Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
12. Wahlperiode
Drucksache 12/4905
12.05.93
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Müller (Düsseldorf), Gerd Andres,
Friedhelm Julius Beucher und weiterer Abgeordneter
— Drucksache 12/4647 —
Anaerobe Vergärung als Baustein der Abfallverwertung
Nach wie vor machen organische Substanzen von allen Stoffgruppen
den größten Anteil ani Hausmüll aus. Da sich organischer Abfall in der
Regel kaum vermeiden läßt, ist eine möglichst umweltgerechte
Verwertung besonders wichtig. Sie könnte die Deponien entlasten und den
Bedarf an Müllverbrennungsanlagen verringern. Hinzu schreiben Koch/
Seeberger/Petrick in dem Handbuch „Ökologische Müllverwertung",
daß eine Kombination aus getrennter Wertstofferfassung und
Biogasherstellung in der Gesamtschau das ökologisch und ökonomisch optimale
Verfahren zur Müllverwertung sei.
Die in vielen Gemeinden und Haushalten durchgeführte Kompostierung
ist zwar grundsätzlich positiv zu bewerten, sie hat aber bei einem
Einsatz im großtechnischen Maßstab auch Nachteile.
Vorbemerkung
Gut ein Drittel des Hausmülls besteht aus organisch abbaubarer
Substanz und kann zu einem großen Anteil nach biologischer
Vorbehandlung (Aerob-/Anaerobbehandlung) einer Verwertung
zugeführt werden.
Entsprechend der von der Bundesregierung eingeleiteten
Umorientierung der Abfallwirtschaft zu einer modernen
Kreislaufwirtschaft enthält die am 21. April d. J. durch das Bundeskabinett
beschlossene Dritte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum
Abfallgesetz (TA Siedlungsabfall) u. a. Vorgaben zur getrennten
Erfassung und zur biologischen Behandlung der Bioabfälle.
Neben Vorgaben für die Kompostierung (aerobe Behandlung) legt
die TA Siedlungsabfall auch Anforderungen für die Vergärung
(anaerobe Behandlung) biologisch abbaubarer organischer
Abfälle fest.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit vom 10. Mai 1993 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich — in kleinerer Schrifttype — den Fragetext.
Durch die Vorgaben der TA Siedlungsabfall wird die, getrennte
Erfassung biologisch abbaubarer Abfallbestandteile und deren
biologische Behandlung in den nächsten Jahren deutlich
zunehmen. Zur Gewährleistung eines reibungslosen Absatzes der
verwertbaren festen Rückstände der biologischen Behandlung
(Kompost) verpflichtet die TA Siedlungsabfall zudem dazu, daß für die
Zulassung einer Behandlungsanlage ein Absatzkonzept und eine
Absatzpotentialschätzung vorgelegt werden. Eine Schlüsselrolle
im Hinblick auf einen gesicherten Absatz von Komposten kommt
der Landwirtschaft und dem Erwerbsgartenbau zu.
Während die verschiedenen Verfahren zur Kompostierung von
Bioabfällen oder auch z. B. die alleinige Vergärung von
Rückständen der Nahrungsmittelindustrie sowie von Gülle zu Biogas und
Feststoffen in der Praxis vielfach betrieben werden, ist die
Vergärung von Bioabfall allein oder zusammen mit anderen
organischen, biologisch abbaubaren Abfällen noch keine gängige
Praxis.
Im Bereich der Behandlung von Bioabfällen hat die Vergärung
(anaerobe Behandlung) Vorteile im Vergleich zur Kompostierung
durch den geringeren Platzbedarf, eine geringere
Geruchsbelästigung sowie einen Energiegewinn (Biogas), zumindest aber eine
Energieeinsparung.
Nachteile im Vergleich zur Kompostierung bestehen aufgrund des
hohen verfahrenstechnischen Aufwandes, der entsprechend hohe
Investitionskosten zur Folge hat. Daneben sind die
Verfahrenskonzepte bislang unter Praxisbedingungen noch wenig erprobt.
Allgemeines
1. Wieviel beträgt das durchschnittliche Hausmüllaufkommen pro
Einwohner?
