Volltext (unformatiert)
[Drucksache 10/496
18.10.83
Deutscher Bundestag
10. Wahlperiode
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Steger, Wieczorek (Duisburg), Brosi,
Catenhusen, Fischer (Homburg), Grobecker, Grunenberg, Dr. Kübler, Meininghaus,
Nagel, Stahl (Kempen), Stockleben, Vahlberg, Vosen und der Fraktion der SPD
— Drucksache 10/418 —
Finanzierung des Schnellbrut-Reaktors SNR 300
Der Bundesminister für Forschung und Technologie hat mit
Schreiben vom 13. Oktober 1983 die Kleine Anfrage namens der
Bundesregierung wie folgt beantwortet:
1. Garantiert die Bundesregierung, das Kostenvolumen für die
Errichtung des Schnellen Brüters auf 6,5 Mrd. DM beschränken zu
können, und welche Maßnahmen hat sie ergriffen, um dies zu
erreichen?
Wann soll der Reaktor fertiggestellt sein, und wann soll er in Bet rieb
gehen?
2. Welche neuen Kontrollmöglichkeiten und Anreize sind von der
Bundesregierung für die beteiligten Unternehmen zur Einhaltung
der Termin- und Kostenpläne geschaffen worden, und hält sie diese
für ausreichend?
10. Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß der
Reaktor noch immer mindestens fünf Jahre nach der letzten
Kostenschätzung von der Übergabe an den Betreiber entfernt ist, die
Verläßlichkeit der Kostenschätzung von 6,5 Mrd. DM?
Der Kostenrahmen von 6,5 Mrd. DM für die Errichtung und
Inbetriebnahme des SNR 300 wurde von Herstellern und Betreiber
Mitte 1982 geschätzt. Beide erwarten die Einhaltung dieses
Kostenrahmens, vorausgesetzt es ergeben sich keine
unvorhersehbaren Ereignisse oder Entwicklungen. Der Bundesregierung
liegen bisher keine Hinweise vor, die dieser Einschätzung
widersprächen.
Die Einhaltung einer Kostenschätzung für ein so komplexes Pro
-
jekt mit noch mehreren Jahren Bauzeit läßt sich im strengen Sinne
des Wortes nicht garantieren. Die Bundesregierung hat jedoch mit
Unterstützung der beteiligten Unternehmen und der das
Genehmigungsverfahren tragenden Behörden und Institutionen nach
sorgfältiger Analyse alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, um
vorhandene Risiken einzugrenzen und gemeinsam abzudecken.
Dazu gehören insbesondere: progressive Eigenbeteiligung des
Herstellers an den Kosten; personelle und organisatorische
Stärkung der Projektleitungen; Verbesserung der Projektverfolgung
durch Einsatz moderner Managementinstrumente; Einrichtung
einer Projektbegleitung zur Unterstützung des BMFT;
Pauschalierung größerer Lieferpakete.
Im Hinblick auf diese Maßnahmen und die vorliegenden
Teilerrichtungsgenehmigungen kann man aus heutiger Sicht davon
ausgehen, daß der Terminplan eingehalten werden kann:
Fertigstellung der Anlage Ende 1985, anschließend Inbetriebnahme und
danach, Mitte 1987, Übergabe an den Betreiber.
3. Welche der von der Arbeitsgemeinschaft Kearney-Motor Columbus
gemachten Vorschläge wurden bzw. werden verwirklicht?
Die Vorschläge der Arbeitsgemeinschaft Kearney-Motor
Columbus betrafen im wesentlichen die Projektabwicklung bei den
beteiligten Stellen (Managementempfehlungen), aber auch das
Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren.
