Übertragung des Vermögens der DDR in DM-Werte
des Abgeordneten Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Bestätigt die Bundesregierung, daß der Staatsvertrag zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland über die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion vom 18. Mai 1990 das ausschlaggebende Dokument für die Überführung des Vermögens der DDR per 1. Juli 1990 in DM-Werte ist?
Welche Abweichungen gibt es davon?
Wurden durch die Bundesregierung die notwendigen Maßnahmen veranlaßt, die sichern, daß die damit befaßten offiziellen Stellen einschließlich der Treuhandanstalt die Vorgaben dieses Vertrages einhalten?
Welche Maßnahmen wurden dazu veranlaßt?
Sind der Bundesregierung Verstöße gegen die Regelungen des Staatsvertrages zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland über die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion vom 18. Mai 1990 bekannt?
Was geschieht bei Verstößen?