BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Verwendung und Entsorgung von Klärschlamm (G-SIG: 12011291)

Klärschlammaufkommen, EG-Regelungen, Schadstoffbelastung, insbesondere mit Schwermetallen und Dioxinen, landwirtschaftliche Verwendung, Auswirkungen der TA Siedlungsabfall, Umweltverträglichkeit verschiedener Entsorgungswege, Gefährdungshaftung der Klärschlammabgeber

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

25.03.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/438215.02.93

Verwendung und Entsorgung von Klärschlämmen

der Abgeordneten Marion Caspers-Merk, Brigitte Adler, Friedhelm Julius Beucher, Rudolf Bindig, Dr. Eberhard Brecht, Wolf-Michael Catenhusen, Monika Ganseforth, Michael Habermann, Manfred Hampel, Dr. Liesel Hartenstein, Renate Jäger, Susanne Kastner, Siegrun Klemmer, Dr. Klaus Kübler, Eckart Kuhlwein, Klaus Lennartz, Ulrike Mehl, Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Siegmar Mosdorf, Michael Müller (Düsseldorf), Rudolf Müller (Schweinfurt), Jutta Müller (Völklingen), Jan Oostergetelo, Dr. Helga Otto, Otto Schily, Dietmar Schütz, Ernst Schwanhold, Horst Sielaff, Joachim Tappe, Hans Georg Wagner, Wolfgang Weiermann, Reinhard Weis (Stendal), Gunter Weißgerber, Dr. Axel Wernitz, Hermann Wimmer (Neuötting), Verena Wohlleben

Vorbemerkung

Die durchgeführte und noch notwendige Weiterentwicklung der Gewässerschutzregelungen in der Bundesrepublik Deutschland und auf EG-Ebene u. a. durch Wasserhaushaltsgesetz, Abwasserabgabengesetz, Abfallgesetz, Klärschlammverordnung, EG-Richtlinie über kommunale Abwasserreinigung und EG-Richtlinie zur Abfallbehandlung führen tendenziell zu einem vermehrten Anfall von Klärschlämmen aus kommunalen Kläranlagen mit z. T. hohen Schadstoffgehalten.

Die bisherige Verwendung bzw. Entsorgung der Klärschlämme in der Landwirtschaft, durch Ablagerung oder durch Wirbelschichtverbrennung werden zunehmend in Frage gestellt, so daß eine krisenhafte Entwicklung bei der Verwendung und Entsorgung der Klärschlämme seit Jahren erkennbar ist.

Notwendig ist ein umfassendes Konzept zur Verminderung der Schadstoffbelastung der Klärschlämme u. a. über schärfere, wirksamere Regelungen im Chemikaliengesetz und Wasch- und Reinigungsmittelgesetz und eine verschärfte Indirekteinleiter-Überwachung.

Solange diese aus Gründen des Gewässerschutzes, Bodenschutzes und Gesundheitsschutzes notwendige Verminderung der Schadstoffbelastung des Klärschlamms nicht erreicht ist und eine an sich wünschenswerte Verwendung in der Landwirtschaft weithin nicht akzeptiert wird bzw. nicht erlaubt werden kann, müssen klare Regelungen auf EG-Ebene und auf nationaler Ebene getroffen werden, um je nach Schadstoffbelastung eine umweltverträgliche Verwendung, Behandlung und Entsorgung der Klärschlämme zu gewährleisten.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen12

1

Welche Klärschlamm-Mengen fallen z. Z. in den Kommunen der alten und der neuen Bundesländer an, und wie werden diese Mengen z. Z. verwendet bzw. entsorgt?

2

Welche Mengen dürfen aufgrund ihrer Belastungen mit Schwermetallen und organischen Schadstoffen wie Dioxinen/ Furane und polychlorierten Biphenylen (PCB) oder anderen Schadstoffen nach der Klärschlammverordnung nicht bzw. nur in beschränktem Maße in der Landwirtschaft verwendet werden?

3

Wie wird sich die Menge des insgesamt anfallenden Klärschlamms in den alten und in den neuen Bundesländern aufgrund des nach dem Wasserhaushaltsgesetz und der EG-Richtlinie über die kommunale Abwasserbehandlung notwendigen Ausbaus der Kläranlagen in den nächsten Jahren entwickeln, und welche Mengen werden davon in der Landwirtschaft verwendet werden können?

