BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Vermögenszuordnung in Ostdeutschland (G-SIG: 12011464)

Stand der Kommunalisierung des Verwaltungs- und Finanzvermögens, Abwicklung der Vermögenszuordnung durch die Treuhandanstalt, Antragsbearbeitungsfristen

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

21.07.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/495713.05.93

Vermögenszuordnung in Ostdeutschland

der Abgeordneten Dr. Uwe Küster, Hinrich Kuessner, Angelika Barbe, Hans Gottfried Bernrath, Holger Bartsch, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Arne Börnsen (Ritterhude), Dr. Eberhard Brecht, Dr. Nils Diederich (Berlin), Dr. Konrad Elmer, Manfred Hampel, Renate Jäger, Volker Jung (Düsseldorf), Walter Kolbow, Christian Müller (Zittau), Renate Rennebach, Siegfried Scheffler, Otto Schily, Dr. Emil Schnell, Wieland Sorge, Dr. Peter Struck, Dr. Gerald Thalheim, Verena Wohlleben, Helmut Wieczorek (Duisburg), Hans-Ulrich Klose und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Laut einer Mitteilung der Treuhandanstalt vom 27. Januar 1993 ist mit dem Ende des Kommunalisierungsprozesses, also der Übertragung des den Kommunen zustehenden Verwaltungs- und Finanzvermögens, erst gegen Ende der 90er Jahre zu rechnen.

Die zügige Rückübertragung dieser Vermögenswerte im Rahmen der Vermögenszuordnung ist für die Kommunen jedoch von großer Bedeutung. Anderenfalls werden Investitionen verhindert, die den wirtschaftlichen Aufschwung in den neuen Ländern ankurbeln würden. Insbesondere die Bauwirtschaft, aber auch andere Gewerbezweige, sind von öffentlichen Aufträgen in hohem Maße abhängig. In den genannten Fällen können diese aber so lange nicht erteilt werden, wie keine Klarheit über die Eigentumsverhältnisse besteht.

Wie bereits bei der Debatte des Deutschen Bundestages über das Vermögenszuordnungsgesetz gefordert, sieht die Fraktion der SPD nach wie vor eine erhöhte Dringlichkeit für die Novellierung des Vermögenszuordnungsgesetzes.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wie viele Anträge auf Kommunalisierung von Vermögenswerten haben die Kommunen bisher gestellt, und wie viele werden es bis zum Ende der Antragsfrist am 30. Juni 1994 voraussichtlich sein?

2

Läßt sich eine Klassifizierung des Verwaltungsvermögens in Grundstücke, Liegenschaften (bebaut, unbebaut, Art der Nutzung), Mobilien, Unternehmen usw. vornehmen, mit Angaben über Anzahl der Objekte, aufgeteilt nach Bearbeitungsstand?

3

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Treuhandanstalt, die Erledigung der Vermögenszuordnung werde bis zum Ende der 90er Jahre dauern, hält sie eine Beschleunigung für wichtig, wenn ja, wie gedenkt sie diesen Prozeß zu beschleunigen?

4

Mit wie vielen Bescheiden kann pro Jahr nach Mitte 1994 gerechnet werden?

5

Wie viele Anträge sind bisher abschließend beschieden worden

a) von der Treuhandanstalt in Berlin,

b) von den Treuhandniederlassungen,

c) von den Oberfinanzdirektionen?

6

Wie viele Personen sind mit der Vermögenszuordnung beschäftigt

a) in der Treuhandanstalt,

b) in den Oberfinanzdirektionen?

7

Hält die Bundesregierung diese Personenzahl angesichts der Dringlichkeit des Problems für ausreichend, und wenn nein, welche Personalaufstockungen sind von der Bundesregierung geplant?

8

Welche Gründe gibt es nach Auffassung der Bundesregierung für die schleppende Abwicklung der Vermögenszuordnung?

9

Welche Schwierigkeiten seitens der Gemeinden, die eigenen Ansprüche zu dokumentieren, sind der Bundesregierung bekannt, welche Möglichkeiten zur Lösung dieser Probleme sieht die Bundesregierung?

10

Inwieweit haben sich die im Rahmen des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes beschlossenen Veränderungen des Vermögenszuordnungsgesetzes positiv auf das Tempo der Vermögenszuordnung ausgewirkt?

11

Wie viele Entscheidungen zugunsten der Kommunen sind durch diese Gsetzesänderungen ermöglicht worden?

12

Wie viele Rechtsstreitigkeiten sind in bezug auf diese Anträge vor einem Verwaltungsgericht anhängig?

13

Wie viele Anträge sind vor dem 15. Juli 1992 im Vergleich zu dem Zeitraum nach dem 15. Juli 1992

a) bei der Treuhandanstalt Berlin,

b) bei den Treuhandniederlassungen,

c) bei den Oberfinanzdirektionen eingegangen, waren bzw. sind dort in Bearbeitung oder beschieden?

14

Wie hoch war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Anträge bis zum 15. Juli 1992, und wie hoch ist die momentane durchschnittliche Bearbeitungszeit der Anträge?

15

Gegen wie viele Entscheidungen wurde Widerspruch eingelegt, wie viele Anträge sind aufgrund des Widerspruchs wieder in Bearbeitung, und wie viele sind erneut beschieden?

16

Welche konkreten Veränderungen in der Praxis der Vermögenszuordnung sind aufgrund der Beschlußempfehlung des Deutschen Bundestages (Drucksache 12/2944), nämlich beim Auftreten von Auslegungsfragen möglichst kommunalfreundlich zu entscheiden, vorgenommen worden, und lassen sich diese Veränderungen quantifizieren?

17

Ist die Bundesregierung zu weiteren gesetzgeberischen Maßnahmen zur Beschleunigung der Verfahren durch Verbesserung der personalmäßigen und technischen Voraussetzungen sowie Vereinfachung der Verfahren und zur Erhöhung der Transparenz bereit?

18

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Höhe des infolge der langen Bearbeitungsfristen bereits entstandenen Investitionsstaus?

19

Wie hoch müssen die durch die langen Bearbeitungsfristen eingetretenen volkswirtschaftlichen Wertschöpfungseinbußen geschätzt werden?

Bonn, den 12. Mai 1993

Dr. Uwe Küster Hinrich Kuessner Angelika Barbe Hans Gottfried Bernrath Holger Bartsch Dr. Ulrich Böhme (Unna) Arne Börnsen (Ritterhude) Dr. Eberhard Brecht Dr. Nils Diederich (Berlin) Dr. Konrad Elmer Manfred Hampel Renate Jäger Volker Jung (Düsseldorf) Walter Kolbow Christian Müller (Zittau) Renate Rennebach Siegfried Scheffler Otto Schily Dr. Emil Schnell Wieland Sorge Dr. Peter Struck Dr. Gerald Thalheim Verena Wohlleben Helmut Wieczorek (Duisburg) Hans-Ulrich Klose und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen