Verweigerte Erteilung von Aussagegenehmigungen zur zeugenschaftlichen Vernehmung vor dem 1. Untersuchungsausschuss der 4. Wahlperiode des sächsischen Landtages
der Abgeordneten Dr. Axel Troost, Dr. Barbara Höll und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der 1. Untersuchungsausschuss der 4. Wahlperiode des sächsischen Landtages, der zur Aufklärung der Versäumnisse und Fehlentscheidungen der sächsischen Staatsregierung bei der Aufgabenwahrnehmung gegenüber der Landesbank Sachsen Girozentrale (Sachsen LB) eingesetzt ist, hat im Rahmen seines Untersuchungsauftrages den Präsidenten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), Herrn Jochen Sanio, die Mitarbeiterin der Bafin, S. B. und den Regionalbereichsleiter Bankenaufsicht bei der Deutschen Bundesbank, Herrn Dr. R. durch ein Schreiben des Ausschussvorsitzenden als Zeugen geladen. Parallel hierzu wurden das Bundesministerium der Finanzen (BMF), die Bafin und die Deutsche Bundesbank entsprechend ersucht den vorgenannten Zeugen eine Aussagegenehmigung zu erteilen. Bis zum heutigen Tage verweigern das BMF, die Bafin und die Deutsche Bundesbank die Erteilung dieser Aussagegenehmigungen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Haben sich das Bundesministerium der Finanzen, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Deutsche Bundesbank in ihrer Verweigerungshaltung gegenüber dem Ersuchen des 1. Untersuchungsausschuss des sächsischen Landtages untereinander abgestimmt?
Wenn ja, warum, und in welcher Form geschah dies?
Würde nach Ermessen der Bundesregierung eine Aussage der eingangs genannten Zeugen den politischen Interessen der Bundesregierung oder einer der in der Bundesregierung vertretenen Parteien zuwiderlaufen?
Haben Mitglieder oder Vertreter der sächsischen Landesregierung hinsichtlich der Aussagegenehmigung für Jochen Sanio und S. B. versucht Einfluss auf die Entscheidung des BMF bzw. der Bafin zu nehmen?
Wenn ja, um welche Person(en) handelt es sich hierbei, und was war deren Intention?
Sind Personen, die gegenüber Jochen Sanio, S. B. oder Dr. R. weisungsbefugt sind, in irgendeiner Weise in Vorgänge involviert, die Gegenstand der Untersuchungen des 1. Untersuchungsausschusses des sächsischen Landtages sind?
Könnte nach Ermessen der Bundesregierung eine Aussage der eingangs genannten Zeugen zu einer Selbstbelastung oder zu einer Belastung von BMF, Bafin oder Deutscher Bundesbank hinsichtlich ihrer Rolle bei der Beaufsichtigung der SachsenLB führen?
Befürchtet die Bundesregierung für den Fall von Zeugenaussagen durch Jochen Sanio und S. B. vor besagtem Untersuchungsausschuss eine Aufdeckung und Bewertung der Arbeitsweise der Bafin?
Wenn ja, welche sachlichen Gründe sprechen nach Auffassung der Bundesregierung dafür, dass sich der 1. Untersuchungsausschuss des sächsischen Landtages kein Bild über die Arbeitsweise der Bafin machen soll, und erwägt die Bundesregierung Jochen Sanio insoweit eine Aussagegenehmigung zu erteilen, dass eine Nichtaufdeckung und Bewertung der Arbeitsweise der Bafin dennoch garantiert ist?
Gibt es eine Rechtsgrundlage, auf die sich die Bundesregierung bei der Nichterteilung der in Rede stehenden Aussagegenehmigungen beruft?
Wenn ja, steht diese Rechtsgrundlage in irgendeinem Zusammenhang mit geheimdienstlicher Tätigkeit, und steht die Arbeitsweise der Bafin bezüglich der SachsenLB in irgendeinem Zusammenhang mit geheimdienstlicher Tätigkeit?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der 1. Untersuchungsausschuss des sächsischen Landtages seinem Untersuchungsauftrag auch vollumfänglich gerecht werden kann, wenn weiterhin den geladenen Zeugen Jochen Sanio, S. B. und Dr. R. die Genehmigung zur Aussage verweigert wird?
Wenn ja, auf welche Einschätzung bzw. Erkenntnisse stützt sich die Bundesregierung hierbei?
Worin unterschieden sich und wo überlappten sich die Aufgaben von Bafin und Deutscher Bundesbank bei der Beaufsichtigung der SachsenLB?
Gab es bei der Beaufsichtigung der SachsenLB Abstimmungsschwierigkeiten zwischen Bafin und Deutscher Bundesbank?
Wenn ja, wie drückten sich diese Abstimmungsschwierigkeiten aus, und welche Konsequenzen hatte dies?
Welche Lehren zieht die Bundesregierung aus den Vorgängen, die Gegenstand der Untersuchungen des 1. Untersuchungsausschusses des sächsischen Landtages sind für die künftige Praxis der Bankenaufsicht durch die Bafin und die Deutsche Bundesbank?