Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
12. Wahlperiode
Drucksache 12/4037
22.12.92
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christoph Zöpel, Rudolf Bindig,
Brigitte Adler, Helmuth Becker (Nienberge), Ingrid Becker-Inglau, Hans Gottfried
Bernrath, Dr. Eberhard Brecht, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Freimut Duve, Dr. Horst
Ehmke (Bonn), Elke Ferner, Evelin Fischer (Gräfenhainichen), Lothar Fischer
(Homburg), Katrin Fuchs (Verl), Monika Ganseforth, Dr. Peter Glotz, Achim
Großmann, Dieter Heistermann, Reinhold Hiller (Lübeck), Erwin Horn, Renate Jäger,
Walter Kolbow, Hans Koschnick, Dr. Klaus Kübler, Eckart Kuhlwein, Heide
Mattischeck, Christoph Matschie, Markus Meckel, Albrecht Müller (Pleisweiler),
Volker Neumann (Bramsche), Horst Niggemeier, Jan Oostergetelo, Manfred
Reimann, Peter W. Reuschenbach, Günter Rixe, Gudrun Schaich-Walch, Dieter
Schanz, Dr. Hermann Scheer, Dieter Schloten, Ursula Schmidt (Aachen), Dr. Jürgen
Schmude, Dr. R. Werner Schuster, Horst Sielaff, Dr. Hartmut Soell, Ludwig Stiegler,
Dr. Peter Struck, Margitta Terborg, Siegfried Vergin, Günter Verheugen, Karsten
D. Voigt (Frankfurt), Hans Wallow, Ernst Waltemathe, Gert Weisskirchen (Wiesloch),
Verena Wohlleben, Uta Zapf, Hans-Ulrich Klose und der Fraktion der SPD
— Drucksache 12/3738 —
Förderung von Menschenrechten, Pluralismus und Demokratie als Bestandteil
deutscher Nah- und Mittelost-Politik
Im Rahmen der weltweiten politischen, ökonomischen und
interkulturellen Verflechtungen haben die Beziehungen zu den Ländern des
Nahen und Mittleren Ostens eine wachsende Bedeutung für die
deutsche Außenpolitik. Das Verhältnis zu dieser Region wird bestimmt von
dem Nebeneinander des islamischen Kulturkreises, des durch
Christentum und Aufklärung geprägten europäischen Kulturkreises Welt und
des jüdischen Kulturkreises.
In vielen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens werden
Menschenrechtsgrundsätze gemäß der Charta der Menschenrechte der Vereinten
Nationen nicht eingehalten. Viele Länder entsprechen nicht den
international anerkannten Vorstellungen von Pluralismus und Demokratie.
Beispiele dafür gibt es in allen Teilen der Region. Die Ursachen sind
vielfältig und weder an jeweilige politische und kulturelle
Weltanschauungen noch an bestimmte Religionen gebunden.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Staatsministers im Auswärtigen Amt, Helmut
Schäfer, vom 17. Dezember 1992 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich — in kleinerer Schrifttype — den Fragetext.
Zunehmende Sorgen bereiten verschiedene Erscheinungsformen des
islamischen Fundamentalismus und seine Auswirkungen auf die
Menschenrechtssituation in den betroffenen Ländern. Die Verletzung
fundamentalistischer Weltanschauung und gesellschaftspolitischer
Vorstellungen führt dort zur Verfolgung bis zur Todesstrafe. Frauen sind in
besonderer Weise betroffen.
Zusätzlich zu den prinzipiellen außenpolitischen Zielen wie
— Sicherung des Friedens und Verminderung der Rüstung,
— Hilfe zu einer gerechten Entwicklung,
— Sicherung gerechtfertigter deutscher Eigeninteressen
werden das Einstehen für die Menschenrechte sowie die Förderung von
Pluralismus und Demokratie zu immer wichtigeren Bestandteilen deut
-
scher Außenpolitik gegenüber dem Nahen und Mittleren Osten.
Zu diesen Zielen muß auch die Gleichberechtigung von Frauen im Sinne
des „Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung
der Frau" gehören.
