Subventionen der Pyrolyse-Anlage in Salzgitter aus Mitteln des Bundesministeriums für Forschung und Technologie
der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Preussag-Salzgitter ist Standort einer Pyrolyse-Anlage mit einer nachgeschalteten Hochtemperatur-Sondermüll-Verbrennung (PY-HTV). Die PY-HTV steht seit 1984 auf dem Gelände des Stahlwerkes der Preussag-Stahl AG in Salzgitter und ist nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) als Pilotanlage ohne Öffentlichkeitsbeteiligung genehmigt worden.
1985 wurde sie stillgelegt, weil die produzierten Py-Öle Ultragifte wie Dioxine und Furane enthielten und nicht absetzbar waren.
Mit Genehmigung der Bezirksregierung Braunschweig und des damaligen Umweltministers Walter Remmers (CDU) wurde wiederum nach dem BImSchG an die Pilotanlage eine HTV zu dem einzigen Zweck gebaut, die kontaminierten Öle zu verbrennen.
Damit entstand die weltweit einzige Dioxin-Verbrennungsanlage in der Bundesrepublik Deutschland ohne Planfeststellung und ohne relevante Kontrolle der Verbrennung des dioxin- und furanhaltigen Py-Öl-Sondermülls.
Ab 1986 durften die Betreiber die Anlage erneut bis 1988 fahren, wiederum ohne Planfeststellung. Dann wurde ein förmliches Planfeststellungsverfahren eröffnet, jetzt allerdings nach Abfallrecht. Die Betreiber wollten nur noch an der Sonderabfallentsorgung verdienen, der Recyclinggedanke wurde offiziell aufgegeben.
Müll-Pyrolyse ist die Verschwelung von Sondermüll unter Sauerstoffabschluß. Dieses Ziel konnte nie erreicht werden. Die beim Pyrolysevorgang entstehenden Stoffströme wie Py-Gas, Py-Öl und Py-Koks konnten nicht wiederverwertet werden, der Koks kam auf eine Sondermülldeponie in Nordrhein-Westfalen, das Gas wurde verbrannt oder zum Betrieb der werkseigenen Kokerei verwendet. Die Abwasserentsorgung entsprach nicht dem Stand der gesetzlichen Vorschriften, die anlageeigene Kläranlage versagte.
So entstand eine Anlage, die aus einem Sondermüllstrom drei neue produzierte: Gas, Öl und Koks. Das Abwasser und die Abluft wurden ebenfalls als giftige Produkte an die Umwelt abgegeben, mit Subventionierung des Bundesministeriums für Forschung und Technologie (BMFT) in einer Größenordnung von 36 Millionen DM. Diese Anlage ging nun 1988 in die Planfeststellung. Ein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluß liegt bis heute nicht vor, das niedersächsische Umweltministerium hütete sich wohlweislich, diese Anlage zu genehmigen, obwohl sie genug Zeit dafür gehabt hätte.
Der wissenschaftlich-technische Berater der Einwender gegen diese Anlage war Dr. Michael Braungart. Es ist anzunehmen, daß die heutige Umweltministerin Monika Griefahn, mit der er verheiratet ist, bestens über diese Anlage informiert war. Die Bürgerinitiative vor Ort wartete nach ihrem Amtsantritt auf eine parlamentarische Klärung des bisherigen Verfahrens in mindestens folgenden Punkten:
- Die Betriebsgenehmigung lief bei illegaler Zeitüberschreitung unter Ausschluß der Öffentlichkeit mit Billigung der Bezirksregierung Braunschweig und des ihr unterstellten Gewerbeaufsichtsamtes. Das Verfahren wird heute von der Landesregierung von überwiegend denselben Leuten in den Ministerien durchgeführt, die sich jahrelang über den Wortlaut des BImSchG hinweggesetzt haben. Auch heute hätte die jetzige Regierung noch ausreichend Möglichkeiten, die Illegalität dieses Verfahrens mindestens dazu zu benutzen, um glaubwürdige Leute in die Behörden an die entscheidenden Stellen zu setzen.
