Auswirkung einer Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes auf die Finanzverwaltung
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Ein Bestandteil des Gesetzes zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms — FKPG — ist die beabsichtigte Änderung der Absätze 2 und 3 des § 5 des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes. Die Einführungszeit in die Aufgaben des höheren Dienstes soll für Beamte von jetzt 18 Monaten auf künftig sechs Monate gekürzt werden, die ergänzenden Studien an der Bundesfinanzakademie sollen statt jetzt vier künftig drei Monate dauern.
Der Bundesvorsitzende der Deutschen Steuer-Gewerkschaft hat am 23. März 1993 in einem Brief an den Bundesminister der Finanzen von einer „folgenschweren Fehlentscheidung" geschrieben, die „im krassen Widerspruch zum Ziel des Solidarpakts (steht), nämlich die Steuerkriminalität mit Nachdruck zu bekämpfen" und an den Bundesminister der Finanzen appelliert, „dafür Sorge zu tragen, daß der Artikel 3 ersatzlos gestrichen wird" .
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Bundesvorsitzenden der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, das Steuerrecht sei immer komplizierter geworden und eine Steuersystematik nicht mehr erkennbar?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Bundesvorsitzenden der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, die steuererheblichen Sachverhalte würden immer komplexer und damit die Arbeitsabläufe auf allen Ebenen der Finanzverwaltung?
Trifft die in dem oben genannten Schreiben an den Bundesminister der Finanzen auch enthaltene Behauptung zu, das Steuerrecht spiele weder im juristischen Studium noch im juristischen Vorbereitungsdienst eine meßbare Rolle?
Warum hält die Bundesregierung die Verkürzung der Einführungszeit für notwendig und verantwortbar?
Wie kann durch eine Verkürzung der Einführungszeit und der ergänzenden Studien ein auch von der Bundesregierung angestrebter wirtschaftlicherer Einsatz der Steuerbeamten des höheren Dienstes erreicht werden?
Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung mit dieser Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes ein wirksamer Beitrag zur Bekämpfung der Steuerkriminalität und der Schattenwirtschaft geleistet werden?
Ist der Bundesregierung bekannt, in welcher Größenordnung sich die Zahl der Abwanderungen von Beschäftigten aus der Finanzverwaltung in die private Wirtschaft und in die steuerberatenden Berufe bewegt?
Was muß nach Ansicht der Bundesregierung getan werden, um die personelle Wettbewerbsfähigkeit der Finanzverwaltung zu sichern?
Trifft es zu, daß in dem Anwendungserlaß zur Abgabenordnung die Formulierung enthalten ist, daß „für den Regelfall die Angaben der Steuerpflichtigen in den Steuererklärungen vollständig und richtig sind"?
Wenn ja, wie wirkt sich eine damit zwangsläufig verbundene reduzierte Einzelfallprüfung auf die Bekämpfung der Steuerkriminalität aus?