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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Der Solidarpakt und die Neuordnung des Finanzausgleichs (G-SIG: 12011371)

Wirtschaftspolitisches Umfeld bis 1996 (Wirtschaftswachstum, Entwicklung der Verbraucherpreise und des Arbeitsmarktes), Verfahren zum Solidarpakt, Höhe der öffentlichen Leistungen an die neuen Bundesländer und deren Finanzierung durch öffentliche Kredite, steuerfinanzierte Haushaltsmittel und Maßnahmen der Sozialversicherung, Neu- und Gesamtverschuldung der öffentlichen Haushalte, föderale Zuordnung der Lasten, Neuordnung des Finanzausgleichs

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

13.05.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/464924.03.93

Der Solidarpakt und die Neuordnung des Finanzausgleichs

der Abgeordneten Werner Schulz (Berlin), Dr. Klaus-Dieter Feige und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Verhandlungen zwischen Bundesregierung, den Ministerpräsidenten der Länder und den Vorsitzenden der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. haben keinen Solidarpakt zustande gebracht, der diesen Namen verdient. Am Befund des Sachverständigenrates, der ein „dramatisches Bild" der Staatsfinanzen feststellte, hat sich nichts geändert: „Die für eine Konsolidierung notwendige und überfällige Neuorientierung der Ausgabenpolitik blieb quantitativ und qualitativ weitgehend aus" (Drucksache 12/ 3774 S. 139). Trotz der Ernüchterung über die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland nach der Wiedervereinigung sind die finanzpolitischen Weichen nicht neu gestellt worden. Die großen Probleme unserer Zeit wurden nicht gelöst, sondern vertagt und ausgeblendet. Der Solidarpakt gründet offenkundig auf einer Politik der öffentlichen Verschuldung und geht damit zu Lasten künftiger Generationen.

Schon die mittelfristige Finanzplanung war gekennzeichnet von wirklichkeitsfremden Erwartungen über die Steigerungsraten bei der Ausgabenentwicklung in Bund und Ländern und zu optimistische Annahmen über die konjunkturelle Entwicklung und die damit verbundenen Konsequenzen für die Steuereinnahmen. Die Bundesregierung ging davon aus, daß „gegenüber 1992 die Neuverschuldung 1993 um 2,5 Mrd. DM auf 38 Mrd. DM vermindert (wird)" (Finanzbericht 1993, S. 12). Tatsächlich wird die Neuverschuldung des Bundes nach Vorlage des Nachtragshaushaltes in diesem Jahr auf fast 55 Mrd. DM steigen. Dies bedeutet nahezu eine Verdoppelung gegenüber der ursprünglichen Finanzplanung. Nun zeichnet sich ab, daß mit den Vereinbarungen zum geplanten Solidarpakt die Risiken in der zukünftigen Entwicklung der öffentlichen Finanzen auch weiterhin nicht ausreichend berücksichtigt werden. Dies gilt in besonderem Maße für den ab 1995 geplanten „Erblastenfonds".

Die Beratungen zwischen Regierung und SPD wurden am Parlament vorbei geführt und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wurden nur unzureichend über den Gang der Verhandlungen informiert. Was nun als gelungener Solidarpakt verkauft wird, ist unserer Auffassung nach eine erneute Irreführung des Parlaments und der Öffentlichkeit. Eine gerechte Lastenteilung ist daraus offensichtlich nicht geworden. Notwendig ist deshalb eine vollständige Darlegung der finanzpolitischen Situation und eine lückenlose Aufklärung über die finanzpolitischen Folgen der Vereinbarungen zum geplanten Solidarpakt.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

I. Zum wirtschaftspolitischen Umfeld

1. Welche Wachstumsraten des realen Bruttoinlandsprodukts (Veränderungen gegenüber dem Vorjahr) erwartet die Bundesregierung nach ihrem derzeitigen Kenntnisstand für Westdeutschland, Ostdeutschland (neue Bundesländer) und die gesamte Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1993 bis 1996?