Die vom Statistischen Bundesamt ermittelte Menge an
eingesammeltem Hausmüll, hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen und
Sperrmüll entwickelte sich in den letzten Jahren wie folgt (kg je
Einwohner und Jahr) :
1976 1977 1980 1982 1984 1987 1990*)
383,9 366,6 380,4 374,9 362,3 374,6 333,1
*) Vorläufige Schätzung (einschließlich neue Bundesländer); aufgrund geänderter
Erfassungsgrundlagen nicht mit den Vorjahren vergleichbar.
Das durchschnittliche Hausmüllaufkommen (Abfälle p rivater
Haushalte) pro Einwohner lag nach der bundesweiten Hausmüll
-
untersuchung von 1985 bei 229,7 kg je Einwohner (E) und Jahr (a).
1.1 Gibt es auffallende regionale Unterschiede oder solche nach Stadt
und Land?
Nach der bundesweiten Hausmülluntersuchung (nur private
Haushaltungen) von 1985 lag das durchschnittlich ermittelte
Hausmüllaufkommen in städtischen Gebieten bei 239 kg je
Einwohner und Jahr, in ländlichen Gebieten bei 224 kg je Einwohner
und Jahr.
Im allgemeinen kann davon ausgegangen werden, daß in
ländlichen Gebieten häufiger durch „Eigenkompostierung"
organische Küchenabfälle mit den organischen Abfällen aus dem Garten
im Garten mitkompostiert werden.
2. Wie hoch ist der Anteil der organischen Abfälle?
Organische (oder vegetabile) Abfälle machten 1985 einen
Gewichtsanteil von über 40 % am Hausmüll (private Haushaltungen)
aus.
Bezogen auf die Gesamtheit des Hausmülls (einschl.
hausmüllähnlicher Gewerbeabfälle, Sperrmüll und Marktabfällen) betrug
der Anteil an organischen Abfällen rund ein Drittel oder etwa
zehn Millionen Tonnen jährlich (altes Bundesgebiet) (Statistisches
Bundesamt, 1987).
Der Anteil der organischen Fraktion schwankt dabei im Jahres
-
verlauf und in Abhängigkeit von der Siedlungsstruktur sehr stark.
2.1 Wieviel könnte davon nach Auffassung der Bundesregierung durch
anaerobe Vergärung oder Kompostierung verwertet werden?
Verschiedene Untersuchungen haben gezeigt, daß über die
Biotonne im Holsystem unter günstigen Voraussetzungen jährlich
rund 90 kg organischer Abfallstoffe je Einwohner der Verwertung
zugeführt werden könnten. Dies sind über 30 % des gesamten
Hausmülls und etwa 80 % der organischen Anteile dieses
Hausmülls. Daneben fallen insbesondere aus Großküchen sowie im
Bereich der Nahrungs- und Genußmittelverarbeitung mehrere
Millionen Tonnen an Abfällen an, die biologisch behandelt
werden könnten, wenn die Anlagenkapazitäten und
Absatzmöglichkeiten vorhanden wären.
2.2 Inwieweit können gewerbliche Abfälle durch anaerobe Vergärung
oder Kompostierung verwertet werden, und welche Branchen
kommen dafür am ehesten in Frage?
Einer biologischen Verwertung können grundsätzlich alle
Substanzen zugeführt werden, die einem mikrobiellen Abbau
zugänglich sind. Dabei sind bereits an die Ausgangsmaterialien für
die Kompostierung und Vergärung Mindestanforderungen im
Hinblick auf die Schadstoffgehalte zu stellen, um eine
Vermarktung der Endprodukte zu gewährleisten. Zudem sollten die
Produkte aus den eingesetzten Verwertungsverfahren hygienisch
einwandfrei sein.
Für die biologische Verwertung der nativ-organischen (natürlich
entstandenen) Substanzen kommen in Anlehnung an eine
Zusammenstellung des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen
(Sondergutachten „Abfallwirtschaft" vom September 1990) neben
Bioabfällen aus Haushalten vor allem folgende Abfälle in Frage:
— Abfälle aus Park- und Grünanlagen, Friedhöfen,
— Straßenbegleitgrün,
— Rindenabfälle,
— Garten- und Küchenabfälle (u. a. Großküchen),
— nativ-organische Abfälle aus der Industrie,
— Schlachthofabfälle,
— pflanzliche und tierische Abfälle aus der Landwirtschaft.
