Schutzvorschriften hinsichtlich der Strahlenbelastung bei fliegendem Personal und im Bergbau
der Abgeordneten Reinhard Weis (Stendal), Michael Müller (Düsseldorf), Friedhelm Julius Beucher, Lieselott Blunck (Uetersen), Ursula Burchardt, Marion Caspers-Merk, Peter Conradi, Dr. Marliese Dobberthien, Ludwig Eich, Elke Ferner, Evelin Fischer (Gräfenhainichen), Lothar Fischer (Homburg), Arne Fuhrmann, Monika Ganseforth, Michael Habermann, Christel Hanewinckel, Dr. Liesel Hartenstein, Renate Jäger, Susanne Kastner, Siegrun Klemmer, Dr. Klaus Kübler, Horst Kubatschka, Klaus Lennartz, Christoph Matschie, Ulrike Mehl, Jutta Müller (Völklingen), Gerhard Neumann (Gotha), Manfred Reimann, Ernst Schwanhold, Otto Schily, Gisela Schröter, Dietmar Schütz, Wieland Sorge, Hans Georg Wagner, Dr. Axel Wernitz
Vorbemerkung
Seit dem Jahr 1990 liegt eine Empfehlung der Internationalen Strahlenschutzkommission ICRP vor, den Geltungsbereich des Strahlenschutzrechts durch Einbeziehung solcher natürlichen Strahlenbelastungen zu erweitern, die in ihrer Dosis mit überwachungsbedürftigen künstlichen Strahlenbelastungen vergleichbar sind. Messungen der Strahlenbelastung bei fliegendem Personal bei in großer Höhe durchgeführten Interkontinentalflügen haben nach übereinstimmender Auffassung von Experten ergeben, daß die Größenordnung mit der Strahlenbelastung der Mitarbeiter von Kernkraftwerken vergleichbar ist und sogar zum Teil noch weit darüber hinausgeht. Ähnliche Erkenntnisse liegen für den Bereich des Bergbaus vor.
Vor diesem Hintergrund erscheint eine Ausdehnung der entsprechenden Schutzvorschriften angebracht und der Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat in seiner Beschlußempfehlung zum Bericht 1989 deshalb von der Bundesregierung einstimmig gefordert, ab Berichtsjahr 1990 die Strahlenexposition von Flugpersonal und Vielfliegern bei Kontinentalflügen zu bewerten.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen7
Hält die Bundesregierung eine Novellierung des Strahlenschutzrechts zur Einbeziehung bisher nicht erfaßter Berufsgruppen (fliegendes Personal, Bergleute usw.) für erforderlich?
Nach welchem Zeitplan soll ggf. die Novellierung erfolgen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß fortbestehende Bewertungsunsicherheiten angesichts des unstreitigen Kenntnisstandes über die Tatsache erhöhter Strahlenbelastungen nicht auf dem Rücken dieser Berufsgruppen ausgetragen werden dürfen?
Welcher weitere Forschungs- oder Untersuchungsbedarf besteht in diesem Feld?
Wie beurteilt die Bundesregierung Befürchtungen der Berufsorganisationen der Betroffenen, daß durch Neufestsetzung der Grenzwerte (zum Beispiel Fünfjahreswerte statt Lebenszeitlimits) das erkannte Problem wegdefiniert werden soll?
Ist die Bundesregierung bereit, sich auf der Ebene der EG bzw. von Euratom und der ICRP für solche Grenzwertdefinitionen einzusetzen, bei denen sichergestellt ist, daß die bisher nach dem deutschen Strahlenschutz geltenden Grenzen jedenfalls nicht angehoben werden?
Welche rechtlichen Möglichkeiten zur Beibehaltung eines gegenüber internationalen oder supranationalen Regelungen höheren Schutzstandards in Deutschland bestehen für den Fall, daß entsprechende Initiativen erfolglos bleiben?