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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Bisherige Verwendung von Treuhandvermögen (G-SIG: 12011224)

Ausgaben für Gebäudemodernisierung und Einrichtungen der Treuhandanstalt, Höhe der Personalkosten, Zahlungen an Vorstands- und Verwaltungsratsmitglieder; Aufgliederung der für Stillegungen vorgesehenen Summe von 45 Mrd DM auf Beschäftigte, Liquidatoren und Vollstreckungsfirmen; Aufgliederung der für Übertragungs- und Entschädigungsansprüche vorgesehenen Summe von 13 Mrd DM, Rechtfertigung für eine Zahlung an Personen außerhalb der neuen Länder

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

30.03.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/422428.01.93

Bisherige Verwendung von Treuhandvermögen

des Abgeordneten Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wieviel wurde für die Modernisierung der Gebäude und Einrichtungen der Treuhandanstalt ausgegeben?

2

Welche Personalkosten sind in der Treuhandanstalt bisher entstanden?

3

Wieviel Geld wurde an Mitglieder des Vorstandes gezahlt?

4

Wieviel wurde für den Verwaltungsrat der Treuhandanstalt ausgegeben?

5

Laut DM-Eröffnungsbilanz der Treuhandanstalt sind 45 Mrd. DM für Stillegungen vorgesehen. Wie gliedern sich die 45 Mrd. DM auf?

6

Wieviel sind für die Beschäftigten der stillgelegten Unternehmen vorgesehen? In welchen Formen erfolgen die Zahlungen?

7

Wieviel entfällt für Liquidatoren und Vollstreckungsfirmen und -einrichtungen?

8

Falls keine Gesamtangaben vorliegen: Was ergeben die laut Eröffnungsbilanz vorliegenden Gutachten?

9

a) Wie gliedern sich die laut DM-Eröffnungsbilanz vorgesehenen 13 Mrd. DM Übertragungs- und Entschädigungsansprüche auf?

b) Welche Zahlungen wurden in welchen Größenordnungen bisher geleistet?

c) Welchen Anteil haben Bürgerinnen und Bürger aus den neuen Ländern bekommen?

d) Wie wird eine Zahlung an Personen gerechtfertigt, die nicht Bürgerinnen und Bürger der neuen Länder sind, obwohl der Einigungsvertrag, Artikel 25 Abs. 3 eine „ausschließliche und alleinige" Verwendung des volkseigenen Vermögens in den neuen Ländern vorsieht?

Bonn, den 27. Januar 1993

Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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