Durch veränderte Rahmenbedingungen für die ostdeutsche Braunkohlenwirtschaft nicht mehr industriell in Anspruch zu nehmende Grundstücke und Gebäude
der Abgeordneten Gunter Weißgerber, Rolf Schwanitz, Robert Antretter, Hermann Bachmaier, Angelika Barbe, Holger Bartsch, Hans Berger, Hans Gottfried Bernrath, Lieselott Blunck (Uetersen), Arne Börnsen (Ritterhude), Dr. Eberhard Brecht, Hans Büchler (Hof), Hans Büttner (Ingolstadt), Edelgard Bulmahn, Hans Martin Bury, Wolf-Michael Catenhusen, Peter Conradi, Dr. Nils Diederich (Berlin), Freimut Duve, Dr. Peter Eckardt, Dr. Konrad Elmer, Gernot Erler, Helmut Esters, Evelin Fischer (Gräfenhainichen), Anke Fuchs (Köln), Dr. Fritz Gautier, Iris Gleicke, Hans-Joachim Hacker, Manfred Hampel, Christel Hanewinckel, Stephan Hilsberg, Dr. Ulrich Janzen, Renate Jäger, Dr. Uwe Jens, Volker Jung (Düsseldorf), Dr. Karl-Heinz Klejdzinski, Siegrun Klemmer, Dr. Hans-Hinrich Knaape, Fritz Rudolf Körper, Regina Kolbe, Walter Kolbow, Dr. Klaus Kübler, Hinrich Kuessner, Dr. Uwe Küster, Eckart Kuhlwein, Dr. Elke Leonhard-Schmid, Dr. Christine Lucyga, Christoph Matschie, Dr. Dietmar Matterne, Markus Meckel, Herbert Meißner, Christian Müller (Zittau), Michael Müller (Düsseldorf), Albrecht Müller (Pleisweiler), Gerhard Neumann (Gotha), Dr. Helga Otto, Albert Pfuhl, Renate Rennebach, Peter W. Reuschenbach, Wolfgang Roth, Siegfried Scheffler, Otto Schily, Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Horst Schmidbauer (Nürnberg), Regina Schmidt-Zadel, Dr. Jürgen Schmude, Dr. Emil Schnell, Gisela Schröter, Karl-Heinz Schröter, Brigitte Schulte (Hameln), Ernst Schwanhold, Bodo Seidenthal, Horst Sielaff, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Wieland Sorge, Dr. Dietrich Sperling, Ludwig Stiegler, Dr. Peter Struck, Dr. Gerald Thalheim, Wolfgang Thierse, Hans-Eberhard Urbaniak, Siegfried Vergin, Dr. Hans-Jochen Vogel, Gerd Wartenberg (Berlin), Wolfgang Weiermann, Reinhard Weis (Stendal), Jochen Welt, Helmut Wieczorek (Duisburg), Heidemarie Wieczorek-Zeul, Dr. Norbert Wieczorek, Dr. Christoph Zöpel, Hans-Ulrich Klose und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Für die ehemals anvisierte jährliche Förderung von 320 Mio. Tonnen Rohbraunkohle zwang die DDR viele Grundstücksbesitzer zur Abgabe ihres Eigentums an Grund und Boden entsprechend der geplanten Jahresabbauscheiben an den Staat. Wider- und Einspruchsrechte standen allenfalls auf dem Papier.
Mit der derzeitigen Umstrukturierung der ostdeutschen Energiewirtschaft wird der Flächenverbrauch wesentlich geringer, viele ehemalige Besitzer sehen ihr früheres Eigentum entgegen der ursprünglichen Zielrichtung unverbraucht und möchten es zu fairen Bedingungen zurückerhalten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
a) Wie beurteilt die Bundesregierung den Grundstücks- und Gebäudeerwerb im Braunkohlenbergbau der ehemaligen DDR unter Berücksichtigung der als Begründung angegebenen Zweckbindung?
b) In welchen Fällen ist der Erwerb der Grundstücke nach Beurteilung der Bundesregierung den angegebenen Zwecken (nicht) entsprechend erfolgt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der zwischenzeitlich geänderten Abbaupläne des Braunkohlenbergbaues auf den Zweck des seinerzeitigen Grundstücks- und Gebäudeerwerbs?
Haben Alteigentümer von jetzt nicht mehr benötigten Grundstücken und Gebäuden, die zum Zwecke des Braunkohlenbergbaus von der DDR „angekauft" wurden, einen Anspruch auf Rückerwerb gegenüber den jetzigen Eigentümern, bzw. welche Rechtsvorschriften stehen dem entgegen?
Wenn (unter Frage 3) ja, unter welchen Bedingungen ist die Rückgabe möglich?
Wenn (unter Frage 3) nein, beabsichtigt die Bundesregierung die Schaffung entsprechender Regelungen?
Wenn (in Frage 5) ja, bis zu welchem Zeitpunkt werden diese Regelungen vorliegen, und wie sollen sie ausgestaltet werden?
Wenn (in Frage 5) nein, welche Gründe sieht die Bundesregierung für die Ablehnung solcher Regelungen?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den betroffenen Personenkreis?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Grundstücks- und Gebäudeerwerb durch die damaligen Braunkohlenkombinate unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten?
Wie beurteilt die Bundesregierung den damaligen Grundstücks- und Gebäudeerwerb unter marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten (Preis-Wert-Verhältnis)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die damals gezahlten Preise für den angeordneten Grundstücks- und Gebäudeerwerb
a) unter dem Aspekt, daß in der Endphase der DDR (vor der Wirtschafts- und Währungsunion) teilweise deutlich höhere Preise gezahlt wurden;
b) in Relation zu dem im Einigungsvertrag festgeschriebenen Grundsatz „Rückgabe vor Entschädigung" für in der DDR enteignete Alteigentümer eingedenk der Tatsache, daß theoretisch ein Alteigentümer-West, dessen Grund und Boden vom Bergbau erworben/in Anspruch genommen wurde, jetzt einen Rückgabe- bzw. Entschädigungsanspruch hat, ein in der DDR verbliebener Alteigentümer dagegen nicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung die entschädigungslosen Enteignungen der Bodenreformbauern unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten?