Ergänzende Informationen zur monatlichen Asylstatistik für den Monat Juni 2008
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die monatliche Pressemitteilung des Bundesministeriums des Inneren (BMI) zu den aktuellen Asylzahlen enthält wichtige Angaben, nicht etwa zu Widerrufsverfahren, zu Rücküberstellungen in andere EU-Mitgliedstaaten, zu von Amts wegen gestellten Asylanträgen für in der Bundesrepublik Deutschland geborene Kinder von Asylsuchenden usw. Hierdurch kann ein verzerrtes Bild der Schutzgewährung in der Bundesrepublik Deutschland entstehen, denn seit längerem übersteigt zum Beispiel die Zahl der Asylwiderrufe diejenige der Asylanerkennungen, und auch die Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden anerkannten Flüchtlinge sinkt (vgl. Bundestagsdrucksache 16/8321).
Die Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern ist zudem unübersichtlich gestaltet, so dass Presseagenturen immer wieder die Quote der Asylbzw. Flüchtlingsanerkennung falsch wiedergeben, indem lediglich die Zahl der nach Artikel 16a des Grundgesetzes (GG), nicht jedoch die weitaus größere Zahl der nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannten Flüchtlinge aufgegriffen wird. Besonders aussagekräftig und nachvollziehbar ist die in der Pressemitteilung nicht genannte „Gesamtschutzquote“, die alle Formen der Anerkennung, auch von Abschiebungshindernissen, umfasst (§ 16a GG, § 3 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 AufenthG).
Aus der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 16/7592 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. geht hervor, dass die Bundesregierung keinen Handlungs- bzw. Änderungsbedarf in Bezug auf die monatliche Präsentation der Asylzahlen sieht, so dass regelmäßige Nachfragen erforderlich sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie hoch war die Gesamtschutzquote (siehe Vorbemerkung) in der Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für den Monat Juni 2008, für den Zeitraum Januar bis Juni 2008, und wie lautet der Vergleichswert für 2007 (in Prozent)?
Wie hoch war die jeweilige Gesamtschutzquote differenziert nach den zehn stärksten Herkunftsländern im Juni 2008 bzw. für den Zeitraum Januar bis Juni 2008, und wie lautet der jeweilige Vergleichswert für 2007?
Wie hoch war die Gesamtschutzquote im Juni 2008 bzw. für den Zeitraum Januar bis Juni 2008, wenn die Zahl der Anerkennungen auf die Zahl der Sachentscheidungen bezogen wird, d. h. wenn formelle Entscheidungen, bei denen es zu keiner inhaltlichen Bewertung des Asylgesuchs kommt, nicht berücksichtigt werden, und wie lautet der Vergleichswert für 2007?
Wie viele Widerrufsverfahren wurden im Juni 2008 und im Zeitraum Januar bis Juni 2008 eingeleitet, und wie lautet der jeweilige Vergleichswert für 2007 (bitte Gesamtzahl angeben und nach den verschiedenen Formen der Anerkennung differenzieren)?
Welche zehn Herkunftsländer waren hierbei in den benannten Zeiträumen am stärksten betroffen, und wie lautet der jeweilige Vergleichswert für 2007 (bitte Widerrufe in absoluten und in Prozentzahlen angeben)?
Wie viele Entscheidungen in Widerrufsverfahren mit welchem Ergebnis (Widerruf, kein Widerruf, Verfahrenseinstellung) gab es im Juni 2008 und im Zeitraum Januar bis Juni 2008, und wie lautet der jeweilige Vergleichswert für 2007 (bitte die Gesamtzahlen auch nach den zehn am stärksten betroffenen Herkunftsländern differenzieren)?
In wie vielen Fällen ruhten im Juni 2008 Widerrufsverfahren bzw. für welche Länder- und/oder Personengruppen galten im Juni 2008 Ruhensregelungen?
Wie viele Verfahren im Rahmen der Dublin-II-Verordnung wurden im Juni 2008 und im Zeitraum Januar bis Juni 2008 eingeleitet, und wie lautet der jeweilige Vergleichswert für 2007 (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen die Relation zu allen Asylerstanträgen, sowie die Quote der auf EURODAC-Treffern basierenden Verfahren angeben)?
Welches waren in den benannten Zeiträumen die zehn am stärksten betroffenen Herkunftsländer und welches die zehn am stärksten angefragten EU-Mitgliedstaaten, und wie lautet der jeweilige Vergleichswert für 2007 (bitte in absoluten Werten und in Prozentzahlen angeben)?
Wie viele Dublin-Entscheidungen mit welchem Ergebnis (Überstellung an einen anderen EU-Mitgliedstaat, Zuständigkeit der Bundesrepublik Deutschland nach der Dublin-II-Verordnung, Selbsteintritt nach Artikel 3 Abs. 2 DublinV, humanitäre Fälle nach Artikel 15 DublinV) gab es im Juni 2008 und im Zeitraum Januar bis Juni 2008, und wie lautet der jeweilige Vergleichswert für 2007 (bitte auch nach den zehn am stärksten betroffenen Herkunfts- und Überstellungsländern differenzieren)?
Wie viele Überstellungen nach der Dublin-II-Verordnungen wurden im Juni 2008 und im Zeitraum Januar bis Juni 2008 vollzogen, und wie lautet der jeweilige Vergleichswert für 2007 (bitte auch nach Herkunftsländern und Überstellungsländern differenzieren)?
Wie viele Asylanträge wurden im Juni 2008 und im Zeitraum Januar bis Juni 2008 nach § 14a Abs. 2 AsylVfG von Amts wegen für hier geborene Kinder von Asylsuchenden gestellt, wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen von bzw. für Kinder(n) unter 16 Jahren bzw. von Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren bzw. von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gestellt, und wie lautet der jeweilige Vergleichswert für 2007 (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen in Relation zur Gesamtzahl der Asylanträge angeben)?
Welche Informationen erhalten welche bundesdeutschen Behörden in welchen Gremien, Arbeitszusammenhängen, Ausschüssen, informellen Treffen usw. über Entwicklungen der Asylzahlen in anderen EU-Mitgliedstaaten, und welche besonderen oder bemerkenswerten Entwicklungen gab es diesbezüglich aus Sicht der Bundesregierung in jüngster Zeit?