- Das Gegenteil ist der Fall: Die jetzige Landesregierung setzt das bisherige Verfahren als legal voraus und peitscht eine Anlage durch die Genehmigung, über deren Schwachstellen sie bestens informiert ist. Anstatt über einen Untersuchungsausschuß die Möglichkeit zu nutzen, der Illegalität des hier vorliegenden Verwaltungshandelns unter der Remmers-Regierung Öffentlichkeit zu verschaffen, vertuscht die Landesregierung den Sachverhalt und fördert die fatalen Folgen dieser Handlungsweisen mit Rücksichtnahme auf die Preussag AG, an der das Land über die Norddeutsche Landesbank Anteile hat.
- Es besteht nach wie vor der Verdacht des Subventionsbetruges von 36 Millionen DM Steuergeldern, die das BMFT unter bestimmten Voraussetzungen für diese Anlage genehmigt hat, die jedoch nie erfüllt wurden. Auch hier wäre eine Möglichkeit, die illegale Verschleuderung von Staatsgeldern öffentlich zu machen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.
Die Kontrolle der Anlage durch diese Behörden von 1982 bis 1988 zeitigte u. a. folgende Sachverhalte:
- ein Strafverfahren gegen die Betreiber wegen illegaler Abfallbeseitigung bis zum Bundesgerichtshof mit Aufhebung des Freispruchs der Angeklagten und einer weitgehenden neuen Definition des Abfallbegriffs, der von der Bezirksregierung Braunschweig, den Erzeugern von Abfall und auch dem Umweltministerium nicht akzeptiert und unterlaufen wird,
- ein in der Realität einmaliges Störfallvorkommen beim Betrieb der Anlage mit durchschnittlich drei Störfällen je Betriebstag,
- ein dilettantisches Vorgehen der Betreiber, um den Betrieb der Anlage aufrechtzuerhalten mit einer Vielzahl von nicht veröffentlichten Unfällen,
- die 1988 ausgelegten Planunterlagen wurden zu knapp der Hälfte für geheim erklärt und sind es bis heute trotz Nachfragen bei der Landesregierung vier Jahre danach,
- das Fehlen einer Umweltverträglichkeitsprüfung, die Feststellung der Ist-Belastung der Umwelt in Salzgitter und ein Schadstoffkataster der Region sowie viele andere Unzulänglichkeiten,
- die Genehmigung für die illegale Verbrennung von dioxinhaltigen Ölen,
- das Nichtzurkenntnisnehmen der Forschungsarbeiten der TU Braunschweig zur Technik der Pyrolyse durch die Behörden und die fehlenden Konsequenzen für den Betrieb der Anlage.
Seit gut 20 Jahren liegen Forschungsergebnisse zur Pyrolyse vor und es werden immer wieder neue vorgelegt, die eindeutig das Scheitern dieser Anlage in großtechnischer Realisierung belegen. Auch die pseudowissenschaftlichen Veröffentlichungen der Betreiber über ihre Anlage haben diese Aussage nicht revidieren können: Sie kann und wird nicht mit dem beantragten und voraussichtlich zu genehmigenden Stoffkatalog funktionieren. Was bleiben wird, ist die HTV.
Darüber hinaus stehen ein Eingangslager für ca. 100 verschiedene Chargen und ein ebenso großes Zwischenlager für die Py-Produkte für diese Anlage zur Genehmigung an. Die Landesregierung spricht zwar von einer gewissen Zahl von Auflagen für die Betreiber und von einem Beirat, den sie einrichten will, jedoch ist nach dem vorliegenden Entwurf klar, daß der geplante Beirat zur PY-HTV als Alibi für die Anlage und die Regierung dienen soll.
Die Auflagen des Umweltministeriums lassen einen Stoffkatalog von 107 Stoffgemischen zu, deren jede Charge für sich allein wiederum Hunderte von verschiedenen chemischen Verbindungen enthalten kann. Notwendige Konsequenz für den Betreiber ist die Vermischung dieses Sondermülls, genau diese Vermischung soll aber verboten werden.