4

Welche vorgesehenen Gesetzesänderungen, EG-Richtlinien und Verordnungen werden die landwirtschaftliche Klärschlammverwendung bzw. die Behandlung, Verbrennung oder Ablagerung von Klärschlämmen in welcher Weise beeinflussen?

5

Welche Auswirkungen werden insbesondere die geplante Düngemittelanwendungsverordnung, die EG-Verordnung für umweltgerechte Produktionsverfahren in der Landwirtschaft, die EG-Nitratrichtlinie und die EG-Maßnahmen zur Extensivierung in der Landwirtschaft auf die landwirtschaftliche Klärschlammverwendung haben?

In welchem Ausmaß könnte durch diese Regelungen ein weitgehender Verzicht des Einsatzes von Klärschlamm in der Landwirtschaft bewirkt werden?

6

Welche Auswirkungen werden Maßnahmen in den Niederlanden, die ab 1995 die landwirtschaftliche Klärschlammverwendung völlig unterbinden sollen, auf die Klärschlammverwendung in Deutschland haben, und wie unterscheiden sich die Verhältnisse in den Niederlanden, in anderen EG-Ländern und in Deutschland in bezug auf die landwirtschaftliche Klärschlammverwendung?

7

Welche Auswirkungen wird die geplante EG-Richtlinie zur Abfallbehandlung haben, die auch für schadstoffarme kommunale Klärschlämme eine Hochtemperaturverbrennung bei über 1200 °C vorschreiben soll, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, eine EG-einheitliche Regelung für die weitere Verwendung bzw. Entsorgung der Klärschlämme zu erreichen?

8

Welche Auswirkungen wird die TA-Siedlungsabfall auf die Entsorgung von Klärschlamm haben?

9

Wie kann der wachsende Klärschlamm-Tourismus innerhalb Deutschlands und innerhalb der EG vermieden bzw. begrenzt werden, und könnte in der Klärschlamm-Verordnung eine Verwendung innerhalb der Region (beispielsweise 50 km im Umkreis) vorgeschrieben werden?

10

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Umweltverträglichkeit der verschiedenen Entsorgungswege für den Klärschlamm aus kommunalen Kläranlagen (analog zu den Produktlinienanalysen) vor, und was wird die Bundesregierung veranlassen, um allgemein anerkannte, vergleichende Analysen über die Auswirkungen der landwirtschaftlichen Verwertung, der unterschiedlichen Behandlung, Verbrennung, Ablagerung von Klärschlamm u. a. auch in bezug auf Energiebedarf, Verkehrsaufkommen, Schadstoffanreicherung im Boden, Einträge ins Grundwasser und im Oberflächengewässer, Schadstoffausgasung in die Atmosphäre, CO2- und CH4 -Freisetzung zu erhalten?

11

Welche Maßnahmen sind nach Ansicht der Bundesregierung notwendig, um die Schadstoffbelastung des Klärschlamms so zu vermindern, daß eine landwirtschaftliche Verwertung wieder verstärkt möglich wird, und was wird sie dazu veranlassen?

12

Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung der kommunalen Spitzenverbände und des Deutschen Bauernverbandes nach einer gesetzlich geregelten Gefährdungshaftung der Klärschlammabgeber verbunden mit einer Versicherungspflicht, um die Risikien der landwirtschaftlichen Klärschlammverwendung abzudecken, und wie könnte diese Gefährdungshaftung z. B. im Rahmen des Bodenschutz- oder Abfallgesetzes geregelt werden?

Bonn, den 15. Februar 1993

Marion Caspers-Merk Brigitte Adler Friedhelm Julius Beucher Rudolf Bindig Dr. Eberhard Brecht Wolf-Michael Catenhusen Monika Ganseforth Michael Habermann Manfred Hampel Dr. Liesel Hartenstein Renate Jäger Susanne Kastner Siegrun Klemmer Dr. Klaus Kübler Eckart Kuhlwein Klaus Lennartz Ulrike Mehl Dr. Jürgen Meyer (Ulm) Siegmar Mosdorf Michael Müller (Düsseldorf) Rudolf Müller (Schweinfurt) Jutta Müller (Völklingen) Jan Oostergetelo Dr. Helga Otto Otto Schily Dietmar Schütz Ernst Schwanhold Horst Sielaff Joachim Tappe Hans Georg Wagner Wolfgang Weiermann Reinhard Weis (Stendal) Gunter Weißgerber Dr. Axel Wernitz Hermann Wimmer (Neuötting) Verena Wohlleben

Ähnliche Kleine Anfragen