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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Krankenhausmüll und die Ziele der Abfallpolitik (G-SIG: 12011188)

Auswirkungen der Richtlinie 91/689/EWG über gefährliche Abfälle, infektiöse und öko-toxische Krankenhausabfälle, Kosten für Krankenhäuser

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

27.01.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/404318.12.92

Krankenhausmüll und die Ziele der Abfallpolitik

der Abgeordneten Horst Schmidbauer (Nürnberg), Michael Müller (Düsseldorf), Ingrid Becker-Inglau, Dr. Eberhard Brecht, Hans Büttner (Ingolstadt), Dr. Marliese Dobberthien, Elke Ferner, Arne Fuhrmann, Iris Gleicke, Günter Graf, Manfred Hampel, Christel Hanewinckel, Susanne Kastner, Klaus Kirschner, Walter Kolbow, Horst Kubatschka, Detlev von Larcher, Ulrike Mascher, Christoph Matschie, Heide Mattischeck, Dr. Edith Niehuis, Dr. Rolf Niese, Horst Peter (Kassel), Dr. Martin Pfaff, Renate Rennebach, Renate Schmidt (Nürnberg), Regina Schmidt-Zadel, Dr. R. Werner Schuster, Bodo Seidenthal, Erika Simm, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Wieland Sorge, Margitta Terborg, Gerd Wartenberg (Berlin), Barbara Weiler, Reinhard Weis (Stendal), Dr. Axel Wernitz, Dr. Margrit Wetzel, Verena Wohlleben, Hanna Wolf

Vorbemerkung

Die Bemühungen der Kliniken (und Praxen) um Reduzierung von Müll, um getrennte Müllsammlungen und um Wiederverwertung von Wertstoffen werden durch die neue EG-Richtlinie über gefährliche Abfälle (91/689/EWG) konterkariert. Die Folgen sind nicht nur ein ökologisches Desaster, sondern sie sind auch in wirtschaftlicher Hinsicht unverantwortlich: Nicht getrennte Sammlung und Wiederverwertung, sondern ein „Einheitsberg Sondermüll" werden die Folge sein.

Die Kosten für eine Klinik werden um das Zehnfache steigen. Dies würde nach Schätzungen bedeuten: Statt bisher ca. 300 Mio. DM müßten die Krankenhäuser in der Bundesrepublik Deutschland in Zukunft ungefähr 4 Mrd. DM für die Abfallentsorgung ausgeben.

Die Bundesregierung ist verantwortlich für diese Politik, da sie im Rat der Richtlinie zugestimmt hat.

In der Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft vom 12. Dezember 1991 über gefährliche Abfälle (91/689/EWG) werden Abfälle aus Krankenhäusern und anderen ärztlichen Einrichtungen als „gefährliche Abfälle" eingestuft, wenn sie infektiös oder ökotoxisch sind. Die Konsequenzen dieser Bestimmungen sind ökologisch katastrophal und ökonomisch verheerend.

Die Begriffe „infektiös" und „ökotoxisch" werden so allgemein formuliert, daß nicht nur der gesamte Krankenhausabfall, sondern im Grunde jeglicher Abfall, auch normaler Hausmüll, als „gefährlich" eingestuft werden müßte.

Aus Sorge um eine ökologische, gesundheitsgerechte und wirtschaftliche Entsorgung des Abfalls der Kliniken und anderer ärztlicher Einrichtungen fragen wir die Bundesregierung:

1. Aufgrund welcher Erkenntnisse hat die Bundesregierung der allgemeinen Definition der Begriffe „infektiös" und „ökotoxisch" im Anhang III der Richtlinie des Rates vom 12. Dezember 1991 über gefährliche Abfälle (91/689/EWG) zugestimmt? Welche Auswirkungen wird die Richtlinie auf die Einstufung von Klinikabfällen haben?