Welchen Sinn macht eine PY-HTV heute noch für die Preussag AG? Nach Übernahme des Walzwerkes Ilsenburg durch die Preussag AG wurde auch ein Vertrag über die Entsorgung der Altlast Kupferhütte Ilsenburg unterschrieben, eines der mit Dioxinen am meisten verseuchten Gebiete der Ex-DDR. Die Preussag-Stahl AG hat auf ihrem Werksgelände Salzgitter bis 1986 neben der PY-HTV eine Kabelverschwelungsanlage betrieben, die ebenfalls wie die Erzaufbereitung und andere Anlagenteile des Stahlwerkes zu den potentiellen und/oder tatsächlichen Dioxinemittenten gehört. Es ist davon auszugehen, daß die Preussag AG nicht unwesentliche Altlasten besitzt, die sie glaubt, über die PY-HTV entsorgen zu können. Dabei nimmt sie in Kauf, daß sie die Schadstofffracht nur verlagert. Auch der Boden auf dem Gelände der Pyrolyse und der Preussag-Stahl AG in Salzgitter ist hoch dioxinverseucht, wie die Bezirksregierung Braunschweig zugeben mußte.
Entscheidend ist aber wohl auch die Erkenntnis von Wissenschaft und Forschung, daß die Pyrolyse nicht funktionieren wird. Dann bleiben aber ein genehmigtes Eingangs- und Zwischenlager und eine genehmigte HTV und somit der Grundstein für ein Entsorgungszentrum für Sondermüll in Salzgitter für ganz Niedersachsen, wie es in den Köpfen der Landesregierung und der Preussag AG schon lange in Planung ist.
Die Grünen haben auf ihrem Parteitag am 28. März 1992 in Hildesheim im Einvernehmen mit der Fraktion beschlossen, eine sortenreine Pyrolyse zuzulassen. Ihr Argument lautete: Wenn wir die Pyrolyse genehmigen, verhindern wir die HTV. Dabei verkennen sie, daß es sich hier um eine PY + HTV handelt. Somit haben sie die Hochtemperaturverbrennung beschlossen. Dieser Beschluß wurde wider besseres Wissen gefaßt. Die Forschungsergebnisse der TU Braunschweig, die eine solche Anlage als nicht machbar erkennen lassen, sind den Grünen wohlbekannt. Welche Motivation bei einem derartigen Rückschritt hinter Wissenschaft und Forschung eine Rolle gespielt haben mag, kann man nur vermuten: Es ist eine Konzessionsentscheidung, um den Koalitionspartner und die Preussag AG zu befriedigen und die HTV auf diesem Wege durchzusetzen.
Der grüne Beschluß zur sortenreinen Pyrolyse ist nach Wissenschaft und Forschung unsinnig, den Begriff sortenrein gibt es in der Chemie überhaupt nicht. Die Umwelt-Staatssekretäre Peter Bulle und J. H. Horn gratulierten sich gegenseitig, nachdem die Delegierten mit ihrem Beschluß für die HTV in Salzgitter grünes Licht gegeben hatten. Heute weigern sie sich, ihren falschen Beschluß zu revidieren, weil sie glauben, die Folgen kontrollieren zu können.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen14
Mit welchen Fördermitteln seitens der Bundesregierung und über welchen Zeitraum wurden der Bau und Betrieb der Pyrolyse-Anlage bislang gefördert?
Wer erhielt die BMFT-Fördermittel?
An welche Auflagen wurde die Förderung geknüpft?
Wie wurde die Erfüllung der Auflagen überprüft?
Welchen Einfluß hatte das Strafverfahren (Az.: BGH 5 StR 444/ 90) gegen einen Teil der Betreiber auf die Förderung?
Welche Fördergelder mit welchen Auflagen sind in der neuen Betriebsphase der Pyrolyse ab September 1992 zu erwarten?
