

4

Werden die Lageberichte zur asyl- und abschiebungsrelevanten Situation oder Teile davon mit Hilfe der Botschaften der Bundesrepublik Deutschland in den betreffenden Ländern zusammengestellt?

Wenn ja, in welchen Ländern ist dies der Fall?

5

Werden von den Botschaften in diesem Zusammenhang Informationen, Hinweise oder Empfehlungen von den Regierungen der Herkunftsländer eingeholt; wenn ja, geschieht dies regelmäßig?

6

Werden für die Erstellung der Lageberichte zur asyl- und abschiebungsrelevanten Situation Informationen, Erkenntnisse, Hinweise oder Empfehlungen von Menschenrechtsorganisationen der Herkunftsländer oder von internationalen Menschenrechtsorganisationen einbezogen?

Wenn ja, ist dies bei allen Lageberichten und fortlaufend der Fall?

7

Werden diese Berichte zur Grundlage von Asylentscheidungen gemacht oder werden Asylentscheidungen von den Aussagen dieser Berichte beeinflußt?

8

Werden diese Berichte zur Grundlage von Abschiebungsentscheidungen gemacht, oder werden Abschiebungen von den Aussagen dieser Berichte beeinflußt?

9

Liegen diese Berichte den Gerichten vor, die mit Entscheidungen in Asylsachen oder Abschiebungen befaßt sind?

10

Wer kann über diese Berichte verfügen?

11

Aus welchen Gründen erfolgt keine Weitergabe dieser Berichte an mit Asylsachen und Abschiebungen befaßte Rechtsanwälte oder Rechtsanwältinnen?

12

Ist die Bundesregierung bereit, diese Berichte dem Deutschen Bundestag und den einzelnen Abgeordneten auf Anforderung zur Verfügung zu stellen?

Bonn, den 7. Oktober 1992

Gerd Poppe Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

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