Folgen der EG-Milchhygiene-Richtlinie
der Abgeordneten Horst Sielaff, Hermann Wimmer (Neuötting), Brigitte Adler, Dr. Eberhard Brecht, Marion Caspers-Merk, Dr. Fritz Gautier, Hans-Joachim Hacker, Manfred Hampel, Renate Jäger, Susanne Kastner, Marianne Klappert, Fritz Rudolf Körper, Regina Kolbe, Rolf Koltzsch, Hinrich Kuessner, Horst Kubatschka, Dr. Elke Leonhard-Schmid, Dr. Christine Lucyga, Christoph Matschie, Dr. Dietmar Matterne, Albrecht Müller (Pleisweiler), Rudolf Müller (Schweinfurt), Gerhard Neumann (Gotha), Jan Oostergetelo, Dr. Helga Otto, Dr. Martin Pfaff, Dr. Eckhart Pick, Otto Schily, Karl-Heinz Schröter, Dr. R. Werner Schuster, Wieland Sorge, Joachim Tappe, Dr. Gerald Thalheim, Ralf Walter (Cochem), Reinhard Weis (Stendal), Matthias Weisheit, Dr. Axel Wernitz, Lydia Westrich, Gudrun Weyel, Verena Wohlleben
Vorbemerkung
Durch die EG-Milchhygiene-Richtlinie werden die technischen Qualitätsanforderungen an Rohmilch drastisch verschärft. Während bis zum 31. Dezember 1992 Rohmilch mit bis zu 300 000 Keimen je ml und 500 000 somatischen Zellen je ml in die beste Güteklasse (1) eingestuft war, ist seit 1. Januar 1993 der Grenzwert für die höchste Güteklasse auf 100 000 Keime je ml bzw. 400 000 Zellen/ml herabgesetzt worden. Ab 1. Januar 1998 gilt Rohmilch oberhalb dieser Grenzwerte als nicht mehr verkehrsfähig, d. h., sie darf dann nicht mehr verkauft werden. Als Verwendungsalternative bleibt dann nur noch die Verfütterung.
Diese Neuregelung bei den rein technischen Qualitätskriterien wird erhebliche strukturelle und verfahrenstechnische Auswirkungen auf die Milchproduktion in Deutschland haben.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen18
Wie erklärt die Bundesregierung, daß nach der Milchhygiene-Richtlinie (92/46/EWG) des Rates Rohmilch, die bis zum 31. Dezember 1992 in der höchsten Güteklasse 1 eingestuft war, ab dem 1. Januar 1998 nicht mehr verkehrsfähig ist, also nur mehr zur Verfütterung geeignet sein soll?
Hat die Bundesregierung wissenschaftliche Erkenntnisse, die gesundheitliche/hygienische Bedenken hinsichtlich der weiteren Verwendung von Rohmilch der früheren Güteklasse 1 für Konsumzwecke nahelegen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, die auf einen positiven Zusammenhang zwischen den verschärften technischen Qualitätskriterien und den geschmacklichen bzw. den gesundheitlichen Qualitätsmerkmalen hindeuten?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Verschärfung der Grenzwerte für Keime bzw. somatische Zellen in der Milch ein geeignetes Mittel ist, um der Überproduktion an Milch zu begegnen?
Auf welchen Umfang werden sich die notwendigen baulichen und technischen Investitionen (Haltungstechnik, Milchgewinnung und -kühlung) für die Milcherzeugerbetriebe belaufen?
In welchem Umfang werden Investitionen für Verarbeitungsbetriebe aufgrund der notwendigen getrennten Erfassung von Milch unter bzw. über 100 000 Keimen je ml Milch erforderlich, wenn in der Übergangsfrist vom 1. Januar 1994 bis zum 31. Dezember 1997 Rohmilch mit Keimzahlen zwischen 100 000 und 400 000 nicht mehr zur Herstellung von Konsummilch und Frischprodukten, sondern nur noch zur Herstellung „übriger Milchprodukte" verwendet werden darf?
Welche Milchmengen wären nach derzeitigem Stand der Keimzahlen in der angelieferten Rohmilch ab 1. Januar 1994 bzw. ab 1. Januar 1998 als nicht mehr verkehrsfähig einzustufen?
