Konsequenzen aus dem Bericht der Bundesregierung über Mißbräuche im Steuersystem
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat zum 9. Juni 1993 einen Bericht über „Mißbrauch und Fehlentwicklungen bei öffentlichen Leistungen" vorgelegt, in dem u. a. auch Mißbräuche im Steuersystem aufgelistet werden. Das Bundesministerium der Finanzen spricht darin nicht nur davon, daß Mißbräuche und Steuerumgehungen zunehmen, sondern auch, daß sich die Personalsituation der Steuerverwaltung in den letzten Jahren deutlich verschlechtert hat und daß das Vollzugsdefizit wächst.
Der Bundesrechnungshof hat dem Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages mit Schreiben vom 10. Mai 1993 eine Stellungnahme zu dem Bericht des Bundesministeriums der Finanzen über den weiteren Aufbau der Steuerverwaltung in den neuen Ländern vom 30. April 1993 vorgelegt, in dem u. a. die Feststellung enthalten ist, daß noch immer rd. 15 bis 25 v. H. des vorgesehenen und bewilligten Personals bei den Steuerverwaltungen fehlen. Der Bundesrechnungshof vertritt ferner die Auffassung, daß sich der Personalbedarf der Finanzämter in den neuen Ländern infolge zusätzlicher Aufgaben und Einrichtung entsprechender Stellen (z. B. Betriebsprüfung) in den nächsten Jahren weiter vergrößern wird und beruft sich dabei auf Prognosen der neuen Bundesländer, die einen Stellenzuwachs von etwa 10 bis 30 v. H. erwarten.
In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Gruppe der PDS/ Linke Liste zur „Auswirkung einer Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes auf die Finanzverwaltung" hat die Bundesregierung mitgeteilt, daß die Zahl qualifizierter Fachleute, die aus der Finanzverwaltung ausscheiden und eine Beschäftigung in den steuerberatenden Berufen, in der freien Wirtschaft oder in anderen Verwaltungen aufnehmen, in den Jahren von 1987 bis 1991 erheblich zugenommen hat. Insgesamt haben nach Angaben der Bundesregierung von 1987 bis 1991 8 290 Beamtinnen und Beamte die Steuerverwaltungen der Länder verlassen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung sowohl aus ihrem Bericht vom 9. Juni 1993 als auch aus der oben erwähnten Stellungnahme des Bundesrechnungshofes vom 10. Mai 1993?
Wann wird sie ihre Vorschläge dem Deutschen Bundestag vorlegen?
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Steuerausfälle, die aus hinterzogenen Zinseinkünften entstehen, und die z. B. vom Finanzgericht Baden-Württemberg mit jährlich 15 Mrd. DM beziffert werden, zu verhindern?
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die aus Sicht des Bundesrechnungshofes gegenwärtig noch unzureichenden Maßnahmen zum Aufbau der Betriebsprüfungsstellen so zu verbessern, daß künftig ausgeschlossen werden kann, daß mittelständische Unternehmen nur noch alle 9,5 Jahre, Kleinbetriebe alle 19,3 Jahre und Kleinstbetriebe alle 50 Jahre geprüft werden?
Wie groß ist nach Auffassung der Bundesregierung der Anteil der sogenannten Schattenwirtschaft am Bruttosozialprodukt?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß — wie z. B. in einem Artikel in der „Woche" vom 7. April 1993 nachzulesen war — u. a. die Unternehmen „Daimler-Benz", „BMW", und „Hoechst" 1992 keine Steuern auf Gewinne zahlten?
Beabsichtigt die Bundesregierung das Zinsabschlagsgesetz so zu novellieren, daß der von ihr in ihrem Bericht referierte Tatbestand der unterlassenen Angaben zu Zinseinnahmen auf ins Ausland transferiertes Kapitalvermögen künftig ausgeschlossen werden kann?
Ist die von der Bundesregierung in ihrem Bericht enthaltene Formulierung, sie setze sich auf den Ebenen der EG und der OECD für eine Harmonisierung der Zinsbesteuerung ein, so zu interpretieren, daß sich die Bundesregierung inzwischen entschlossen hat, dem Beispiel Dänemarks, Frankreichs, der Niederlande und Spaniens zu folgen und die Besteuerung der Zinseinkünfte durch Kontrollverfahren sicherzustellen?
Wenn nein, wie vereinbart sich der von der Bundesregierung unter Hinweis auf das Bankgeheimnis stets bekundete Verzicht auf Kontrollverfahren mit dem in ihrer Antwort auf die o. g. Kleine Anfrage der Gruppe der PDS/Linke Liste enthaltenen Hinweis darauf, daß Mitgliedstaaten mit Kontrollsystemen im Rahmen der sich ihnen bietenden Möglichkeiten Auskünfte an Mitgliedstaaten erteilen können?
Ist es unzulässig daraus zu schließen, daß die Bundesregierung zwar national das Bankgeheimnis gewahrt wissen will, aber zumindest EG-weit von den Kontrollverfahren anderer Mitgliedstaaten profitieren möchte?
Welche Kontrollsysteme wenden die Finanzverwaltungen in Dänemark, Frankreich, den Niederlanden und Spanien an?
Was spricht aus Sicht der Bundesregierung dagegen, den steuerlichen Subventionsabbau unverzüglich zu beginnen und z. B. die ab 1993 geltende Übernahme der Steuerbilanzwerte in die Vermögensaufstellung für das Betriebsvermögen, die zu Steuerausfällen in Höhe von rund 1,8 Mrd. DM führen wird, abzuschaffen?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß auch der mit dem „Steueränderungsgesetz 1992" eingeführte Bewertungsabschlag beim Betriebsvermögen jährlich zu Steuerausfällen in Höhe von mindestens 1,4 Mrd. DM führt?