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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Sanierung des Finow-Kanals in Brandenburg (G-SIG: 12011140)

Einleitung ungereinigter Abwässer in den Finow-Kanal, Verwendung der Abwassereinleitungs- und Strafgebühren, Anerkennung der Belastung des Finow-Kanals als Altlast

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

18.12.1992

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/384124. 11.92

Sanierung des Finow-Kanals in Brandenburg

der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Der Finow-Kanal in Brandenburg untersteht rechtlich dem Bundesministerium für Verkehr. Seit Jahrzehnten werden ungereinigte Industrie- und Gewerbeabwässer eingeleitet, u. a. aus der Papierfabrik Wolfswinkel, der Wäscherei Targaz und einem Krankenhaus der GUS-Truppen. Der auf dem Grunde des Finow- Kanals abgelagerte Schlamm ist stark mit Schwermetallen belastet. Naturschutzgruppen und Bürgerinitiativen fordern ein Ende der Einleitungen von ungereinigten Abwässern und eine Sanierung des als Naherholungsgebiet genutzten Gewässers.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen6

1

Welche gesetzlichen Regelungen gibt es gegen illegale Einleiter in Kanäle, Gewässer etc.?

2

Wer hat die Fischereirechte über den Finow-Kanal bei Eberswalde/Finow im Land Brandenburg?

3

In welcher Höhe werden an wen Abwassereinleitungsgebühren gezahlt?

4

Wie hoch ist der Anteil von Strafgebühren für Verschmutzungen bzw. Einleitungen oberhalb von Grenzwerten?

5

Wohin fließen diese Mittel?

6

Welche Möglichkeiten bestehen für die Anerkennung der Belastung des Finow-Kanals als Altlast?

Bonn, den 20. November 1992

Dr. Dagmar Enkelmann Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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