Aus dem gewerblich-industriellen Bereich können insbesondere
Abfälle aus der Nahrungs- und Genußmittelindustrie (z. B.
Lebensmittelherstellung, Tabakverarbeitung, Brennereien,
Brauereien) sowie pflanzliche Rückstände aus der
Arzneimittelherstellung einer biologischen Verwertung zugeführt werden.
2.3 Welche weiteren Anwendungsbereiche (z. B. Entsorgung von
Klärschlamm) bestehen für die anaerobe Vergärung?
Durch anaerobe Behandlung (Vergärung/Faulung) von
Klärschlämmen lassen sich eine Volumen- und Gewichtsreduzierung
sowie eine Verbesserung der Entwässerungseigenschaften des
Rohschlammes erreichen. Der ausgefaulte Schlamm entspricht
jedoch nicht den Zuordnungskriterien zur Ablagerung auf
Deponien gemäß TA Siedlungsabfall und bedarf daher zukünftig einer
weitergehenden Behandlung (z. B. Verbrennung), sofern er nicht
stofflich (z. B. in der Landwirtschaft) verwertet werden kann.
Das Anaerobverfahren wird zudem dort genutzt, wo Schlämme
mit hohem organischen Anteil anfallen. Neben den kommunalen,
zentralen Kläranlagen sind Beispiele bekannt, wo organisch hoch
belastete Abwässer aus der betrieblichen Abwasserreinigung
vergoren werden. Hauptbeweggrund der anaeroben-aeroben
Behandlung des Abwassers ist dabei eine Abwasserreinigung bei
möglichst geringem Energiebedarf.
In zunehmendem Maße wird versucht, Bioabfälle und andere
organische Stoffe (z. B. Fette) in Faulbehältern von Kläranlagen
mitzubehandeln. Ein Beispiel für die Mitbehandlung organischer
Abfälle (Bioabfälle) ist die Kläranlage in Baden-Baden. Hierbei
wird erreicht, daß, die vorhandene Infrastruktur für zusätzliche
Abfälle genutzt werden kann und teilweise durch die Zumischung
unterschiedlicher organischer Substanzen eine überproportionale
Biogasproduktion erzielt wird.
Die anaerobe Behandlung von organischen Reststoffen bietet
daneben weitere Anwendungsmöglichkeiten in der
landwirtschaftlichen Praxis. Derzeit wird eine Vergärung von Gülle zu
Biogas in rund 130 Anlagen bet rieben.
3. Wie hoch ist die Gesamtausbeute an Biogas, und wie stellt sich die
Energiebilanz bei der anaeroben Vergärung insgesamt dar?
Die Energieausbeute ist u. a. von folgenden Rahmenbedingungen
abhängig:
— Ausgangsmaterial,
— Energiebedarf für Prozeßwärme (Außentemperaturen),
— Entwicklung und Gasproduktionsvermögen der
Mikroorganismen. '
Die spezifische Gasausbeute anaerob fermentierter Mate rialien
wird wesentlich von der Zusammensetzung der
Ausgangsmaterialien bestimmt.
Bei Gülle werden Gasausbeuten von 0,2 bis 0,7 m 3 Biogas je kg
organische Trockensubstanz erreicht. Untersuchungen an 35
Anlagen in Bayern ergaben im Mittel eine spezifische
Biogasausbeute von 0,32 m3 je kg organische Trockensubstanz. Dies
entspricht etwa 20 bis 40 m 3 Biogas je eingesetztem m 3 Gülle. Etwa
zwei Drittel besteht aus Methan. Hierbei ist auf die Notwendigkeit
der Rückführung von erzeugter Energie zur Erwärmung des
Ausgangssubstrats hinzuweisen. Der Rückführungsanteil liegt bei
konventionellen Verfahren bei 30 bis 100 % und beeinflußt somit
die Energiebilanz erheblich.