Wie hoch sind dabei jeweils die nominellen Werte?

Welche Wachstumsraten ergeben sich entsprechend beim Bruttosozialprodukt?

2. Welche Entwicklung der Verbraucherpreise (Veränderungen gegenüber dem Vorjahr) erwartet die Bundesregierung nach ihrem derzeitigen Kenntnisstand für Westdeutschland, Ostdeutschland (neue Bundesländer) und die gesamte Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1993 bis 1996?

3. Welche Entwicklung am deutschen Arbeitsmarkt erwartet die Bundesregierung in Westdeutschland, Ostdeutschland (neue Bundesländer) und der gesamten Bundesrepublik Deutschland — aufgeteilt nach Zahl der Erwerbspersonen, registrierten Arbeitslosen, beschäftigten Arbeitnehmern — in den Jahren 1993 bis 1996?

Wie hoch ist im gleichen Zeitraum dabei jeweils die Quote der Arbeitslosen bezogen auf

  • a) alle Erwerbspersonen und
  • b) die abhängigen Erwerbspersonen?

In welcher Höhe erwartet die Bundesregierung im gleichen Zeitraum jeweils die Zahl der Kurzarbeiter (Vollzeitäquivalent), Beschäftigten in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Teilnehmer an Vollzeitmaßnahmen zur beruflichen Weiterbildung und Personen im vorzeitigen Ruhestand in Westdeutschland, den neuen Ländern und der gesamten Bundesrepublik Deutschland?

II. Zum geplanten Solidarpakt: Das Verfahren

4. Auf welchen rechtlichen Grundlagen beruht die Klausurtagung zum Solidarpakt mit Vertretern der Bundesregierung, den Ministerpräsidenten der Bundesländer und den Partei- und Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU, SPD und F.D.P. vom 11. bis 13. März 1993?

5. Wie begründet die Bundesregierung die Tatsache, daß im Rahmen der Klausurtagung vom 11. bis 13. März für Bund und Länder verbindliche Entscheidungen durch ein konstitutionell nicht vorgesehenes Gremium getroffen wurden?

6. Wie begründet die Bundesregierung die mit der Klausurtagung verbundene Verlagerung der Entscheidungsfindung vom Parlament auf ein verfassungsrechtlich nicht legitimiertes Gremium, bestehend aus Vertretern der Exekutive der verschiedenen Ebenen des Staates und einer willkürlichen Auswahl von Vertretern der Parteien und Fraktionen des Deutschen Bundestages?

Wie begründet die Bundesregierung die Auswahl der in der vorstehenden Frage beteiligten Personen und Institutionen?

Wie begründet die Bundesregierung, daß nur ein Teil der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien an dieser Klausurtagung beteiligt war?

7. Wie begründet die Bundesregierung die sich daraus ergebende Beschneidung der Informations-, Entscheidungs- und Kontrollmöglichkeiten des Deutschen Bundestages und die damit verbundene Schwächung der Gewaltenteilung durch die Verlagerung der Entscheidungsfindung auf ein konstitutionell nicht legitimiertes Gremium?

8. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen dem auf einen historischen Tiefstand gesunkenen Ansehen der Bundesregierung und der großen Parteien und dem in den vorstehenden Fragen angesprochenen Vorgehen?

III. Die finanzwirtschaftlichen Folgen des geplanten Solidarpaktes

9. Wie hoch war und ist der Gesamtumfang der öffentlichen Leistungen für die neuen Bundesländer jeweils in den Jahren 1991 bis einschließlich 1993, unterteilt in Leistungen von Bund, Ländern (einschließlich Gemeinden), Fonds „Deutsche Einheit", Europäischer Gemeinschaft, ERP, Bundesanstalt für Arbeit und der gesetzlichen Rentenversicherungen?

Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung nach ihrem derzeitigen Planungsstand die entsprechenden öffentlichen Leistungen an die neuen Bundesländer für die Jahre 1994, 1995 und 1996?

