Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
12. Wahlperiode
Drucksache 12/3947
07. 01.93
Sachgebiet 2129
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Marliese Dobberthien, Hermann
Bachmaier, Friedhelm Julius Beucher, Lieselott Blunck (Uetersen), Ursula
Burchardt, Marion Caspers-Merk, Ludwig Eich, Dr. Konrad Elmer, Elke Ferner,
Lothar Fischer (Homburg), Arne Fuhrmann, Monika Ganseforth, Konrad Gilges,
Dr. Liesel Hartenstein, Reinhold Hiller (Lübeck), Renate Jäger, Ilse Janz, Horst
Jungmann (Wittmoldt), Susanne Kastner, Siegrun Klemmer, Horst Kubatschka,
Klaus Lennartz, Ulrike Mascher, Heide Mattischeck, Ulrike Mehl, Michael Müller
(Düsseldorf), Jutta Müller (Völklingen), Manfred Reimann, Margot von Renesse,
Renate Rennebach, Ursula Schmidt (Aachen), Dietmar Schütz, Ernst Schwanhold,
Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Antje-Marie Steen, Siegfried Vergin, Hans Georg Wagner,
Hans Wallow, Ernst Waltemathe, Wolfgang Weiermann, Reinhard Weis (Stendal),
Dr. Axel Wernitz
— Drucksache 12/3877 —
Rat von Sachverständigen für Umweltfragen
Der Erlaß über die Einrichtung eines Rates von Sachverständigen für
Umweltfragen bei dem Bundesminister des Innern vom 28. Dezember
1971 wurde am 10. August 1990 durch den Erlaß über die Einrichtung
eines Rates von Sachverständigen für Umweltfragen bei dem
Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (SRU) ersetzt.
Verändert wurden Zahl und Zusammensetzung der Sachverständigen
sowie die persönlichen Voraussetzungen für deren Berufung. Die von
zwölf auf sieben reduzierten Mitglieder des SRU sollen nun nicht mehr
„die Hauptgebiete des Umweltschutzes repräsentieren", sondern „über
besondere wissenschaftliche Kenntnisse und Erfahrungen im
Umweltschutz verfügen". Im Unterschied zum Erlaß von 1971 ist eine
unbegrenzte Wiederberufung der Sachverständigen möglich. Die Amtszeit
wurde von drei auf vier Jahre verlängert.
Der Auftrag der periodischen Begutachtung der Umweltsituation und
Umweltbedingungen in der Bundesrepublik Deutschland wurde dahin
gehend konkretisiert, daß alle zwei Jahre ein Gutachten erstattet
werden soll, das zu veröffentlichen ist. Weitere Gutachten werden sowohl
auf Eigeninitiative des SRU als auch im Auftrag des Bundesministers für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit — allerdings ohne
Veröffentlichungspflicht — erarbeitet.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit vom 5. Januar 1993 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich — in kleinerer Schrifttype — den Fragetext.
Drucksache 12 /3947 Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode
Die Funktion des Statistischen Bundesamtes als SRU-Geschäftsstelle,
die de facto nicht wahrgenommen worden war, wurde aufgehoben.
Vorbemerkung
Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen (Umweltrat) hat
seit seiner Gründung im Jahr 1971 wesentliche Bereiche des
Umweltschutzes und der Umweltpolitik grundlegend aufgearbeitet
und weiterführende Handlungsempfehlungen für die
Bundesregierung, aber auch für andere Adressaten in Ländern,
Kommunen und Wirtschaft gegeben. Die Gutachten des Umweltrates
haben in der umweltpolitischen Diskussion stets eine
herausragende Rolle gespielt. Zu nennen sind besonders die
umfassenden Umweltgutachten von 1974, 1978 und 1987 sowie die
Gutachten zu den Umweltproblemen der Nordsee, zu Energie und
Umwelt, zu Waldschäden und Luftverunreinigungen, zu
Umweltproblemen der Landwirtschaft sowie zur Abfallwirtschaft und zu
Altlasten. Er hat damit entscheidende Beiträge zur Entwicklung
eines hohen Umweltstandards in Deutschland geleistet.