Die Managementempfehlungen werden durch entsprechende
Maßnahmen der beteiligten Einrichtungen weitgehend
berücksichtigt (s. auch Antwort zu den Fragen 1, 2 und 10). Die
Vorschläge für das Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren wurden
nur insoweit aufgegriffen, wie sie mit den bestehenden
gesetzlichen Vorschriften in Einklang waren. So hat zum Beispiel der
BMI im Rahmen seiner Bundesaufsicht seine Bemühungen
angesichts der aufgetretenen Schwierigkeiten intensiviert und durch
regelmäßige Statusgespräche mit den am
Genehmigungsverfahren Beteiligten zu einer belastbaren Planung der noch
erforderlichen Verfahrensschritte beigetragen.
4. Wie verteilen sich die Mittel für die Förderung des Schnellen Brüters
nach dem derzeitigen Finanzierungsmodell ab 1984 auf die
kommenden Jahre, die einzelnen Kostenträger und Beteiligten, und
welche Unterschiede bestehen hier zum Finanzierungsmodell vom
September 1982?
Ein detaillierter Zahlungsplan für die Beiträge aller Finanziers läßt
sich erst in einigen Wochen nach Abschluß der
Vertragsverhandlungen mit den EVU, dem Hersteller und den Regierungen
Belgiens und der Niederlande festlegen. Generell kann gesagt
werden: die Bundesregierung wird ihren restlichen Beitrag bis zur
Übergabe der Anlage an den Betreiber im Rahmen der Ansätze
der mittelfristigen Finanzplanung aufbringen; die
Investitionszulage wird jeweils jährlich in Abhängigkeit vom
Investitionsvolumen des Vorjahres ausgezahlt; die EVU werden ihre Beiträge in
den Jahren 1983 bis 1988 in gleichen Raten leisten. Eine mögliche
Differenz zwischen dem so erzielten Mittelaufkommen und
-bedarf wird durch kurzfristige Stundungen von fälligen
Zahlungen und durch flexiblen Einsatz der Herstellerbeiträge und eines
Lieferantenkredits aufgefangen. Dadurch gegebenfalls
anfallende Zinsen werden im Rahmen der 6,5 Mrd. DM-
Kostenschätzung, die eine Zinsvorsorge enthält, aufgefangen. Diese
Regelungen entsprechen im Grundsatz mit Ausnahme eines substantiellen
Herstellerbetrags dem Finanzierungsmodell vom Frühjahr 1982,
das sich allerdings auf eine niedrigere Kostenschätzung bezogen
hatte. Im September 1982 gab es kein geschlossenes
Finanzierungskonzept, es gab eine große Finanzierungslücke und eine
„Bugwelle" von beträchtlicher Höhe.
5. Erwachsen dem Bundeshaushalt erneut Belastungen durch
Bürgschaften oder Zwischenfinanzierungen, und hat die
Bundesregierung Vorsorge gegen eine neue „Bugwelle" getroffen?
Aus der Antwort zur Frage 4 ergibt sich schon, daß keine
zusätzlichen Belastungen für Zwischenfinanzierungszinsen für den
Bundeshaushalt entstehen. Bürgschaften des Bundes sind nicht
vorgesehen. Eine ,,Bugwellen"-Problematik wie im September
1982 steht nicht an.
6. In welcher Höhe wurden die Mehrausgaben für den SNR 300 im
Zweiten Nachtragshaushalt 1982 durch Rückflußmittel aus dem EG
-
Fonds gedeckt?
Ein Zusammenhang zwischen den Mehrausgaben aus dem
Einzelplan 30 im Zweiten Nachtragshaushalt 1982 in Höhe von
385 Mio. DM und der sog. Beitragsrückerstattung im Rahmen des
Haushaltsausgleichs der EG besteht nur mittelbar. Denn zum
einen erfolgten aufgrund der Entscheidung der Kommission der
Europäischen Gemeinschaften vom 23. März 1983 diese
Rückflüsse nicht im Jahr 1982, sondern erst 1983; zum anderen flossen
diese Mittel in den Einzelplan 60 zur Deckung des
Gesamthaushalts.
7. In welcher Höhe werden nach Auffassung der Bundesregierung die
Errichtungs- und Betriebskosten des Schnellbrut-Reaktors die
Stromkosten belasten, und welche Verbrauchergruppen und
Versorgungsgebiete werden davon betroffen?
