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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Rat von Sachverständigen für Umweltfragen (G-SIG: 12011152)

Mitglieder und Fachdisziplinen im Umweltsachverständigenrat (SRU), Ausstattung der Geschäftsstelle, Konzeption für die Arbeit des SRU, Veröffentlichung der Gutachten, Auftragsvergabe durch den Bundestag, Befolgung der Empfehlungen des SRU

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

07.01.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/387726.11.92

Rat von Sachverständigen für Umweltfragen

der Abgeordneten Dr. Marliese Dobberthien, Hermann Bachmaier, Friedhelm Julius Beucher, Lieselott Blunck (Uetersen), Ursula Burchardt, Marion Caspers-Merk, Ludwig Eich, Dr. Konrad Elmer, Elke Ferner, Lothar Fischer (Homburg), Arne Fuhrmann, Monika Ganseforth, Konrad Gilges, Dr. Liesel Hartenstein, Reinhold Hiller (Lübeck), Renate Jäger, Ilse Janz, Horst Jungmann (Wittmoldt), Susanne Kastner, Siegrun Klemmer, Horst Kubatschka, Klaus Lennartz, Ulrike Mascher, Heide Mattischeck, Ulrike Mehl, Michael Müller (Düsseldorf), Jutta Müller (Völklingen), Manfred Reimann, Margot von Renesse, Renate Rennebach, Ursula Schmidt (Aachen), Dietmar Schütz, Ernst Schwanhold, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Antje-Marie Steen, Siegfried Vergin, Hans Georg Wagner, Hans Wallow, Ernst Waltemathe, Wolfgang Weiermann, Reinhard Weis (Stendal), Dr. Axel Wernitz

Vorbemerkung

Der Erlaß über die Einrichtung eines Rates von Sachverständigen für Umweltfragen bei dem Bundesminister des Innern vom 28. Dezember 1971 wurde am 10. August 1990 durch den Erlaß über die Einrichtung eines Rates von Sachverständigen für Umweltfragen bei dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (SRU) ersetzt.

Verändert wurden Zahl und Zusammensetzung der Sachverständigen sowie die persönlichen Voraussetzungen für deren Berufung. Die von zwölf auf sieben reduzierten Mitglieder des SRU sollen nun nicht mehr „die Hauptgebiete des Umweltschutzes repräsentieren", sondern „über besondere wissenschaftliche Kenntnisse und Erfahrungen im Umweltschutz verfügen". Im Unterschied zum Erlaß von 1971 ist eine unbegrenzte Wiederberufung der Sachverständigen möglich. Die Amtszeit wurde von drei auf vier Jahre verlängert.

Der Auftrag der periodischen Begutachtung der Umweltsituation und Umweltbedingungen in der Bundesrepublik Deutschland wurde dahin gehend konkretisiert, daß alle zwei Jahre ein Gutachten erstattet werden soll, das zu veröffentlichen ist. Weitere Gutachten werden sowohl auf Eigeninitiative des SRU als auch im Auftrag des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit — allerdings ohne Veröffentlichungspflicht — erarbeitet.

Die Funktion des Statistischen Bundesamtes als SRU-Geschäftsstelle, die de facto nicht wahrgenommen worden war, wurde aufgehoben.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen25

1

Hält die Bundesregierung die derzeitige personelle und fachliche Zusammensetzung des SRU für optimal?

Mitglieder/Fachdisziplinen

2

Worin bestehen die nach § 2 Abs. 1 des Einrichtungserlasses geforderten „besonderen wissenschaftlichen Kenntnisse und Erfahrungen im Umweltschutz" bei den derzeitigen Mitgliedern des SRU?

3

Welche Fachdisziplin soll nach Ausscheiden der Literaturwissenschaftlerin den SRU ergänzen?

Wie soll der vielfach konstatierte Mangel an sozialwissenschaftlichem Sachverstand ausgeglichen werden, und welche Rolle ist der Theologie bei der Bewertung und Lösung ökologischer Probleme zugedacht?

4

Hat sich die Verkleinerung des SRU auf sieben Mitglieder bewährt?

5

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß ein kleines Gremium dem Anspruch der Interdisziplinarität schlechter gerecht werden kann als ein größeres?

6

Welchen Parteien gehören die bisherigen und derzeitigen Mitglieder des SRU an, und in welchem Zusammenhang steht die Parteizugehörigkeit zur Fachkompetenz?