Dabei hat deutsche Außenpolitik zu berücksichtigen, daß westlich
geprägte Vorstellungen von Menschenrechten und Demokratie aus
historischen, kulturellen und religiösen Gründen nicht ohne weiteres auf
die Länder des Nahen und Mittleren Ostens, besonders des islamischen
Kulturkreises, übertragen werden können.
Gutnachbarliche Beziehungen zwischen Europa und diesen Staaten
werden bestimmt von der Realisierung weltweit anerkannter Standards
im Hinblick auf Menschenrechte, Pluralismus und Demokratie.
Die Verwirklichung dieser Ziele im Nahen und Mittleren Osten kann
nur dann glaubwürdig verfolgt werden, wenn in Europa die gleichen
Maßstäbe angelegt werden. Dies gilt besonders für den Balkan, wo
Christen und Moslems von Menschenrechtsverletzungen betroffen sind.
1. Welche Überlegungen gibt es im Rahmen der Europäischen
Politischen Zusammenarbeit, um Menschenrechten, Pluralismus und
Demokratie im Nahen und Mittleren Osten mehr Geltung zu
verschaffen, und welche Maßnahmen, Anreize und Sanktionen sind
dafür vorgesehen?
2. In welcher Weise thematisiert die Bundesregierung die von der
westlichen Welt kritisierten Demokratiedefizite und
Menschenrechtsverletzungen in ihren bilateralen Beziehungen mit allen
Ländern des Nahen und Mittleren Ostens?
Die Beachtung der Menschenrechte, die Demokratisierung sowie
die Umsetzung von Prinzipien des Pluralismus haben in der
deutschen Außenpolitik einen hohen Stellenwert. Dies gilt für den
Nahen und Mittleren Osten in gleicher Weise wie für andere Teile
der Welt. Unter den Zwölf gibt es ein breites und solides
Einvernehmen, auch gegenüber dem Nahen und Mittleren Osten
gemeinsam für Menschenrechte, Pluralismus und demokratische
Werte und Verfahren einzutreten.
Für diese Politik stehen insbesondere die klassischen Instrumente
internationaler politischer Einflußnahme (öffentliche
Erklärungen, bilaterale Gespräche und gemeinsame Demarchen,
Erörterung in internationalen Gremien, Schritte zur Behandlung
bestimmter MR-Fragen in der Menschenrechtskommission der
Vereinten Nationen usw.) zur Verfügung. Sie werden von den Zwölf
aktiv und umfassend genutzt. Die EPZ hat in der Vergangenheit
bereits vielfach besonders zu Fragen von
Menschenrechtsverletzungen im Nahen und Mittleren Osten Stellung genommen,
zuletzt in der Erklärung vom 14. Oktober 1992 zu den Verhältnissen
im Sudan. Die Zwölf arbeiten bei diesen Fragen auch in den
Hauptstädten in der Region eng zusammen, um durch
gemeinsames Vorgehen, z. B. durch gemeinsame Demarchen der Zwölf,
die, von der jeweiligen Troika vorgetragen werden, die über ein
nationales Interesse hinausgehende Bedeutung des jeweiligen
Anliegens zu unterstreichen.
Einen besonderen Katalog konkreter Anreize und Sanktionen im
Bereich der Menschenrechte, von Pluralismus und Demokratie
gibt es auf europäischer und nationaler deutscher Ebene nicht. In
diesem Zusammenhang wird zugleich auf die Antworten zu
Einzelfragen 4 und 5 hingewiesen.
3. Welches Konzept zur Verhinderung von
Menschenrechtsverletzungen hat die Bundesregierung, wie geht sie im Einzelfall konkret
dagegen vor, und durch welche Hilfen gewährt sie
Menschenrechtsorganisationen in den betroffenen Ländern Unterstützung?
