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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Ferien- und Wohnanlage an der Wohlenberger Wiek (G-SIG: 12011320)

Wohlenberger Wiek als europäisches Vogelschutzgebiet, Raumordnungsverfahren, keine Umweltverträglichkeitsprüfung

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

30.03.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/449805.03.93

Ferien- und Wohnanlage an der Wohlenberger Wiek

des Abgeordneten Klaus-Dieter Feige und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Durch die Adinvestberatung und Baumanagement GmbH Berlin wird im Bereich der Gemeinde Klütz bei Wohlenberg in der Wismarbucht der Bau einer Ferien- und Wohnanlage von einer Dimension von 4 000 bis 5 000 Betten sowie der Bau eines Yachthafens mit einer Kapazität von 500 bis 600 Booten betrieben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Wie vereinbart sich nach Ansicht der Bundesregierung das genannte Vorhaben mit der Tatsache, daß das Gebiet der Wohlenberger Wiek als europäisches Vogelschutzgebiet ausgewiesen ist, in dem ca. 30 000 Bergenten im Herbst ihren Rastplatz haben?

2

Wie vereinbart sich nach Ansicht der Bundesregierung das genannte Vorhaben mit der Tatsache, daß die Wohlenberger Wiek im vorläufigen gutachtlichen Landschaftsprogramm als Gebiet mit herausragender Bedeutung für Naturschutz und Landschaftspflege ausgewiesen ist?

3

Ist nach Ansicht der Bundesregierung das genannte Vorhaben mit den internationalen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland vereinbar, die sich aus dem Schutzstatus der Wohlenberger Wiek (als Bestandteil der Wismarbuch) ergeben?

4

Wird der besonderen Bedeutung des Planungsraumes aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Zuge des Raumordnungsverfahrens Rechnung getragen, und wenn ja, inwieweit?

Wurde für dieses Vorhaben ein Raumordnungsverfahren eingeleitet, und a) wenn nein, warum nicht, b) wenn ja, wer hat dieses Raumordnungsverfahren in welchem Zeitraum durchgeführt, und welches waren die Ergebnisse?

5

Aus welchem Grund wurde für das genannte Vorhaben nicht die im Raumordnungsverfahren vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt, und wie wurde diese Ausnahme gegenüber der EG-Kommission begründet?

Bonn, den 10. Februar 1993

Dr. Klaus-Dieter Feige Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

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