Die anaerobe Behandlung von Biomasse ergibt eine
Biogasproduktion von 80 bis 150 m 3 je t Ausgangsmaterial. Dabei beträgt
der Heizwert ca. 6 bis 8 kWh/m 3 . Auch hier wird ein Teil der
Energie für prozeßinterne Vorgänge genutzt.
Da die Gasausbeuteraten der einzelnen Verfahren sich aufgrund
der von den Herstellern jeweils unterschiedlich angesetzten
Bezugsgrößen nur schwer miteinander vergleichen lassen, sind
Angaben zur Energiebilanz mit Unsicherheiten behaftet.
Beispielhaft kann der Gasertrag je Tonne Rasenschnitt mit 100 m 3
Biogas und einem Gesamtenergiegehalt von 600 kWh angesetzt
werden; der Nettoenergieertrag beträgt dabei rund 350 kWh. Für
das in dieser Anfrage ewähnte BTA-Verfahren wurden anläßlich
einer Expertenanhörung des Landesamtes für Umweltschutz,
Bayern, in Wackersdorf (14. November 1991) folgende Angaben
zur Energiebilanz gemacht:
Bei einer Vergärungsanlage für Bioabfall mit einem jährlichen
Durchsatz von 10 000 Tonnen steht aus der Biogaserzeugung
einem erwarteten theoretisch nutzbaren Energiepotential von
mehr als 7 000 MWh pro Jahr ein Eigenbedarf von 1 300 MWh pro
Jahr gegenüber. In Abhängigkeit von der jeweiligen
Verfahrenstechnik wurde für eine entsprechend dimensionierte
Kompostierung ein Energiebedarf zwischen 200 bis 500 MWh pro Jahr an
elektrischer Energie angesetzt.
Forschungsergebnisse
4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung durch die vom
Bundesministerium für Forschung und Technologie und später vom
Bayerischen Umweltministerium geförderte Versuchsanlage der
Biotechnischen Abfallverwertung GmbH und Co. KG in Garching
gewonnen?
Die Anlage in Garching besteht aus der mechanischen
Vorbehandlung (Schraubenmühle, Magnetabscheider,
Auflösebehälter), der Feststoffbehandlung (thermisch-alkalische Behandlung,
Fest-Flüssig-Trennung, anaerobe Feststoff-Hydrolyse) und der
Flüssigbehandlung (Methanisierung).
Während des fünfjährigen Bet riebes der Versuchsanlage wurden
71 t Naßmüll und 90 t Biomüll verarbeitet.
Für Biomüll ergibt sich ausgehend von Feuchtmasse folgende
Bilanz:
Rechengut: 8 %, Schwerstoffe: 1 %, kompostartige Reststoffe:
20 %, Abwasser: 55 % und Biogas: 15 %.
Von der zugeführten nativ-organischen Trockenmasse werden
67 % in Biogas umgewandelt. Die Abbaurate der biologischen
Stufen beträgt bei einer etwa zehntägigen Behandlung insgesamt
73 %. Je Tonne Biomüll entstehen 115 cbm Biogas bzw. 70 m 3
Methan. Die kompostartigen Reststoffe entsprechen, bisher noch
mit Ausnahme des Gehaltes an Störstoffen, den Anforderungen
an organische Bodenverbesserungsmittel. Bei Verwendung von
Naßmüll werden diese Anforderungen wegen der hohen
Schadstoffgehalte nicht erfüllt.
Eine erste kleinere Anlage (20 000 t/a) nach dem BTA-System
wurde Ende 1991 in Helsingör (Dänemark) in Betrieb genommen.
4.1 Welche Informationen davon sind in Veröffentlichungen und
Empfehlungen von Bund und Ländern eingeflossen?
Die Ergebnisse des vom Bundesministerium für Forschung und
Technologie sowie dem Bayerischen Umweltministerium
geförderten Versuchsprojektes über das BTA-Verfahren stehen als
Schlußberichte der Öffentlichkeit zur Verfügung. Anläßlich einer
Präsentation des Verfahrens in Garching im Mai 1992 wurde
betont, daß die in der Versuchsanlage erzielten Ergebnisse in
Praxisanlagen überprüft werden sollten. Außerdem wurde durch
Mitarbeiter des Umweltbundesamtes bei Fachvorträgen auf die
Forschungsergebnisse der BTA-Projekte hingewiesen. Das
Umweltbundesamt befürwortet aufgrund der durch das Versuchsprojekt
gewonnenen Erkenntnisse grundsätzlich die Förderung einer
Demonstrationsanlage nach dem BTA-Verfahren. Ob es zu einer
Bundesförderung derartiger Anlagen kommt, hängt nicht zuletzt
vom Zeitpunkt der vorgesehenen Errichtung durch den
Anlagenbetreiber und den zur Verfügung stehenden Mitteln des Bundes
ab.