Neben dem koordinierten Handeln im Rahmen der EPZ spielen
Aspekte der Menschenrechte auch bei allen bilateralen
Kontakten mit Staaten der Nah- und Mittelostregion eine besondere
Rolle. Die Bundesregierung hat mit einem offenen, häufig nicht
der Öffentlichkeit bekanntgegebenen Dialog mit den betroffenen
Ländern gute Erfahrungen gemacht. Dies gilt besonders, wenn
die Aussicht besteht, daß Einzelfälle mit humanitärem Charakter
durch eine gezielte, aber diskrete Ansprache auf hoher Ebene
ohne Gesichtsverlust einer Lösung zugeführt werden können.
Daneben bemühen sich die deutschen Auslandsvertretungen auf
den ihnen offenstehenden Wegen, in konkreten Einzelfällen
zugunsten von Opfern von Menschenrechtsverletzungen tätig zu
werden. In diesen Fragen gibt es einen regelmäßigen
Informationsaustausch mit amnesty international. Sofern möglich, stehen
die Botschaften darüber hinaus mit den jeweiligen nationalen
Menschenrechtsorganisationen in Kontakt.
4. Nach welchen Maßstäben gestaltet die Bundesregierung ihre
Außenwirtschaftspolitik gegenüber Staaten, deren Regierungen
offensichtlich in großem Maße für Menschenrechtsverletzungen
verantwortlich sind?
Dies gilt besonders für Länder, in denen ein hoher deutscher
Exportüberschuß besteht.
Die Bundesregierung berücksichtigt
Menschenrechtsverletzungen in der Pflege der Außenwirtschaftsbeziehungen.
Sie unterstützt die im VN- und EG-Rahmen getroffenen
Entscheidungen zur Einschränkung des Außenwirtschaftsverkehrs.
Im bilateralen Bereich muß in jedem Einzelfall in einer
Gesamtbewertung der außenpolitischen Einwirkungsmöglichkeiten
geprüft werden, in welcher Weise am effektivsten
Menschenrechtsverletzungen begegnet und auf ihre Beseitigung hingewirkt
werden kann. Das Instrumentarium der Außenwirtschaftspolitik wird
in solche Überlegungen einbezogen.
5. Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung im Rahmen der
Entwicklungshilfe mit ihrer Konditionierungspolitik, die deutsche Hilfe
unter anderem von der Menschenrechtslage in den
Empfängerländern abhängig macht, inzwischen gesammelt?
Die Bundesregierung versteht die fünf Kriterien und ihre
Indikatoren, die als Richtschnur deutscher
Entwicklungszusammenarbeit dienen (Beachtung der Menschenrechte, Beteiligung der
Bevölkerung am politischen Prozeß, Rechtssicherheit, Schaffung
einer marktfreundlichen Wirtschaftsordnung,
entwicklungsorientiertes staatliches Handeln), als Anreize für die Herstellung
entwicklungsförderlicher Rahmenbedingungen. Sie fühlt sich durch
die internationale Diskussion in Nord und Süd, und besonders
durch den Human Development Report des UNDP in dieser
Zielrichtung bestätigt. Sie steht im ständigen, offenen Dialog mit den
Entwicklungsländern über diese Fragen, wobei auch von der
deutschen Seite Glaubwürdigkeit gefordert wird. Das Echo der
betroffenen Staaten ist bislang in Nord und Süd überwiegend
positiv gewesen.
6. In welchen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens, in denen
Menschenrechte verletzt werden oder in denen Demokratiedefizite
offensichtlich sind, führt die Bundesregierung Maßnahmen im
Rahmen ihrer „Demokratisierungshilfe" durch?
Welche Erfahrungen hat sie damit gemacht?
Im Rahmen der Demokratisierungshilfe des Auswärtigen Amtes
sind in den Ländern des Nahen und Mittleren Ostens bislang
keine Maßnahmen durchgeführt worden.
Ziel dieser Hilfsform ist es nicht, Demokratisierung zu initiieren,
sondern durch Eigenanstrengung der betroffenen Länder
begonnene Demokratisierungsprozesse zu fördern. Folgerichtig
konzentriert sich generell die Hilfe schwerpunktmäßig auf die materielle
Unterstützung von Wahlvorbereitungen sowie die Finanzierung
von Wahlbeob achtern.
