Vermögenszuordnung des volkseigenen Vermögens der DDR
des Abgeordneten Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie viele Anträge auf Zuordnung des volkseigenen Vermögens auf Bund, Länder, Kommunen und Treuhandanstalt gibt es jeweils in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und im östlichen Teil Berlins?
Wie viele sind davon jeweils entschieden?
Mit wie vielen Anträgen zur Vermögenszuordnung ist zu rechnen?
Wo sieht die Bundesregierung die Ursachen für die Verzögerungen?
Mit wie vielen Angestellten sind die Zuordnungsstellen laut Stellenplan personell jeweils ausgestattet?
In welchem Umfang sind die Stellen besetzt?
Wie viele Stellen wären notwendig, um eine unverzügliche Abarbeitung der Zuordnungsanträge zu gewährleisten?
Welche sozialen Folgen entstehen aus der noch fehlenden Zuordnung und demzufolge nicht möglicher Entscheidungen (z. B. für die Kommunen zur Gewerbeansiedlung), bezogen auf Arbeitslosigkeit und Produktionsausfall?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, die Situation zu verändern?
Welche weiteren Maßnahmen sind vorgesehen?
Welche Veränderungen der Zuordnungsregelungen sind vorgesehen?
In welchem Umfang erfolgt eine Rechtsberatung insbesondere der kleinen Kommunen durch das Bundesministerium des Innern?