Ergänzend wird noch darauf hingewiesen, daß eine Anlage nach
dem BTA-Konzept mit Fördermitteln des Bundes im März 1993 in
Baden-Baden in Betrieb genommen wurde, wobei nur die
mechanische Vorbehandlung (Stoffauflöser) des BTA-Konzeptes
realisiert wurde.
Die anläßlich der Versuche mit dem BTA-Verfahren gewonnenen
Erkenntnisse waren neben den Ergebnissen über andere Verfah
-
ren mit ausschlaggebend dafür, daß in die TA Siedlungsabfall
Anforderungen an Verfahren zur anaeroben Behandlung separat
erfaßter Bioabfälle aufgenommen wurden.
4.2 Welche sonstigen Verfahren zur anaeroben Vergärung im
großtechnischen Maßstab sind im In- oder Ausland erprobt?
Nachfolgende Verfahren werden u. a. mit Misch- bzw. Restmüll
oder nur mit Biomüll betrieben.
— VALORGA, 5, rue de Massacan, BP 56, F-34740 Vendargues.
Großtechnische Anlage in Amiens (F), drei weitere Anlagen sind
in der Planung.
(Mischmüll)
— DRANCO (Dry anaerobic conversion) Bau und Vertrieb: ACEC,
Niederlande, OWS Organic waste systems, Doc Noord 7 b,
B-9000 Gent.
(Mischmüll)
— Deutsche Babcock Anlagen GmbH, Duisburger Str. 375, 4200
Oberhausen 1.
Lizenz der Firma: Outokumpu Eco Energy, Referenzanlage seit
1990 in Finnland mit 14 000 Tonnen Durchsatz pro Jahr.
(Mischmüll/Biomüll)
— Schwarting GmbH, Umwelt- und Bioverfahrenstechnik, Lise-
Meitner-Str. 2, 2390 Flensburg.
(Mischmüll/Biomüll)
— BTA, Biologische Abfallverwertung GmbH & Co. KG,
Rottmannstr. 18, 8000 München 2.
Referenzanlage: Helsingör/Dänemark (20 000 Tonnen pro Jahr).
(Biomüll)
Zu folgenden Verfahren liegen darüber hinaus Ergebnisse aus
Versuchsanlagen vor:
— BIOCEL
(Agriculture University Wageningen,
Niederlande),
— KOMPOGAS (Schmidt AG/Bühler AG, Schweiz),
— ARENHA (Gesellschaft für Verfahrenstechnik,
Hildesheim),
— Anlage der Stadt Kaufbeuren,
— REFCOM (Solid Waste Reduction Center, USA),
— Verfahren der Stadt Rottweil,
— SOLIDIGEST (Italba, Italien),
— ATF (Verfahren der Universität Hamburg
-
Harburg),
— SNAMPROGETTI (Snamprogetti S.p.A., Italien),
— AN/RUKENS (AN-Maschinenbau Bremen und
Oldenburg),
— PRETHANE/RUDAD (Paques Solid Waste System,
Niederlande),
— ZOBES
(Verwertungsgesellschaft Zobes,
Vogtland),
— HITACHI (Hitachi Stardust, Japan).
(Quelle: Oetjen-Dehne, Emissionsfragen bei Vergärungsanlagen, Vortrag in
Recklinghausen 1993.)
Globale Bewertung
5. Wie ist die anaerobe Vergärung im Vergleich zur Kompostierung,
zur Verbrennung und Deponierung unter ökologischen
Gesichtspunkten (einschließlich Energiebilanz) insgesamt zu bewerten?