10. Mit welchen Anteilen sind die öffentlichen Leistungen an die neuen Bundesländer in den Jahren 1991 und 1992 jeweils durch öffentliche Kredite, steuerfinanzierte Haushaltsmittel des Bundes und der Länder und durch Maßnahmen der Sozialversicherung aufgebracht worden?

Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung nach ihrem derzeitigen Planungsstand die entsprechenden Anteile für die Jahre 1993 bis einschließlich 1996?

11. Welche Steuer- und Abgabenerhöhungen sind seit dem 1. Januar 1991 erfolgt (Auflistung nach Art der Maßnahme, zeitlicher Wirksamkeit und Höhe der jeweiligen zusätzlichen Einnahmen)?

Welche Steuer- und Abgabenerhöhungen werden nach dem derzeitigen Planungsstand der Bundesregierung für die kommenden Jahre bis einschließlich 1996 wirksam werden (Auflistung nach Art der Maßnahme, zeitlicher Wirksamkeit und Höhe der jeweiligen zusätzlichen Einnahmen)?

Zu welchen Steuermindereinnahmen führt nach dem derzeitigen Planungsstand die Senkung der Unternehmenssteuern im Rahmen des Standortsicherungsgesetzes in den Jahren bis einschließlich 1996?

12. Welche finanzpolitische Vorsorge hat die Bundesregierung für die zu erwartenden Steuerausfälle aus den verfassungsrechtlich gebotenen Korrekturen des Steuerrechts (Steuerbefreiung des Existenzminimums) getroffen?

Stimmt die Bundesregierung der Auffassung des Sachverständigenrates zu, der zufolge „die Sicherung des Existenzminimums nur in einer umfassenden Reform des gesamten Steuer- und Transfersystems und nicht durch punktuelle Änderungen in der Einkommensteuer befriedigend gelöst werden kann" (Drucksache 12/3774 S. 211)?

13. Wie hat sich die Steuer- und Abgabenbelastung in der Bundesrepublik Deutschland seit 1980 bis einschließlich 1993 entwickelt, jeweils unterteilt nach

  • a) Steuern in v. H. des Bruttosozialprodukts,
  • b) Steuern und Abgaben in v. H. des Bruttosozialprodukts,
  • c) Gesamtabgaben (einschließlich Sozialversicherungsbeiträge) in v. H. des Bruttosozialprodukts?

Welche Zahlen ergeben sich nach dem derzeitigen Planungsstand entsprechend für die Jahre 1994, 1995 und 1996?

14. Hat die Bundesregierung den Befund des Sachverständigenrates berücksichtigt, wonach die „Lasten der Vereinigung einseitig verteilt" wurden, da ein Teil der Kosten des Strukturwandels im Osten „einseitig auf die Versichertengemeinschaft übertragen worden" sei, „während andere Gruppen, insbesondere die Beamten und Selbständigen nicht betroffen wurden" (Drucksache 12/3774 S. 211)?

Nachdem eine Korrektur im Föderalen Konsolidierungsprogramm nicht vorgesehen ist, kann die Bundesregierung angeben, welche Maßnahmen sie zur Änderung dieser sozialen Schieflage bei der Finanzierung der deutschen Einheit plant?

15. In welcher Weise und in welchem Umfang sind die verschiedenen Einkommensgruppen bei der Aufbringung der finanziellen Mittel für den Aufbau in Ostdeutschland — die nach Ansicht der Bundesregierung „mittelfristig rund 5 Prozent unseres Bruttosozialprodukts" (Föderales Konsolidierungsprogramm, S. 2) ausmachen und deshalb eine „Anpassung der Ansprüche im ursprünglichen Bundesgebiet" (ebenda) erfordern — in den Jahren 1991 und 1992 zusätzlich belastet worden?

Welche Belastungen ergeben sich nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung entsprechend für die Jahre -1993 und 1994?

16. Wie erklärt die Bundesregierung ihre Annahme, daß „die obere Hälfte der Einkommensbezieher etwa 75 v. H. der Mehrbelastungen (trägt) — bezogen auf das Jahr 1995" (Jahreswirtschaftsbericht 1993, S. 15)?

