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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Wärmeschutzverordnung und CO2-Minderung (G-SIG: 12011205)

Wärmeschutzstandard an Gebäuden, Anzahl der Niedrigenergiehäuser, CO2-Einsparpotential bei unterschiedlichen Normen

Ressort

Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau

Datum

10.02.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/415719.01.93

Wärmeschutzverordnung und CO 2-Minderung

der Abgeordneten Monika Ganseforth, Friedhelm Julius Beucher, Lieselott Blunck (Uetersen), Thea Bock, Brigitte Adler, Edelgard Bulmahn, Ursula Burchardt, Marion Caspers-Merk, Dr. Marliese Dobberthien, Ludwig Eich, Elke Ferner, Iris Gleicke, Günter Graf, Dr. Liesel Hartenstein, Gabriele Iwersen, Arne Fuhrmann, Susanne Kastner, Marianne Klappert, Horst Kubatschka, Dr. Klaus Kübler, Uwe Lambinus, Detlev von Larcher, Klaus Lennartz, Heide Mattischeck, Ulrike Mehl, Michael Müller (Düsseldorf), Jutta Müller (Völklingen), Dr. Edith Niehuis, Manfred Reimann, Siegfried Scheffler, Dieter Schloten, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Walter Schöler, Dietmar Schütz, Ernst Schwanhold, Hans Georg Wagner, Wolfgang Weiermann, Reinhard Weis (Stendal), Dr. Axel Wernitz, Uta Zapf

Vorbemerkung

Auf die Raumwärme entfällt in der Bundesrepublik Deutschland rund ein Drittel des gesamten Energieverbrauchs, bei den privaten Haushalten fast 80 %.

Durch bessere Energienutzung im Raumwärmebereich ließen sich große Mengen CO 2-Emissionen verhindern. Die technischen Potentiale rationeller Energienutzung liegen hier beim Gebäudebestand bei 70 bis 90 % und beim Neubau bei 70 bis 80 %, wobei ein wesentlicher Beitrag zur Energieverbrauchsminderung durch einen wesentlich erhöhten Wärmeschutz erreicht werden könnte.

Den für den erhöhten Wärmeschutz notwendigen Investitionskosten stehen verminderte Ausgaben bei den Heizkosten gegenüber, so daß rechtzeitig vorgenommener Wärmeschutz wirtschaftlich ist.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie viele Bauherren unterschreiten den mit dem Bauantrag eingereichten Wärmeschutznachweis?

Ist es zutreffend, daß nur jedes siebte Gebäude bei der Ausführung den vorgeschriebenen Mindeststandard im Wärmeschutz erreicht?

2

Wie wird die Einhaltung der Wärmeschutzmaßnahmen kontrolliert?

3

Wie wird die Nichteinhaltung der Wärmeschutzmaßnahmen sanktioniert?

Welche Sanktionen hält die Bundesregierung darüber hinaus für nötig?

4

Welche zusätzlichen Verwaltungskosten würde die Sicherstellung des Vollzugs verursachen (beispielsweise durch Kontrollen bei der Bauausführung oder durch Infrarotaufnahmen)?

Wäre es zumutbar, diese Kosten auf den Bauherrn umzulegen?

5

Wie viele Niedrigenergiehäuser sind in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt nach der schwedischen Norm (30 kWh/m2) errichtet?

6

Plant die Bundesregierung Förderprogramme, um den Bau dieses Gebäudetyps zu forcieren?

7

Wie viele Gebäude (in Prozent und absolut), jeweils in den alten und neuen Ländern, erfüllen z. Z. den Wärmeschutzstandard von 60 kWh/m 2 ?

8

Wie hoch läge das CO2-Einsparpotential bei Altbauten in den neuen Bundesländern, wenn sie jeweils

a) nach der schwedischen Norm (30 kWh/m 2 ),

b) nach der Norm 60 kWh/m 2 ,

c) nach der in der neuen WärmeschutzVO vorgesehenen Norm (100 kWh/m2 ) modernisiert würden?

9

Welche Mehrkosten würden den Hausbesitzerinnen/Hausbesitzern im jeweiligen Fall entstehen (pro m 2 )?

Wie groß wäre die Heizkosteneinsparung?

10

Bis wann hätten sich die erhöhten Kosten amortisiert

a) bei jetzigem Energiepreisniveau,

b) bei einer Verdopplung des Energiepreisniveaus?

Welche Auswirkungen hätte dies auf das Mietpreisniveau?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß zahlreiche Fertighäuser bereits fast das schwedische Niedrigenergiehausniveau erreichen, ohne daß Mehrkosten entstehen?

Welche Rückschlüsse ergeben sich hieraus für den konventionellen Hausbau?

12

Wie viele Gebäude werden voraussichtlich von jetzt ab bis zum Inkrafttreten der neuen WärmeschutzVO Anfang 1995 in den alten und vor allem in den neuen Bundesländern nach dem veralteten Standard von 1982 gebaut?

Wieviel CO2 würde zusätzlich gespart, wenn man — im Vergleich dazu — die gleiche Anzahl Häuser nach dem Standard 30 bzw. 60 kWh/m 2 bauen würde?

Welche Heizkosten würden dadurch zusätzlich gespart?

13

Beabsichtigt die Bundesregierung auf die Länder hinzuwirken, daß beim sozialen Wohnungsbau, aber auch bei öffentlich geförderten Bauvorhaben, Häuser errichtet werden, deren Wärmeschutzmaßnahmen den vorgegebenen Wert von 100 kWh/m2 unterschreiten?

14

In welcher Form wirkt die Bundesregierung darauf hin, daß staatliche Bauten im In- und Ausland sich modernster Energiesparbauweise und der Anwendung regenerativer Energien in vorbildlicher Art und Weise bedienen, oder lehnt sie die Vorbildfunktion staatlichen Hochbaus im Hinblick auf die selbstgesetzten Ziele der CO 2-Minderung ab?

15

Wäre es hilfreich, im Energiespargesetz den Begriff der „Wirtschaftlichkeit" durch den Begriff der „Zumutbarkeit" zu ersetzen, um die energiepolitisch günstigste Sanierung des Baubestandes zu erreichen?

Bonn, den 19. Januar 1993

Monika Ganseforth Friedhelm Julius Beucher Lieselott Blunck (Uetersen) Thea Bock Brigitte Adler Edelgard Bulmahn Ursula Burchardt Marion Caspers-Merk Dr. Marliese Dobberthien Ludwig Eich Elke Ferner Iris Gleicke Günter Graf Dr. Liesel Hartenstein Gabriele Iwersen Arne Fuhrmann Susanne Kastner Marianne Klappert Horst Kubatschka Dr. Klaus Kübler Uwe Lambinus Detlev von Larcher Klaus Lennartz Heide Mattischeck Ulrike Mehl Michael Müller (Düsseldorf) Jutta Müller (Völklingen) Dr. Edith Niehuis Manfred Reimann Siegfried Scheffler Dieter Schloten Horst Schmidbauer (Nürnberg) Walter Schöler Dietmar Schütz Ernst Schwanhold Hans Georg Wagner Wolfgang Weiermann Reinhard Weis (Stendal) Dr. Axel Wernitz Uta Zapf

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