Kinder aus sozial schwachen Familien an deutschen Schulen im Ausland
der Abgeordneten Anni Brandt-Elsweier, Hanna Wolf, Angelika Barbe, Hans Gottfried Bernrath, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Dr. Marliese Dobberthien, Rudolf Dreßler, Dr. Konrad Elmer, Monika Ganseforth, Ilse Janz, Ulrike Mascher, Heide Mattischeck, Dr. Edith Niehuis, Günter Rixe, Ursula Schmidt (Aachen), Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Regina Schmidt-Zadel, Erika Simm, Dr. Peter Struck, Margitta Terborg, Siegfried Vergin, Ralf Walter (Cochem), Dr. Konstanze Wegner, Inge Wettig-Danielmeier, Dr. Margrit Wetzel, Hans-Ulrich Klose und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
In der 33. Sitzung des Ausschusses für Frauen und Jugend vom 23. September 1992 wurde die Drucksache 12/2675: „Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung der Entschließung des Deutschen Bundestages — Drucksache 11/6478 — vom 7. März 1990 zu dem Bericht der Bundesregierung über Stand und Entwicklung der deutschen Schulen im Ausland" behandelt. Es wurde dort angemerkt, daß in bezug auf das Hochschulprogramm für begabte ausländische Absolventinnen und Absolventen deutscher Auslandsschulen aus sozial schwachen Familien der Bericht keinerlei konkrete Aussagen enthält: weder über die Kriterien, die bei der Vergabe der Stipendien maßgebend seien, noch darüber, inwieweit Schülerinnen und Schüler aus wirklich sozial schwachen Familien berücksichtigt würden. Auf die konkrete Anfrage, ob alle Stipendiaten, wie in der Beschlußempfehlung des Deutschen Bundestages und dem Bericht des Auswärtigen Ausschusses von 1990 gewünscht, aus sozial schwachen Familien kämen, gab es keine befriedigende Antwort.
In dem Bericht finden sich außerdem keinerlei Aussagen über die Förderung von Kindern aus „sozial schwachen" Familien in den deutschen Auslandsschulen selbst. Diese Förderung wäre nach dem in dem Bericht genannten Sinn und Zweck dieses Stipendiums aber erforderlich, um diese Gruppe überhaupt berücksichtigen zu können.
Um sicherzustellen, daß wirklich nur Stipendien an Absolventinnen und Absolventen aus einkommensschwachen Familien vergeben werden, fragen wir die Bundesregierung:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wie viele Kinder aus sozial schwachen Familien, aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Hautfarbe, besuchen eine deutsche Schule im Ausland?
Welche Kriterien bestimmen den Begriff „sozial schwach"?
Wie werden diese Kinder gefördert?
Sind Deutschkenntnisse für den Eintritt in die deutschen Auslandsschulen und konkret für diese Förderung Voraussetzung?
Wenn diese keine Voraussetzung für den Besuch der Auslandsschulen sind, wie werden fehlende oder mangelnde Deutschkenntnisse behoben?
Wie viele Kinder aus sozial schwachen Familien, aufgeschlüsselt nach Land, Geschlecht und Hautfarbe, nehmen an dem Hochschul-Stipendienprogramm für begabte ausländische Absolventinnen und Absolventen deutscher Auslandsschulen teil?
Wie hoch sind die Stipendien?
Können sich auch Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Schulen für ein solches Stipendium bewerben?