Perspektiven der Länderfinanzen im Rahmen der Föderalismusreform und des EU-Finanzkompromisses
der Abgeordneten Bodo Ramelow, Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Barbara Höll, Dr. Dietmar Bartsch, Michael Leutert, Roland Claus, Katrin Kunert und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit dem Amtsantritt der Bundesregierung sind mit der angestrebten Föderalismusreform, den steuerpolitischen Beschlüssen der Koalitionsvertrag sowie dem EU-Finanzkompromiss Vereinbarungen getroffen worden, die die Finanzen der Länder unmittelbar berühren.
Wir fragen die Bundesregierung:
A. Entwicklung der Länderfinanzen 2002 bis 2005
1. Wie gestalteten sich die Einnahmen und Ausgaben je Einwohnerin bzw. Einwohner sowie die Ausgabe-Einnahme-Relation in den Ländern in den Jahren 2002 bis 2005 (bitte aufschlüsseln nach Land, Jahr sowie Vergleich ost- und westdeutsche Länder und Bund), und wie bewerten die Bundesregierung und der Finanzplanungsrat diese Entwicklung?
2. Wie gestalteten sich die Personalausgaben sowie die Ausgaben für Bauinvestitionen je Einwohnerin bzw. Einwohner in den ostdeutschen Ländern in den Jahren 2002 bis 2005 (bitte aufschlüsseln nach Land, Jahr sowie Vergleich ost- und westdeutsche Länder und Bund), und wie bewerten die Bundesregierung und der Finanzplanungsrat diese Entwicklung?
3. Wie gestaltete sich der Schuldenstand in den ostdeutschen Ländern im Vergleich zu den westdeutschen Ländern und dem Bund im Zeitraum seit 2002, und wie erklärt bzw. bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung?
4. Wie gestaltete sich der Deckungsgrad der Ausgaben der ostdeutschen Länder im Vergleich zu den westdeutschen Ländern und dem Bund im Zeitraum seit 2002, und wie erklärt bzw. bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung?
5. Wie hoch sind die Kosten der DDR-Sonder- und Zusatzversorgung für die ostdeutschen Länder, und wie sind diese Kosten im föderalen Finanzsystem aufgeteilt (bitte aufschlüsseln)?
6. Wie hoch wäre der Investitionsbedarf der ostdeutschen bzw. der finanzschwachen westdeutschen Länder, um gleichwertige Lebensbedingungen im gesamten Bundesgebiet zu schaffen?
B. Solidarpakt II
7. Wie begründet die Bundesregierung ihre Kritik an der Verwendung der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (SoBEZ) zur Deckung von teilungsbedingten Sonderlasten aus dem bestehenden starken infrastrukturellen Nachholbedarf und zum Ausgleich unterproportionaler kommunaler Finanzkraft durch die ostdeutschen Länder?
8. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der im Haushaltsgrundsätzegesetz sowie im Finanzausgleichsgesetz zugrunde gelegte Investitionsbegriff zu eng gefasst ist und stattdessen durch einen, Humankapitalinvestitionen einschließenden Investitionsbegriff ersetzt werden sollte, und wenn diese Auffassung nicht geteilt wird, warum nicht?
9. Inwiefern wäre es aus Sicht der Bundesregierung denkbar, von der jährlichen Erfüllung der Verwendungsvorgaben für die SoBEZ abzuweichen und stattdessen zu einem Nachweis der im Durchschnitt von jeweils Fünfjahres-Zeiträumen zweckgerichteten SoBEZ-Verwendung überzugehen, da die investive Verwendung der SoBEZ insbesondere von durch die Länder nur schwer steuerbaren konjunkturellen Einflüssen abhängig ist, und wenn dies nicht denkbar ist, warum nicht?
10. Wäre es aus Sicht der Bundesregierung denkbar, einen bestimmten Anteil der SoBEZ für spezifische Landesentwicklungsprogramme zu verwenden, mit denen weiche Standortfaktoren wie z. B. Kultur oder Tourismus gefördert werden, und wenn ja, in welcher Weise, und wenn nein, warum nicht?
11. Wie wird die Durchschnittsberechnung der Finanzierungsanteile des Bundes im Referenzzeitraum von 2000 bis 2008 bezüglich der im neu zu schaffenden Artikel 143c des Grundgesetzes (GG) den Ländern bis 2019 zur Verfügung zu stellenden Beträge konkret vorgenommen?