Welche Steuer- bzw. Abgabenerhöhungen sind dabei berücksichtigt?

Welche Einsparungen sind dabei berücksichtigt?

17. Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung das jeweilige Defizit der Sozialversicherungen in den Jahren 1993 und 1994?

Wie hoch schätzt die Bundesregierung nach derzeitigem Kenntnisstand die entsprechenden Zahlen für die Jahre 1995 und 1996?

18. Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung die jeweilige Neuverschuldung der dem öffentlichen Bereich zuzuordnenden Haushalte — einschließlich Neben- und Schattenhaushalte: Fonds „Deutsche Einheit" , Kreditabwicklungsfonds, ostdeutsche Wohnungswirtschaft, Treuhandanstalt, ab 1995: Erblastenfonds, Lastenausgleichsfonds, ERP-Sondervermögen, Deutsche Bahnen (bzw. ab 1994 das entsprechende Sondervermögen), Deutsche Bundespost — in den Jahren 1993 bis einschließlich 1996?

Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung die gesamte Neuverschuldung der dem öffentlichen Bereich zuzuordnenden Haushalte (einschließlich der genannten Neben- und Schattenhaushalte) in den Jahren 1993 bis 1996?

Welche Defizitquote ergibt sich (unter Berücksichtigung der Defizite der Sozialversicherungen) daraus jeweils in den Jahren 1993 bis einschließlich 1996?

19. Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung die Gesamtverschuldung bei den einzelnen in Frage 18 genannten Institutionen (einschließlich Erblastenfonds) für die Jahre 1993 bis einschließlich 1996?

20. Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung die Gesamtverschuldung aller dem öffentlichen Bereich zuzuordnenden Haushalte (einschließlich der in Frage 18 genannten Neben- und Schattenhaushalte) in den Jahren 1993 bis einschließlich 1996?

21. Mit welcher jährlichen Zinsbelastung rechnet die Bundesregierung für die in Frage 20 angesprochene Schuldenlast des öffentlichen Sektors in den 'Jahren 1993 bis einschließlich 1996?

Welche Zins-Steuer-Quoten bzw. Zins-Ausgaben-Quoten ergeben sich nach Einschätzung der Bundesregierung aus dieser Zinsbelastung in den Jahren 1993 bis einschließlich 1996?

IV. Die Aufteilung der Lasten: Föderale Zuordnung

22. Wie hoch ist nach Auffassung der Bundesregierung der Umfang der finanziellen Transfers in die neuen Bundesländer zur Sicherung der Finanzausstattung von Ländern und Gemeinden (Ost) in den Jahren 1993 und 1994?

Wie hoch ist das entsprechende Transfervolumen für die Jahre 1995 und 1996?

23. Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung die öffentlichen Einnahmen auf dem Gebiet der neuen Bundesländer (aufgeteilt nach eigenem Steuer- und Beitragsaufkommen und den jeweiligen Anteilen an den Gemeinschaftsteuern) für die Jahre 1993 und 1994?

Wie hoch schätzt die Bundesregierung nach ihrem derzeitigen Kenntnisstand die entsprechenden Einnahmen für die Jahre 1995 und 1996?

24. Wie entwickelt sich der Anteil der öffentlichen Einnahmen auf dem Gebiet der neuen Bundesländer (aufgeteilt nach eigenem Steuer- und Beitragsaufkommen und den jeweiligen Anteilen an den Gemeinschaftsteuern) im Verhältnis zu den Gesamteinnahmen in den Jahren 1993 bis einschließlich 1996?

25. Wie entwickelt sich aufgrund des in Frage 22 angesprochenen Transfervolumens nach Einschätzung der Bundesregierung die Verschuldungssituation in den neuen Ländern (Gesamtverschuldung und Pro-Kopf-Verschuldung in den einzelnen Ländern in den Jahren 1993 bis 1997)?

