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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Qualifikation der Schädlingsbekämpfer (G-SIG: 12011424)

Ausbildung und Berufsbild von Schädlingsbekämpfern (Kammerjägern), Forderungen des Bundesgesundheitsamtes, Kenntnisstand über Pestizide, Gesundheitsgefährdung durch unsachgemäßen Einsatz von Schädlingsbekämpfungsmitteln

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

15.07.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/482828.04.93

Qualifikation der Schädlingsbekämpfer

der Abgeordneten Antje-Marie Steen, Dr. Marliese Dobberthien, Karl Hermann Haack (Extertal), Klaus Kirschner, Dr. Hans-Hinrich Knaape, Dr. Helga Otto, Horst Peter (Kassel), Dr. Martin Pfaff, Gudrun Schaich-Walch, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Regina Schmidt-Zadel, Dr. Peter Struck, Uta Titze-Stecher, Hans-Ulrich Klose und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Insekten, Zecken, Schaben, Milben etc. gewinnen — neben ihrer Eigenschaft als lästige und für das menschliche Empfinden oft unästhetische Parasiten — für den Menschen zunehmend an Bedeutung als Auslöser für Allergien und Krankheiten. Gerade wenig belastbare Personen wie alte Leute, Säuglinge, Kleinkinder und Kranke sind besonders betroffen. Zum Schutz der menschlichen Gesundheit werden daher in Haushalten, in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kinder- und Altenheimen, in Krankenhäusern sowie in Bereichen der Lebensmittel- und Nutztierhaltung verstärkt Schädlingsbekämpfungsmittel eingesetzt. Vermehrte Anwendung und nicht sachgerechte Ausbringung der Mittel bergen jedoch schwerwiegende gesundheitliche Risiken wie zum Teil irreversible bis lebensbedrohliche Vergiftung für den Anwender sowie für die von der Anwendung betroffenen Menschen, Nutz- und Heimtieren (Drucksache 12/1780). Daraus ergibt sich die Frage nach der Professionalität der Schädlingsbekämpfer. Eine sachgerechte Schädlingsbekämpfung mit weitgehend reduziertem gesundheitlichen Risiko setzt einen möglichst breitgefächerten, fachübergreifenden und ständig aktualisierten Qualifikationsstand bei Herstellern, Mittelvertreibern, Schädlingsbekämpfern sowie dem behördlichen Überwachungspersonal voraus.

Geschädigte haben im Zusammenhang mit Schädlingsbekämpfungs-Aktionen in ihren Büros oder Wohnbereichen betont, daß sie Zweifel an der Qualifikation und am Fachwissen der Schädlingsbekämpfer haben. So ist es in der Vergangenheit zu falscher Beratung und zu Überdosierung der Mittel gekommen, mit den Folgen, daß Betroffene über schwerwiegende und langanhaltende gesundheitliche Beeinträchtigungen klagen.

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Berufliche Bildung

1. Welche Voraussetzungen müssen Bewerberinnen und Bewerber haben, um als Schädlingsbekämpfer tätig sein zu können, und wer überprüft und überwacht die Bedingungen?

2. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß „Schädlingsbekämpfer" kein eigenständiger Ausbildungsberuf mit entsprechender Abschlußprüfung ist, und wenn ja, läßt sich dieser Zustand weiterhin aufrechterhalten?

3. Unterstützt die Bundesregierung die Forderung nach Erstellung eines exakt definierten Ausbildungsprofils für Schädlingsbekämpfer mit entsprechenden Ausbildungsinhalten und entsprechender behördlicher Prüfungsordnung?

4. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß angesichts zunehmender Toxizitäten in der Umwelt ein umfassender Wissensstand für die Ausübungsfähigkeit eines Kammerjägers erforderlich ist, um Schäden zu vermeiden?

5. Wo und in welchem Umfang werden Gesundheitsschäden, die mit einer Schädlingsbekämpfungsaktion korreliert sind, registriert, ausgewertet und die Ergebnisse der ärztlichen Fortbildung zur Verfügung gestellt?

6. In welchem Umfang findet das Fach „Schädlingskontrolle und -bekämpfung" Eingang in die Aus- und Fortbildung für Desinfektoren, Gesundheitsaufseher, Lebensmittelkontrolleure und Gebäudereiniger?

7. Welche Auskunft kann die Bundesregierung geben zur Dauer der Ausbildung zum Schädlingsbekämpfer, zu Qualifikationsvoraussetzungen der Ausbilder, und wie bewertet die Bundesregierung dieses?