Seit Bestehen des Umweltrates haben sich — nicht zuletzt infolge
der Umsetzung von Empfehlungen des Umweltrates — die
Anforderungen an die Beratungsleistung verändert.
Die Bundesregierung hat daher im Jahr 1990 den „Erlaß über die
Einrichtung eines Rates von Sachverständigen für Umweltfragen
bei dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit" den veränderten Gegebenheiten entsprechend neu
gefaßt.
Mitglieder/Fachdisziplinen
1. Hält die Bundesregierung die derzeitige personelle und fachliche
Zusammensetzung des SRU für optimal?
Ja.
2. Worin bestehen die nach § 2 Abs. 1 des Einrichtungserlasses
geforderten „besonderen wissenschaftlichen Kenntnisse und
Erfahrungen im Umweltschutz" bei den derzeitigen Mitgliedern des SRU?
Die besonderen wissenschaftlichen Erkenntnisse und
Erfahrungen im Umweltschutz ergeben sich aus dem jeweiligen
beruflichen Werdegang und den in Wissenschaft und Praxis erbrachten
beruflichen Leistungen des jeweiligen Mitgliedes des
Umweltrates.
3. Welche Fachdisziplin soll nach Ausscheiden der
Literaturwissenschaftlerin den SRU ergänzen?
Wie soll der vielfach konstatierte Mangel an
sozialwissenschaftlichem Sachverstand ausgeglichen werden, und welche Rolle ist der
Theologie bei der Bewertung und Lösung ökologischer Probleme
zugedacht?
Entsprechend der neuen Konzeption des Umweltrates ist
entscheidend für die Auswahl der Mitglieder nicht die spezifische
Fachdisziplin, sondern die „besonderen wissenschaftlichen
Kenntnisse und Erfahrungen im Umweltschutz". Das
Berufungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Die Bundesregierung geht davon aus, daß in einem Land, dessen
Grundwerteverständnis sich zu einem nicht unerheblichen Teil
aus dem Welt- und Werteverständnis des Christentums speist, die
Theologie bei der Lösung der Aufgabe „Die Schöpfung
bewahren — die Zukunft gewinnen" (Regierungserklärung von
Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl am 18. März 1987, Stenographischer
Bericht Nr. 11/4), wichtige Beiträge leisten kann und leisten wird.
Der in der Frage unterstellte „vielfach konstatierte Mangel an
sozialwissenschaftlichem Sachverstand" ist der Bundesregierung
nicht bekanntgeworden — siehe dazu auch die Antwort auf
Frage 5.
4. Hat sich die Verkleinerung des SRU auf sieben Mitglieder bewährt?
Ja. (Siehe dazu auch den Vortrag des Vorsitzenden des
Umweltrates im Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
des Deutschen Bundestages am 11. November 1992).
5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß ein kleines
Gremium dem Anspruch der Interdisziplinarität schlechter gerecht
werden kann als ein größeres?
Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Sie ist vielmehr
der Auffassung, daß ein Beratungsgremium mit sieben
Mitgliedern, die den Überblick über den Gesamtkomplex Umweltschutz
haben, die Aufgabe der wissenschaftlichen Politikberatung dann
optimal erfüllen kann, wenn es die Möglichkeit hat, jeweils nach
Bedarf spezialisierten Sachverstand hinzuzuziehen und im Wege
der Vergabe externer Gutachten oder von Expertengesprächen
für seine Arbeit nutzbar zu machen. Diese Voraussetzungen sind
mit der Neukonzeption des Umweltrates uneingeschränkt
gegeben.
6. Welchen Parteien gehören die bisherigen und derzeitigen
Mitglieder des SRU an, und in welchem Zusammenhang steht die
Parteizugehörigkeit zur Fachkompetenz?
Die Parteizugehörigkeit der Mitglieder des Umweltrates ist der
Bundesregierung nicht bekannt.
7. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, eine
Heterogenisierung des SRU durch Berufung von bekanntermaßen kritischen
Umweltwissenschaftlerinnen und Umweltwissenschaftlern zu
erreichen?
