Erneute Bestätigung des Urteils gegen Stephan Waldberg in der Türkei
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Am 28. April 1993 wurde in Ankara das erstinstanzliche Urteil vom Kassationsgericht im Verfahren gegen Stephan Waldberg erneut bestätigt. Damit ist das Urteil zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und neun Monaten gegen Stephan Waldberg, der bereits seit sechs Monaten in der Türkei inhaftiert ist, rechtskräftig.
Stephan Waldberg war im September vergangenen Jahres für die Redaktion „Radio Dreyeckland" als Journalist im Irak und in der Türkei/Kurdistan unterwegs und hatte in seiner Funktion als Journalist auch Kontakte zur PKK. Die türkischen Gerichte verurteilten ihn wegen Kuriertätigkeit und als „Agent" der PKK. Trotz internationaler Proteste gegen das erstinstanzliche politische Urteil gegen Stephan Waldberg ist erneut von türkischer Seite ein Exempel zur Abschreckung statuiert worden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wie bewertet die Bundesregierung die Bestätigung des Urteils gegen Stephan Waldberg?
Welche Schritte zur Freilassung von Stephan Waldberg wurden seit dem erstinstanzlichen Urteil von der Bundesregierung unternommen?
Ist es richtig, daß Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl am 19. Mai 1993 zu einem offiziellen Besuch in die Türkei fährt?
Beabsichtigt Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl bei seinem offiziellen Besuch in der Türkei am 19. Mai 1993 für die vollständige Aufhebung des Urteils und die sofortige Freilassung Stephan Waldbergs einzusetzen?
Wenn nein, warum nicht?
Was beabsichtigt die Bundesregierung, unabhängig von eventuellen Bemühungen des Bundeskanzlers Dr. Helmut Kohl anläßlich seines Besuches in der Türkei, in der Angelegenheit der bestätigten Verurteilung zu unternehmen?