Volltext (unformatiert)
[Drucksache 12/4895
07.05.93
Deutscher Bundestag
12. Wahlperiode
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Einheitliche Quellensteuer in den EG-Mitgliedstaaten
Die „WirtschaftsWoche" behauptet in ihrer Ausgabe Nummer 19
vom 7. Mai 1993, auf der Tagesordnung des nächsten Treffens des
EG-Ministerrates am 21. und 22. Mai 1993 in Dänemark stehe die
gemeinsame Besteuerung der Zinserträge.
Der Bundesminister der Finanzen wolle — so die „Wirtschafts-
Woche" — den Steuerflüchtlingen „endgültig" an den Kragen und
fordere einheitliche Quellensteuer in allen EG-Mitgliedstaaten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welchen Mitgliedsländern der Europäischen Gemeinschaft
existiert auf welcher Bemessungsgrundlage eine der
bundesdeutschen Quellensteuer vergleichbare Besteuerung der
Zinseinkünfte?
Wie werden diese erfaßt?
Wie hoch sind die Steuersätze?
2. Welche EG-Staaten, die Zinseinkünfte besteuern, haben
zugleich welche Kontrollverfahren eingeführt?
3. Trifft es zu, daß sich die Bundesregierung vor vier Jahren dem
Vorschlag der EG-Kommissarin Srcivener nicht angeschlossen
hat, EG-weit einen einheitlichen Steuersatz von 15 Prozent
einzuführen?
Wenn ja, mit welcher Begründung?
4. Hat das Bundesministerium der Finanzen bereits Vorschläge
für eine EG-weite Einführung einer Quellensteuer
ausgearbeitet?
Wenn ja, welche?
In welchem Verhältnis stehen Deklarations- und
Verifikationsprinzip zueinander?
5. Hat sich die vom Deutschen Bundestag 1992 im Rahmen der
Neuregelung der Zinsbesteuerung auch beschlossene
Beibehaltung des § 30 a der Abgabenordnung in der Praxis bewährt?
6. Hat sich die im Zinsabschlaggesetz enthaltene Bevorzugung
der Bezieher von Einkünften aus Kapitalvermögen durch
Freibeträge gegenüber Beziehern von Einkünften aus
unselbständiger Arbeit bewährt?
7. Teilt die Bundesregierung die im Rahmen der Stellungnahme
des „ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung" anläßlich der
Anhörung vor dem Finanzausschuß des Deutschen Bundestages
am 6. Mai 1992 zum Zinsabschlaggesetz vorgetragene
Schätzung, daß die Nichtangabe und damit die Nichtversteuerung
von Kapitaleinkünften als Folge einer wenig konsequenten
Durchsetzung des geltenden Steuerrechts den Staat jährlich
um Steuereinnahmen in einer Größenordnung von 25 Mrd. DM
bringt?
Wenn nein, was spricht dann aus Sicht der Bundesregierung für
eine EG-einheitliche Besteuerung der Zinserträge?
8. Warum hat die nach eigenen Aussagen der Bundesregierung
„verfassungskonforme und zugleich kapitalmarktschonende
Neuregelung der Zinsbesteuerung" (BMF-Finanznachrichten,
55/92, S. 4) eine Kapitalflucht ins Ausland nicht verhindern
können?
Bonn, den 6. Mai 1993
Dr. Barbara Höll
Dr. Gregor Gysi und Gruppe]