12. Werden bei der Ermittlung der jeweiligen Beträge entsprechend Frage 9 die Geldentwertung der jeweiligen Auszahlungsjahre im Vergleich zum Referenzzeitraum mit einkalkuliert sowie weitere Faktoren, die eine Auswirkung auf die Ermittlung dieser Beträge haben, in diese Berechnung einbezogen, und wenn ja, in welchem Umfang bzw. welche, und wenn nein, warum nicht?
13. Ist es zutreffend, dass die Bundesregierung die „Korb II“-Leistungen für die ostdeutschen Länder in Höhe von insgesamt 51 Mrd. Euro durch Summierung seiner sowieso vorgesehenen Investitionen in Gemeinschaftsaufgaben (GA), Finanzhilfen, der EU-Strukturfondsmittel, Investitionszulagen sowie Kompensationsleistungen nach dem im Zuge der Föderalismusreform neu zu schaffenden Artikel 143c GG erbringen möchte, und wenn ja, wie verteilen sich die Mittel (bitte aufschlüsseln nach Förderstruktur und Jahr)?
14. Wann ist die unter Frage 11 erfragte Position der Bundesregierung mit den ostdeutschen Ländern in welchem Gremium besprochen worden, und welche Position haben die einzelnen ostdeutschen Länder dazu eingenommen (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?
15. Wie gestaltet sich die Zusammensetzung der „Korb II“-Leistungen aus Sicht der Bundesregierung in dem Fall, dass die Neufassung des Artikels 143c GG nicht in der bislang geplanten Weise vorgenommen wird?
16. Wie ist die Aussage in Abschnitt V.1. des Koalitionsvertrags vom 11. November 2005 zu verstehen, dass in der 16. Wahlperiode die Bund-Länder-Finanzbeziehungen der „veränderten Rahmenbedingungen inner- und außerhalb Deutschlands, insbesondere für Wachstums- und Beschäftigungspolitik angepasst werden“ und der Bund den Ländern anbietet, dazu mit Beginn des Jahres 2006 die Voraussetzungen und Lösungswege für Grundgesetzänderungen zu klären, und welcher Zeitrahmen, welches Diskussionsgremium (z. B. Ministerpräsidentenkonferenz etc.) ist dafür geplant, und sollte es bislang keine entsprechenden Planungen geben, wann werden sie vorliegen und in welcher Weise wird der Deutsche Bundestag darüber rechtzeitig in Kenntnis gesetzt?
C. Perspektiven der Gemeinschaftsaufgaben und Mischfinanzierungen
17. Trifft es zu, dass in den Finanzministerien des Bundes und der Länder bereits konkrete Überlegungen zur Verteilung der Festbeträge für die durchschnittlichen Zahlungen des Bundes per anno an die Länder existieren, sollte – wie im Koalitionsvertrag vorgesehen – der Artikel 143c GG (neu) eingeführt werden, und wenn ja, wie sehen diese Überlegungen aus Sicht der Bundesregierung aus (bitte aufschlüsseln nach GA Hochschulbau, GA Bildungsplanung, Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, Finanzhilfe Wohnungsbau einerseits sowie Bundesland andererseits)?
18. Welche Begründung liegt diesen Festbetragsplanungen zugrunde, und welche Konsequenzen hätte dies für die Maßnahmen, die beispielsweise im Rahmenplan Hochschulbau für den Zeitraum bis 2009 geplant sind (bitte aufschlüsseln nach Maßnahmen wie unter Frage 10)?
19. Ist es aus Sicht der Bundesregierung denkbar, die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur dergestalt zu reformieren, dass die unter §11 Abs. 4 des Finanzausgleichsgesetzes genannten Länder nur noch einen um die Hälfte reduzierten Kofinanzierungsanteil tragen müssen und die Mittel gezielter zur Förderung von Humankapitalinvestitionen (z. B. Forschung und Entwicklung sowie Personalentwicklung) genutzt werden, und wenn ja, was tut die Bundesregierung dafür, bzw. wenn nein, warum nicht (bitte nach Vorschlägen getrennt beantworten)?
20. Ist es aus Sicht der Bundesregierung denkbar, dass auch bei anderen EU- oder Bundesprogrammen die Kofinanzierung der Länder bzw. der Kommunen reduziert wird, und wenn ja, wie, bzw. wenn nein, warum nicht?
