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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Finanzierung des Schnellbrut-Reaktors SNR 300 (G-SIG: 10000591)

Einhaltung der Termin- und Kostenpläne für den Bau des SNR 300 in Kalkar, Belastungen des Bundeshaushalts durch Mehraufwendungen und ihre Finanzierung im Einzelplan 30, Überwälzung von Errichtungs- und Betriebskosten auf die Strompreise, Beteiligung von belgischer und niederländischer Seite, Entsorgungskosten, Kooperationsabsprachen für die Wiederaufarbeitung, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Brütertechnologie, europäische Zusammenarbeit mit dem Ziel einer Kostensenkung, Kosten für den Bundeshaushalt bei einer Einstellung des Schnellbrüterprojekts am 1.1. 1983

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Forschung und Technologie

Datum

18.10.1983

Aktualisiert

22.10.2024

Deutscher BundestagDrucksache 10/41828. 09.83

Finanzierung des Schnellbrut-Reaktors SNR 300

der Abgeordneten Dr. Steger, Wieczorek (Duisburg), Brosi, Catenhusen, Fischer (Homburg), Grobecker, Grunenberg, Dr. Kübler, Meininghaus, Nagel, Stahl (Kempen), Stockleben, Vahlberg, Vosen und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Kleine Anfrage

Finanzierung des Schnellbrut-Reaktors SNR 300

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Garantiert die Bundesregierung, das Kostenvolumen für die Errichtung des Schnellen Brüters auf 6,5 Mrd. DM beschränken zu können, und welche Maßnahmen hat sie ergriffen, um dies zu erreichen? Wann soll der Reaktor fertiggestellt sein, und wann soll er in Betrieb gehen?

2

Welche neuen Kontrollmöglichkeiten und Anreize sind von der Bundesregierung für die beteiligten Unternehmen zur Einhaltung der Termin- und Kostenpläne geschaffen worden, und hält sie diese für ausreichend?

3

Welche der von der Arbeitsgemeinschaft Kearney-Motor Columbus gemachten Vorschläge wurden bzw. werden verwirklicht?

4

Wie verteilen sich die Mittel für die Förderung des Schnellen Brüters nach dem derzeitigen Finanzierungsmodell ab 1984 auf die kommenden Jahre, die einzelnen Kostenträger und Beteiligten, und welche Unterschiede bestehen hier zum Finanzierungsmodell vom September 1982?

5

Erwachsen dem Bundeshaushalt erneut Belastungen durch Bürgschaften oder Zwischenfinanzierungen, und hat die Bundesregierung Vorsorge gegen eine neue „Bugwelle" getroffen?

6

In welcher Höhe wurden die Mehrausgaben für den SNR 300 im Zweiten Nachtragshaushalt 1982 durch Rückflußmittel aus dem EG-Fonds gedeckt?

7

In welcher Höhe werden nach Auffassung der Bundesregierung die Errichtungs- und Betriebskosten des Schnellbrut-Reaktors die Stromkosten belasten, und welche Verbrauchergruppen und Versorgungsgebiete werden davon betroffen?

8

Welche Möglichkeiten sind von den Wirtschaftsministern der Länder für die Überwälzung der Errichtungs- und Betriebskosten des SNR 300 auf die Stromkosten angesprochen, und welche Zusagen von ihnen gemacht worden?

9

In welcher Form wurde von belgischer und niederländischer Seite die Beteiligung an den Mehrkosten des SNR 300 von je 137 Mio. DM bisher zugesagt, und sind die Verhandlungen hierüber abgeschlossen?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß der Reaktor noch immer mindestens fünf Jahre nach der letzten Kostenschätzung von der Übergabe an den Betreiber entfernt ist, die Verläßlichkeit der Kostenschätzung von 6,5 Mrd. DM?

11

Welche verbindlichen Abmachungen sind mit Herstellern und Betreibern getroffen worden, falls die derzeitige Kostenschätzung von 6,5 Mrd. DM überschritten wird?

12

Wie hoch sind nach Auffassung der Bundesregierung die Entsorgungskosten für den Schnellbrut-Reaktor SNR 300, wie sollen sie finanziert werden, und wann sind die ersten Zahlungen in welcher Höhe fällig?

13

Welche Kooperationsabsprachen für die Wiederaufarbeitung von Brennelementen aus dem SNR 300 sind mit anderen Ländern getroffen worden, und liegen hierfür unterschiedliche Preisangebote vor?

14

Welche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sollen während des Betriebs des SNR 300 durchgeführt werden, und welche Mittel sind hierfür veranschlagt?

15

Wie groß ist nach Auffassung der Bundesregierung das Betriebskostenrisiko des SNR 300 zu beziffern, und in welcher Höhe ist dieses Risiko durch Zusagen aus dem Bundeshaushalt und durch Beteiligung von Belgien und den Niederlanden abgedeckt? Ab wann und unter welchen Voraussetzungen kann die Risikobeteiligung konkret in Anspruch genommen werden?

16

Wie hoch belaufen sich die Kosten für das FuE-Programm zur Brütertechnologie einschließlich der Grundlagenforschung in den Zentren in den kommenden Jahren?

17

Welche Ergebnisse haben die Bemühungen der Bundesregierung erbracht, unter dem Gesichtspunkt der Kostensenkung für die Brüterentwicklung eine europäische Zusammenarbeit zu erreichen, und treffen Berichte zu, daß sich die meisten Länder, auch Großbritannien,. einer Kooperation verweigern?

18

Welche Kosten hätte der Bundeshaushalt zu tragen, wenn die Bundesregierung die Förderung des Schnellbrut-Reaktors SNR 300 am 1. Januar 1983 eingestellt hätte, und wie setzen sich diese Kosten zusammen?

19

Durch welche Kürzungen sollen die Mehraufwendungen des Bundes für den SNR 300 im Einzelplan 30 des Bundeshaushaltes erwirtschaftet werden?

Bonn, den 28. September 1983

Dr. Vogel und Fraktion

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