Wie stellt sich die Bundesregierung technisch die ggf. vorübergehend erzwungene Verfütterung (als einzig mögliche Verwendungsalternative) größerer Rohmilchmengen in solchen Betrieben vor, die länger als drei Monate den erlaubten Grenzwert überschreiten?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der Auswirkungen der Milchhygiene-Richtlinie ab 1998 auf solche Milchviehbetriebe, die im Sommerhalbjahr auf der Weide melken?
Welche Auswirkungen hat die EG-Richtlinie 92/46/EWG des Rates auf milcherzeugende Betriebe des ökologischen Landbaus?
Wie viel Prozent dieser Betriebe erfüllen derzeit die verschärften Anforderungen?
Welche Auswirkungen hat die EG-Richtlinie 92/46/EWG des Rates auf Betriebe, die Direktvermarkter sind bzw. Milch ab Hof verkaufen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen dieser Richtlinie auf die Betriebsgrößenstruktur, wenn in der Betriebsgrößenklasse von 11 bis 20 Kühen die größte Anzahl der Betriebe liegt, die die neuen Grenzwerte bisher nicht erfüllen konnten?
Inwieweit erfüllen sehr große Milchviehbetriebe (mit dreistelligen Herdengrößen), die vor allem in den neuen Bundesländern anzutreffen sind, die neuen Anforderungen?
Kann die Bundesregierung Untersuchungen bestätigen, wonach sich die Keimzahlen allein durch den Transport zwischen Hof und Meierei durchschnittlich um den Faktor 4,6 vermehren?
Welcher Zusammenhang besteht zwischen der Länge des Transportweges und dem Anstieg des Keimgehaltes?
Welche Auflagen sind diesbezüglich für die milchverarbeitenden Betriebe geplant?
Gibt es Pläne für neue Transportvorschriften für Milch?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Konzentrationsprozeß im Bereich der Milchverarbeitungsbetriebe hinsichtlich der dadurch entstehenden längeren Transportwege und des zunehmenden Rohmilchhandels, die sich möglicherweise im genannten Sinne negativ auf den Keimgehalt der Rohmilch auswirken?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bereits hinsichtlich der strukturverändernden Wirkungen des Konzentrationsprozesses bei den Milchverarbeitungsbetrieben auf den Arbeitsmarkt und die Infrastruktur im ländlichen Raum?
Wie verträgt sich die Einführung der Richtlinie mit dem Ziel, wenig bearbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Trinkmilch konsumnah zu erzeugen?
Wie sind die Erkenntnisse über die Auswirkungen der Richtlinie auf den Verbrauch und die Zusammensetzung der in den Milcherzeugerbetrieben verwendeten aggressiven Melkanlagenreinigungs- bzw. -desinfektionsmittel?
Hat die Bundesregierung bereits Pläne für die zukünftige Entsorgung der Abwässer in solchen Betrieben, die bis jetzt durch Drei-Kammer-Klärgruben entsorgt wurden, da deren Wirkungsmechanismus durch den zu vermutenden Anstieg des Gebrauches von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln gestört wird?
Welche Erkenntnisse liegen vor über den zu erwartenden vermehrten Einsatz von Antibiotika zur Herdenprophylaxe und zur Therapie von Mastitiden?
Wie bewertet die Bundesregierung die zu erwartenden Rückstandsprobleme in den tierischen Exkrementen, vor allem in der Gülle?
Wie sind Untersuchungen zu bewerten, die auf eine erhöhte Krankheitsanfälligkeit solcher Milchviehherden hindeuten, die gezielt auf niedrige Zeltgehalte in der Rohmilch selektiert wurden?
Welche Aussagekraft über die Gesundheit einer Milchviehherde hat der Zeltgehalt, wenn bei der Messung unerwünschte abgestoßene Milchdrüsenzellen und lebenswichtige körpereigene Abwehrzellen undifferenziert erfaßt werden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Folgen des durch die Milchhygiene-Richtlinie weiter geförderten Konzentrationsprozesses in der deutschen und europäischen Milchwirtschaft hinsichtlich der Ziele der Verkehrsvermeidung und der CO 2 -Minderung?