8. Welche Maßnahmen wurden bislang ergriffen, um die Ausbildung im Rahmen der EG abzustimmen?

9. Welche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es für dieses Berufsbild, und in welchem Umfang erachtet es die Bundesregierung als wichtig, die Forderung nach einer fortlaufenden Fortbildungsverpflichtung gesetzlich zu regeln?

10. Werden angesichts sich ständig erweiternder Kenntnisse auf dem Gebiet der Schädlingsbekämpfung Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen in ausreichender Zahl angeboten, ihre Inhalte evaluiert und weiterentwickelt, und wer bietet dieses an?

11. In der ehemaligen DDR gab es eine entsprechende Ausbildung. In welchem Umfang und mit welchen Inhalten ist diese erhalten geblieben?

12. Ist beabsichtigt, das bundesdeutsche Berufsbild entsprechend der o. g. Ausbildung zu erweitern bzw. auszuformen?

13. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß das Tätigkeitsspektrum und die Lerninhalte eines „professionellen" Schädlingsbekämpfers weitgehend von der Schädlingsbekämpfungsindustrie bestimmt werden?

14. Ist der Bundesregierung bekannt, daß vom BGA seit Jahren eine professionelle Ausbildung der Kammerjäger gefordert und angeboten wird? Aus welchen Gründen wurde diese Forderung bisher nicht berücksichtigt?

II. Berufliche Tätigkeit

15. Trifft es zu, daß die Auswahl von Pestizid-Präparaten im Ermessen der Kammerjäger liegt, und wie beurteilt die Bundesregierung den wissenschaftlichen Kenntnisstand über die biologischen Wirkungen der eingesetzten (Kombinations-)Präparate?

16. Welche Kontrollinstanzen stehen zur Verfügung, um nach einer Schädlingsbekämpfung in Gemeinschaftseinrichtungen, wie Schulen, Altenheimen, sowie in den Großbetrieben der Lebensmittelindustrie, auf Schlachthöfen, aber auch in Privathaushalten eine Dekontamination zu überprüfen und somit eine gesundheitliche Gefährdung durch noch vorhandene chemische Rückstände auszuschließen?

17. In welchem Umfang, auf wessen Initiative, von wem und auf wessen Kosten werden diese Überprüfungsinstanzen tätig?

18. Wodurch ist gewährleistet, daß die entsprechenden Kontrollinstanzen für diese Aufgabe fachgerecht ausgebildet sind?

19. In welchem Umfang haben Parasitologie und das Wissen über Schädlingsbekämpfung Eingang in die Aus- und Fortbildung von Medizinern und Veterinärmedizinern gefunden, und kann dieses als ausreichend bezeichnet werden?

20. In welcher zeitlichen und inhaltlichen Dimension findet das Gebiet „Schädlingsbekämpfung" Berücksichtigung in der Aus- und Fortbildung von Amtsärzten und Amtstierärzten?

21. Besteht nach Ansicht der Bundesregierung für die medizinischen Berufe und ihre Aufgaben bei der Schädlingsbekämpfung im Rahmen der EG Handlungsbedarf für eine europaweite Angleichung?

22. Welche Forschungsergebnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich einer für die menschliche Gesundheit unbedenklichen Schädlingsbekämpfung vor, und in welchem Umfang unterstützt die Bundesregierung die Forschung nach derartigen „Alternativen"?

23. Welche Auskunft kann die Bundesregierung darüber geben, inwieweit sich aus wissenschaftlicher Forschung bereits Erkenntnisse entwickelt haben, die in der Arbeit der Kammerjäger einen weitgehenden Verzicht auf gesundheitsschädigende Substanzen zulassen?

24. Durch welche Maßnahmen und in welchem Umfang ist gewährleistet, daß die Ergebnisse einer o. g. Forschung umgehend Eingang in die praktische Tätigkeit der Kammerjäger finden?

25. Hält es die Bundesregierung für richtig und notwendig, im Sinne des Anwender- und Betroffenenschutzes ein Zulassungs- und Registrierungssystem einzuführen für alle Entwesungsmittel und -verfahren (zusätzlich eines Anerkennungsverfahrens für die Ausbringungsgeräte)?

26. Gibt es, besonders angesichts der Tatsache, daß Schädlingsbekämpfung weitgehend private Handhabe ist, ein gebündeltes, öffentlich zugängiges Publikationsorgan, in dem neueste Forschungsergebnisse zu den Mitteln und ihrer Handhabung publiziert werden und nachgelesen werden können?