2. Auf welche wissenschaftlichen Studien, dokumentierte praktische Erfahrungen von ärztlicher Seite, Definitionen und epidemiologische Erkenntnisse bezieht sich die Bundesregierung in ihrer Beurteilung des in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen anfallenden Abfalls? Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Experten für Krankenhaushygiene, daß Abfall aus medizinischen Einrichtungen wesentlich geringer bakteriell kontaminiert ist als unser täglicher Hausmüll?

3. Wie schlüsselt sich der in Krankenhäusern anfallende Müll nach den Kenntnissen der Bundesregierung auf, welche Bemühungen der Krankenhäuser zur Reduzierung, getrennten Sammlung und Wiederverwertung von Abfall sind der Bundesregierung bekannt, und welche abfallpolitischen Ziele auf diesem Gebiet hat sich die Bundesregierung selbst gesetzt?

4. Nach welchen Kriterien wird die Bundesregierung die Begriffe „infektiös" und „ökotoxisch" in bezug auf Krankenhausabfälle definieren? Welche Konsequenzen werden sich auf Abfallvermeidungs- und verwertungsstrategien für Krankenhäuser ergeben?

5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß ohne Definition der Begriffe „infektiös" und „ökotoxisch" speziell für Klinikmüll eine Einstufung als gefährlicher Abfall die Konsequenz wäre? Mit welchen zusätzlichen Kosten würde das Gesundheitswesen belastet?

6. Welche personellen und logistischen Konsequenzen ergäben sich für die Kliniken?

7. Wie erklären sich nach Auffassung der Bundesregierung die Widersprüche zwischen den Bestimmungen der Richtlinie mit dem zeitgleich (Mai 1991) publizierten „Merkblatt über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen aus öffentlichen und privaten Einrichtungen des Gesundheitsdienstes" der Länder-Arbeitsgemeinschaft-Abfall (LAGA)?

Fragen7

1

Aufgrund welcher Erkenntnisse hat die Bundesregierung der allgemeinen Definition der Begriffe „infektiös" und „ökotoxisch" im Anhang III der Richtlinie des Rates vom 12. Dezember 1991 über gefährliche Abfälle (91/689/EWG) zugestimmt? Welche Auswirkungen wird die Richtlinie auf die Einstufung von Klinikabfällen haben?

2

Auf welche wissenschaftlichen Studien, dokumentierte praktische Erfahrungen von ärztlicher Seite, Definitionen und epidemiologische Erkenntnisse bezieht sich die Bundesregierung in ihrer Beurteilung des in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen anfallenden Abfalls? Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Experten für Krankenhaushygiene, daß Abfall aus medizinischen Einrichtungen wesentlich geringer bakteriell kontaminiert ist als unser täglicher Hausmüll?

3

Wie schlüsselt sich der in Krankenhäusern anfallende Müll nach den Kenntnissen der Bundesregierung auf, welche Bemühungen der Krankenhäuser zur Reduzierung, getrennten Sammlung und Wiederverwertung von Abfall sind der Bundesregierung bekannt, und welche abfallpolitischen Ziele auf diesem Gebiet hat sich die Bundesregierung selbst gesetzt?

4

Nach welchen Kriterien wird die Bundesregierung die Begriffe „infektiös" und „ökotoxisch" in bezug auf Krankenhausabfälle definieren? Welche Konsequenzen werden sich auf Abfallvermeidungs- und verwertungsstrategien für Krankenhäuser ergeben?

5

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß ohne Definition der Begriffe „infektiös" und „ökotoxisch" speziell für Klinikmüll eine Einstufung als gefährlicher Abfall die Konsequenz wäre? Mit welchen zusätzlichen Kosten würde das Gesundheitswesen belastet?

6

Welche personellen und logistischen Konsequenzen ergäben sich für die Kliniken?

7

Wie erklären sich nach Auffassung der Bundesregierung die Widersprüche zwischen den Bestimmungen der Richtlinie mit dem zeitgleich (Mai 1991) publizierten „Merkblatt über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen aus öffentlichen und privaten Einrichtungen des Gesundheitsdienstes" der Länder-Arbeitsgemeinschaft-Abfall (LAGA)?

Bonn, den 18. Dezember 1992

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