Demografie-Strategie der Bundesregierung
der Abgeordneten Britta Haßelmann, Ekin Deligöz, Kai Gehring, Katrin Göring-Eckardt, Priska Hinz (Herborn), Krista Sager und Grietje Staffelt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) stellt in seiner aktuellen Studie „Die demographische Lage in Deutschland 2007“ fest, dass Deutschland seit 2003 einen kontinuierlich angewachsenen Bevölkerungsrückgang aufweise. „Der Alterungsprozess in Deutschland hat bereits vor 100 Jahren begonnen und wird sich in den nächsten 50 Jahren fortsetzen“. Differenzierte Zahlen zur demografischen Entwicklung liegen seit Jahren vor. Es gab zwei……”Enquete-Kommissionen im Deutschen Bundestag und etliche weitere in den Bundesländern. Mit Blick auf den demografischen Wandel besteht also insgesamt weniger ein Erkenntnis- als vielmehr ein Umsetzungsproblem. Dringend notwendig ist eine Gesamtstrategie zur Bewältigung des demografischen Wandels.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Welche Ziele hat die Bundesregierung bei der Bewältigung des demografischen Wandels bisher umgesetzt, und welche Ergebnisse konnten dabei erreicht werden?
Liegt die Federführung im Politikfeld „Demografischer Wandel“ beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) oder dem Bundeskanzleramt?
Welche Aufgabe hat die Projektgruppe „Demografischer Wandel“ im Bundeskanzleramt? Welche Ergebnisse hat diese Projektgruppe bisher erzielt?
Gibt es eine kontinuierliche Zusammenarbeit im Bereich demografischer Wandel innerhalb der Bundesregierung sowie zwischen Bundesregierung, Bundesländern, Gemeinden und Kommunen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in welcher Form?
Welche Instrumente hält die Bundesregierung für geeignet, um den demografischen Wandel als Querschnittsaufgabe im politischen Prozess zu implementieren, und wie stellt die Bundesregierung dabei sicher, dass entsprechende wissenschaftliche Expertisen wie z. B. Langfristprognosen, berücksichtigt werden?
Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, auf Bundesebene ein Monitoring einzuführen, das „für eine Berücksichtigung der Interessen und Bedürfnisse älterer Menschen in allen Ressorts und Bereichen sorgt“, wie dies z. B. im aktuellen Hamburger Koalitionsvertrag vereinbart wurde? Wenn nein, warum nicht?
Wäre aus Sicht der Bundesregierung ein eigenständiger periodischer Demografiebericht – ähnlich dem Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland – sinnvoll? Wenn nein, warum nicht?
Inwieweit sieht die Bundesregierung den Fortschrittsbericht zur Nachhaltigkeitsstrategie für Deutschland als geeignete Informationsquelle, um über ihre demografiepolitischen Aktivitäten zu berichten?
Plant die Bundesregierung den Vorschlag des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), einen Demografiecheck einzuführen und „sämtliche Entscheidungen künftig auf ihre Demografietauglichkeit hin zu überprüfen“ (vgl. Pressemitteilung vom 5. Mai 2008), aufzugreifen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in welcher Form, und wie sollten dann nach Meinung der Bundesregierung die anderen staatlichen Ebenen (Länder, Gemeinden und Kommunen) dabei mit einbezogen werden?
Befasst sich die Bundesregierung mit der Erarbeitung eines Nachhaltigkeitschecks, der künftig alle Programme und Maßnahmen des Bundes zur Förderung der sozialen und technischen Infrastruktur betreffen soll? Wenn, ja, wann und in welcher Form soll dieser umgesetzt werden? Wenn nein, was hält die Bundesregierung für angemessene Instrumente, um eine Bedarfsanalyse bei der Vergabe von Bundesmitteln zu gewährleisten?
Wird die Bundesregierung die Empfehlung aus dem Bericht des Parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwicklung „Demographischer Wandel und nachhaltige Infrastrukturplanung“ vom 29. März 2007 „zu prüfen, inwieweit künftig neue öffentliche oder mit öffentlichen Mitteln geförderte Vorhaben im Bereich der Infrastruktur bereits im Vorfeld auf ihre Demografiefestigkeit und nachhaltige Wirkung hin überprüfen werden können, damit bereits absehbare spätere Anpassungsmaßnahmen vermieden werden können. Bei der Planung sollten – nach dem Vorbild des Modells zur Infrastrukturkostenrechnung des BBR – Kosten und Nutzen bilanziert werden, die in Gegenwart und Zukunft für die tatsächliche Inanspruchnahme bzw. Bereitstellung von Infrastrukturleistungen entstehen.“ umsetzen? Wenn ja, wann und in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?
Was sind nach Meinung der Bundesregierung geeignete Instrumente, um die im Artikel 72 des Grundgesetzes (GG) festgelegte „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse“ auch im demografischen Wandel aufrechtzuerhalten?