27. In welchem Umfang existiert bereits eine wissenschaftliche Referenzinstitution, die den aktuellen Stand zu Resistenz, Mittelpalette, Alternativverfahren, neuen Ausbringungsgeräten, Mitteldosierung und zum Rechtsstand publiziert sowie Empfehlungen zur Mittelanwendung, Anwender- und Betroffenenschutz, Abschirmung, Rückstandsverhalten von Mitteln auf verschiedenen Materialien, Dekontamination und Wartefristen an Behörden, Herstellerindustrie, Bekämpfungsgewerbe und Nutztierhalter gibt?

28. Beabsichtigt die Bundesregierung - im Sinne notwendiger fachübergreifender Information - eine zentrale Referenzinstitution zu konstituieren?

29. Wenn gesundheitliche Beeinträchtigung mit großer Wahrscheinlichkeit auf den unfachgerechten Einsatz von Schädlingsbekämpfungsmitteln zurückzuführen ist,

  • durch welche Instanz, gegen wen und in welchem Umfang kann die geschädigte Person Schadensersatzansprüche stellen,
  • wodurch ist eine als Kammerjäger tätige Person gegenüber möglichen Regressansprüchen ausreichend abgesichert?

Fragen29

1

Welche Voraussetzungen müssen Bewerberinnen und Bewerber haben, um als Schädlingsbekämpfer tätig sein zu können, und wer überprüft und überwacht die Bedingungen?

2

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß „Schädlingsbekämpfer" kein eigenständiger Ausbildungsberuf mit entsprechender Abschlußprüfung ist, und wenn ja, läßt sich dieser Zustand weiterhin aufrechterhalten?

3

Unterstützt die Bundesregierung die Forderung nach Erstellung eines exakt definierten Ausbildungsprofils für Schädlingsbekämpfer mit entsprechenden Ausbildungsinhalten und entsprechender behördlicher Prüfungsordnung?

4

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß angesichts zunehmender Toxizitäten in der Umwelt ein umfassender Wissensstand für die Ausübungsfähigkeit eines Kammerjägers erforderlich ist, um Schäden zu vermeiden?

5

Wo und in welchem Umfang werden Gesundheitsschäden, die mit einer Schädlingsbekämpfungsaktion korreliert sind, registriert, ausgewertet und die Ergebnisse der ärztlichen Fortbildung zur Verfügung gestellt?

6

In welchem Umfang findet das Fach „Schädlingskontrolle und -bekämpfung" Eingang in die Aus- und Fortbildung für Desinfektoren, Gesundheitsaufseher, Lebensmittelkontrolleure und Gebäudereiniger?

7

Welche Auskunft kann die Bundesregierung geben zur Dauer der Ausbildung zum Schädlingsbekämpfer, zu Qualifikationsvoraussetzungen der Ausbilder, und wie bewertet die Bundesregierung dieses?

8

Welche Maßnahmen wurden bislang ergriffen, um die Ausbildung im Rahmen der EG abzustimmen?

9

Welche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es für dieses Berufsbild, und in welchem Umfang erachtet es die Bundesregierung als wichtig, die Forderung nach einer fortlaufenden Fortbildungsverpflichtung gesetzlich zu regeln?

10

Werden angesichts sich ständig erweiternder Kenntnisse auf dem Gebiet der Schädlingsbekämpfung Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen in ausreichender Zahl angeboten, ihre Inhalte evaluiert und weiterentwickelt, und wer bietet dieses an?

11

In der ehemaligen DDR gab es eine entsprechende Ausbildung. In welchem Umfang und mit welchen Inhalten ist diese erhalten geblieben?

12

Ist beabsichtigt, das bundesdeutsche Berufsbild entsprechend der o. g. Ausbildung zu erweitern bzw. auszuformen?

13

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß das Tätigkeitsspektrum und die Lerninhalte eines „professionellen" Schädlingsbekämpfers weitgehend von der Schädlingsbekämpfungsindustrie bestimmt werden?

14

Ist der Bundesregierung bekannt, daß vom BGA seit Jahren eine professionelle Ausbildung der Kammerjäger gefordert und angeboten wird? Aus welchen Gründen wurde diese Forderung bisher nicht berücksichtigt?

15

Trifft es zu, daß die Auswahl von Pestizid-Präparaten im Ermessen der Kammerjäger liegt, und wie beurteilt die Bundesregierung den wissenschaftlichen Kenntnisstand über die biologischen Wirkungen der eingesetzten (Kombinations-)Präparate?

