Demokratisierungsprozeß in Südafrika
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ursula Fischer und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Am 25. September 1992 (Drucksache 12/3312) versicherte die Bundesregierung, daß das Ziel ihrer Südafrika-Politik unverändert ist, „die rechtliche und tatsächliche Abschaffung der Apartheid. Bei allen politischen Kontakten hat die Bundesregierung die südafrikanische Regierung nie im Zweifel über diese Zielvorstellung gelassen und immer darauf gedrängt, den eingeleiteten Demokratisierungsprozeß zügig zu Ende zu führen."
Südafrika überschwemmt seit Ende März erneut eine Welle der Gewalt, deren Ursachen in der Apartheid liegen.
Fragen und Antworten10
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die jüngste Eskalation der Gewalt in Südafrika?
Ja. Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklung in Südafrika mit großer Aufmerksamkeit.
Hat die Bundesregierung ihre Sorge darüber der südafrikanischen Regierung gegenüber zum Ausdruck gebracht, wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung hat ihre Sorge über die anhaltende Gewalt in Südafrika bilateral und gemeinsam mit ihren EG-Partnern gegenüber der südafrikanischen Regierung wiederholt zum Ausdruck gebracht.
Kann die Bundesregierung die Annahme widerlegen, daß die Gewalttätigkeiten im Zusammenhang mit den Mehrparteien-Gesprächen im April dieses Jahres im Zusammenhang stehen, deren Hauptziel darin bestehen soll, den Verhandlungsprozeß über den Übergang von der Apartheid zur Demokratie in Südafrika wieder in Gang zu bringen?
Nein. Die Bundesregierung sieht mit Sorge, daß sich in der Vergangenheit Fälle politischer Gewaltanwendung stets dann gehäuft haben, wenn sich Fortschritte im Verhandlungsprozeß abgezeichneten. Es ist nicht auszuschließen, daß auch die Hintermänner der jüngsten Gewaltwelle das Ziel verfolgen, den friedlichen Übergangsprozeß in Südafrika zu hintertreiben. Im Zusammenhang mit dem heimtückischen Mord an dem ANC-Führungsmitglied und Generalsekretär der Kommunistischen Partei Südafrikas, Chris Hani, am 10. April 1993 wurde ein Anhänger der rechtsradikalen Afrikaner Weerstandsbewegung (AWB), die den Verhandlungsprozeß boykottiert und an der Apartheid festhalten will, als mutmaßlicher Täter in Haft genommen.
Ist die Bundesregierung bereit, sich vermittelnd einzuschalten, damit der ins Stocken geratene Demokratisierungsprozeß gezielt fortgesetzt werden kann?
Die Bundesregierung hat sich stets gegenüber allen am Verhandlungsprozeß beteiligten Parteien nachdrücklich für eine zügige Fortsetzung und einen baldmöglichen Abschluß des Demokratisierungsprozesses eingesetzt (vgl. Drucksache 12/3312 vom 25. September 1992). Sie begrüßt, daß die Mehrparteien-Verhandlungen trotz der erneuten Gewaltwelle nach neunmonatiger Unterbrechung am 1. April 1993 wieder aufgenommen wurden.
Durch die Teilnahme von jetzt 26 Parteien und Organisationen ist der Verhandlungsprozeß auf eine breite Basis gestellt worden. Die Verständigung zwischen der südafrikanischen Regierung und dem ANC auf die Durchführung allgemeiner Wahlen in Südafrika spätestens im Frühjahr 1994 und auf eine Übergangsregierung unter Einschluß der wichtigsten Parteien geben Anlaß zur Hoffnung, daß der Demokratisierungsprozeß bald erfolgreich zu Ende geführt werden kann.
Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung dazu bereits 1993 unternommen, und welche Initiativen beabsichtigt sie, in diesem Jahr noch zu unternehmen?
Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl hat im Oktober 1992 in Briefen an Staatspräsident de Klerk, ANC-Präsident Mandela und IFP-Präsident Buthelezi auf die Wiederaufnahme der damals noch unterbrochenen Verhandlungen gedrängt. Vor dem Hintergrund der Anfang April wiederaufgenommenen Mehrparteien-Gespräche (siehe Antwort auf Frage 4) sieht die Bundesregierung derzeit keine Notwendigkeit für weitere Interventionen.
