Zukunft der Juniorprofessuren
der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Cornelia Hirsch, Volker Schneider (Saarbrücken), Oskar Lafontaine, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mit der Neufassung des Hochschulrahmengesetzes am 16. Februar 2002 durch die damalige rot-grüne Bundesregierung sollten unter anderem veraltete Strukturen und Regelungen innerhalb des Hochschuldienstrechts abgelöst werden. Hemmnisse, die der Spitzenforschung und der Gewinnung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern im Wege standen, sollten beseitigt werden.
Eine der Neuerungen betraf die Einführung einer neuen Personalkategorie – die Juniorprofessur. Sie sollte Qualifikationsphasen verkürzen und Eigenständigkeit in Forschung und Lehre befördern.
Nach nunmehr mehr als vier Jahren nach dem Inkrafttreten der Reform ist eine Auswertung der Erfahrungen mit Blick auf eine wirksame Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern geboten. Hierzu sollten die bisherigen Ergebnisse des Programms offen gelegt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen31
a) Wie hoch ist die Anzahl der Juniorprofessuren und Hochschulen, die in den Jahren 2003 bis 2005 durch das Förderprogramm zur Ausstattung von Juniorprofessuren unterstützt worden sind?
b) Wie hoch ist darunter der Anteil von Juniorprofessorinnen (bitte nach Bundesländern, Hochschularten sowie Wissenschaftsdisziplinen aufgliedern)? Falls der Anteil an Juniorprofessorinnen deutlich unter 50 Prozent liegt, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um diesen Anteil zu erhöhen?
Wie viele Anträge von Hochschulen, die Einrichtung einer Juniorprofessur mit dem Bundesprogramm finanziell zu unterstützen, sind bisher abschlägig beschieden worden?
In welchem Umfang haben die Bundesländer in den Jahren 2003 bis 2005 Mittel für die Einrichtung von Juniorprofessuren bereitgestellt (bitte nach Ländern aufgliedern)?
a) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob der in den „Grundsätzen für die Förderung der Forschung im Rahmen von Forschungsnachwuchsgruppen durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Jahre 2004“ aufgeführte Zuschuss von 60 000 Euro für kurzfristige Herstellung der Arbeitsfähigkeit der Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern (Punkt 7) durch Hochschulleitungen in allen geförderten Fällen in voller Höhe an die Juniorprofessuren weitergeleitet wurde?
b) Wurde eine Differenzierung der Fördersumme nach Fachrichtungen vorgenommen und wenn ja, welche Schwerpunkte in der Quantifizierung gab es hierbei?
Ist der Bundesregierung darüber hinaus bekannt, ob und wenn ja, in welchem Umfang die DFG das Förderprogramm mit eigenen Mitteln ergänzt?
a) Sind seit der Einführung des Programms der Bundesregierung Missbrauchsfälle bekannt geworden und wenn ja, um welche Anzahl handelt es sich, wie und an welchen Hochschulen wurden die Mittel für die Erstausstattung zweckentfremdet?
b) Sind in den betroffenen Fällen die Fördersummen durch das BMBF von den Hochschulen zurückgefordert worden?
a) Wie viele Evaluationen wurden bisher durchgeführt, und welche wesentlichen Aussagen lassen sich aus den bereits vorgenommenen Evaluationen ziehen?
b) In wie vielen Fällen wurden die Arbeitsverhältnisse um weitere drei Jahre verlängert und die Berufungsfähigkeit auf eine unbefristete Professur festgestellt (Angaben in Prozent und absolut)? Wie hoch ist der Anteil an Frauen?
Wie schätzt die Bundesregierung die Prognose der Expertenkommission „Reform des Hochschuldienstrechts“ ein, die von einem mittelfristigen Bedarf von 6 000 Juniorprofessuren ausging?
Wie bewertet die Bundesregierung grundsätzlich das Förderprogramm zur Ausstattung von Juniorprofessuren? Hält sie dies für eine geeignete Möglichkeit, Nachwuchsforscherinnen und -forscher zu unterstützen? (Bitte gesondert auf die Probleme bei der Durchführung und die Akzeptanz des Förderprogramms an den Hochschulen eingehen.) Welche Schlussfolgerungen zieht die Regierung aus der bisher gelaufenen Förderung?