D. Verteilung der Konvergenzmittel ab 2007
21. Welche Ergebnisse erzielten die Bundesregierung und die Vertreterinnen bzw. Vertreter der Länder bei den Gesprächen über die Verteilung der Konvergenzmittel auf die neuen Bundesländer, inwiefern unterscheiden sich diese Ergebnisse von den Berechnungen der EU-Kommission (bitte aufschlüsseln nach originären Konvergenzmitteln, „Phasing-out“-Mitteln sowie den Mitteln für die ländliche Entwicklung und den Europäischen Fischereifonds), und wenn sie sich unterscheiden, warum und in welcher Form?
22. Welche Veränderungen bei der nationalen Kofinanzierung der EU-Strukturfondsmittel sollen sich 2007 bis 2012 gegenüber der laufenden Förderperiode nach den Vorstellungen der EU-Kommission bzw. des Rates bzw. der einschlägigen Bund-Länder-Arbeitsgruppe ergeben?
23. Trifft es zu, dass die Bundesregierung eine Neuauflage des Bundesprogramms Verkehr mit einem Anteil von 9,6 Prozent der EU-Strukturfondsmittel sowie des Bundesprogramms Europäischer Sozialfonds Ziel 1 mit einem Anteil von 9,8 Prozent der EU-Strukturfondsmittel plant, und wenn ja, wie begründet der Bund diese Entscheidung?
24. Wie hoch wäre der Vorwegabzug von Konvergenzmitteln bei Einrichtung dieser Bundesprogramme, in welcher Weise müssten die Länder bei Inanspruchnahme dieser Bundesprogramme Landesmittel zur Kofinanzierung bereitstellen, und welche Positionen gegenüber den geplanten Bundesprogrammen nahmen die Länder ein bzw. welche Alternativen schlugen sie vor?
E. Finanzielle Auswirkungen der steuerpolitischen Maßnahmen des Koalitionsvertrags
25. Trifft es zu, dass im Bundesministerium der Finanzen konkrete Berechnungen der finanziellen Auswirkungen der steuerpolitischen Maßnahmen des Koalitionsvertrags, strukturiert nach vier Maßnahmeblöcken (Abbau von Steuervergünstigungen, Änderungen bei der Umsatzsteuer und der Versicherungssteuer, Bekämpfung des Steuermissbrauchs, weitere steuerrechtliche Maßnahmen wie z. B. Reichensteuer etc.) existieren, und wenn ja, wie sehen diese aus (bitte aufschlüsseln nach Maßnahmeblock, Bundesland sowie voller finanzieller Jahreswirkung und nach Kassenjahren 2006 bis 2009), und wenn nein, wann ist damit zu rechnen?
Fragen25
Wie gestalteten sich die Einnahmen und Ausgaben je Einwohnerin bzw. Einwohner sowie die Ausgabe-Einnahme-Relation in den Ländern in den Jahren 2002 bis 2005 (bitte aufschlüsseln nach Land, Jahr sowie Vergleich ost- und westdeutsche Länder und Bund), und wie bewerten die Bundesregierung und der Finanzplanungsrat diese Entwicklung?
Wie gestalteten sich die Personalausgaben sowie die Ausgaben für Bauinvestitionen je Einwohnerin bzw. Einwohner in den ostdeutschen Ländern in den Jahren 2002 bis 2005 (bitte aufschlüsseln nach Land, Jahr sowie Vergleich ost- und westdeutsche Länder und Bund), und wie bewerten die Bundesregierung und der Finanzplanungsrat diese Entwicklung?
Wie gestaltete sich der Schuldenstand in den ostdeutschen Ländern im Vergleich zu den westdeutschen Ländern und dem Bund im Zeitraum seit 2002, und wie erklärt bzw. bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung?
Wie gestaltete sich der Deckungsgrad der Ausgaben der ostdeutschen Länder im Vergleich zu den westdeutschen Ländern und dem Bund im Zeitraum seit 2002, und wie erklärt bzw. bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung?
Wie hoch sind die Kosten der DDR-Sonder- und Zusatzversorgung für die ostdeutschen Länder, und wie sind diese Kosten im föderalen Finanzsystem aufgeteilt (bitte aufschlüsseln)?
