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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Übertragung des Vermögens der DDR in DM-Werte (G-SIG: 12011221)

Abweichungen vom bzw. Verstöße gegen den Staatsvertrag vom 18.5.1990 bei der Überführung des DDR-Vermögens in D-Mark, Maßnahmen der Bundesregierung zur Einhaltung der Vertrags-Vorgaben

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

10.03.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/422128.01.93

Übertragung des Vermögens der DDR in DM-Werte

des Abgeordneten Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Bestätigt die Bundesregierung, daß der Staatsvertrag zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland über die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion vom 18. Mai 1990 das ausschlaggebende Dokument für die Überführung des Vermögens der DDR per 1. Juli 1990 in DM-Werte ist?

Welche Abweichungen gibt es davon?

2

Wurden durch die Bundesregierung die notwendigen Maßnahmen veranlaßt, die sichern, daß die damit befaßten offiziellen Stellen einschließlich der Treuhandanstalt die Vorgaben dieses Vertrages einhalten?

Welche Maßnahmen wurden dazu veranlaßt?

3

Sind der Bundesregierung Verstöße gegen die Regelungen des Staatsvertrages zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland über die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion vom 18. Mai 1990 bekannt?

Was geschieht bei Verstößen?

Bonn, den 27. Januar 1993

Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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