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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Subventionen der Pyrolyse-Anlage in Salzgitter aus Mitteln des Bundesministeriums für Forschung und Technologie (Teil II) (G-SIG: 12011328)

Rückgabe der vom BMFT an die Salzgitter Pyrolyse GmbH geleisteten Zahlungen durch die PREUSSAG wegen Nichteinhaltung der Bewirtschaftungsgrundsätze

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium für Forschung und Technologie

Datum

31.03.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/454110.03.93

Subventionen der Pyrolyse-Anlage in Salzgitter aus Mitteln • des Bundesministeriums für Forschung und Technologie (Teil II)

der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Preussag-Salzgitter ist Standort einer Pyrolyse-Anlage mit einer nachgeschalteten Hochtemperatur-Sondermüll-Verbrennung (PY-HTV). Die PY-HTV steht seit 1984 auf dem Gelände des Stahlwerkes der Preussag-Stahl-AG in Salzgitter und ist nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) als Pilotanlage ohne Öffentlichkeitsbeteiligung genehmigt worden.

1985 wurde sie stillgelegt, weil die produzierten Py-Öle Ultragifte wie Dioxine und Furane enthielten und nicht absetzbar waren.

Mit Genehmigung der Bezirksregierung Braunschweig und des damaligen CDU-Umweltministers Remmers wurde wiederum nach dem BImSchG an die Pilotanlage eine HTV zu dem einzigen Zweck gebaut, die kontaminierten Öle zu verbrennen. Damit entstand die weltweit einzige Dioxin- Verbrennungsanlage in Deutschland ohne Planfeststellung und ohne relevante Kontrolle der Verbrennung des dioxin- und furanhaltigen Py-Öl- Sondermülls.

Ab 1986 durften die Betreiber die Anlage erneut bis 1988 fahren, wiederum ohne Planfeststellung. Dann wurde ein förmliches Planfeststellungsverfahren eröffnet, jetzt allerdings nach Abfallrecht.

Die Betreiber wollten nur noch an der Sonderabfallentsorgung verdienen, der Recyclinggedanke wurde offiziell aufgegeben.

Müll-Pyrolyse ist die Verschwelung von Sondermüll unter Sauerstoffabschluß. Dieses Ziel konnte nie erreicht werden. Die beim Pyrolysevorgang entstehenden Stoffströme wie Py-Gas, Py-Öl und Py-Koks konnten nicht wiederverwertet werden, der Koks kam auf eine Sondermülldeponie in NRW, das Gas wurde verbrannt oder zum Betrieb der werkseigenen Kokerei verwendet. Die Abwasserentsorgung entsprach nicht dem Stand der gesetzlichen Vorschriften, die anlageeigene Kläranlage versagte. Errichtung und Betrieb der Anlage wurden in erheblichem Maße aus Mitteln des Bundesministeriums für Forschung und Technologie bezuschußt.

In der Antwort der Bundesregierung (Drucksache 12/3823) auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann und der Gruppe der PDS/Linke Liste im Deutschen Bundestag mit dem Titel „Subventionen der Pyrolyse-Anlage in Salzgitter aus Mitteln des Bundesministeriums für Forschung und Technologie" (Drucksache 12/3578) wurde die Frage der Rückzahlung von gezahlten Fördermitteln bei Nichteinhaltung der Förderbedingungen ausweichend beantwortet.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen2

1

Unter welchen Bedingungen muß die PREUSSAG AG die vom Bundesministerium für Forschung und Technologie an die Salzgitter Pyrolyse GmbH gezahlten Mittel zurückzahlen?

2

Läßt das im ersten Teil der Anfrage geschilderte Verhalten der Salzgitter Pyrolyse GmbH nach Ansicht der Bundesregierung den Schluß zu, daß es sich hierbei um eine Nichteinhaltung der Bewirtschaftungsgrundsätze von Mitteln des Bundesministeriums für Forschung und Technologie handelt?

Bonn, den 9. März 1993

Dr. Dagmar Enkelmann Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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