Wie hoch wäre der Investitionsbedarf der ostdeutschen bzw. der finanzschwachen westdeutschen Länder, um gleichwertige Lebensbedingungen im gesamten Bundesgebiet zu schaffen?
Wie begründet die Bundesregierung ihre Kritik an der Verwendung der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (SoBEZ) zur Deckung von teilungsbedingten Sonderlasten aus dem bestehenden starken infrastrukturellen Nachholbedarf und zum Ausgleich unterproportionaler kommunaler Finanzkraft durch die ostdeutschen Länder?
Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der im Haushaltsgrundsätzegesetz sowie im Finanzausgleichsgesetz zugrunde gelegte Investitionsbegriff zu eng gefasst ist und stattdessen durch einen, Humankapitalinvestitionen einschließenden Investitionsbegriff ersetzt werden sollte, und wenn diese Auffassung nicht geteilt wird, warum nicht?
Inwiefern wäre es aus Sicht der Bundesregierung denkbar, von der jährlichen Erfüllung der Verwendungsvorgaben für die SoBEZ abzuweichen und stattdessen zu einem Nachweis der im Durchschnitt von jeweils Fünfjahres-Zeiträumen zweckgerichteten SoBEZ-Verwendung überzugehen, da die investive Verwendung der SoBEZ insbesondere von durch die Länder nur schwer steuerbaren konjunkturellen Einflüssen abhängig ist, und wenn dies nicht denkbar ist, warum nicht?
Wäre es aus Sicht der Bundesregierung denkbar, einen bestimmten Anteil der SoBEZ für spezifische Landesentwicklungsprogramme zu verwenden, mit denen weiche Standortfaktoren wie z. B. Kultur oder Tourismus gefördert werden, und wenn ja, in welcher Weise, und wenn nein, warum nicht?
Wie wird die Durchschnittsberechnung der Finanzierungsanteile des Bundes im Referenzzeitraum von 2000 bis 2008 bezüglich der im neu zu schaffenden Artikel 143c des Grundgesetzes (GG) den Ländern bis 2019 zur Verfügung zu stellenden Beträge konkret vorgenommen?
Werden bei der Ermittlung der jeweiligen Beträge entsprechend Frage 9 die Geldentwertung der jeweiligen Auszahlungsjahre im Vergleich zum Referenzzeitraum mit einkalkuliert sowie weitere Faktoren, die eine Auswirkung auf die Ermittlung dieser Beträge haben, in diese Berechnung einbezogen, und wenn ja, in welchem Umfang bzw. welche, und wenn nein, warum nicht?
Ist es zutreffend, dass die Bundesregierung die „Korb II“-Leistungen für die ostdeutschen Länder in Höhe von insgesamt 51 Mrd. Euro durch Summierung seiner sowieso vorgesehenen Investitionen in Gemeinschaftsaufgaben (GA), Finanzhilfen, der EU-Strukturfondsmittel, Investitionszulagen sowie Kompensationsleistungen nach dem im Zuge der Föderalismusreform neu zu schaffenden Artikel 143c GG erbringen möchte, und wenn ja, wie verteilen sich die Mittel (bitte aufschlüsseln nach Förderstruktur und Jahr)?
Wann ist die unter Frage 11 erfragte Position der Bundesregierung mit den ostdeutschen Ländern in welchem Gremium besprochen worden, und welche Position haben die einzelnen ostdeutschen Länder dazu eingenommen (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?
Wie gestaltet sich die Zusammensetzung der „Korb II“-Leistungen aus Sicht der Bundesregierung in dem Fall, dass die Neufassung des Artikels 143c GG nicht in der bislang geplanten Weise vorgenommen wird?
Wie ist die Aussage in Abschnitt V.1. des Koalitionsvertrags vom 11. November 2005 zu verstehen, dass in der 16. Wahlperiode die Bund-Länder-Finanzbeziehungen der „veränderten Rahmenbedingungen inner- und außerhalb Deutschlands, insbesondere für Wachstums- und Beschäftigungspolitik angepasst werden“ und der Bund den Ländern anbietet, dazu mit Beginn des Jahres 2006 die Voraussetzungen und Lösungswege für Grundgesetzänderungen zu klären, und welcher Zeitrahmen, welches Diskussionsgremium (z. B. Ministerpräsidentenkonferenz etc.) ist dafür geplant, und sollte es bislang keine entsprechenden Planungen geben, wann werden sie vorliegen und in welcher Weise wird der Deutsche Bundestag darüber rechtzeitig in Kenntnis gesetzt?