Hat das BMFT den BMFT-Abschlußbericht (Autor Dr. Pichura) über den Pilotbetrieb der Pyrolyse-Anlage bearbeitet und durch entsprechend qualifizierte Fachkräfte überprüfen lassen?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, wird das BMFT diese Überprüfung noch vornehmen?
Hat das BMFT die Forschungsergebnisse von Professor Dr. Henning Hopf der TU Braunschweig über den Bereich der Hochtemperatur-Pyrolyse zur Kenntnis genommen, der zu den renommiertesten Forschern in diesem Bereich weltweit zählt?
Wenn ja, mit welchen Erkenntnissen im Vergleich zum BMFT-Bericht über die Pyrolyse-Anlage Salzgitter?
Wenn nein, wird das BMFT die Forschungsergebnisse von Professor Dr. Hopf verwenden und auf die Machbarkeit der Pyrolyse-Anlage Salzgitter übertragen?
Geht aus den Auflagen des BMFT zu Frage 4 hervor, daß die Betreiber der Anlage bei positivem Bescheid über die Funktionsfähigkeit der Pyrolyse diese auch (unbefristet) vollständig nutzen müssen, weil sonst unter bestimmten Umständen eine Rückzahlung der Fördergelder vereinbart wurde?
Wenn ja, wie sehen diese Rückzahlungsmodalitäten und ihre begleitenden Bedingungen aus, unter welchen Umständen treten sie in Kraft?
Was versteht das BMFT unter „positivem Bescheid über die Funktionsfähigkeit" und unter „vollständiger Nutzung" bzw. unter ähnlichen Prämissen, die im Inhalt vergleichbar, aber anders vom BMFT formuliert worden sind?
Ist damit die ursprüngliche Idee des Recyclings der in die Pyrolyse eingeführten Stoffe gemeint, wie die Produktion unkontaminierter Gase und Öle, die auf dem freien Markt unter ökonomisch realistischen Prognosen verkauft oder selbst genutzt werden könnten?
Ist damit eine Genehmigung nach Abfallrecht gemeint, wonach die Pyrolyseprodukte anschließend verbrannt bzw. emittiert oder auf einer Sondermülldeponie gelagert werden?
Unter der Beantwortung von Frage 10 mit „Nein", würde dann folgen, daß eine Nichtverwertbarkeit außer Verbrennung keine positive Nutzung der ursprünglichen Idee des Recyclings bedeuten würde und somit die Rückzahlung der Förderung erforderlich wäre?
Würden die erneute Entstehung und Emittierung von Ultragiften wie z. B. Dioxinen und Furanen beim erneuten Betrieb der Anlage — vorhersehbar aufgrund der Genehmigungsbedingungen — dazu führen, daß der Begriff „positive Funktionsfähigkeit" der Anlage nicht gegeben ist?
Ist das BMFT bereit prüfen zu lassen, ob — wie sich abzuzeichnen beginnt, bei erneutem Scheitern der Anlage — der Tatbestand des Subventionsbetruges vorliegt?
Hat das BMFT Erkenntnisse über die Illegalität des bisherigen Genehmigungsverfahrens und damit des bisherigen Betriebes der Anlage?
Wenn ja, haben diese Erkenntnisse irgendwelche Auswirkungen auf die Einflußmöglichkeiten des BMFT auf das Verfahren?
Wenn nein, welche Möglichkeiten sieht das BMFT, sich hier Erkenntnisse zu beschaffen und zu verwerten?
Liegen dem BMFT Erkenntnisse über die Diskrepanz zwischen dem offiziellen BMFT-Bericht und dem Inhalt der Schichtbücher vor, die eine einzige Summe von Störfällen dokumentieren?
Wenn ja, haben diese Erkenntnisse irgendwelche Auswirkungen auf die Einflußmöglichkeiten des BMFT auf das Verfahren?
Wenn nein, welche Möglichkeiten sieht das BMFT, sich hier Erkenntnisse zu beschaffen und zu verwerten?