8. Welche Möglichkeiten sind von den Wirtschaftsministern der
Länder für die Überwälzung der Errichtungs- und Betriebskosten des
SNR 300 auf die Stromkosten angesprochen, und welche Zusagen
von ihnen gemacht worden?
Die mit den EVU ausgehandelten Zuschüsse zur Errichtung
des SNR 300 sollen auf die Strompreise umgelegt werden. Dem
haben die Wirtschaftsminister der Länder zugestimmt. Da die an
der Finanzierung der fortgeschrittenen Reaktoren beteiligten
EVU weitgehend die öffentliche Stromversorgung bestreiten,
werden nahezu alle Verbrauchergruppen und
Versorgungsgebiete belastet.
Verteilt man die jährlichen Beiträge auf die öffentliche
Stromversorgung, so ergibt sich eine Belastung von ca. 0,06 Pfg je kWh; die
„Durchschnittsfamilie" trägt damit pro Jahr weniger als 2 DM zu
dieser Finanzierung bei.
Die Betriebskosten sollen grundsätzlich aus dem Betriebsergebnis
gedeckt werden; d. h. es ergeben sich keine besonderen
Belastungen für die Stromkunden.
9. In welcher Form wurde von belgischer und niederländischer Seite
die Beteiligung an den Mehrkosten des SNR 300 von je 137 Mio. DM
bisher zugesagt, und sind die Verhandlungen hierüber
abgeschlossen?
Die Zusagen der belgischen und niederländischen Regierungen
zur Erhöhung ihrer Beiträge um jeweils rd. 137 Mio. DM liegen
auf der Basis einer Reihe von Gesprächen in Form eines „draft
-
summary of understandings" vor. Die Verhandlungen, die auf
eine Realwerterhaltung dieser Beträge abzielen, werden in Kürze
abgeschlossen sein.
11. Welche verbindlichen Abmachungen sind mit Herstellern und
Betreibern getroffen worden, falls die derzeitige Kostenschätzung
von 6,5 Mrd. DM überschritten wird?
Die Bundesregierung hat ihre Bemühungen bei der Sicherung der
Gesamtfinanzierung des SNR 300 im Rahmen der 6,5 Mrd. DM
primär auf wirksame Maßnahmen zur Einhaltung dieses Wertes
gerichtet (vgl. Antwort zu Frage 1). Eine Finanzierungsregelung
für evtl. Kosten über 6,5 Mrd. DM hinaus hat sie abgelehnt und
festgelegt, daß in einem solchen Fall darüber verhandelt wird, ob
das Projekt eingestellt oder fortgeführt wird. Sie hält dies für einen
wirkungsvolleren Anreiz zur Einhaltung des Kostenrahmens als
eine schon jetzt getroffene Regelung für eine nicht erwartete
Entwicklung.
12. Wie hoch sind nach Auffassung der Bundesregierung die
Entsorgungskosten für den Schnellbrut-Reaktor SNR 300, wie sollen sie
finanziert werden, und wann sind die ersten Zahlungen in welcher
Höhe fällig?
13. Welche Kooperationsabsprachen für die Wiederaufarbeitung von
Brennelementen aus dem SNR 300 sind mit anderen Ländern
getroffen worden, und liegen hierfür unterschiedliche Preisangebote vor?