Wie lässt sich das Interesse an und die Reflexion des Förderprogramms Juniorprofessur in anderen europäischen Ländern schwerpunktartig zusammenfassen?
a) Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass von den ursprünglich für das Jahr 2005 im Einzelplan 30 eingestellten Mittel für die Ausstattung von Juniorprofessuren in Höhe von 26 Mio. Euro nur sieben Mio. Euro verbraucht wurden?
b) Aus welchen Gründen stellt die Regierung für das Haushaltsjahr 2006 nur Mittel in Höhe von 8,2 Mio. Euro für das Programm ein?
c) Auf welcher Grundlage erfolgt in der Finanzplanung für die Jahre 2007 und 2008 eine Mittelsteigerung auf 15,5 bzw. 14,5 Mio. Euro? Ist es Ziel der Bundesregierung, die bestehende Förderung auszuweiten und weitere Hochschulen bei der Ausstattung der Juniorprofessuren zu unterstützen?
d) Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung für die im Jahre 2009 vorgesehene Absenkung der Haushaltmittel in diesem Förderbereich?
a) Kann unter dem im Entwurf zum Einzelplan 30 angeführten Hinweis, dass das Programm nach 2009 neu ausgerichtet werden soll, verstanden werden, dass die Bundesregierung eine völlige Abschaffung des Programms zur Ausstattung der Juniorprofessuren ab dem Jahr 2010 plant, und wenn ja, weshalb?
b) Wenn nein: Mit welcher Stoßrichtung wird ein neues Programm angeschoben? Ab wann wird die Bundesregierung ein neues Programm auflegen? Gibt es hierzu bereits Verständigungen mit den Bundesländern?
Haben bisher alle Bundesländer die in § 72 HRG vorgesehene Übergangsfrist von drei Jahren eingehalten und die Juniorprofessur in ihre Landeshochschulgesetze umgesetzt? Wenn nein, welche Bundesländer betrifft dies? Ist in diesem Fall vor dem Hintergrund der noch in diesem Jahr zu beschließenden Föderalismusreform aus Sicht der Bundesregierung überhaupt noch zu erwarten, dass die Einführung dieser Personalkategorie in den betroffenen Landeshochschulgesetzen erfolgen wird?
a) Welche Bundesländer haben in ihren Hochschulgesetzen das Tenure-Track-Verfahren vorgesehen, welches das Hausberufungsverbot lockert?
b) Welche Lehrverpflichtung haben die betroffenen Bundesländer in ihren Verordnungen für die Juniorprofessuren vorgesehen?
Hält die Bundesregierung die im HRG bestehenden Personalkategorien beim hauptberuflichen wissenschaftlichen und künstlerischen Personal für ausreichend und bewährt? Plant die Bundesregierung neue Kategorien über die Juniorprofessur hinaus?
Welche Entwicklungen haben sich in den Ländern seit der zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Gesetzesnovelle abgezeichnet, mit der Länder entscheiden können, ob sie die Juniorprofessur zur Regelvoraussetzung für die ordentliche Professur machen?
a) Wie will die Bundesregierung ab 2009 mit dem Nebeneinander von Juniorprofessuren ohne Habilitationen und den bisherigen Qualifikationswegen umgehen?
b) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, damit die Juniorprofessuren als Personalkategorie in den Ländern erhalten bleiben?
Sind nach dem BVerfG-Urteil im Jahre 2004, mit welchem die Befristungsregelungen für nichtig erklärt wurden, in den Bundesländern Klagen auf Entfristungen geführt worden? Wenn ja, um wie viele Fälle handelt es sich dabei, und waren diese Verfahren erfolgreich?
Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung schon jetzt, um Nachwuchsforscherinnen und -forscher zu unterstützen? Welche im Bundeshaushalt Einzelplan 30 benannten Programme betrifft dies und in welcher Gesamthöhe werden Mittel für die Nachwuchsförderung aufgewendet? (Bitte dabei gesondert auf das von der Bundesregierung initiierte Programm der Graduiertenkollegs eingehen sowie auf Maßnahmen, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen sollen.)
a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um eine frühe Erstberufung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern zu ermöglichen?
b) Welche Ideen hat die Bundesregierung in Bezug auf die Verkürzung der Qualifikationsphasen – einschließlich Studium und Promotion – und auf die Erhöhung der Attraktivität von wissenschaftlichen Laufbahnen?