Eingriff in das Elbflussbett bei Torgau
der Abgeordneten Peter Hettlich, Nicole Maisch, Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Rainder Steenblock, Cornelia Behm, Bettina Herlitzius, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Einer Meldung der Torgauer Zeitung vom 23. Mai 2008 ist zu entnehmen, dass seit dem 15. Mai 2008 Teile des Torgauer Felsens in der Elbe abgefräst werden, obwohl Ausbaumaßnahmen an der Elbe planungsrechtlich unzulässig sind. Voraussichtlich soll dieser Eingriff drei Wochen dauern.
Der Torgauer Felsen liegt in der so genannten Erosionsstrecke der Elbe, die von Mühlberg bis an die Saalemündung reicht. Die Eintiefung des Wasserspiegels der Elbe auf diesem Abschnitt ist besorgniserregend. Daher ist jeglicher Eingriff in das Flussbett auf das Sorgfältigste zu prüfen, da die Auswirkungen eines solchen Eingriffs die Erosion flussabwärts noch verstärken könnten und zudem unumkehrbar sind. Außerdem gehört der betreffende Abschnitt der Elbe zum Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH) „Elbtal zwischen Mühlberg und Greudnitz“.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie viel Gestein wurde und wird insgesamt abgetragen bzw. abgefräst? Wie viele Tonnen an Gestein werden insgesamt entnommen?
Welche Auswirkungen hat das auf die Fahrrinne? Wird die Fahrrinne der Elbe dabei vertieft?
Wie wird verhindert, dass mit der Fräse nicht auch fester Felsen abgefräst wird?
Stellt der Torgauer Felsen bzw. der Ort der Baumaßnahmen eine Untiefe dar? Ist der Torgauer Felsen eine die Fahrrinnen bestimmende Stelle?
Wird das Gestein zwischengelagert, und wenn ja, wo?
Wo wird „das beräumte Material“ wieder „eingebaut“? Nach welchem Verfahren wurden diese Stellen ausgewählt?
Wie ist die Beschaffenheit des Porphyrs in der Elbe bei Torgau? In welcher Richtung neigen sich die Klüftungen des Felsens?
Welche Auswirkungen durch den Eingriff sowohl ober- als auch unterhalb sind kurz-, mittel und langfristig zu erwarten?
Wann wurde der letzte derartige Eingriff vorgenommen, und wann ist voraussichtlich wieder ein Eingriff notwendig?
Wurde eine FFH-Prüfung durchgeführt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum nicht?
Wurden die Baumaßnahmen mit der Staatsregierung Sachsen abgestimmt, und welche Behörden haben ihr Einvernehmen gegeben?
Mit welchen weiteren Behörden wurden die Maßnahmen abgestimmt und/oder das Einvernehmen hergestellt?
Wo sind die entsprechenden Besprechungsprotokolle für die Öffentlichkeit einsehbar?
Welche Untersuchungen und Daten (Peilungen etc.) liegen der Baumaßnahme zu Grunde (Bitte Datensätze beilegen)?
Mit welchen Kriterien und mit welchem Ergebnis wurde vor Beginn des Eingriffs am Gewässerbett auf das Einhalten des Verschlechterungsverbotes hin geprüft, wie es gemäß der Wasserrahmenrichtlinie vorgesehen ist?