Entsprechend dem Entsorgungskonzept der Bundesregierung ist
für den SNR 300 schon vor Inbetriebnahme der Nachweis
ausreichender Entsorgungsvorsorge zu erbringen. Zu diesem Zweck hat
die Bundesregierung, wie auch im Entsorgungsbericht vom
30. August 1983 dargestellt, bereits in ihren
Regierungsvereinbarungen mit Frankreich von 1976 verabredet, daß die Brut- und
Brennelemente des SNR 300 in Frankreich wiederaufgearbeitet
werden. Details wurden von der Schnell-Brüter-
Kernkraftwerksgesellschaft (SBK) mit dem Commissa riat á l'Energie Atomique
vertraglich geregelt. Danach zahlt SBK in jährlichen Raten für die
spätere Reservierung von Wiederaufarbeitungskapazität in einer
französischen Wiederaufarbeitungsanlage einen Betrag von
insgesamt 75 Mio. FF (Wert Anfang 76). Bis Ende 1982 wurden davon
an Frankreich 19,7 Mio. DM im Rahmen der 6,5 Mrd. DM-
Finanzierung gezahlt. Die übrigen Entsorgungskosten, die ab etwa
1990 nach dem Transport bestrahlter Brenn- und Brutelemente
nach Frankreich als Zwischenlager- und
Wiederaufarbeitungskosten sowie für den Abfall als Endlagerkosten anfallen werden,
sind Bestandteil der Bet riebskosten.
14. Welche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sollen während
des Betriebs des SNR 300 durchgeführt werden, und welche Mittel
sind hierfür veranschlagt?
Der hauptsächliche Forschungs- und Entwicklungszweck einer
Prototypanlage besteht darin, möglichst umfangreiche
Betriebserfahrungen bei den verschiedensten Betriebszuständen zu
sammeln und optimal auszuwerten mit dem Ziel, die Ergebnisse bei
der Auslegung von Brenn- und Brutelementen, von Komponenten
und Materialien im Hinblick auf die Weiterentwicklung der
Brutreaktortechnik und die Planung von Folgeanlagen zu
berücksichtigen.
15. Wie groß ist nach Auffassung der Bundesregierung das
Betriebskostenrisiko des SNR 300 zu beziffern, und in welcher Höhe ist dieses
Risiko durch Zusagen aus dem Bundeshaushalt und durch
Beteiligung von Belgien und den Niederlanden abgedeckt? Ab wann und
unter welchen Voraussetzungen kann die Risikobeteiligung konkret
in Anspruch genommen werden?
Nach dem derzeit noch geltenden Risikobeteiligungsvertrag
(RBV) für den SNR 300 übernehmen die Bundesrepublik
Deutschland, Niederlande und Belgien Betriebsverluste der Schnell-
Brüter-Kernkraftwerksgesellschaft (SBK) während der Betriebszeit
des Reaktors bis zu 150 Mio. DM, wobei auf die Bundesrepublik
Deutschland maximal 105 Mio. DM entfallen.
Da sich seit Abschluß dieses RBV (1972/1973) zum Teil
wesentliche Veränderungen der technischen und wirtschaftlichen
Grundlagen, auf denen der Vertrag beruht, ergeben haben, wird eine
Anpassung des Vertrages mit gleichzeitiger Anhebung der
Risikosumme notwendig werden. Dabei ist nach wie vor davon
auszugehen, daß im Durchschnitt der Betriebsjahre für einen definierten
Normalbetrieb ein ausgeglichenes Betriebsergebnis erzielt
werden kann. Die anstehenden Verhandlungen zur Anpassung des
RBV werden gemeinsam mit den ausländischen Partnern geführt.
Der RBV sieht grundsätzlich die Übernahme von Betriebsrisiken
und Stillegungskosten frühestens nach der Übernahme des Kraft
-
werks (nach dem derzeitigen Terminplan Mitte 1987) vor. Für
Zahlungen aus dem RBV ist darüber hinaus nicht nur der
bilanzielle Ausweis der Verluste, sondern die auch Liquiditätslage der
SBK entscheidend.
16. Wie hoch belaufen sich die Kosten für das FuE-Programm zur
Brütertechnologie einschließlich der Grundlagenforschung in den
Zentren in den kommenden Jahren?
Für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zur Brütertechnologie
wurde an Industriefirmen für 1983 ff. bewilligt (in Mio. DM):
1983 1984 1985
rd. 58 rd. 53 rd. 50
Außerdem sind in den Kernforschungszentren Karlsruhe und
Geesthacht zusammen rd. 100 Mio. DM p. a. für Brüterarbeiten
veranschlagt. Für die Bet riebskosten der KNK-II in Karlsruhe sind
pro Jahr weitere rd. 20 Mio. DM anzusetzen.
