Die z. T. schwierigen Fragen der Zuordnung des ehemals volkseigenen Vermögens an die Gebietskörperschaften der neuen Bundesländer wurden vom Bundesministerium des Innern bereits frühzeitig zum Anlaß genommen, einen Beraterstab einzurichten, der den Kommunen bei der Lösung von Einzelfällen Unterstützung gewährt. Aufgrund der nach wie vor großen Nachfrage werden von dem Beraterstab seit nunmehr über zwei Jahren laufend Beratungen durchgeführt. Allein 1992 waren es weit über 150 Einzel- und Gruppenberatungen (z. B. Bürgermeister eines Landkreises), die sowohl der Schulung und Fortbildung als auch der Einzelfallbearbeitung dienten. Das Angebot, auch schriftlich und telefonisch Fälle und Probleme zu erörtern, wurde in Hunderten von Fällen von den Kommunen wahrgenommen.
Darüber hinaus werden folgende weitere Hilfen des Bundes erbracht, die insbesondere vom Bundesministerium des Innern organisiert, durchgeführt und koordiniert werden:
- Schulung und Betreuung der aufgrund der Personalkostenzuschußrichtlinie des Bundesministeriums des Innern mitfinanzierten Juristen (über 100) im Tätigkeitsbereich der Vermögenszuordnung und des Investitionsvorranggesetzes durch Experten des Bundesministeriums des Innern. Dieser Service wird von Gemeinden, Städten und Landkreisen auch für weiteres Personal in Anspruch genommen.
- Bereits seit 1991 werden Mitarbeiter aus dem Bereich der Übertragung kommunalen Vermögens auf zweitägigen Fachtagungen der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung geschult. Auf den bislang 15 durchgeführten Veranstaltungen wurden bisher über 1500 Kommunalbedienstete unterrichtet. Angesichts der großen Nachfrage sind für 1993 zwölf weitere Fachtagungen konzipiert.
- Vom Bundesministerium des Innern werden zum Zwecke des Erfahrungsaustausches Arbeitstreffen zwischen dem Bundesministerium des Innern, den Oberfinanzdirektionen, der Treuhandanstalt und den antragstellenden Gebietskörperschaften organisiert. Damit soll vor allem auch die gleichmäßige Behandlung von Problemfällen sichergestellt werden.
Die Beratung der Kommunen in den neuen Ländern erfolgt nicht nur über Schulungs- und Beratungsveranstaltungen, sondern auch über zweckgerichtete Veröffentlichungen im Infodienst Kommunal. Dort wird auch die Arbeitsanleitung des Bundesministeriums des Innern zur Übertragung kommunalen Vermögens vom 16. November 1990 laufend fortgeschrieben (letztmals in Heft 61 Infodienst Kommunal vom 20. November 1992).
Nach unserer Verfassungsordnung gehört es zu den originären Aufgaben der neuen Länder, das Personal ihrer staatlichen Ebene einschließlich des Personals der Kommunen fort- bzw. weiterzubilden.
Die vielfältigen Hilfen des Bundesministeriums des Innern können daher nur unterstützend, subsidiär und in Abstimmung mit den neuen Ländern erfolgen.