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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

DM-Eröffnungsbilanz der Treuhandanstalt (G-SIG: 12011230)

Rechtsgrundlagen für die Erstellung der DM-Eröffnungsbilanz der Treuhandanstalt zum 1.7.1990 mit den bis zum 31.7.1992 vorliegenden Erkenntnissen, Interpretation der Rückstellungen

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

11.03.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/421027.01.93

DM-Eröffnungsbilanz der Treuhandanstalt

des Abgeordneten Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

In der DM-Eröffnungsbilanz der Treuhandanstalt zum 1. Juli 1990 wurden die bis zum 31. Juli 1992 vorliegenden Erkenntnisse berücksichtigt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Mit welchen gesetzlichen Regelungen ist es gerechtfertigt, eine Eröffnungsbilanz zum 1. Juli 1990 mit bis zum 31. Juli 1992 vorliegenden Erkenntnissen zu erarbeiten?

2

Wird damit nicht das Anliegen einer Eröffnungsbilanz, die Tätigkeit des Unternehmens Treuhandanstalt gegenüber dem Ausgangspunkt zu bewerten, ausgeschlossen?

3

Bezogen auf die Rückstellungen der DM-Eröffnungsbilanz der Treuhandanstalt:

Ist es richtig, daß Rückstellungen nur in dem Umfang gebildet werden dürfen, wie die Leistungen im Laufe des Geschäftsjahres nachvollzogen werden?

Wie sind in diesem Zusammenhang die Rückstellungen in der Treuhandbilanz zu interpretieren?

Welche gesetzlichen Regelungen gibt es dazu?

Bonn, den 27. Januar 1993

Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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