17. Welche Ergebnisse haben die Bemühungen der Bundesregierung
erbracht, unter dem Gesichtspunkt der Kostensenkung für die
Brüterentwicklung eine europäische Zusammenarbeit zu erreichen,
und treffen Berichte zu, daß sich die meisten Länder, auch
Großbritannien, einer Kooperation verweigern?
Bei der Brüterentwicklung gibt es schon seit den 60er Jahren eine
vielfältige enge Zusammenarbeit zwischen interessierten
europäischen Regierungen, Industriefirmen sowie Forschungs- und
Entwicklungs- (FuE-) Einrichtungen. So ist z. B. Auftraggeber und
Betreiber des SNR 300 in Kalkar die SBK, eine Gesellschaft, an der
deutsche, belgische, britische und niederländische
Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) beteiligt sind. Die Bauherren
-
Gesellschaften für den in Frankreich im Bau befindlichen Super
Phénix und der in Deutschland vorgesehenen SNR 300-
Folgeanlage sind Firmen mit verschieden hoher Beteiligung deutscher,
französischer und italienischer
Elektrizitätsversorgungsunternehmen, wobei die deutsche Elektrizitätswirtschaft an Super-Phénix
bereits über die SBK beteiligt ist.
Die z. Z. betriebene Intensivierung der bereits bestehenden
Zusammenarbeit führte am 31. August 1983 in Paris zur Gründung
der Studiengesellschaft ARGO, die sich zum Ziel gesetzt hat,
Möglichkeiten der internationalen, vor allem europäischen
Zusammenarbeit bei der Kommerzialisierung der Brutreaktorlinie
und ihres Brennstoffkreislaufs zu untersuchen. In ARGO arbeiten
Industriefirmen und FuE-Einrichtungen aus Belgien, der
Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien und den Niederlanden
zusammen. Der Beitritt britischer Partner ist zu erwarten,
nachdem die britische Regierung am 5. September 1983 erklärt hat,
sich der europäischen Brüterzusammenarbeit anschließen zu
wollen.
Ein „Memonrandum of Understanding" (MoU) von Industriefir
-
men und FuE-Einrichtungen aus diesen europäischen Staaten zur
Durchführung dieser Zusammenarbeit ist weitgehend verhandelt.
Regierungsleitlinien der sechs europäischen Staaten Belgien,
Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien
und Niederlande, die den Rahmen für die Kooperation von
Industrie und FuE-Einrichtungen abstecken sollen, werden
gegenwärtig ausgehandelt.
Über die damit sehr eng werdende Zusammenarbeit aller an der
Brutreaktorentwicklung arbeitenden Länder in Europa hinaus
wird in anderem Rahmen auch die Kooperation mit den USA und
Japan fortgeführt bzw. intensiviert, wozu auch die andauernden
Bemühungen um eine breite internationale Kooperation in der
Brutreaktorentwicklung aufgrund der entsprechenden Beschlüsse
des Weltwirtschaftsgipfels in Williamsburg einen zusätzlichen
Anstoß geliefert haben.
Angesichts dieser umfassenden und bereits erfolgreichen
Bemühungen um eine breite internationale Zusammenarbeit in der
Brutreaktorentwicklung kann von einer Verweigerung der
Kooperationsbereitschaft, etwa gerade seitens Großbritanniens,
keine Rede sein.
18. Welche Kosten hätte der Bundeshaushalt zu tragen, wenn die
Bundesregierung die Förderung des Schnellbrut-Reaktors SNR 300 am
1. Januar 1983 eingestellt hätte, und wie setzen sich diese Kosten
zusammen?