Wie entwickelt sich im gleichen Zeitraum die entsprechende Verschuldung in den alten Bundesländern?

26. In welchem Umfang werden im Rahmen der Neuordnung der föderalen Finanzverteilung durch

  • a) Umsatzsteuerneuverteilung und horizontalen Finanzausgleich,
  • b) Fehlbetrags-Bundesergänzungszuweisungen/ Sonderbedarfs-Ergänzungszuweisungen, Übergangs- Bundesergänzungszuweisungen und Finanzhilfen,
  • c) Finanzierung der Erblasten und
  • d) die Hilfen für die Treuhandanstalt

die verschiedenen Ebenen des Staates (Bund, Länder und Gemeinden) in den Jahren 1995 bis 1997 be- und entlastet?

Wie verteilen sich die Be- und Entlastungen auf die einzelnen Bundesländer?

27. Durch welche Maßnahmen werden nach Auffassung der Bundesregierung die in Frage 26 angesprochenen Belastungen der Haushalte in den Jahren 1995 und 1996 finanziert?

Welche konkreten Maßnahmen sind dazu bei Ausgabenkürzungen, Subventionsabbau und Steuererhöhungen aufgrund der Festlegungen im Föderalen Konsolidierungsprogramm vorgesehen?

Welche konkreten Maßnahmen hat die Arbeitsgruppe der vier Länderfinanzminister mit dem Bundesminister der Finanzen (entsprechend der Vereinbarung zum Solidarpakt vom 11. bis 13. März 1993) im Hinblick auf Einsparungen und Abbau von Steuersubventionen festgelegt?

28. Wie werden nach Auffassung der Bundesregierung die im Rahmen der Festlegungen .zum Solidarpakt verbleibenden Fehlbeträge in den Jahren 1995 und 1996 finanziert?

Wie hoch ist die damit verbundene zusätzliche Neuverschuldung von Bund und Ländern?

Fragen28

1

Welche Wachstumsraten des realen Bruttoinlandsprodukts (Veränderungen gegenüber dem Vorjahr) erwartet die Bundesregierung nach ihrem derzeitigen Kenntnisstand für Westdeutschland, Ostdeutschland (neue Bundesländer) und die gesamte Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1993 bis 1996?

Wie hoch sind dabei jeweils die nominellen Werte?

Welche Wachstumsraten ergeben sich entsprechend beim Bruttosozialprodukt?

2

Welche Entwicklung der Verbraucherpreise (Veränderungen gegenüber dem Vorjahr) erwartet die Bundesregierung nach ihrem derzeitigen Kenntnisstand für Westdeutschland, Ostdeutschland (neue Bundesländer) und die gesamte Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1993 bis 1996?

3

Welche Entwicklung am deutschen Arbeitsmarkt erwartet die Bundesregierung in Westdeutschland, Ostdeutschland (neue Bundesländer) und der gesamten Bundesrepublik Deutschland — aufgeteilt nach Zahl der Erwerbspersonen, registrierten Arbeitslosen, beschäftigten Arbeitnehmern — in den Jahren 1993 bis 1996?

Wie hoch ist im gleichen Zeitraum dabei jeweils die Quote der Arbeitslosen bezogen auf

a) alle Erwerbspersonen und

b) die abhängigen Erwerbspersonen?

In welcher Höhe erwartet die Bundesregierung im gleichen Zeitraum jeweils die Zahl der Kurzarbeiter (Vollzeitäquivalent), Beschäftigten in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Teilnehmer an Vollzeitmaßnahmen zur beruflichen Weiterbildung und Personen im vorzeitigen Ruhestand in Westdeutschland, den neuen Ländern und der gesamten Bundesrepublik Deutschland?

4

Auf welchen rechtlichen Grundlagen beruht die Klausurtagung zum Solidarpakt mit Vertretern der Bundesregierung, den Ministerpräsidenten der Bundesländer und den Partei- und Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU, SPD und F.D.P. vom 11. bis 13. März 1993?