Anaerobe Behandlung (Vergärung), Kompostierung,
Verbrennung und Deponierung stellen jeweils einen Teilschritt im
Rahmen integrierter Abfallentsorgungssysteme dar.
Die Vergärung wird mit dem Ziel der Gewinnung verwertbarer
Energie (Biogas), die Kompostierung zum Zwecke der Erzeugung
nutzbarer Komposte durchgeführt. Von Vorteil ist u. a. die
Vergärung bei der Behandlung von wasserreichem
Ausgangsmaterial.
Da Biogas bei der Vergärung systematisch gefaßt und energetisch
genutzt werden kann, kann das Gas zur Substitution von fossilen
Energieträgern beitragen. Im Hinblick auf den Klimaschutz ist
unter dem Gesichtspunkt der Primärenergieeinsparung bzw. der
Nutzung CO 2-neutraler Energieträger die energetische Nutzung
biologischer Abfälle positiv zu beurteilen. (Zur Energiebilanz
vergleiche auch Antwort zu Frage 3.)
Eine vergleichende Gesamtbetrachtung der Verfahren mit
ökologischer und energetischer Bilanzierung wurde bisher nicht
durchgeführt.
5.1 Wie sieht es mit der Praktikabilität des Verfahrens und mit den
Kosten aus?
Anlagen zur Biogaserzeugung gliedern sich in einstufige
Verfahren und mehrstufige Verfahren.
Bei den einstufigen Verfahren verlaufen alle Prozeßphasen in
einem Reaktor. Der Aufbau der Anlage ist einfacher als bei
zweistufigen Verfahren. Die Investitionskosten liegen unter denen für
mehrstufige Verfahren. Nach BEHMEL (1993) erreichen
einstufige Anlagen nach relativ langen Verweilzeiten des organischen
Materials Abbaugrade von 50 % der Trockensubstanz.
Zweistufige Verfahren erreichen in verschiedenen
Prozeßbehältern höhere Spezialisierungsgrade der Bakterien. Die Anlagen
sind technisch aufwendiger gestaltet. Die Gasausbeute und die
Abbauraten können je Zeiteinheit jedoch wesentlich höher sein.
Die Kosten der Biogaserzeugung gliedern sich in die
produktionsabhängigen Kosten (Variable Kosten) und die
produktionsunabhängigen Kosten (Fixe Kosten).
Die Kostenstruktur bei Biogasanlagen zur Vergärung von Biomüll
hängt u. a. vom Durchsatz der Anlage und den zugrunde gelegten
Abschreibungszeiten ab. Die Investitionskosten eines
Gesamtanlagenkomplexes für Biomüll liegen nach BEHMEL (1993)
derzeit bei 600 bis 1200 DM/t/a.
Im Rahmen einer Studie der Landtechnik Weihenstephan (Frei
-
sing bei München) wurden bei 35 untersuchten Anlagen zur
Vergärung von Gülle Kosten der Energieerzeugung zwischen 0,01
und 0,42 DM/kWh (netto) ermittelt.
Unter Berücksichtigung der inzwischen in allen Bundesländern
gewährten Zuschüsse (SCHNEIDER 1992) von ca. 30 % sind nach
Angaben von KOBERLE, 1992 (Hermannsdorfer
Entwicklungsgesellschaft), Biogasanlagen für Gülle mit einer Gasproduktion von
mehr als 100 m3 pro Tag wirtschaftlich. Die Gesamtinvestitionen
für diesen Bereich beginnen bei etwa 120 000 DM. Die
Gasnutzung erfolgt dann fast ausschließlich über die Kraft-Wärme-
Kopplung mit Netzeinspeisung.
5.2 Ist eine Bezuschussung der Investitionskosten für biologische
Abfallverwertung in den neuen Ländern möglich, wenn nicht, ist
die Bundesregierung ggf. bereit, hier eine Förderung einzuführen?
Grundsätzlich ist nach den finanzverfassungsrechtlichen
Regelungen auch für biologische Abfallverwertungsanlagen die
Finanzierungszuständigkeit der Länder gegeben.