Die Bundesregierung geht davon aus, daß kritisches Denken die
Grundbedingung jeder wissenschaftlichen Arbeit ist. Eine
Unterscheidung in „kritische Umweltwissenschaftlerinnen und
Umweltwissenschaftler" und andere wird diesem ganzheitlichen
Wissenschaftsverständnis nicht gerecht.
8. Wird den Mitgliedern des SRU eine Mitsprache bei Neu- und
Wiederberufungen eingeräumt?
Die Berufung der Mitglieder des Umweltrates obliegt
entsprechend dem Einrichtungserlaß dem Bundesminister für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit nach Zustimmung des
Bundeskabinetts. Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit pflegt mit den Mitgliedern des Umweltrates
regelmäßig offene Gespräche über alle den Umweltrat
betreffenden Fragen zu führen.
9. Mit welcher Begründung wurden Wiederberufungen unbegrenzt
ermöglicht?
Mit der Möglichkeit der Wiederberufung ist aus der Sicht der
Bundesregierung die annähernd optimale Verbindung von
notwendiger Kontinuität und unverzichtbarer Flexibilität erreicht
worden.
Geschäftsstelle
10. Wie ist die Geschäftsstelle des SRU personell und finanziell
ausgestattet?
Warum war der Etat mit gerade 150 000 DM über Jahre so gering
und wie ist im Vergleich der Sachverständigenrat zur Begutachtung
der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ausgestattet?
Die Ausgaben für den Rat von Sachverständigen für
Umweltfragen sind im Einzelplan 16 bei Kapitel 16 05 Titelgruppe 01
veranschlagt. Für 1992 stehen 2,783 Mio. DM zur Verfügung (Personal-
und Sachkosten). Für 1993 sind 2,896 Mio. DM vorgesehen.
11. Welche Studien, Forschungsvorhaben u. a. Maßnahmen wurden in
den letzten drei Jahren vom SRU an Dritte in Auftrag gegeben, und
was haben sie jeweils gekostet?
Der Umweltrat wurde im Dezember 1991 berufen und hat im
Januar 1992 seine Arbeit aufgenommen. Der Umweltrat hat im
Jahr 1992 bislang für die Vergabe von Studien etwa 60 000 DM
ausgegeben.
12. Über welche fachliche Qualifikation verfügen die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter?
Die Mitarbeiter des Umweltrates werden Hochschulabsolventen
verschiedener Fachrichtungen sein. Sie werden ihre Arbeit
überwiegend Anfang 1993 aufnehmen.
13. Welche Aufgaben erfüllen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Umweltrates
unterstützen die Mitglieder des Umweltrates bei ihren durch den
Einrichtungserlaß vorgegebenen Aufgaben.
14. Ist nach wie vor eine räumliche Zuordnung zum Umweltbundesamt
sinnvoll und geplant, und wann wird sie erfolgen?
Die räumliche Zuordnung zum Umweltbundesamt, dem die
Geschäftsstelle des Umweltrates organisatorisch zugeordnet ist, ist
derzeit nicht geplant. Sitz der Geschäftsstelle ist Wiesbaden.
Konzeption der Arbeit
15. Gibt es über den § 3 des Einrichtungserlasses hinaus eine
Zielformulierung oder eine Konzeption für die Arbeit des SRU?
Nein.
16. Ist der Sachverständigenrat ausschließlich dem Umweltschutz
verpflichtet, oder muß er auch andere Ziele, wie z. B. das
Wirtschaftswachstum, berücksichtigen?
Die Verpflichtungen des Umweltrates ergeben sich aus dem
Einrichtungserlaß vom 10. August 1990.
17. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß in der Arbeit des
SRU eine stärkere Orientierung an den Ursachen und nicht an den
Symptomen der Umweltprobleme sowie eine Thematisierung der
Frage nach dem prinzipiellen Verhältnis zwischen
Wirtschaftswachstum und Umweltpolitik erforderlich ist?
Die bisherige Arbeit des Umweltrates belegt die der Frage
innewohnende Unterstellung einer weniger ursachenorientierten und
mehr symptomverhafteten Arbeit des Umweltrates nicht.