5

Wie begründet die Bundesregierung die Tatsache, daß im Rahmen der Klausurtagung vom 11. bis 13. März für Bund und Länder verbindliche Entscheidungen durch ein konstitutionell nicht vorgesehenes Gremium getroffen wurden?

6

Wie begründet die Bundesregierung die mit der Klausurtagung verbundene Verlagerung der Entscheidungsfindung vom Parlament auf ein verfassungsrechtlich nicht legitimiertes Gremium, bestehend aus Vertretern der Exekutive der verschiedenen Ebenen des Staates und einer willkürlichen Auswahl von Vertretern der Parteien und Fraktionen des Deutschen Bundestages?

Wie begründet die Bundesregierung die Auswahl der in der vorstehenden Frage beteiligten Personen und Institutionen?

Wie begründet die Bundesregierung, daß nur ein Teil der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien an dieser Klausurtagung beteiligt war?

7

Wie begründet die Bundesregierung die sich daraus ergebende Beschneidung der Informations-, Entscheidungs- und Kontrollmöglichkeiten des Deutschen Bundestages und die damit verbundene Schwächung der Gewaltenteilung durch die Verlagerung der Entscheidungsfindung auf ein konstitutionell nicht legitimiertes Gremium?

8

Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen dem auf einen historischen Tiefstand gesunkenen Ansehen der Bundesregierung und der großen Parteien und dem in den vorstehenden Fragen angesprochenen Vorgehen?

9

Wie hoch war und ist der Gesamtumfang der öffentlichen Leistungen für die neuen Bundesländer jeweils in den Jahren 1991 bis einschließlich 1993, unterteilt in Leistungen von Bund, Ländern (einschließlich Gemeinden), Fonds „Deutsche Einheit", Europäischer Gemeinschaft, ERP, Bundesanstalt für Arbeit und der gesetzlichen Rentenversicherungen?

Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung nach ihrem derzeitigen Planungsstand die entsprechenden öffentlichen Leistungen an die neuen Bundesländer für die Jahre 1994, 1995 und 1996?

10

Mit welchen Anteilen sind die öffentlichen Leistungen an die neuen Bundesländer in den Jahren 1991 und 1992 jeweils durch öffentliche Kredite, steuerfinanzierte Haushaltsmittel des Bundes und der Länder und durch Maßnahmen der Sozialversicherung aufgebracht worden?

Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung nach ihrem derzeitigen Planungsstand die entsprechenden Anteile für die Jahre 1993 bis einschließlich 1996?

11

Welche Steuer- und Abgabenerhöhungen sind seit dem 1. Januar 1991 erfolgt (Auflistung nach Art der Maßnahme, zeitlicher Wirksamkeit und Höhe der jeweiligen zusätzlichen Einnahmen)?

Welche Steuer- und Abgabenerhöhungen werden nach dem derzeitigen Planungsstand der Bundesregierung für die kommenden Jahre bis einschließlich 1996 wirksam werden (Auflistung nach Art der Maßnahme, zeitlicher Wirksamkeit und Höhe der jeweiligen zusätzlichen Einnahmen)?

Zu welchen Steuermindereinnahmen führt nach dem derzeitigen Planungsstand die Senkung der Unternehmenssteuern im Rahmen des Standortsicherungsgesetzes in den Jahren bis einschließlich 1996?

12

Welche finanzpolitische Vorsorge hat die Bundesregierung für die zu erwartenden Steuerausfälle aus den verfassungsrechtlich gebotenen Korrekturen des Steuerrechts (Steuerbefreiung des Existenzminimums) getroffen?

Stimmt die Bundesregierung der Auffassung des Sachverständigenrates zu, der zufolge „die Sicherung des Existenzminimums nur in einer umfassenden Reform des gesamten Steuer- und Transfersystems und nicht durch punktuelle Änderungen in der Einkommensteuer befriedigend gelöst werden kann" (Drucksache 12/3774 S. 211)?

