Zu der im Koalitionsvertrag angekündigten steuerlichen Entlastung in einem Gesamtvolumen von 24 Mrd. Euro
der Abgeordneten Carsten Schneider (Erfurt), Joachim Poß, Hubertus Heil (Peine), Nicolette Kressl, Garrelt Duin, Sören Bartol, Lothar Binding (Heidelberg), Klaus Brandner, Bernhard Brinkmann (Hildesheim), Dr. Peter Danckert, Iris Gleicke, Bettina Hagedorn, Klaus Hagemann, Johannes Kahrs, Ute Kumpf, Petra Merkel (Berlin), Thomas Oppermann, Ewald Schurer, Rolf Schwanitz, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Gemäß Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP will die schwarz-gelbe Koalition eine steuerliche Entlastung in einem Gesamtvolumen von 24 Mrd. Euro im Laufe der Legislaturperiode umsetzen. Die Ratio dieses Vorhabens erschließt sich nicht unmittelbar angesichts eines Schuldenstandes des Staates von rund 1 700 Mrd. Euro, einer geplanten Neuverschuldung für 2010 von rund 80 Mrd. Euro allein beim Bund sowie rund 140 Mrd. Euro beim Gesamtstaat sowie eines infolge der Schuldenbremse notwendigen Einsparvolumens von 60 Mrd. Euro allein beim Bund bis 2016.
Sachverständige wie z. B. der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung oder der Präsident des Bundesrechnungshofes, viele Medien sowie gemäß Umfragen auch die Mehrheit unserer Bürgerinnen und Bürger sind der Auffassung, dass der Staat massive Steuerausfälle durch eine Steuerreform nicht verkraften kann. Die Menschen haben verstanden, dass die Einhaltung der Schuldenbremse bei Bund und Ländern sowie die ohnehin schon katastrophale Finanzlage vieler Gemeinden es notwendig machen würden, die Steuerausfälle durch massivste Kürzungen von Ausgaben bei Bund, Ländern und insbesondere den Gemeinden vor allem im Sozialbereich und/oder durch Abgaben- bzw. Steuererhöhungen an anderer Stelle gegenfinanzieren.
Die CDU/CSU, FDP-Koalition argumentiert dagegen, Voraussetzung einer Konsolidierung der Haushalte sei deutlich mehr Wirtschaftswachstum und dieses Wachstum könne durch Steuersenkungen erzeugt bzw. beschleunigt werden. Geld sei in privater Hand besser aufgehoben als bei der öffentlichen Hand. Infolge des so angeregten Wachstums würden die Steuereinnahmen so stark sprudeln, dass die primären Steuerausfälle kompensiert oder gar überkompensiert würden. Bislang hat allerdings die Bundesregierung bzw. Koalition nicht nachvollziehbar dargelegt, ob sie diese Auffassung mit belastbaren Erkenntnissen aus ökonomischen Theorien bzw. ökonometrischen Modellanalysen abstützen kann. Bisherige Erfahrungen in der Praxis, beispielsweise die von Laffer beeinflusste Politik der Reagan-Regierung Anfang der 90er-Jahre in den USA widersprechen eher dieser Hypothese.
Drucksache 17/1233 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Nach welchen Kriterien wird die Bundesregierung den Umfang der angekündigten Steuerreform bemessen?
Wird die Bundesregierung eine ökonomisch/ökonometrisch ableitbare Begründung für Umfang, Zusammensetzung und ggf. zeitliche Staffelung haben, und lässt sie sich ggf. jetzt bereits darstellen?
Hat die Bundesregierung ein ökonometrisches Modell, mit dem sich unter realitätsnahen Annahmen die Auswirkungen von Steuerrechtsänderungen auf Wachstum, Beschäftigung und Steuereinnahmen schätzen lassen, und wie sieht ggf. die Grundstruktur dieses Modells aus?
Hat die Bundesregierung ggf. damit bereits angesichts der schon für den Sommer angekündigten Entscheidung Modellrechnungen zur Reform durchgeführt?
Hat sie dabei mit alternativen Konzeptionen für die Steuerreform gearbeitet, und welche Ergebnisse zeigen ggf. diese Rechnungen hinsichtlich des induzierten Wachstums, der Beschäftigung und der zusätzlichen Steuereinnahmen?
Wann wird die Bundesregierung die entsprechenden Modellrechnungen und deren Ergebnisse öffentlich machen, falls dies nicht schon mit der Beantwortung der vorherigen Frage geschehen ist?
Mit welchem Selbstfinanzierungsgrad rechnet die Bundesregierung kurzfristig und mittelfristig?
Falls noch keine umfassenden Modellrechnungen durchgeführt wurden, worauf stützt die Bundesregierung dann ihre Auffassung, Steuersenkungen beförderten das Wachstum und würden über so induzierte Steuereinnahmen die zunächst auftretenden Steuerausfälle in hohem Maße wieder ausgleichen?
Kann die Bundesregierung darlegen, ob und wie sie sich bei ihrer Aussage, dass Steuersenkungen über Wachstum zu Mehreinnahmen des Staates führen, hinsichtlich der beabsichtigten Steuerreform auf das sogenannte Laffer-Theorem stützt?
Unter welchen Gesichtspunkten hat ggf. die Regierung ihre Argumentation mit Blick auf die Sparquote in Deutschland, auf die Arbeitslosigkeit und die Staatsverschuldung auf die aus dem Laffer-Theorem abzuleitenden Wirkungszusammenhänge reduziert?
Teilt die Bundesregierung die Erkenntnis des Sachverständigenrates, dass selbst unter günstigsten modelltheoretischen Bedingungen sich der Selbstfinanzierungsgrad von Lohnsteuersenkungen in Deutschland auf maximal 50 Prozent beläuft und bei realistischer Betrachtung von wesentlich geringeren Selbstfinanzierungseffekten auszugehen ist (Jahresgutachten 2009/2010 TZ 274), bzw. wie sieht ihre eigene Einschätzung aus?
Wie ist die Position der Bundesregierung zu der Feststellung des Sachverständigenrates an gleicher Stelle, dass Steuersenkungen ohne Gegenfinanzierung definitiv den Konsolidierungsbedarf erhöhen?
Ist es entsprechend nach Auffassung der Bundesregierung zutreffend, dass danach mehr als Hälfte des Volumens von Steuersenkungen durch Ausgabenkürzungen oder Streichungen von Steuerfinanzierungen finanziert werden muss, oder welche anderen Möglichkeiten sieht sie ggf.?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Präsidenten des Bundesrechnungshofes, wonach es für weitere Steuersenkungen in größerem Umfang derzeit keine finanzwirtschaftlichen Spielräume gibt?
Werden gemäß angekündigtem Gesetzentwurf Bund, Länder und Gemeinden die Steuerausfälle gemäß den geltenden Verteilungsschlüsseln der Ebenen an den gesenkten Steuern zu tragen haben, oder plant die Bundesregierung Kompensationsmaßnahmen zugunsten von Ländern und/oder Gemeinden?
Wird die Bundesregierung insbesondere bei ggf. weiterer Anhebung von Kindergeld an dem geltenden Schlüssel festhalten oder wie beim Wachstumsbeschleunigungsgesetz wiederum einen Teil der Belastungen von Ländern und Gemeinden – unter Umständen durch eine Veränderung der Umsatzsteuer-Verteilung – kompensieren?
Liefert das Bundesministerium der Finanzen der FDP Zuarbeiten für ihr für den April angekündigtes Steuerreformkonzept?
Liefert das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie der FDP Zuarbeiten für ihr für den April angekündigtes Steuerreformkonzept?