7. In Ländern unter dem Einfluß fundamentalistischer Ideologie wird
die Gleichberechtigung der Frau verhindert, werden zum Teil
erreichte Fortschritte massiv zurückgedrängt, und es gibt in großem
Umfang Menschenrechtsverletzungen an Frauen?
Wie verhält sich die Bundesregierung gegenüber diesen
Tatsachen?
Die Bundesregierung vertritt den Standpunkt, daß die
Menschenrechte, wie sie in der Charta der Vereinten Nationen, dem
Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie im
Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle
Rechte niedergelegt sind, universellen Charakter haben. Die
konkrete Umsetzung der Gleichstellung von Mann und Frau, wie sie
in den genannten Übereinkommen gefordert wird, stößt in
manchen Staaten der Nah- und Mittelostregion auf Widerstände. Die
Bundesregierung bemüht sich, in geeigneter Weise zur
Überwindung dieser Widerstände und damit zur Umsetzung des
Gleichheitsprinzips beizutragen. Als Mittel hierfür stehen die in der
Antwort zu Fragen 1 und 2 aufgeführten Schritte, ein offener
Dialog mit den betroffenen Ländern sowie Maßnahmen auf
kulturellem Gebiet — wie etwa die gezielte Aufnahme von Frauen in die
Programme der deutschen Förderinstitutionen — zur Verfügung.
Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode Drucksache 12 /4037
8. In welcher Form nimmt die Bundesregierung Einfluß darauf, die
Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen („Kindersoldaten") in
kriegerische Auseinandersetzungen zurückzudrängen?
Die Bundesregierung betont den universellen Charakter der in
dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes vom 20.
November 1989 dargelegten Prinzipien. Darin verpflichten sich die
Staaten, sicherzustellen, daß Kinder nicht an Feindseligkeiten
teilnehmen. Die Bundesregierung hat bei Hinterlegung der
Ratifikationsurkunde im übrigen bedauert, daß die Konvention Kinder
in diesem Zusammenhang nur bis zum Alter von 15 Jahren
schützt.
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß gegenwärtig in der
Nah- und Mittelostregion kriegerische Auseinandersetzungen
unter Einsatz von „Kindersoldaten" stattfinden.
9. Länder, in denen eine fundamentalistische Variante des Islam die
Staatsideologie darstellt, exportieren diese Ideologie offensiv in
andere Staaten, destabilisieren damit die dortigen Regierungen und
verursachen weitere Einschränkungen von Menschenrechten.
Wie reagiert die Bundesregierung auf diese Tatsachen?
Die Bundesregierung steht im engen Kontakt mit nahezu allen
Staaten der Nah- und Mittelostregion. Die Stabilität der Region
hat für die Bundesregierung einen hohen Stellenwert. Sie bemüht
sich daher, mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln zum
Erhalt und zur Festigung dieser Stabilität beizutragen.
10. Welche vorbeugenden Maßnahmen trifft die Bundesregierung,
damit der zunehmende Einfluß fundamentalistischer Ideologien
nicht zu Einschränkungen individueller Freiheitsrechte unter den
Muslimen in der Bundesrepublik Deutschland führt?
11. Es besteht die Gefahr, daß die Ablehnung des islamischen
Fundamentalismus zu Überreaktionen in der deutschen Gesellschaft
führt, daß damit das allgemeine Verhältnis zum Islam beschädigt
und der Islam bei uns zu einem neuen Feindbild wird.
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung dagegen im
Rahmen eines zu intensivierenden interkulturellen und
interreligiösen Dialoges?
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantiert die
Glaubens- und Gewissensfreiheit. Das gilt selbstverständlich auch
für die Anhänger des Islam in Deutschland. Das Tätigwerden von
Religionsgruppen findet seine Grenzen jedoch da, wo die im
Grundgesetz verankerten Freiheitsrechte anderer berührt
werden. Dieses Prinzip wird auch in Zukunft von der
Bundesregierung im Rahmen ihrer Kompetenz beachtet und durchgesetzt
werden.]