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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

IG Farbenindustrie Aktiengesellschaft i.A. (G-SIG: 12011144)

Ersatz-, Rückgabe- oder Entschädigungsansprüche der IG Farben auf nach 1945 enteignete Betriebsstätten, Grundstücke, Immobilien und sonstige Vermögenswerte in der ehemaligen DDR, Rechtsauffassung der Bundesregierung, diesbezügliche Weisungen des Bundesfinanzministers an die Treuhandanstalt, Abschluß der Liquidation und Entschädigungszahlungen an Zwangsarbeiter aus dem Portefeuille der IG Farben

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

28.12.1992

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/387926.11.92

IG Farbenindustrie Aktiengesellschaft i. A.

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Nach dem Zweiten Weltkrieg haben die damaligen alliierten Siegermächte die Auflösung des IG Farben-Kartells verfügt. Der ehemalige Produzent, der das Giftgas Zyklon-B für die Gaskammern der nationalsozialistischen Massenvernichtungslager herstellte, in dessen Werken ca. 25 000 Zwangsarbeiter umkamen und weitere 30 000 Menschen in einem konzerneigenen Konzentrationslager inhaftiert waren, wurde nach 1945 in seine Einzelteile zerlegt.

Zur endgültigen Liquidierung der IG Farben wurde die „IG Farbenindustrie Aktiengesellschaft in Abwicklung" mit dem einzigen Ziel gegründet, das Restvermögen zu verwalten und daraus „Schadensersatzleistungen an die durch die Aktivitäten des Kartells geschädigten Personengruppen" zu erbringen. Lediglich 30 Mio. DM wurden bislang als Wiedergutmachung gezahlt, die Entschädigungsforderungen Tausender ehemaliger Zwangsarbeiter jedoch bis heute zurückgewiesen.

Doch das von den Alliierten verfügte Ziel der vollständigen Auflösung der IG Farben bzw. seiner Abwicklungsgesellschaft ist durch die deutsche Einheit in weite Ferne gerückt, weil die IG Farbenindustrie AG i. A. nunmehr Ansprüche auf Betriebsstätten und Grundstücke in der ehemaligen DDR erhebt.

Nach dem 3. Oktober 1990 meldete die IG Farbenindustrie AG i. A. Entschädigungs- und Rückgabeansprüche auf nach 1945 von der Sowjetunion enteignete Vermögenswerte an. Im letzten Jahr erwarb die Abwicklungsgesellschaft das Ammoniakwerk Merseburg GmbH zurück und macht u. a. Entschädigungsansprüche gegenüber den Chemiewerken in Buna und Leuna geltend.

Darüber hinaus erhebt die IG Farbenindustrie AG i. A. Ansprüche auf die Rückgabe von insgesamt 991 Immobilien in Berlin, die in der damaligen Liste 3 als entschädigungslose Enteignungen aufgeführt wurden. Diese Ansprüche leitet sie aus dem juristischen Widerspruch zwischen dem „Gesetz zur Einziehung von Vermögenswerten der Kriegsverbrecher und Naziaktivisten" des Magistrats von Groß-Berlin vom 8. Februar 1949 und deren Veröffentlichung im Gesetzblatt vom 2. Dezember 1949 — also nach Gründung der DDR am 7. Oktober 1949 — ab.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Auf welche Betriebsstätten, Grundstücke, Immobilien und sonstigen Vermögenswerte erhebt die IG Farbenindustrie AG i. A. Ersatz-, Rückgabe- bzw. Entschädigungsansprüche?

Wie hoch lassen sich diese Ansprüche beziffern?

2

Macht sich die Bundesregierung die Rechtsauffassung der Berliner Justizverwaltung zu eigen, wonach gegenüber den Enteigneten der Liste 3 „kein Rückgabeanspruch" besteht?

3

Welche Weisungen hat das Bundesministerium der Finanzen der Treuhandanstalt bezüglich der Vermögensansprüche der IG Farbenindustrie AG i. A. erteilt?

4

Hält die Bundesregierung die Vermögensansprüche der IG Farbenindustrie AG i. A. gegenüber Immobilien, Grundstücken und Betriebsstätten für rechtens?

5

Macht sich die Bundesregierung die Auffassung zu eigen, daß der IG Farbenindustrie AG i. A. für die 130 000 Quadratmeter Boden in Ostberlin eine Entschädigung zusteht und sie somit als „Opfer" der Bodenreform zwischen 1945 und 1949 anerkannt wird?

6

Sieht sich die Bundesregierung veranlaßt, mit einer politischen Entscheidung nicht die Liquidität zugunsten der 40 000 IG Farben-Aktionäre, sondern die Liquidation nach den Zielsetzungen der Alliierten endlich abzuschließen und dafür Sorge zu tragen, daß Tausende Zwangsarbeiter des ehemaligen IG Farben-Kartells aus dem Portefeuille der IG Farbenindustrie AG i. A. in Höhe von 159,5 Mio. DM entschädigt werden?

Bonn, den 26. November 1992

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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