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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Erhalt "industrieller Kerne" in den neuen Bundesländern (G-SIG: 12011213)

Zahl der am 31.12.1992 unter der Verwaltung der Treuhandanstalt stehenden Betriebe (aufgeschlüsselt nach Größe, Branchen und Regionen), Höhe des Kapitals, der Gewinne und Verluste, Eröffnungsbilanzen, Privatisierungs- und Sanierungschancen dieser Unternehmen, Angaben über die zu den erhaltenswerten industriellen Kernen zählenden Industriezweige und industriellen Regionen, Finanzierung und Art des Umbaus, Verzicht der Treuhandanstalt auf individuelle Lösungen und partielle Privatisierungen während des Sanierungszeitraums Erhalt bzw. Absicherung von Arbeitsplätzen durch begleitende Maßnahmen

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

23.03.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/417820.01.93

Erhalt „industrieller Kerne" in den neuen Bundesländern

der Abgeordneten Andrea Lederer und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, Dr. Helmut Kohl, hat erklärt, die Industrien in den neuen Bundesländern „nicht absaufen" zu lassen und die „industriellen Kerne" der noch nicht privatisierten Restbestände der unter der Obhut der Treuhandanstalt befindlichen Industrien zu erhalten. Diese Zusage des Bundeskanzlers setzt eine staatliche Industriepolitik voraus, die sich mit allen involvierten gesellschaftlichen Gruppen und Institutionen — dem Bund, den neuen Ländern, den Gewerkschaften, der Treuhandanstalt, den betreffenden Unternehmensleitungen und den Vertretern der Arbeitnehmer, den Industrie- und Handelskammern — über Umfang, Ziel und Umsetzung einer entsprechenden Sanierungsstrategie verständigen müßte, wenn tatsächlich den verbliebenen „industriellen Kernen" zukunftsträchtige Chancen eingeräumt werden sollen.

Bislang hat die Bundesregierung noch nicht bekanntgegeben, welche „industriellen Kerne " sie für erhaltenswert hält und in welchem Umfang sie die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen durchzuführen gedenkt. Mehr noch: das Vorhaben des Bundeskanzlers wird derzeit durch die Politik der Treuhandanstalt konterkariert, die nach wie vor rein betriebswirtschaftlich-individuelle Lösungen anstrebt und vorrangig auf die Privatisierung der Restbestände der DDR-Unternehmen setzt. Notwendig wäre also auch eine Sanierungspolitik „aus einem Guß", die die Treuhandpolitik mit der Politik der Bundesregierung in Übereinstimmung bringt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie viele Betriebe befinden sich (Stand: 31. Dezember 1992) noch in der Verwaltung der Treuhandanstalt, aufgeschlüsselt nach der Betriebsgröße unter 50, unter 250, unter 500 und über 500 Beschäftigten, nach der Branchenzugehörigkeit, nach ihrer regionalen Verteilung auf die einzelnen neuen Bundesländer?

2

Kann die Bundesregierung Angaben über die Höhe des Kapitalstocks, die Gewinne und Verluste sowie über die Eröffnungsbilanzen dieser Unternehmen unter treuhänderischer Verwaltung machen, um daraus die Privatisierungs- und Sanierungschancen, aber auch deren Risiken abzuleiten?

3

In welchem Umfang fördert die Treuhandanstalt die unter ihrer Verwaltung stehenden Industriebetriebe hinsichtlich investiver Zuschüsse, flankierender sozialer Maßnahmen zugunsten der Beschäftigten, der Bedienung der finanziellen Verbindlichkeiten aus Alt- und Neukrediten?

4

Welche Industrien und industriellen Regionen zählt die Bundesregierung zu den im Prinzip erhaltenswerten „industriellen Kernen", die durch eine aktive Sanierungspolitik zu unterstützen wären?

Gibt es darüber bereits eine Verständigung mit den Gewerkschaften, der Treuhandanstalt und den betreffenden Landesregierungen in den neuen Bundesländern?

5

Wie viele Mittel wird die Bundesregierung bereitstellen, um das „Absaufen" der unter treuhänderischer Verwaltung stehenden Unternehmen zu verhindern und ihnen „marktfähige" Zukunftschancen einzuräumen?

6

Wenn es um den Erhalt und den schrittweisen Umbau der „industriellen Kerne" zu „marktfähigen" Unternehmen geht, dann stellt sich die Frage, in welcher Form, Art und Weise dieser Umbau erfolgen soll.

Präferiert die Bundesregierung das „Atlas"-Projekt der sächsischen Landesregierung, den Aufbau von sechs „Management-KG" und/oder die früheren Sanierungs- und Restrukturierungspläne im Ruhrgebiet?

Befürwortet die Bundesregierung darüber hinaus die gezielte Errichtung von staatlichen Industrie-Holdings unter der Beteiligung der Banken und Mitwirkungsrechte der Gewerkschaften?

7

Wenn hinsichtlich des Erhalts und des Umbaus der verbliebenen „industriellen Kerne" für eine Übergangszeit der Sanierung gegenüber der Privatisierung eine Priorität eingeräumt wird, muß die Politik der Treuhandanstalt notwendigerweise in dieses Konzept integriert werden.

Ist die Treuhandanstalt dazu bereit, im Sanierungszeitraum auf das Prinzip „individueller Lösungen" und partieller Privatisierungen zu verzichten, das die Gesamtkonzeption bezüglich des Erhalts und Umbaus regionaler „industrieller Kerne" konterkarieren könnte?

8

Welche Überlegungen existieren seitens der Bundesregierung, die in den „industriellen Kernen" vorhandenen Arbeitsplätze zu erhalten und gegebenenfalls durch begleitende Maßnahmen der Arbeitsförderung, Umschulungs-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen der Arbeitnehmer abzusichern?

Bonn, den 20. Januar 1993

Andrea Lederer Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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