13

Wie hat sich die Steuer- und Abgabenbelastung in der Bundesrepublik Deutschland seit 1980 bis einschließlich 1993 entwickelt, jeweils unterteilt nach

a) Steuern in v. H. des Bruttosozialprodukts,

b) Steuern und Abgaben in v. H. des Bruttosozialprodukts,

c) Gesamtabgaben (einschließlich Sozialversicherungsbeiträge) in v. H. des Bruttosozialprodukts?

Welche Zahlen ergeben sich nach dem derzeitigen Planungsstand entsprechend für die Jahre 1994, 1995 und 1996?

14

Hat die Bundesregierung den Befund des Sachverständigenrates berücksichtigt, wonach die „Lasten der Vereinigung einseitig verteilt" wurden, da ein Teil der Kosten des Strukturwandels im Osten „einseitig auf die Versichertengemeinschaft übertragen worden" sei, „während andere Gruppen, insbesondere die Beamten und Selbständigen nicht betroffen wurden" (Drucksache 12/3774 S. 211)?

Nachdem eine Korrektur im Föderalen Konsolidierungsprogramm nicht vorgesehen ist, kann die Bundesregierung angeben, welche Maßnahmen sie zur Änderung dieser sozialen Schieflage bei der Finanzierung der deutschen Einheit plant?

15

In welcher Weise und in welchem Umfang sind die verschiedenen Einkommensgruppen bei der Aufbringung der finanziellen Mittel für den Aufbau in Ostdeutschland — die nach Ansicht der Bundesregierung „mittelfristig rund 5 Prozent unseres Bruttosozialprodukts" (Föderales Konsolidierungsprogramm, S. 2) ausmachen und deshalb eine „Anpassung der Ansprüche im ursprünglichen Bundesgebiet" (ebenda) erfordern — in den Jahren 1991 und 1992 zusätzlich belastet worden?

Welche Belastungen ergeben sich nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung entsprechend für die Jahre -1993 und 1994?

16

Wie erklärt die Bundesregierung ihre Annahme, daß „die obere Hälfte der Einkommensbezieher etwa 75 v. H. der Mehrbelastungen (trägt) — bezogen auf das Jahr 1995" (Jahreswirtschaftsbericht 1993, S. 15)?

Welche Steuer- bzw. Abgabenerhöhungen sind dabei berücksichtigt?

Welche Einsparungen sind dabei berücksichtigt?

17

Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung das jeweilige Defizit der Sozialversicherungen in den Jahren 1993 und 1994?

Wie hoch schätzt die Bundesregierung nach derzeitigem Kenntnisstand die entsprechenden Zahlen für die Jahre 1995 und 1996?

18

Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung die jeweilige Neuverschuldung der dem öffentlichen Bereich zuzuordnenden Haushalte — einschließlich Neben- und Schattenhaushalte: Fonds „Deutsche Einheit" , Kreditabwicklungsfonds, ostdeutsche Wohnungswirtschaft, Treuhandanstalt, ab 1995: Erblastenfonds, Lastenausgleichsfonds, ERP-Sondervermögen, Deutsche Bahnen (bzw. ab 1994 das entsprechende Sondervermögen), Deutsche Bundespost — in den Jahren 1993 bis einschließlich 1996?

Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung die gesamte Neuverschuldung der dem öffentlichen Bereich zuzuordnenden Haushalte (einschließlich der genannten Neben- und Schattenhaushalte) in den Jahren 1993 bis 1996?

Welche Defizitquote ergibt sich (unter Berücksichtigung der Defizite der Sozialversicherungen) daraus jeweils in den Jahren 1993 bis einschließlich 1996?

19

Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung die Gesamtverschuldung bei den einzelnen in Frage 18 genannten Institutionen (einschließlich Erblastenfonds) für die Jahre 1993 bis einschließlich 1996?

20

Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung die Gesamtverschuldung aller dem öffentlichen Bereich zuzuordnenden Haushalte (einschließlich der in Frage 18 genannten Neben- und Schattenhaushalte) in den Jahren 1993 bis einschließlich 1996?