Bestehen Direktkontakte zwischen der Bundesregierung und der Goldstone Commission, und ist die Bundesregierung bereit, mit ihr zusammenzuarbeiten, wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung arbeitet eng mit der Goldstone-Kommission, die von allen südafrikanischen Parteien als unabhängige Institution anerkannt wird, zusammen und unterstützt die Arbeit der Kommission im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Die EG-Staaten haben der Goldstone-Kommission im November 1992 sechs Rechtsexperten zur Verfügung gestellt, die die Kommissions-Ausschüsse unterstützen, die einzelne Fälle politischer Gewalt untersuchen. Die Bundesrepublik Deutschland stellt einen dieser Experten.
Wie beurteilt die Bundesregierung die Internationale Solidaritätskonferenz des ANC „Von der Apartheid zum Frieden, zu Demokratie und Entwicklung" vom 19. bis 21. Februar 1993 in Johannesburg, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus möglicherweise für die Südafrika-Politik der Bundesregierung?
Die Bundesregierung hat die internationale Solidaritätskonferenz des ANC in Johannesburg mit Interesse verfolgt. Sie teilt die Auffassung des ANC und anderer südafrikanischer Parteien, daß der Überwindung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Apartheid entscheidende Bedeutung für die dauerhafte Befriedung Südafrikas zukommt. Die Bundesregierung wird die diesbezüglichen Bemühungen der südafrikanischen Parteien zusammen mit ihren EG-Partnern aktiv unterstützen.
Wie ist die Haltung der Bundesregierung im Hinblick auf die Entschließung des Nationalen Exekutivkomitees des ANC vom Februar 1993 zur Sanktionsfrage, insbesondere in bezug auf die strikte Einhaltung des Waffen- sowie Ölembargos bis zur Einsetzung einer demokratischen Regierung in Südafrika?
Die Bundesregierung begrüßt die Empfehlung des ANC-Exekutivkomitees vom 18. Februar 1993 an die internationale Staatengemeinschaft, nach Bekanntgabe eines Wahltermins und Einsetzung eines Übergangsexekutivrates die Sanktionen gegen Südafrika mit Ausnahme des Waffen- und Ölembargos aufzuheben.
Die EG-Staaten werden an dem völkerrechtlich bindenden Waffenembargo gegen Südafrika festhalten, solange dieses vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen nicht aufgehoben ist. Das von der EG 1985 gegen Südafrika verhängte Ölembargo war in Anerkennung der erfolgten Reformschritte und zur Belebung der südafrikanischen Wirtschaft im April 1992 aufgehoben worden.
Ist die Bundesregierung bereit, offizielle Beobachter nach Südafrika zu entsenden, die zur Eindämmung der Gewalt und zur reibungslosen Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Wahlen beitragen könnten, wenn nein, warum nicht?
Deutschland ist mit zwei Polizeibeamten an der 15köpfigen EG-Beobachterkommission in Südafrika (ECOMSA) beteiligt, die seit Oktober 1992 einen aktiven Beitrag zur Eindämmung der politischen Gewalt in Südafrika leistet. Das Mandat der EG-Beobachtermission ist vor kurzem um weitere sechs Monate bis Ende Oktober 1993 verlängert worden. Die Bundesregierung wird über die beiden Polizeibeamten hinaus ab Ende April 1993 auch den politischen Leiter der EG-Beobachtermission stellen. Sie ist zu gegebener Zeit bereit, auf Bitte der südafrikanischen Parteien Wahlbeobachter nach Südafrika zu entsenden.
Wäre die Bundesregierung auch bereit, sich an einem Gesamtteam zur internationalen Wahlbeobachtung unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen und der Organisation Afrikanischer Staaten zu beteiligen, wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung ist grundsätzlich bereit, den Vereinten Nationen auf deren Bitte Wahlbeobachter zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus prüft die Bundesregierung, in welcher Weise sie im Rahmen der EG und bilateral die Durchführung demokratischer Wahlen in Südafrika fördern kann.