Trifft es zu, dass in den Finanzministerien des Bundes und der Länder bereits konkrete Überlegungen zur Verteilung der Festbeträge für die durchschnittlichen Zahlungen des Bundes per anno an die Länder existieren, sollte – wie im Koalitionsvertrag vorgesehen – der Artikel 143c GG (neu) eingeführt werden, und wenn ja, wie sehen diese Überlegungen aus Sicht der Bundesregierung aus (bitte aufschlüsseln nach GA Hochschulbau, GA Bildungsplanung, Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, Finanzhilfe Wohnungsbau einerseits sowie Bundesland andererseits)?
Welche Begründung liegt diesen Festbetragsplanungen zugrunde, und welche Konsequenzen hätte dies für die Maßnahmen, die beispielsweise im Rahmenplan Hochschulbau für den Zeitraum bis 2009 geplant sind (bitte aufschlüsseln nach Maßnahmen wie unter Frage 10)?
Ist es aus Sicht der Bundesregierung denkbar, die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur dergestalt zu reformieren, dass die unter §11 Abs. 4 des Finanzausgleichsgesetzes genannten Länder nur noch einen um die Hälfte reduzierten Kofinanzierungsanteil tragen müssen und die Mittel gezielter zur Förderung von Humankapitalinvestitionen (z. B. Forschung und Entwicklung sowie Personalentwicklung) genutzt werden, und wenn ja, was tut die Bundesregierung dafür, bzw. wenn nein, warum nicht (bitte nach Vorschlägen getrennt beantworten)?
Ist es aus Sicht der Bundesregierung denkbar, dass auch bei anderen EU- oder Bundesprogrammen die Kofinanzierung der Länder bzw. der Kommunen reduziert wird, und wenn ja, wie, bzw. wenn nein, warum nicht?
Welche Ergebnisse erzielten die Bundesregierung und die Vertreterinnen bzw. Vertreter der Länder bei den Gesprächen über die Verteilung der Konvergenzmittel auf die neuen Bundesländer, inwiefern unterscheiden sich diese Ergebnisse von den Berechnungen der EU-Kommission (bitte aufschlüsseln nach originären Konvergenzmitteln, „Phasing-out“-Mitteln sowie den Mitteln für die ländliche Entwicklung und den Europäischen Fischereifonds), und wenn sie sich unterscheiden, warum und in welcher Form?
Welche Veränderungen bei der nationalen Kofinanzierung der EU-Strukturfondsmittel sollen sich 2007 bis 2012 gegenüber der laufenden Förderperiode nach den Vorstellungen der EU-Kommission bzw. des Rates bzw. der einschlägigen Bund-Länder-Arbeitsgruppe ergeben?
Trifft es zu, dass die Bundesregierung eine Neuauflage des Bundesprogramms Verkehr mit einem Anteil von 9,6 Prozent der EU-Strukturfondsmittel sowie des Bundesprogramms Europäischer Sozialfonds Ziel 1 mit einem Anteil von 9,8 Prozent der EU-Strukturfondsmittel plant, und wenn ja, wie begründet der Bund diese Entscheidung?
Wie hoch wäre der Vorwegabzug von Konvergenzmitteln bei Einrichtung dieser Bundesprogramme, in welcher Weise müssten die Länder bei Inanspruchnahme dieser Bundesprogramme Landesmittel zur Kofinanzierung bereitstellen, und welche Positionen gegenüber den geplanten Bundesprogrammen nahmen die Länder ein bzw. welche Alternativen schlugen sie vor?
Trifft es zu, dass im Bundesministerium der Finanzen konkrete Berechnungen der finanziellen Auswirkungen der steuerpolitischen Maßnahmen des Koalitionsvertrags, strukturiert nach vier Maßnahmeblöcken (Abbau von Steuervergünstigungen, Änderungen bei der Umsatzsteuer und der Versicherungssteuer, Bekämpfung des Steuermissbrauchs, weitere steuerrechtliche Maßnahmen wie z. B. Reichensteuer etc.) existieren, und wenn ja, wie sehen diese aus (bitte aufschlüsseln nach Maßnahmeblock, Bundesland sowie voller finanzieller Jahreswirkung und nach Kassenjahren 2006 bis 2009), und wenn nein, wann ist damit zu rechnen?