Vielmehr hat sich seine Arbeit — in Übereinstimmung mit der
Auffassung der Bundesregierung — in besonderer Weise an den
vielfältigen Ursachen der Umweltprobleme orientiert. Dies -wird auch
zukünftig so sein.
18. Gibt es eine Arbeitsplanung des SRU für die nächsten Jahre, und
wenn ja, wie sieht diese aus?
Drucksache 12 /3947 Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode
Der Umweltrat ist auf Grund des Einrichtungserlasses vom
10. August 1990 verpflichtet, alle zwei Jahre ein Gutachten zu
erstatten und es der Bundesregierung zuzuleiten. Welche
Schwerpunkte 'er im Rahmen seiner Gutachten setzt, liegt in seinem
Ermessen. Wie der Vortrag des Ratsvorsitzenden am 11.
November 1992 im Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages deutlich gemacht hat,
orientiert sich die Ratsarbeit an den Entwicklungstendenzen der
Umweltsituation und an den umweltpolitischen
Schwerpunktthemen.
19. Wann wird das erste Gutachten nach § 7 Abs. 1 des
Einrichtungserlasses vorgelegt werden?
Entsprechend § 7 Abs. 1 des Einrichtungserlasses wird der
Umweltrat das erste Gutachten am 1. Februar 1994 vorlegen.
Adressaten/Umsetzung
20. Weshalb sind die Gutachten nach § 7 Abs. 2 des
Einrichtungserlasses nicht veröffentlichungspflichtig, obwohl die Öffentlichkeit
als Adressatin in § 1 des Einrichtungserlasses explizit genannt wird,
und ist geplant, diese Gutachten künftig zu veröffentlichen?
§ 7 Abs. 1 des Einrichtungserlasses sieht die Veröffentlichung des
periodischen Gutachtens vor. Die Gutachten des Umweltrates
sind im übrigen stets veröffentlicht worden. In der Regel sind sie
außerdem von dem für den Umweltschutz zuständigen
Bundesminister dem Deutschen Bundestag zugeleitet worden, der sie
üblicherweise als Bundestagsdrucksache herausgegeben hat. Die
Bundesregierung wird auch künftig so verfahren.
21. Weshalb ist im Einrichtungserlaß keine Auftragserteilung des
Deutschen Bundestages an den SRU vorgesehen, obwohl in § 1 des
Erlasses alle umweltpolitisch verantwortlichen Instanzen, also auch
das Parlament, als Adressaten der Gutachten erwähnt werden?
Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen ist, wie der
Einrichtungserlaß vom 10. August 1990 ausweist, bei dem
Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
eingerichtet. Es handelt sich deshalb um ein Beratungsorgan der
Bundesregierung. Eine Auftragserteilung an den SRU durch den
Deutschen Bundestag unmittelbar würde zu einer unzulässigen
Vermischung legislativer und exekutiver Aufgaben führen.
22. Weshalb ist im Einrichtungserlaß keine Verpflichtung der
Bundesregierung zur Stellungnahme zu den Gutachten des SRU
vorgesehen, in der insbesondere die umweltpolitischen
Schlußfolgerungen der Bundesregierung aus dem jeweiligen Gutachten
darzulegen sind?
Einer derartigen Selbstbindung der Bundesregierung bedarf es
nicht. Es liegt vielmehr in der Natur der Sache, daß die
Empfehlungen des Umweltrates von der Bundesregierung stets sorgfältig
aufgearbeitet und in die laufende umweltpolitische Arbeit
einbezogen werden.
23. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Arbeit des SRU
seit seiner Einrichtung?
Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.
24. Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung, wonach über
50 % der Empfehlungen des SRU nicht befolgt wurden?
Unterlagen, die diese Einschätzung einer sachgerechten
Bewertung zugänglich machen könnten, liegen der Bundesregierung
nicht vor.
25. In welchem Maße wurden nach Auffassung der Bundesregierung
und durch die Bundesregierung die bisherigen Empfehlungen des
SRU umgesetzt?
Aus Sicht der Bundesregierung wurden und werden die
Empfehlungen des Umweltrates in hohem Maße in praktische Politik
umgesetzt.]