Die Bundesregierung fördert mit dem Programm des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
„Investitionen zur Verminderung von Umweltbelastungen" innovative
Verfahren und Techniken. Hierunter kann auch die Förderung
der Investitionskosten für biologische Abfallverwertung in den
neuen Ländern fallen, sofern innovative Verfahren/Techniken
zum Einsatz kommen. Eine Breitenförderung ist jedoch unter
Umweltgesichtspunkten nur den Ländern möglich.
Restmüll
6. Kann die anaerobe Vergärung bei der Vorbehandlung von Restmüll
eine vorteilhafte Alternative bzw. Ergänzung zur Restmüllrotte
(Modell Schaffhausen) darstellen?
Es liegen derzeit nur wenige Informationen über Versuche zur
anaeroben Vergärung von Restmüll vor. Aussagen über konkrete
Anwendungsbereiche der Restmüllvergärung sind daher nicht
möglich.
6.1 Wie ist das Verhältnis von mechanisch-biologischer
Restmüllbehandlung unter Einschluß der anaeroben Vergärung gegenüber
der Verbrennung zu sehen?
Durch die biologische Vorbehandlung von Restabfällen entstehen
nach derzeit vorliegenden Abschätzungen keine Abfälle, die
langfristig ohne Nachsorgemaßnahmen abgelagert werden
können, da die Ablagerung derartig vorbehandelter Abfälle den
langfristigen Betrieb von Einrichtungen zur Sickerwasser- und
Deponiegaserfassung erforderlich macht.
Die Verfahren zur biologischen Restmüllbehandlung bewirken
zudem keine Zerstörung/Abscheidung der allermeisten im Müll
diffus enthaltenen Schadstoffe. Es findet vielmehr durch den
Abbau der organischen Substanz eine relative
Schadstoffanreicherung statt.
Deponien mit biologisch vorbehandeltem Abfall bergen daher die
Gefahr der Entstehung zukünftiger Altlasten in sich, auch wenn
das Risiko hinsichtlich der Deponiegasbildung im Vergleich zu
der heute noch üblichen Ablagerung unbehandelter Abfälle
reduziert sein dürfte.
Derzeit erfüllen nur thermische Abfallbehandlungsverfahren die
Kriterien für eine auch auf lange Sicht problemlose Ablagerung
von nicht verwertbaren Abfällen mit organischen Bestandteilen.
6.2 Ist der Glühverlust und der TOC-Wert für die auf der Deponie zu
erwartende Aktivität eines Materials tatsächlich ein geeigneter
Bewertungsmaßstab, obwohl damit auch praktisch nicht abbaubare
Stoffe erfaßt würden (z. B. Kunststoffe, langkettige
Kohlenwasserstoffe)?
Gemäß TA Siedlungsabfall sind bei der Ablagerung von
Restabfällen auf einer Deponie insgesamt 20 Zuordnungswerte
einzuhalten.
Einen dieser Parameter stellt der einfach zu bestimmende
Glühverlust dar.
Die Einhaltung der Gesamtheit der Parameter soll sicherstellen,
daß nur reaktionsträge Abfälle abgelagert werden.
Trotz der eingeschränkten Aussagekraft des Parameters
Glühverlust im Hinblick auf eine exakte Bestimmung des biologisch
abbaubaren Anteils des gerotteten Restmülls stellen niedrige
Werte für den Glühverlust sicher, daß der Restmüll auch nur
niedrige Gehalte biologisch abbaubarer Materie enthält und somit
Abbauprozesse im Deponiekörper unterbunden werden.
Sollte Anlaß zur Besorgnis bestehen, daß die Messung des
Glühverlustes zu einem unzutreffenden Ergebnis führt, kann statt
dessen die aufwendigere Bestimmung des Gesamt-TOC
verwendet werden.
Für den Fall, daß zur Ablagerung vorgesehene Abfälle größere
Mengen an schwer abbaubaren organischen Stoffen (z. B. Holz,
Kunststoffe) enthalten, ist auch die Möglichkeit der mechanischen
Abtrennung dieser Stoffe zum Zweck einer getrennten
Entsorgung denkbar, wenn der zurückbleibende Restabfall durch diese
Maßnahme den Kriterien der TA Siedlungsabfall für die
Zuordnung zur Deponie entspricht (z. B. Bauschutt).]