7

Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, eine Heterogenisierung des SRU durch Berufung von bekanntermaßen kritischen Umweltwissenschaftlerinnen und Umweltwissenschaftlern zu erreichen?

8

Wird den Mitgliedern des SRU eine Mitsprache bei Neu- und Wiederberufungen eingeräumt?

9

Mit welcher Begründung wurden Wiederberufungen unbegrenzt ermöglicht?

10

Wie ist die Geschäftsstelle des SRU personell und finanziell ausgestattet?

Warum war der Etat mit gerade 150 000 DM über Jahre so gering und wie ist im Vergleich der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ausgestattet?

11

Welche Studien, Forschungsvorhaben u. a. Maßnahmen wurden in den letzten drei Jahren vom SRU an Dritte in Auftrag gegeben, und was haben sie jeweils gekostet?

12

Über welche fachliche Qualifikation verfügen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?

13

Welche Aufgaben erfüllen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?

14

Ist nach wie vor eine räumliche Zuordnung zum Umweltbundesamt sinnvoll und geplant, und wann wird sie erfolgen?

15

Gibt es über den § 3 des Einrichtungserlasses hinaus eine Zielformulierung oder eine Konzeption für die Arbeit des SRU?

Konzeption der Arbeit

16

Ist der Sachverständigenrat ausschließlich dem Umweltschutz verpflichtet, oder muß er auch andere Ziele, wie z. B. das Wirtschaftswachstum, berücksichtigen?

17

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß in der Arbeit des SRU eine stärkere Orientierung an den Ursachen und nicht an den Symptomen der Umweltprobleme sowie eine Thematisierung der Frage nach dem prinzipiellen Verhältnis zwischen Wirtschaftswachstum und Umweltpolitik erforderlich ist?

18

Gibt es eine Arbeitsplanung des SRU für die nächsten Jahre, und wenn ja, wie sieht diese aus?

19

Wann wird das erste Gutachten nach § 7 Abs. 1 des Einrichtungserlasses vorgelegt werden?

20

Weshalb sind die Gutachten nach § 7 Abs. 2 des Einrichtungserlasses nicht veröffentlichungspflichtig, obwohl die Öffentlichkeit als Adressatin in § 1 des Einrichtungserlasses explizit genannt wird, und ist geplant, diese Gutachten künftig zu veröffentlichen?

Adressaten/Umsetzung

21

Weshalb ist im Einrichtungserlaß keine Auftragserteilung des Deutschen Bundestages an den SRU vorgesehen, obwohl in § 1 des Erlasses alle umweltpolitisch verantwortlichen Instanzen, also auch das Parlament, als Adressaten der Gutachten erwähnt werden?

22

Weshalb ist im Einrichtungserlaß keine Verpflichtung der Bundesregierung zur Stellungnahme zu den Gutachten des SRU vorgesehen, in der insbesondere die umweltpolitischen Schlußfolgerungen der Bundesregierung aus dem jeweiligen Gutachten darzulegen sind?

23

Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Arbeit des SRU seit seiner Einrichtung?

24

Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung, wonach über 50 % der Empfehlungen des SRU nicht befolgt wurden?

25

In welchem Maße wurden nach Auffassung der Bundesregierung und durch die Bundesregierung die bisherigen Empfehlungen des SRU umgesetzt?

Bonn, den 26. November 1992

Dr. Marliese Dobberthien Hermann Bachmaier Friedhelm Julius Beucher Lieselott Blunck (Uetersen) Ursula Burchardt Marion Caspers-Merk Ludwig Eich Dr. Konrad Elmer Elke Ferner Lothar Fischer (Homburg) Arne Fuhrmann Monika Ganseforth Konrad Gilges Dr. Liesel Hartenstein Reinhold Hiller (Lübeck) Renate Jäger Ilse Janz Horst Jungmann (Wittmoldt) Susanne Kastner Siegrun Klemmer Horst Kubatschka Klaus Lennartz Ulrike Mascher Heide Mattischeck Ulrike Mehl Michael Müller (Düsseldorf) Jutta Müller (Völklingen) Manfred Reimann Margot von Renesse Renate Rennebach Ursula Schmidt (Aachen) Dietmar Schütz Ernst Schwanhold Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk Antje-Marie Steen Siegfried Vergin Hans Georg Wagner Hans Wallow Ernst Waltemathe Wolfgang Weiermann Reinhard Weis (Stendal) Dr. Axel Wernitz

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