Vermögen der DDR in der Vermögensrechnung des Bundes
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wann wird die Bundesregierung die Gesamtheit der in das Eigentum des Bundes übergegangenen Sach- und Geldwerte einschließlich der Rechte und Forderungen der DDR im Rahmen einer Vermögensrechnung zusammenfassen, die auch die seit dem 3. Oktober 1990 entstandenen Vermögensabgänge und -zugänge erfaßt?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach geltendem Recht bloße Bestandsverzeichnisse als „Vermögensrechnung" nicht ausreichen?
Ist die Bundesregierung in der Lage, im Rahmen einer solchen Vermögensrechnung auch aussagekräftige Zahlen nicht nur zum mengenmäßigen, sondern auch zum wertmäßigen Umfang des Vermögens der DDR, das Bundesvermögen geworden ist, zusammenzustellen und vorzulegen?
Wenn nein, zu welchen Hauptgruppen im Sinne des § 7 der Bestimmungen der Buchführungs- und Rechnungslegungsordnung für das Vermögen des Bundes vom 16. März 1953 (VBRO) (unbewegliche Sachen, Wirtschaftsbetriebe, geldwerte Rechte, Sonder- und Treuhandvermögen des Bundes) wird die Bundesregierung wann Bestandsnachweise vorlegen und/oder genauere Wertaussagen treffen können, die auch das dem Bund zugefallene ehemalige Vermögen der DDR berücksichtigen?
Wie erfolgt die Bewertung des Vermögens der DDR, das Bundesvermögen geworden ist?
Wie groß war der Anteil aus Erlösen aus der Veräußerung von Vermögenswerten der DDR an den Vermögensabgängen 1989, 1990, 1991 und 1992?
In welchem Umfang haben die Erlöse aus Vermögensabgängen mit haushaltsmäßiger Zahlung, die aus der Veräußerung von Vermögenswerten der DDR stammten, zur Finanzierung investiver Ausgaben des Bundes beigetragen?
In welchem Umfang hat die Einbeziehung der Auslandsforderungen und -verbindlichkeiten der DDR in den gesamtdeutschen Vermögensstatus die Auslandsvermögensrechnung der Bundesrepublik Deutschland beeinflußt?
Trifft es zu, daß die ehemalige DDR zum Jahresende 1990 gegenüber dem Ausland eine Netto-Vermögensposition hatte?
Wenn ja, in welcher Höhe?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Werthaltigkeit des Auslandsvermögens der DDR?