16

Welche Kontrollinstanzen stehen zur Verfügung, um nach einer Schädlingsbekämpfung in Gemeinschaftseinrichtungen, wie Schulen, Altenheimen, sowie in den Großbetrieben der Lebensmittelindustrie, auf Schlachthöfen, aber auch in Privathaushalten eine Dekontamination zu überprüfen und somit eine gesundheitliche Gefährdung durch noch vorhandene chemische Rückstände auszuschließen?

17

In welchem Umfang, auf wessen Initiative, von wem und auf wessen Kosten werden diese Überprüfungsinstanzen tätig?

18

Wodurch ist gewährleistet, daß die entsprechenden Kontrollinstanzen für diese Aufgabe fachgerecht ausgebildet sind?

19

In welchem Umfang haben Parasitologie und das Wissen über Schädlingsbekämpfung Eingang in die Aus- und Fortbildung von Medizinern und Veterinärmedizinern gefunden, und kann dieses als ausreichend bezeichnet werden?

20

In welcher zeitlichen und inhaltlichen Dimension findet das Gebiet „Schädlingsbekämpfung" Berücksichtigung in der Aus- und Fortbildung von Amtsärzten und Amtstierärzten?

21

Besteht nach Ansicht der Bundesregierung für die medizinischen Berufe und ihre Aufgaben bei der Schädlingsbekämpfung im Rahmen der EG Handlungsbedarf für eine europaweite Angleichung?

22

Welche Forschungsergebnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich einer für die menschliche Gesundheit unbedenklichen Schädlingsbekämpfung vor, und in welchem Umfang unterstützt die Bundesregierung die Forschung nach derartigen „Alternativen"?

23

Welche Auskunft kann die Bundesregierung darüber geben, inwieweit sich aus wissenschaftlicher Forschung bereits Erkenntnisse entwickelt haben, die in der Arbeit der Kammerjäger einen weitgehenden Verzicht auf gesundheitsschädigende Substanzen zulassen?

24

Durch welche Maßnahmen und in welchem Umfang ist gewährleistet, daß die Ergebnisse einer o. g. Forschung umgehend Eingang in die praktische Tätigkeit der Kammerjäger finden?

25

Hält es die Bundesregierung für richtig und notwendig, im Sinne des Anwender- und Betroffenenschutzes ein Zulassungs- und Registrierungssystem einzuführen für alle Entwesungsmittel und -verfahren (zusätzlich eines Anerkennungsverfahrens für die Ausbringungsgeräte)?

26

Gibt es, besonders angesichts der Tatsache, daß Schädlingsbekämpfung weitgehend private Handhabe ist, ein gebündeltes, öffentlich zugängiges Publikationsorgan, in dem neueste Forschungsergebnisse zu den Mitteln und ihrer Handhabung publiziert werden und nachgelesen werden können?

27

In welchem Umfang existiert bereits eine wissenschaftliche Referenzinstitution, die den aktuellen Stand zu Resistenz, Mittelpalette, Alternativverfahren, neuen Ausbringungsgeräten, Mitteldosierung und zum Rechtsstand publiziert sowie Empfehlungen zur Mittelanwendung, Anwender- und Betroffenenschutz, Abschirmung, Rückstandsverhalten von Mitteln auf verschiedenen Materialien, Dekontamination und Wartefristen an Behörden, Herstellerindustrie, Bekämpfungsgewerbe und Nutztierhalter gibt?

28

Beabsichtigt die Bundesregierung - im Sinne notwendiger fachübergreifender Information - eine zentrale Referenzinstitution zu konstituieren?

29

Wenn gesundheitliche Beeinträchtigung mit großer Wahrscheinlichkeit auf den unfachgerechten Einsatz von Schädlingsbekämpfungsmitteln zurückzuführen ist,

durch welche Instanz, gegen wen und in welchem Umfang kann die geschädigte Person Schadensersatzansprüche stellen,

wodurch ist eine als Kammerjäger tätige Person gegenüber möglichen Regressansprüchen ausreichend abgesichert?

Bonn, den 28. April 1993

Antje-Marie Steen Dr. Marliese Dobberthien Karl Hermann Haack (Extertal) Klaus Kirschner Dr. Hans-Hinrich Knaape Dr. Helga Otto Horst Peter (Kassel) Dr. Martin Pfaff Gudrun Schaich-Walch Horst Schmidbauer (Nürnberg) Regina Schmidt-Zadel Dr. Peter Struck Uta Titze-Stecher Hans-Ulrich Klose und Fraktion

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