21

Mit welcher jährlichen Zinsbelastung rechnet die Bundesregierung für die in Frage 20 angesprochene Schuldenlast des öffentlichen Sektors in den 'Jahren 1993 bis einschließlich 1996?

Welche Zins-Steuer-Quoten bzw. Zins-Ausgaben-Quoten ergeben sich nach Einschätzung der Bundesregierung aus dieser Zinsbelastung in den Jahren 1993 bis einschließlich 1996?

22

Wie hoch ist nach Auffassung der Bundesregierung der Umfang der finanziellen Transfers in die neuen Bundesländer zur Sicherung der Finanzausstattung von Ländern und Gemeinden (Ost) in den Jahren 1993 und 1994?

Wie hoch ist das entsprechende Transfervolumen für die Jahre 1995 und 1996?

23

Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung die öffentlichen Einnahmen auf dem Gebiet der neuen Bundesländer (aufgeteilt nach eigenem Steuer- und Beitragsaufkommen und den jeweiligen Anteilen an den Gemeinschaftsteuern) für die Jahre 1993 und 1994?

Wie hoch schätzt die Bundesregierung nach ihrem derzeitigen Kenntnisstand die entsprechenden Einnahmen für die Jahre 1995 und 1996?

24

Wie entwickelt sich der Anteil der öffentlichen Einnahmen auf dem Gebiet der neuen Bundesländer (aufgeteilt nach eigenem Steuer- und Beitragsaufkommen und den jeweiligen Anteilen an den Gemeinschaftsteuern) im Verhältnis zu den Gesamteinnahmen in den Jahren 1993 bis einschließlich 1996?

25

Wie entwickelt sich aufgrund des in Frage 22 angesprochenen Transfervolumens nach Einschätzung der Bundesregierung die Verschuldungssituation in den neuen Ländern (Gesamtverschuldung und Pro-Kopf-Verschuldung in den einzelnen Ländern in den Jahren 1993 bis 1997)?

Wie entwickelt sich im gleichen Zeitraum die entsprechende Verschuldung in den alten Bundesländern?

26

In welchem Umfang werden im Rahmen der Neuordnung der föderalen Finanzverteilung durch

a) Umsatzsteuerneuverteilung und horizontalen Finanzausgleich,

b) Fehlbetrags-Bundesergänzungszuweisungen/ Sonderbedarfs-Ergänzungszuweisungen, Übergangs- Bundesergänzungszuweisungen und Finanzhilfen,

c) Finanzierung der Erblasten und

d) die Hilfen für die Treuhandanstalt

die verschiedenen Ebenen des Staates (Bund, Länder und Gemeinden) in den Jahren 1995 bis 1997 be- und entlastet?

Wie verteilen sich die Be- und Entlastungen auf die einzelnen Bundesländer?

27

Durch welche Maßnahmen werden nach Auffassung der Bundesregierung die in Frage 26 angesprochenen Belastungen der Haushalte in den Jahren 1995 und 1996 finanziert?

Welche konkreten Maßnahmen sind dazu bei Ausgabenkürzungen, Subventionsabbau und Steuererhöhungen aufgrund der Festlegungen im Föderalen Konsolidierungsprogramm vorgesehen?

Welche konkreten Maßnahmen hat die Arbeitsgruppe der vier Länderfinanzminister mit dem Bundesminister der Finanzen (entsprechend der Vereinbarung zum Solidarpakt vom 11. bis 13. März 1993) im Hinblick auf Einsparungen und Abbau von Steuersubventionen festgelegt?

28

Wie werden nach Auffassung der Bundesregierung die im Rahmen der Festlegungen .zum Solidarpakt verbleibenden Fehlbeträge in den Jahren 1995 und 1996 finanziert?

Wie hoch ist die damit verbundene zusätzliche Neuverschuldung von Bund und Ländern?

Bonn, den 24. März 1993

Dr. Klaus-Dieter Feige Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

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