Im Jahre 1982 erfolgte die Finanzierung des Projekts SNR 300
nach Ausschöpfung der hierfür vorgesehenen Bundesmittel im
März 1982 im wesentlichen zu Lasten der vertraglich noch nicht
gesicherten EVU-Zusagen, für die die Bundesregierung mit
Verpflichtungszusagen in Vorlage trat. Bei einer Projekteinstellung in
1982 hätte die Bundesregierung also auch diese Lasten
übernehmen müssen. Nachdem Ende 1982 die EVU auf Betreiben der
Bundesregierung im Vorgriff auf eine gesicherte Finanzierung
bereits eine Jahresrate gezahlt hatten, wären im Januar 1983 die
Einstellungslasten für die Bundesregierung bereits kleiner
gewesen.
Die Bundesregierung hat ihre Bemühungen auf die Sicherung der
Gesamtfinanzierung für die Fertigstellung des Projektes
konzentriert. Sie hat es darüber hinaus für sachdienlicher gehalten,
Finanzierungsbeiträge einzuwerben und Maßnahmen zur
verbesserten Projektdurchführung und -kontrolle vorzubereiten und
durchzusetzen, als über Abbruchszenarien und deren mögliche
Auswirkung auf den Bundeshaushalt theoretische
Verhandlungen zu führen.
In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, daß die
Bundesregierung zu keinem Zeitpunkt eine genaue Kostenermittlung
einer Projekteinstellung durchgeführt hat. Nach Sicherstellung
der Finanzierung des SNR 300 zeigte eine überschlägige
Abschätzung, daß die Lasten der Einstellung bzw. der Weiterführung für
den Bundeshaushalt etwa gleich groß waren.
19. Durch welche Kürzungen sollen die Mehraufwendungen des
Bundes für den SNR 300 im Einzelplan 30 des Bundeshaushaltes
erwirtschaftet werden?
Der Regierungsentwurf des Einzelplan 30/1983 sah eine globale
Minderausgabe von 430 Mio. DM vor, davon 100 Mio. DM als
Ausgleich für die Erhöhung der Ausgaben bei dem Projekt
SNR 300.
Im Haushaltsausschuß ist diese globale Minderausgabe bis auf
einen Rest von 120 Mio. DM durch Einzelkürzungen im
Projektbereich aufgelöst worden. Bei dieser Konkretisierung der globalen
Minderausgabe ist nicht mehr unterschieden worden, ob die
einzelnen Titelkürzungen der Umschichtung zugunsten des
Reaktorprojektes SNR 300 oder der allgemeinen Erreichung des Sparziels
dienten.
Die fehlende Zuordnung von Mehrausgaben an einer Stelle zu
geringeren Ausgaben an anderer Stelle gilt für die Jahre 1984 und
später ebenso.
Stellungnahme zur Begründung der Kleinen Anfrage
Die jetzige Bundesregierung hat die Projekte SNR 300 und
THTR 300 in einem Zustand übernehmen müssen, der durch eine
ungeklärte und ungesicherte Finanzierung gekennzeichnet war,
wobei gleichzeitig der Aufbau einer außerordentlichen hohen
„Bugwelle" zugelassen worden war; hinzu kamen
Managementdefizite. In sorgfältiger Abwägung der Situation und der
langfristigen Potentiale der fortgeschrittenen Reaktorlinien hat die
Bundesregierung — gestützt auf ein erhebliches Engagement der
Wirtschaft (rd. 28 v. H. der Gesamtkosten beim SNR 300 und
einschließlich staatlich verbürgter Darlehen rd. 18 v. H. der
Gesamtkosten beim THTR 300) — die Voraussetzungen für eine
Fertigstellung und Inbetriebnahme der beiden Prototypreaktoren
geschaffen.
Die bekannten forschungspolitischen Zielsetzungen der
Bundesregierung, die sich z. B. im Haushalt 1983 und im
Haushaltsentwurf 1984 des Bundesministers für Forschung und Technologie
ausdrücken, zeigen, daß die in der Begründung zur Kleinen
Anfrage genannten Befürchtungen gegenstandslos sind.]